Ich verstehe, dass ihr etwas tun wollt. Das finde ich gut. ich will es ja auch.
Um herauszufinden, ob ich oder Viktor7 Recht hat, muss man den Fall betrachten, um den es geht. Und das ist die von Viktor7 formulierte Strafanzeige: konkret die darin zitierten völkerrechtlichen Artikel und die von Viktor7 vorgebrachten Argumentationen.
Viktor7 hat in seiner Strafanzeige auf zwei Artikel Bezug genommen.
Der erste Artikel ist der Artikel 18 (2), nach dem niemand einem Zwang ausgesetzt werden darf, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde. Viktor7 ist demnach also der Meinung, dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein, der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung unserer Wahl anzunehmen oder auszuüben, beeinträchtigt. Der Beitragsservice kann aber kein solcher Zwang sein. Erstens kann man Weltanschauungen und Religionen annehmen und ausüben, egal wieviel man für irgendetwas bezahlt, da die Ausübung und das Annehmen von Religionen und Weltanschauungen kein an Geld gebundener Prozess ist. Zweitens greift das von Viktor7 vorgebrachte Argument nicht, dass Vertreter bestimmter Religionen Rundfunkgeräte ablehnen. Denn in dem von ihm herangezogenen Artikel (siehe oben) geht es darum, dass man keinem Zwang ausgesetzt werden darf, der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung unserer Wahl anzunehmen oder auszuüben, beeinträchtigt. Viktor7`s Arguemt passt also nicht mit dem von ihm zitierten Artikel zusammen. Denn selbst wenn Vertreter einer bestimmten Religion Rundfunkgeräte und/oder Medieninhalte ablehnen sollten, wird deren Freiheit, eine Weltanschauung oder Religion ihrer Wahl anzunehmen oder auszuüben, nicht verletzt. Sie können dies schließlich trotzdem tun.
Der zweite von Viktor7 herangezogene Artikel ist der Artikel 19 (2), der lautet: "JEdermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Es geht also um die Freiheit Infos zu empfangen, beschaffen oder weiterzugeben. Diese Freiheit wird durch den Beitragsservice nicht eingeschränkt. Wir können dies ja schließlich trotz Beitragsservice tun. Der Beitragsservice dient ja sogar ein Stück weit diesem Artikel, da er den ÖRR finanziert, der uns mit bestimmten Infos versorgt. Auch haben wir darüber hinaus die Möglichkeit, andere Informationsquellen zu nutzen. Der Fakt, dass Geringverdiener sich dies vielleicht weniger leisten können, ändert nichts an der bestehenden Freiheit, sich Infos zu beschaffen. Die Freiheit würde nur dann nicht bestehen, wenn bspw. der Zugang zu bestimmten Informationen von der Regierung verschlossen werden würde (bspw. in dem das Internet manipuliert wird) oder n einem verboten werden würde das zu tun, was in dem o.g. Artikel steht. Selbst wenn es so wäre, wie Viktor7 interpretiert, müsste man das Steuersystem, die geringe Höhe von ALG I und II etc. verklagen, denn hierdurch sinken sozusagen auf staatliche Initiative die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und damitauch die Möglichkeiten, Infos zu beschaffen,. Überhaupt müsste man dann auch den Arbeitgeber für zu geringes Gehalt, den Vermieter für zu hohe Mieten, die Bahn für zu hohe Bahnpreise und den Lebensmittelhändler für zu hohe Preise auf Eier verklagen.
Alles Gute trotzdem
Wenn Ihr Erfolg habt, freue ich mich ja trotzdem