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Autor Thema: STRAFANZEIGE  (Gelesen 118882 mal)

j

jetzt_reicht_es

Re: STRAFANZEIGE
#105: 26. Februar 2013, 15:31

Sinngemäß:
"Bei der Berufung auf das Völkerrecht muss man diese Rechte nicht erst einklagen. Wer also einen Verstoß gegen das Völkerrecht vermutet, zeigt diesen bei der Staatsanwaltschaft an. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Begründung ein, oder eröffnet nicht innerhalb von einem Jahr ein Verfahren, kann man sich direkt an den Internationalen Strafgerichtshof wenden. Alles dies kostet nur die Portokosten für die Anzeige."
http://cne.fr33bas3.net/2010/11/wie-geht-man-in-deutschland-gegen-menschenrechtsverletzungen-vor/

Heißt es, dass es wie eine Popularklage in Bayern ist?
Dass du Anzeige aufgeben kannst ohne gegen eine bestimmte Person vorzugehen?
Und dann kannst dich an Strafgericht wenden?

Aber trotzdem muss du ja einen schuldigen bennen, oder?

Kann man vielelicht sagen die Regierung oder der Staat, weil sie das durchgesetzt haben und Beitragsservice weil sie das Gesetz durchführen, oder?


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Re: STRAFANZEIGE
#106: 26. Februar 2013, 16:03

Sinngemäß:
"Bei der Berufung auf das Völkerrecht muss man diese Rechte nicht erst einklagen. Wer also einen Verstoß gegen das Völkerrecht vermutet, zeigt diesen bei der Staatsanwaltschaft an. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Begründung ein, oder eröffnet nicht innerhalb von einem Jahr ein Verfahren, kann man sich direkt an den Internationalen Strafgerichtshof wenden. Alles dies kostet nur die Portokosten für die Anzeige."
http://cne.fr33bas3.net/2010/11/wie-geht-man-in-deutschland-gegen-menschenrechtsverletzungen-vor/

Heißt es, dass es wie eine Popularklage in Bayern ist?
Dass du Anzeige aufgeben kannst ohne gegen eine bestimmte Person vorzugehen?
Und dann kannst dich an Strafgericht wenden?

Aber trotzdem muss du ja einen schuldigen bennen, oder?

Kann man vielelicht sagen die Regierung oder der Staat, weil sie das durchgesetzt haben und Beitragsservice weil sie das Gesetz durchführen, oder?

Woher hast du das mit dem Schuldigen?
Es reicht schon die Vermutung des Verstoßes gegen das Völkerrecht aus. Dann nimmt die Staatsanwaltschaft die Sache in die Hand (und sucht den Schuldigen). In seltenen Fällen ist ein Strafantrag nötig. Das steht aber alles in Wikipedia/im Internet. Dazu muss man kein Rechtsexperte sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Februar 2013, 18:18 von Viktor7«

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obelix

Re: STRAFANZEIGE
#107: 26. Februar 2013, 17:16
Zitat
Aber trotzdem muss du ja einen schuldigen bennen, oder?

Kann man vielelicht sagen die Regierung oder der Staat, weil sie das durchgesetzt haben und Beitragsservice weil sie das Gesetz durchführen, oder?

Manchmal wird man schlauer dadurch das man es ausprobiert, für mich war der Versuch in diesem Fall deshalb interessant um zu erfahren ob mir dennoch weitergeholfen wird... lest selbst







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obelix

Re: STRAFANZEIGE
#108: 27. Februar 2013, 10:25
Danke Viktor7.  :o  8)


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Re: STRAFANZEIGE
#109: 01. März 2013, 17:19
Meine Anzeige wurde am 26.02.13 aufgenommen und wurde wirklich ernst genommen. Die Polizei wird es etwas genauer durchlesen und die Inhalte auf die Richtigkeit überprüfen und anschliessend an die Staatsanwaltschaft übergeben damit die möglichen Verstösse gegen die Gesetze verfolgt werden können.
Eine Bestätigung der Anzeige wird mir in Kürze per Post zugeschickt.
Ich werde euch auf den laufendem halten
VG
Privetwsem


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Re: STRAFANZEIGE
#110: 02. März 2013, 07:48
Ich schließe mich an und werde in der nächsten Woche Strafanzeige erlassen !!!



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Re: STRAFANZEIGE
#111: 03. März 2013, 11:56
also ich mach jetzt auch nicht lange rum mit der anzeige . wenn die polizei nicht in der lage ist meine anzeige zu bearbeiten so versende ich sie die tage einfach an die staatsanwaltschaft mit der zusätzlichen bitte um bestätigung. bevor ich jetzt noch eine weltreise machen muss und nichts erreiche ! abwarten und tee trinken  :P


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Hallo Mitstreiter,
bin ganz neu hier, hab sonst nur mitgelesen. Habe heute die Reaktion der Staatsanwaltschaft zu meiner Anzeige wegen Verletzung meiner Bürgerrechte erhalten :
Der Strafanzeige wird keine Folge gegeben.
Aber der wirkliche Hammer ist: Die Staatsanwaltschaft hat aus meiner Klage "Verletzung der Bürgerrechte" wie hier freundlicherweise im Forum ausgearbeitet, eine Klage wegen Betruges gegen Verantwortliche des Bundeslandes gemacht.

Wer nun noch auf Abhilfe durch unser sog. Rechtssystem hofft, sollte sich diese Hoffnung aus dem Kopf schlagen.

Dennoch werde ich den Widerspruch einreichen.


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Aber der wirkliche Hammer ist: Die Staatsanwaltschaft hat aus meiner Klage "Verletzung der Bürgerrechte" wie hier freundlicherweise im Forum ausgearbeitet, eine Klage wegen Betruges gegen Verantwortliche des Bundeslandes gemacht.

Das würde ich gerne lesen.
Kannst du das Schreiben ohne deine Daten hochladen, z.b. hiermit: www.loaditup.de




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Die Staatsanwaltschaft hat aus meiner Klage "Verletzung der Bürgerrechte" wie hier freundlicherweise im Forum ausgearbeitet, eine Klage wegen Betruges gegen Verantwortliche des Bundeslandes gemacht.

Ganz treffend: Klage wegen Betruges gegen Verantwortliche des Bundeslandes. Es ist auch meiner Meinung Betrug nach StGB: Täuschung, um einen Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen.


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Re: STRAFANZEIGE
#115: 21. März 2013, 20:36
Hilft kein Rechtssystem? Und, dies wird dann auf der Straße geklärt!!!


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Taj

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Re: STRAFANZEIGE
#116: 21. März 2013, 20:44
"dies wird dann friedlich auf der Straße geklärt !" ;D


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Widerstand leisten - Einfach.Für Alle !

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Re: STRAFANZEIGE
#117: 21. März 2013, 20:49
Irgendwann nicht mehr ;-)


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Re: STRAFANZEIGE
#118: 21. März 2013, 21:17
also ganz im ernst, wenn die auf friedliche proteste nicht eingehen, oder uns gar unterdrücken wie sie es durch entfernen des demo-events in facebook gemacht haben, dann ist es wirklich zeit, mit härte vorzugehen. das sichert uns auch das grundgesetz zu:



Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


absatz 4 heißt: eine neue unterdrückung findet statt? dann greift mit aller gewalt durch, um euch euer recht zurück zu holen!
das haben die sicher wegen [Seite/Begriff nicht erwünscht] und den nazis vorsorglich so mit aufgeführt!

aber unbeteiligte sollte man nach möglichkeit natürlich nicht zu schaden kommen lassen. ich bin sicher das wissen alle für gewöhnlich zivilisierten protestanten


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Meine Beiträge drücken meine persönliche Meinung aus und stellen keine Rechtsberatung dar.
Den Wahrheitsgehalt meiner Beiträge empfehle ich jedem in Eigenrecherche zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.

T
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Re: STRAFANZEIGE
#119: 21. März 2013, 21:56
Ein klassischer Fall von "Rechtsbeugung" bzw "Rechtsverbiegung"....wie mans eben halten will,kann sich jeder aussuchen.


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

 
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