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Autor Thema: Deine Eingabe bei der EU, dass ARD, ZDF dem EU-Recht anzupassen sind  (Gelesen 1687 mal)

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Dies ist reiner Arbeitsthread. Hier entsteht eine Textvorlage für Eingaben bei der EU.
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Jeder kann bitte Ideen beitragen. Aber da es nur 1 Hauptfassung geben kann, wird @piotre versuchen, aus allen Ideen anderer und den eigenen einen akzeptablen Mustertext herauszubilden, immer kurz und knackig und immer in letzter Fassung hier darzustellen

Sodann kann jeder die eigene ähnliche oder abweichende Fassung formulieren und bei der EU einreichen.


Das Ziel ist hier definiert:
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EU plant Aktual. d. Beihilfevorgaben für öff. Rdf. - bis 14.1.26 teilnehmen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38559.msg229450.html#msg229450


Teilnahme bei der EU geht u.a. hier:
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Fragebogen zur allgemeinen öffentlichen Konsultation (für alle EU-Bürger)
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-State-aid-rules-for-public-service-broadcasting-Evaluation_de
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
Zitat von: EU-Kommission, 15.10.2025, Fragebogen zur allgemeinen öffentlichen Konsultation - Infos
[...]
Um Ihre Meinung äußern zu können, müssen Sie sich registrieren oder mit einem Social-Media-Konto anmelden.
Rückmeldung geben >
[...]
bis zum 14. Januar 2026 (Mitternacht Brüsseler Zeit am angegebenen Datum).

Danach wird es hier zu einer Dauerlösung umgebaut.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Januar 2026, 22:57 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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 Version 10:  (erste Version)

Zitat
A. Alle nachstehenden Anträge sind in  EU-Regeln und in der EU-Charta verankert, also EU-Kompetenz.

B. Antrag, aufzuteilen in eine straffe Formulierung "Regeln" von maximal zwei A4-Seiten, dies am Anfang, mit Verweis auf die langen Textabschnitte als Begründung.

C. Antrag, die Lobpreisung von "öffentlich-rechtlich" aus dem Dokument zu entfernen und in ein Meinungen-Dokument auszulagern.  Ob öffentlich-rechtlich besser ist und wofür,  ist ein Meinungsthema und ist strittiges Thema der Wirtschaftswissenschaften. Meinung darüber ist kein geeigneter Gegenstand von abstrakter verpflichtender rechtlicher Regulierung, sondern ist der nationalen Willensbildung zu überlassen.

D. Antrag für Definition: Vorgeschlagen wird als Zentralbegtriff: "Inhalts-Medien" = "Contents-Media". Veraltet oder zu einschränkend sind: "Rundfunk",  "broadcasting", "Fernsehen", "TV", "Presse", "Nachrichten-Medien", "audio-visuell".

F. Antrag für Informationsfreiheit: Öffentlich-rechtliche Inhalte-Medien ("Sender") dürfen aus dem Staatshaushalt als Monopolbetrieb nur für Katastrophenvorsorge, offizielle Grunddienste und Verlautbarungen finanziert werden. Für Inhalte-Medien für Bildung (lebenslanges Lernen) ist es zulässig, sofern jeder wettbewerbliche Anbieter im Ausleseverfahren gleichen Zugang hat, gleichgültig, ob öffentlich.-rechtlich, privatrechtlich, gemeinnützig oder mit Gewinnabsicht.

G. Antrag: Abgaben der Bürger sind auf freiwillige Nutzung von Inhalts-Medien zu beschränken. Eine Zwangsabgabe für Nichtnutzer ist unzulässig.  "Öffentlich-rechtlichen" Anbietern bleibt es unbenommen, die Zahlungserfassung an Premiendienste zu binden und öffentlichen Zugang für alle weiteren Dienste zu ermöglichen.

H. Antrag: Abgaben der Nutzer für öffentlich-rechtliche Medien sind sozial zu staffeln, ohne Benutzerdaten zu erfragen. Dies kann beispielsweise durch Preisstaffelung von Premiumsdiensten erfolgen. Angebote für Bildung und lebenslanges Lernen müssen in der untersten Preiskategorie zugänglich sein. Der Monatsbetrag kann beispielsweise durch die Mitgliedsstaaten an das untere Preisniveau für Getränke der Gastronomie gebunden werden. 

P. Antrag (nur für öffentlich-rechtliche Inhalte-Medien): Demokratiekonform ist durch die Inhalte-Anteile dem Wählerverhalten und den Parteipräferenzen zu entsprechen. Sofern "konservativ-liberal-mittig" etwa 60 % wählen, "links-grün" etwa 40 %, so ist redaktionelle Arbeit in öffentlich-rechtlichen Inhalte-Medien analog abzubilden.  Oppositionsparteien mit mehr als 5 % der Wählerabsichten dürfen nicht benachteiligt werden.

S. Antrag: Bei öffentlich-rechtlichen Anbietern dürfen die Vergütungen nicht die Regeln des öffentlichen Dienstes überschreiten. Spitzengehälter dürfen nicht die Bezüge von Ministern überschreiten.

Z. Antrag: Zahlungen der Bürger für Medien dürfen nicht als Finanzierungsbeitrag für Zensur zweckentfremdet werden. Zensur ist, wenn sanktioniert wird, obgleich ein Verstoß gegen allgemeines Deliktrecht nicht vorliegt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Januar 2026, 15:36 von pjotre«
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Wem dies oder jenes gefällt, kann es bereits einreichen bei:
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Fragebogen zur allgemeinen öffentlichen Konsultation (für alle EU-Bürger)
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-State-aid-rules-for-public-service-broadcasting-Evaluation_de
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
Zitat von: EU-Kommission, 15.10.2025, Fragebogen zur allgemeinen öffentlichen Konsultation - Infos
[...]
Um Ihre Meinung äußern zu können, müssen Sie sich registrieren oder mit einem Social-Media-Konto anmelden.
Rückmeldung geben >
[...]

Wir haben nur noch wenige Tage und müssen Erfahrungen gewinnen vor einer größeren Initiative. 

Zu Klären ist:
-------------------------------
(1) Möglicherweise funktioniert Zeilensprung ("neue Zeile") beim Eingabeformular nicht.***
(2) Was muss man über sich selbst eintragen? Geht es auch anonym - oder sagen wir, mit kleinem Tippfehler im Namen?***

Für Version 11 kommt zusätzlich:
Zitat
N. Antrag: Öffentlich-rechtliche Nachrichtenmedien sind durch Medienkonvergenz im Internetzeitalter wesentlich konkurrenzstörend auf einem reichhaltigen und hochwertigen Medienmarkt der Presse-Medien. Wegen Wandel der Rahmenbedingungen sind die öffetnlich-rechtlchen Nachrichtenmedien bis Ende 2030 auf ein auxiliäres Mindestprogramm zurückzubilden, das als Katastrophenvorsorge funktionsfähig bleiben soll.


***Edit "Bürger": Zeilensprung ("neue Zeile") scheint in dem Eingabefenster zu funktionieren.
Weitere Eingabe-Infos siehe nunmehr unter
EU plant Aktual. d. Beihilfevorgaben für öff. Rdf. - bis 14.1.26 teilnehmen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38559.msg229461.html#msg229461


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Version 11  -  rund 3950 Zeichen - dicht unter der Obergrenze von 4000
Kürzung der einzelnen Punkte ist nun anszustreben, damit Platz ist für weitere.
Zitat
Vorschläge für neue Regulierung: 

A. Alle nachstehenden Anträge sind in  EU-Regeln und in der EU-Charta verankert, also EU-Kompetenz.

B. Antrag, aufzuteilen in eine straffe Formulierung "Regeln" von maximal zwei A4-Seiten, dies am Anfang, mit Verweis auf die langen Textabschnitte als Begründung.

C. Antrag, die Lobpreisung von "öffentlich-rechtlich" aus dem Dokument zu entfernen und in ein Meinungen-Dokument auszulagern.  Ob öffentlich-rechtlich besser ist und wofür,  ist ein Meinungsthema und ist strittiges Thema der Wirtschaftswissenschaften. Meinung darüber ist kein geeigneter Gegenstand von abstrakter verpflichtender rechtlicher Regulierung, sondern ist der nationalen Willensbildung zu überlassen.

D. Antrag für Definition: Vorgeschlagen wird als Zentralbegtriff: "Inhalts-Medien" = "Contents-Media". Veraltet oder zu einschränkend sind: "Rundfunk",  "broadcasting", "Fernsehen", "TV", "Presse", "Nachrichten-Medien", "audio-visuell".

F. Antrag für Informationsfreiheit: Öffentlich-rechtliche Inhalte-Medien ("Sender") dürfen aus dem Staatshaushalt als Monopolbetrieb nur für Katastrophenvorsorge, offizielle Grunddienste und Verlautbarungen finanziert werden. Für Inhalte-Medien für Bildung (lebenslanges Lernen) ist es zulässig, sofern jeder wettbewerbliche Anbieter im Ausleseverfahren gleichen Zugang hat, gleichgültig, ob öffentlich.-rechtlich, privatrechtlich, gemeinnützig oder mit Gewinnabsicht.

G. Antrag: Abgaben der Bürger sind auf freiwillige Nutzung von Inhalts-Medien zu beschränken. Eine Zwangsabgabe für Nichtnutzer ist unzulässig.  "Öffentlich-rechtlichen" Anbietern bleibt es unbenommen, die Zahlungserfassung an Premiendienste zu binden und öffentlichen Zugang für alle weiteren Dienste zu ermöglichen.

H. Antrag: Abgaben der Nutzer für öffentlich-rechtliche Medien sind sozial zu staffeln, ohne Benutzerdaten zu erfragen. Beispiel: Durch Preisstufen für Premiumsdiensten erfolgen. Angebote für Bildung und lebenslanges Lernen müssen in der untersten Tarifstufe zugänglich sein. Die unterste monatliche Tarifstufe kann kaufkraft-verknüpft werden, beispielsweise Mittelwert der untersten Preise der Gastronomie für 1 Enzelgetränk. 

N. Antrag: Öffentlich-rechtliche Nachrichtenmedien sind durch Medienkonvergenz im Internetzeitalter wesentlich konkurrenzstörend auf einem reichhaltigen und hochwertigen Medienmarkt der Presse-Medien. Wegen Wandel der Rahmenbedingungen sind die öffetnlich-rechtlchen Nachrichtenmedien bis Ende 2030 auf ein auxiliäres Mindestprogramm zurückzubilden, das als Katastrophenvorsorge funktionsfähig bleiben soll.

P. Antrag (nur für öffentlich-rechtliche Inhalte-Medien): Demokratiekonform ist durch die Inhalte-Anteile dem Wählerverhalten und den Parteipräferenzen zu entsprechen. Sofern "konservativ-liberal-mittig" etwa 60 % wählen, "links-grün" etwa 40 %, so ist redaktionelle Arbeit in öffentlich-rechtlichen Inhalte-Medien analog abzubilden.  Oppositionsparteien mit mehr als 5 % der Wählerabsichten dürfen nicht benachteiligt werden.

S. Antrag: Bei öffentlich-rechtlichen Anbietern dürfen die Vergütungen nicht die Regeln des öffentlichen Dienstes überschreiten. Spitzengehälter dürfen nicht die Bezüge von Ministern überschreiten.

U. Antrag, dass der öffentlich-rechtliche Status zu teil-suspendieren ist, soweit er in wesentlichem Umfang für Straftaten aus den mächtigen "politisch unantastbaren" Kreisen der öffentlich-rechtlichen Inhalte-Medien missbraucht wird. - Beispiel: Falschinkasso  2013...2026 der Medien-Abgabe bei etwa 10 % Geringverdienern in Deutschland (rund 4 Millionen Fälle), seit 2017 immer neu erfolglos bei Sendern und beaufsichtigenden Ministerien beweiskräftig reklamiert. 

Z. Antrag: Zahlungen der Bürger für Medien dürfen nicht als Finanzierungsbeitrag für Zensur zweckentfremdet werden. Zensur ist, wenn sanktioniert wird, obgleich ein Verstoß gegen allgemeines Deliktrecht nicht vorliegt.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Januar 2026, 22:38 von Bürger«
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Version 12: (2025-01-07)
Änderungen gegenüber Version 11:
- Überschriften-Zeilen gemacht.
- Details nachgebessert

Sofort eingeben? Ja, Du und Du und auch Du!!!!  Dein Start ist HIER:

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
dann anklicken: "Rückmeldung"

Dann die nachstehenden rund 3.700 Zeichen rüber kopieren in das Textfeld (4000 Zeichen dort erlaubt). Abändern nach Laune.
"!!!_Dein_!!!  Wille geschehe", du handelst eigenverantwortlich bei aller Verwendung von Mustertexten.


Sodann bitte hier im Thread dein Erfolgs-Kikeriki,
damit wir sehen können, wie gut deine Stimmabgabe funkionierte. Dein Text erscheint ja am gleichen Link, also wiederum hier:

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
In 3 Monaten bis Anfang Januar nur 17 Stimmabgaben für die gesamte EU.
"Bisher überwiegend von Systemschafen", sagte jemand. So etwas nicht Nettes wollen wir weder denken noch sagen. Aber jedenfalls sorge auch du für Gegenwind!

Hier STIMMT es, DEINE STIMME ZÄHLT!
"Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen."



Zitat
Vorschläge für neue Regulierung:

A. Alle nachstehenden Anträge sind in  EU-Regeln und in der EU-Charta verankert, also EU-Kompetenz.

B. Antrag, aufzuteilen in eine straffe Formulierung "Regeln"
 von maximal zwei A4-Seiten, dies am Anfang, mit Verweis auf die langen Textabschnitte als Begründung.

C. Antrag, die Lobpreisung von "öffentlich-rechtlich" zu entfernen
zu entfernen und in ein Meinungen-Dokument auszulagern.  Ob öffentlich-rechtlich besser ist und wofür,  ist ein Meinungsthema und ist strittiges Thema der Wirtschaftswissenschaften. Meinung darüber ist kein geeigneter Gegenstand von abstrakter verpflichtender rechtlicher Regulierung, sondern ist der nationalen Willensbildung zu überlassen.

D. Antrag für Definition: Vorgeschlagen wird als Zentralbegriff: "Inhalts-Medien"
= "Contents-Media". Veraltet oder zu einschränkend sind: "Rundfunk",  "broadcasting", "Fernsehen", "TV", "Presse", "Nachrichten-Medien", "audio-visuell".

F. Antrag für Informationsfreiheit: Aus dem Staatshaushalt nur zulässig
 Monopolbetrieb / öffentlich-rechtliche Inhalte-Medien nur für Katastrophenvorsorge, offizielle Grunddienste und Verlautbarungen. Staatliche Subvention für Inhalte-Medien für Bildung (lebenslanges Lernen) ist  zulässig, aber nur, sofern jeder wettbewerbliche Anbieter im Ausleseverfahren gleichen Zugang hat, gleichgültig, ob öffentlich.-rechtlich, privatrechtlich, gemeinnützig.

G. Antrag: Abgaben der Bürger nur freiwillig zulässig
für  Nutzung von Inhalts-Medien. Jede (!)  Form von Zwangsabgabe für Nichtnutzer ist unzulässig.  "Öffentlich-rechtlichen" Anbietern bleibt es unbenommen, Zahlung an Premiundienste zu binden und freien Zugang für alles weitere zu ermöglichen.

H. Antrag: Abgaben der Nutzer für öffentlich-rechtliche Medien sind sozial zu staffeln,
und zwar, ohne Benutzerdaten zu erfragen. Beispiel: Tarife für Premiumdienste. - Alle Angebote für Bildung und lebenslanges Lernen müssen in der untersten Tarifstufe zugänglich sein. Diese kann kaufkraft-verknüpft werden, monatlich beispielsweise Preisniveau der untersten Gastronomiepreise pro Enzelgetränk.

N. Antrag: Öffentlich-rechtliche Nachrichtenmedien sind auf Minimaldienst
zu beschränken. Durch Medienkonvergenz im Internetzeitalter würde der Staat sonst wettbewerbswidrig den pluralen  reichhaltigen hochwertigen Medienmarkt der Presse-Medien zerstören. Subventionierte Öffentlich-rechtllche Nachrichtenmedien sind bis 31. Dezember 2030 auf ein auxiliäres Mindestprogramm als Katastrophenvorsorge zu reduzieren.

P. Antrag: Demokratiekonforme Inhalte-Anteile
analog zu Wählerverhalten und Parteipräferenzen sind Neutral-Pflicht von öffentlich-rechtlichen Medien. Sofern "konservativ-liberal-mittig" etwa 60 % wählen, "links-grün" etwa 40 %, so ist dies abzubilden in Besetzung und Praktizierung der Redaktionen jedenfalls für Parteien mit über 5 % der Wähler.

S. Antrag:  Die Vergütungen dürfen nicht die Regeln des öffentlichen Dienstes
überschreiten bei öffentlich-rechtlichen Medien-Anbietern. Ministergehälter sind Obergrenze für Leitung und alle Darsteller. .

U. Antrag, dass der öffentlich-rechtliche Status bei Straftat-Neigung
sachbezogen zu teil-suspendieren ist, soweit in Ausnutzung der Medienmacht faktische Immunität entstand. - Beispiel (Deutschland): Falschinkasso  2013...2026 der Medien-Abgabe bei etwa 10 % Geringverdienern in (~4 Millionen dauerhafte Fälle). Trotz Abmahnungen bei Intendanten und ministerieller Rechtsaufsicht 2017...2025 einfach fortgesetzt.

Z. Antrag: Zweckentfremdung für Zensur darf nicht aus dem Budget
von öffentlich-Rechtlichen Medien abgezweigt werden. (Beispiel / Deutschland: Einige Landesmedienanstalten - Medienstaatsvertrag 2020) "Zensur" ist: Sanktion, obgleich kein Verstoß gegen allgemeines Deliktrecht.


Hintergrund-Information: (es ist überflüssig, dieses alles zu lesen)
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"EU plant Aktual. d. Beihilfevorgaben für öff. Rdf. - bis 14.1.26 teilnehmen!"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38559.msg229450.html#msg229450

Die Buchstabenfolge für Kompletteinreichung des obigen Textes ist:
  ABCDFGHNPSUZ

Wer mag, kann seine Buchstabenfolge per PM - persönliche Mitteilung des Forums - an @piotre senden  (inklusive der für die Eingabe verwendete E-Mail-Adresse).
Das ist aber keinerlei MUSS. Hauptsache, du wartest nicht 4 Ewigkeiten lang, sondern sendest es noch heute. Alles andere ist Nebensache.

Im Fall von zahlreichen Einsendern
----------------------------------------------------
würde eine hier rasch machbare Software der zuständigen EU-Kommissarin Teresa RIBERA eine monatliche Statistik liefern, wie viele Bürger bisher ingesamt welche Punkte wählten. Die Software erstellt diese Statistiken an Hand der hierher intern mitgteilten Buchstabenfolge der Einsender.

Dann würde darum gebeten werden, dass die Einsender die Reihenfolge verändern, vielleicht auch die Buchstaben in der Einsendung fortlassen und ihre Eingabe mit einem individuellen Satz starten. Denn sonst wird jede weitere identische Einsendung in Bürokratien natürlich als unwichtig weg gedacht werden.

In 3 Monaten bis Anfang Januar nur 17 Stimmabgaben für die gesamte EU.
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Januar 2026, 23:21 von DumbTV«
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Seit heute sind 15 Prozent der Bürgereingaben der gesamten EU schon VON UNS! Großartig. Prächtig!
Wichtig ist nun, dass jemand englisch-sprachig eingibt.

Auch sollte jedesmal die Reihenfolge der Punkte verändert werden, damit das nicht alles als "ist das gleiche" ungelesen bleibt.



Nun verfügbar in 3 Sprachen - Deutsch, Englisch, Französisch.
Fundstelle + Anleitung (alles im Internet) ging gerade heute per E-Mail an alle auf dem Verteilter der aktiven Streiter.

Wir sind im Forum zurückhaltend mit Links zu anderem.
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 Wer diese Mitteilungen für die Aktiven noch nicht erhält, bitte mit dem Nachrichtensystem des Forums (PM): De E-Mail-Adresse bitte übermitteln. 


Nachstehend nach jetzigem Stand die englische Fassung.
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Aber die Anleitungen sind wichtig für das Optimieren der Details. Beispielsweise, die Zeilensprünge (also "neue Zeile") erscheinen zwar bei der Eingabe, werden aber nicht übertragen in die Datenbank. Deshalb als Trennung jetzt eingefügt: "--- ---"

Das ist ein generelles Prloblem der EU-Software. Wahrscheinlich ist die noch in Win_doof und kommt mit dem Internet-Standard nicht voll klar, denn der basiert auf einem Unix-Umfeld, z.B.- Linux, was nun der weltweite Standard ist. Der unterschiedlich definierte Zeilensprung ist ein wichtiger Unterschied zwischen den beiden Systemen. Eigentlich schafft alle heutige Software das. Aber nicht "alle".... :-)

Der Link hat hier auf dem PC eine seltsame Verfalldauer der Lesbarkeit.
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https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
Dann einfach hier im Forum erneut anklicken und der Text ist wieder da. So jedenfalls hier auf dem PC.
Nur der Staat kann mit so e4iner Software am Markt bleiben.... War noch nie anders... Der Staat hat keine Konkurrenz, da dauert es Jahre, bis Software alle Hürden aus dem Weg geräumt bekommt.


Es wird der Text an der Fundstelle im Internet ständig nachgebessert.
---------------------------------------------------------------
Wir machen damit weiter bis Herbst 2026, zukünftig per Post, so ist jedenfalls aktuell der Plan. 

Zitat
Proposals for new regulations:


All proposals are anchored in EU rules / EU Charter, i.e. EU competence. (A)

--- --- Proposal for definition: The following is proposed as the central term: “content media”
= “Contents-Media”. The following terms are outdated or too restrictive: “broadcasting,” “television,” “TV,” “press,” “news media,” “audio-visual”. (D)

--- -- - Motion to divide into a concise formulation of “rules”
of no more than two A4 pages at the beginning, with reference to the long sections of text as justification. (B)

--- --- Motion: Public news media should be limited to minimum service
. Otherwise, media convergence in the Internet age would allow the state to destroy the pluralistic, rich, high-quality media market of the press media in an anti-competitive manner. Subsidized public news media are to be reduced by December 31, 2030 to an auxiliary minimum program for disaster preparedness. (N)

--- --- Motion for freedom of information: Media monopoly operations are only permissible from the state budget:
For disaster preparedness, official basic services, and announcements. State subsidies for content media for education (lifelong learning) are permissible without restriction, but only if all providers have equal access in the selection process, regardless of whether they are public. -legal, private law, non-profit. (F)

--- --- Motion to remove the praise of “public service” etc.
and move it to an opinion document. Whether public service is better and for what purposes is purely a matter of opinion. It is a controversial topic in economics. Opinion is unsuitable for abstract, binding EU regulation. Opinion is the exclusive competence of national decision-making. (C)

--- --- Motion: Citizen fees only permissible on a voluntary basis
for use of content media. Compulsory fees for non-users are not permissible. “Public” providers may tie payment to premium services, free of charge for everything else. (G)

--- --- Motion: User fees for public media must be socially graded.
User data may not be requested for this purpose. Example: Through tariffs only for premium services. - All offers for education and lifelong learning must be accessible at the lowest tariff level. This may be linked to purchasing power. Example: Per month, the price level of a single drink in a restaurant. (H)

--- --- Motion: Democracy-compliant content proportions
analogous to voter behavior and party preferences are a neutral obligation of public media. Germany: If “conservative-liberal-centrist” voters make up around 60% of the electorate and “left-wing-green” voters around 40%, this must be reflected in the composition and practices of editorial teams, at least for parties with more than 5% of the vote. (P)

--- --- Motion: Remuneration must not exceed the rules of public service
for public media providers. Minister salaries are the upper limit for management and all performers. (S)

--- --- Motion that public service status should be partially suspended in cases of unlawful tendencies.
provided that de facto immunity has arisen thanks to political media power. - Example (Germany): Incorrect collection of media fees from approximately 10% of low-income earners: ~4 million cases of illegal incorrect collection 2013...2025. This was maintained despite warnings 2017...2025 to directors and ministerial legal supervision. (U)

--- --- Motion: Misuse for censorship must not be diverted from the budget
of public media. Example / Germany: Some state media authorities in accordance with the State Media Treaty 2020). “Censorship” is: Sanction, even though there is no violation of general criminal law. (Z)


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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Fast 50 Prozent der EU-weiten online-Bürger-Kommentare bei der EU sind jetzt aus unserer Bürgerrechtler-Familie für die Informationsfreiheit.

Das ist wirklich schon jetzt ein großartiges Ergebnis.

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Da macht es Spaß, mitzumachen. Jede weitere Stimme zählt. Die Lob-Verbreiter für "öffentlich-rechtlich" sind bereits in der Minderheit auf der EU-Plattform.
Hier ist nachzulesen, wie wir mit Stimmen für Stimmung sorgen.

Irgendetwas klappt mit den Links nicht optimal, so ist nun mal IT vom Staat, da muss man mal so, mal so versuchen, bis es klappt:
 
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de

Jetzt müssen wir Ktitiker erst einmal online noch eindeutiger die Mehrheit werden in den nächsten 3 Tagen.
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Sodann startet bald der Software-Roboter die automatische Texterstellung "auf Wunsch". Das wäre dann für die nächsten 10 Monate unsere Dauersendung gegen ein Jahrzehnt GEZ-wang,

- Der Bürger teilt mit, was er kritisieren möchte,
- und der Software-Roboter (Kosename PLURANTO) liefert dem Bürger einen entsprechenden Text
- den der Bürger beliebig ändern kann
- und dann Ausdruck der 2 Seiten
- und ab die Post an die zuständige EU-Kommissarin.

Deutsch, Englisch, Französisch, vielleicht auch spanisch und polnisch.

Hier noch die ebenfalls einreichbare französische Version
------------------------------------------
Wegen der Obergrenze von 4000 Zeichen musste einer der Anträge entfallen, aber darauf kommt es nicht an.

Zitat
Propositions pour une nouvelle réglementation :


Toutes les propositions sont ancrées dans les règles de l'UE / la Charte de l'UE, et relèvent donc de la compétence de l'UE. (A)

--- --- Proposition de définition : le terme central proposé est « médias de contenu »
= «Contents-Media». Les termes suivants sont obsolètes ou trop restrictifs : «radiodiffusion», «broadcasting», «télévision», «TV», «presse», «médias d'information», «audiovisuel». (D)

--- -- - Proposition de répartir en une formulation concise «Règles»
de deux pages A4 maximum, au début, avec référence aux longs passages de texte comme justification. (B)

--- --- Proposition : les médias d'information de droit public ( "Service public " doivent être limités à un service minimal
. En raison de la convergence des médias à l'ère d'Internet, l'État détruirait sinon de manière anticoncurrentielle le marché pluraliste et riche en qualité des médias de presse. Les médias d'information publics subventionnés doivent être réduits d'ici au 31 décembre 2030 à un programme auxiliaire minimal à titre de service en cas de catastrophes. (N)

--- --- Proposition visant à supprimer l'éloge du «service public»
et à le transférer dans un document d'opinion. La question de savoir si le droit public est meilleur et dans quel domaine est purement subjective. Il s'agit d'un sujet controversé en économie. Les opinions ne sont pas adaptées à une réglementation européenne abstraite et contraignante. Les opinions relèvent de la compétence exclusive des instances décisionnelles nationales. (C)

--- --- Proposition : les contributions des citoyens ne sont autorisées que sur une base volontaire
pour l'utilisation des médias de contenu. Une contribution obligatoire pour les non-utilisateurs n'est pas autorisée. Les fournisseurs «de droit public» ("service publick") peuvent lier le paiement à des services premium, gratuits pour tout le reste. (G)

--- --- Proposition : les redevances des utilisateurs pour les médias de droit public doivent être échelonnées en fonction du revenu.
Les données des utilisateurs ne doivent pas être demandées à cette fin. Exemple : par le biais de tarifs réservés aux services premium. - Toutes les offres en matière d'éducation et d'apprentissage tout au long de la vie doivent être accessibles au tarif le plus bas. Cela peut être lié au pouvoir d'achat. Exemple : par mois, le prix d'une boisson des établissements gastronomiques. (H)

--- --- Proposition : les médias publics ont l'obligation de neutralité en matière de contenu démocratique
, en fonction du comportement des électeurs et des préférences partisanes. Allemagne : si environ 60 % des électeurs sont «conservateurs-libéraux-centristes» et environ 40 % «de gauche et écologiste», cela doit se refléter dans la composition et les pratiques des rédactions, du moins pour les partis représentant plus de 5 % des électeurs. (P)

--- --- Proposition : les rémunérations ne doivent pas dépasser les règles du service public
pour les médias publics. Les salaires des ministres constituent le plafond pour la direction et tous les acteurs. (S)

--- --- Proposition visant à suspendre partiellement le statut de service public en cas de tendance illégale.
dans la mesure où une immunité de fait a été créée grâce au pouvoir politique des médias. - Exemple (Allemagne) : perception abusive de la redevance audiovisuelle auprès d'environ 10 % des personnes à faibles revenus : ~4 millions de cas de perception abusive illégale. Maintenue malgré les avertissements 2013...2025 aux directeurs et à l'autorité de contrôle ministérielle 2017...2025. (U)

--- --- Proposition : le détournement de fonds à des fins de censure ne doit pas être prélevé sur le budget
des médias publics. Exemple / Allemagne : certaines autorités régionales de régulation des médias conformément au traité d'État sur les médias 2020). «Censure» est une sanction, même s'il n'y a pas violation du droit pénal général. (Z)


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K
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Keine Ahnung wo es da etwas zu feiern gibt!?

Stand 11. Januar 2026 ca. 11:30 Uhr sind exakt 31 - in Worten: einunddreißig - Rückmeldungen eingegangen.

Davon*** sind 4 - in Worten: vier - gültige Rückmeldungen.

Ein Armutszeugnis.***

Bildquellen:
Beteiligung der "Öffentlichkeit"
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
Beteiligung der "Experten"
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung/public-consultation_de


***Edit "Bürger": Beachte bitte die wichtigen Hinweise im Einstiegs- sowie auch im hier folgenden Beitrag bzgl. der beiden verschiedenen, nach "Öffentlichkeit" und "Experten" getrennten Umfragen zum gleichen Thema, für welche jeweils eine eigene Statistik der Beteiligungen geführt wird > Ergänzung siehe unten: aktuell "34 gültige Rückmeldungen" der "Öffentlichkeit" ;)
Kurzbezeichnung bei obigen Links zur Unterscheidung ist noch zu ergänzen, da es leider auf den Seiten der EU auch nicht auf den "ersten Blick" sofort zu verstehen ist.
Das "Armutszeugnis" betrifft insoweit eher die "Zielgruppe" der "Experten-Konsultation", welche sich bislang mit 0 (In Worten "NULL") beteiligt hat, nämlich (Zitat)
"Zielgruppe
Die Evaluierung richtet sich vor allem an die Behörden in den Mitgliedstaaten, einschließlich der Regulierungsbehörden, die für die Anwendung der Rundfunkmitteilung und die Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zuständig sind.
Zu den Zielgruppen gehören auch Unternehmen, die in diesem Sektor tätig sind (z. B. öffentlich-rechtliche und private Rundfunkanstalten, andere Anbieter audiovisueller Medien und Digitalverlage).
Darüber hinaus umfasst das Zielpublikum Unternehmens- und Branchenverbände, Verbraucherverbände, europäische institutionelle Einrichtungen, die auf dem Gebiet der audiovisuellen und Medienpolitik tätig sind, sowie Forschungseinrichtungen und Hochschulen." ::) ;)
Die bisherigen Rückmeldungen der "Experten" stammen alle aus der Kategorie "EU-Bürger", welche sich dort aber natürlich ebenfalls kompetent äußern dürfen - und dafür sind 4 schon mal nicht schlecht ;)


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2026. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 13 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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@Kurt : Wir haben mit 2 völlig verschiedenen Konsultationen zu tun.

Dieser Forums-Thread befasst sich nur mit der allgemeinen Bürgerbefragung, also mit "Politik".
-----------------------------------------------------------
Hierfür sind inzwischen 31 Rückmeldungen erfolgt und alle sind nach jetzigem Stand als gültig anerkannt. Rund die Hälfte der EU-weiten Bürger-Stellungnahmen beruht auf unserer gemeinsamen Aktion wie hier koordiniert.

Die EU-Bürger, die den "öffentlich-rechtlichen Rundfunk" in den ersten Beiträgen als edel, um nicht zu sagen, göttlich, gepriesen haben, sind nur noch rund 20 Prozent. Die Kritiker haben das Selbstlob verdrängt, so man will, in der Stimmenauszählung "niedergewalzt".

Wir haben gemeinsam einen Job-Erfolg vollbracht, den ich vor 3 Tagen vor dem Start für ausgeschlossen angesehen hatte. Hier hat es endlich einmal funktioniert, dass die Zornbürger nicht nur am Intenet-Stammtisch schimpfen, sondern an einer Stelle handeln, wo die Stellschrauben geschraubt werden.

Politischer Job Nr. 2 läuft die nächsten rund 10 Monate, nämlich schriftliche Bürgereingaben, vom Software-Roboter dem jeweiligen Bürger mit unterschiedlichen Inhalten nach Wahl als ausdruck- und versandfertige Vorlage produziert.

Eine völlig andere Sache ist die Verbände- und Ministerien-Konsultation.
----------------------------------------------------------------------------
Davon sind erst 4 Kommentare anerkannt, und das hat Grund. Das ist etwas für die Lobby-Juristen, Monatsgehalt (brutto etc.) rund 10.000 Euro, um 1 Woche lang die bisherige mit rund 50 Seiten Jurazitaten überladene Regulierung zu sichten und dann Gegenargumente einzubringen, die sodann Thema der politischen Hintergrunddiskussion werden.

Kein ausreichend analog Qualifizierter wird es sich antun, kostenlos eine Woche lang
--------------------------------------------------------
zu bearbeiten, zudem, weil es sinnlos ist. Die Lobby-Argumente werden ja nur ernsthaft beachtet, sofern es eine Lobby ist, die "nachtritt", beispielsweise der Verband der Zeitungsverleger. 

So funktioniert nun einmal der Hintergrund von Poltik,
--------------------------------------------------------------------
die ja immer eine politisch gewollte Gesetzgebung produziert, das ist ihr Job. Und dann wird die juristische Legitimierung hinterher gebastelt. Siehe das Gutachten von Prof. Dr. Paul Kirchhof, wonach die faktische "Mediensteuer" in Wahrheit ein "Beitrag" sei, damit die Sender sich von ALLEN Bürgern und Betrieben finanzieren lassen dürfen. ... so ein Unfug...

Das funktioniert ganz genauso bei den Medienstaatsverträgen.
-------------------------------------------------------------------------
Da koordiniert die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz bundesweite Konsultationen nach völlig gleichem Ablauf-Schema, um Demokratie und Jura zu simulieren, was in Wahrheit in Hinterstuben der Politikkreise zuvor ausgedacht wurde. Man kann es nachlesen, diese weitgehende "Pseudo-Diskussion" über vorfabrizierte Rechtskonzepte ist öffentlich einsehbar im Internet.

Das ist weitgehend seziert
----------------------------------------------
in Kapiteln des Sammelgutachtens "Metastudie LIBRA". Es ist kein einziger Verband erinnerlich und keine einzige Landesregierung, die in den publizierten wenigen paar Einwendungen bezüglich "Medienstaatsvertrag 2020" auch gegen die Zensur-Autorisierung der Landesmedienanstalten argumentierte - in der Bundesrepublik erstmals wieder Zensur seit Ende der Nazizeit und der rund 2 Jahre Alliierten-Zensur.
 
Die Zensur-Autorisierung haben erst wir in den bundesweiten Landesverfassungsbeschwerden zum Thema gemacht und als rechtswidrig belegt, wobei einige Entscheide seit 2021 bis heute noch ausstehen. .Auch dafür gilt, "so funktioniert Politik".

Warten wir, "das Volk", der Souverän,  ab, was in Brüssel beschlossen wird,
----------------------------------------
und dann, erst dann, kommt die Jura-Anwendung seitens des Volkes, nämlich bei Bedarf Verfassungsbeschwerden gegen das nationale Zustimmungsgesetz. Bei Völkerrecht beginnt die übliche 12 Monatsfrist schon dann, weil die spätere nationale "sich unterwerfende" Umsetzung ja nicht mehr anfechbar ist. Wie das bei einer EU-"Regulierung" zu handhaben ist, darüber zu befinden ist Zeit bis Ende 2026. Dafür wird wichtig, dass wir bereits jetzt unsere Gegenmeinung eingebracht haben. Das ist bereits der Fall. Die zuständige EU-Kommissarin kann sich im Resümé der Bürger-Konsultation auf dies 80 % Kritiker berufen und mit dem noch Geplanten an Intevention vermutlich nahezu 100 %.

Interessant war und ist bei Landesverfassungsbeschwerden, zu erkennen, dass diese Situation des Verfassungsrechts von den eigentlich dazu berufenen Richtern nicht sauber auseinandergehalten wird - die Divergenz zwischen Zustimmungsgesetz, Inkrafttreten und die Besonderheit beim Völkerrecht. Das muss der Bürger also immer schon in der Beschwerde mit Beleg der höchstrichterlichen teils ein halbes Jahrhundert alten Rechtsprechung klarstellen.
- ist bereits enthalten im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", etwa 200 Seiten -


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Siehe weitere fiktive, thematisch unterschiedlich gewichtete Beispiel-Stellungnahmen unter
EU plant Aktual. d. Beihilfevorgaben für öff. Rdf. - bis 14.1.26 teilnehmen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38559.msg229605.html#msg229605


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Wir sind mit rund 35 Beiträgen nun rund 60 % der EU-weiten Bürger-Stellungnahmen.
-----------------------------------------------------
Als es eingeleitet wurde, hatte ich gehofft, hoffentlich machen es 3 oder 4. Unsere Aktion hat alles "leider Übliche" dort nun niedergewalzt, die rund 10 Einträge mit ideologischer Lobhudelei oder auch langatmigen langweiligen offiziellen Stellungnahmen ohne Antrag und Sinn, nur, "für öffentlich-rechtlich ich bin". Bezahlte Autorenteams für offizielle Stellungnahmen - der Horror für Klardenker und echte Akteure.

Hier ist die Eingabestelle für auch deinen und deinen und deinen Kommentar:
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de



Es gab bisher in erster Linie 2 Arten von Beiträgen,
---------------------------------------
die mit klaren rechtlichen Anträgen plus Fakten zur Sache kommen, die Vorschläge in diesem Thread und die im anderen:

EU plant Aktual. d. Beihilfevorgaben für öff. Rdf. - bis 14.1.26 teilnehmen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38559.msg229615.html#msg229615


Und heute, am letzten Tag des 14. Januar 2026, zum Schluss der (Vorschlag-)Hammer-Beitrag,
--------------------------------------
der ziemlich sicher aus unserem Umfeld der streitenden zornigen Bürgerrechtler stammen dürfte:


Zitat
Betreff: Verlust des beihilferechtlichen Genehmigungsstatus der deutschen Rundfunkfinanzierung durch Nichteinhaltung zentraler Kompromissvoraussetzungen (Fall E 3/2005)[4]
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland über den Rundfunkbeitrag ist mit dem EU-Beihilferecht unvereinbar geworden, da wesentliche Voraussetzungen des Kommissionsbeschlusses vom 24.04.2007 (K(2007) 1761) nicht mehr erfüllt sind. Die EU-Kommission hatte die damalige Rundfunkgebühr zunächst als potenziell unvereinbar mit dem Binnenmarkt eingestuft und ein formelles Prüfverfahren eingeleitet (Rn. 1, 74 ff.), bevor sie ihre Bedenken nur durch spezifische Verpflichtungen Deutschlands ausräumte. Insbesondere die Selbstverpflichtung zur Begrenzung der Online-Aufwendungen auf 0,75% des Gesamtaufwands sowie deren KEF-Kontrolle sind entfallen und überschritten worden. Zusätzlich fehlen Transparenz der Finanzmittel und effektive Kontrolle durch die Organe, wie von der EU-Rundfunkmitteilung 2009 gefordert (Abschnitte 3.2, 4)[3]. Diese Diskrepanz rechtfertigt eine Neubewertung und Eröffnung eines Beihilfeverfahrens.

1. Ausgangslage: Vorläufige Einstufung als unvereinbare Beihilfe und Kompromiss von 2007
Die Kommission stellte im März 2005 vorläufig fest, dass die Finanzierungsregelung „nicht mehr mit dem EG-Vertrag vereinbar“ sei (Rn. 1, 74 ff.). Erst durch formelle Verpflichtungen – einschließlich Selbstverpflichtungen und KEF-Kontrolle – räumte sie diese Bedenken aus (Rn. 4, 31). Der EuGH bestätigte 2018 (Rs. C-622/16), dass der Übergang zum Rundfunkbeitrag keine neue Beihilfe darstellt, knüpfte dies aber an die Fortgeltung des 2007er-Kompromisses.

2. Nichteinhaltung der 0,75%-Selbstverpflichtung
  • Die Selbstbindungen wurden laut 17. KEF-Bericht (S. 18) „nicht über 2008 hinaus verlängert“ und „letztmals von der Kommission geprüft“.
    Zitat:
    „Die Selbstbindungen der Anstalten, die nicht über 2008 hinaus verlängert wurden, wurden letztmals von der Kommission geprüft. Die Feststellung im 16. Bericht, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio für ihre Online-Angebote die Obergrenze von 0,75% des Gesamtaufwands überschrittenhaben, wurde durch die Ist-Zahlen bestätigt (vgl. Tzn. 520 ff.).“[1]
    Der 16. KEF-Bericht bestätigt Überschreitungen der 0,75%-Grenze durch Ist-Zahlen (ARD/ZDF: geplant 240 Mio. EUR 2005-2008, real deutlich höher).[2]
  • Somit fehlt die zentrale Kompromisskomponente.

3. Mangelnde Transparenz und Kontrollversagen
  • Die EU-Rundfunkmitteilung 2009[3] verlangt Transparenz der Finanzströme (Abschnitt 3.2: detaillierte Aufschlüsselung von Aufwendungen nach Auftragsbereichen) und effektive Kontrolle durch unabhängige Organe (Abschnitt 4: regelmäßige Prüfung auf Überkompensation und Auftragsbindung).
  • Keine Transparenz: KEF-Berichte zeigen keine nachvollziehbare Aufschlüsselung digitaler Ausgaben; der 17. Bericht gibt lediglich zu, dass Selbstbindungen entfallen sind, ohne Ist-Werte seit 2008 transparent darzustellen.[1]
  • Kontrollversagen: Die KEF verweigert die Prüfung der 0,75%-Grenze (17. Bericht, S. 18) und dokumentiert wiederholte Überkompensation ohne Sanktionen; interne Räte genehmigen Haushalte formell, ohne tatsächliche Auftragsbindung durchzusetzen.[1]

4. Parallelen zur BDZV-Beihilfebeschwerde 2024 und Wettbewerbsverzerrung
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) kritisiert 2024 in seiner Beihilfebeschwerde genau diese Defizite: fehlende Transparenz bei Online-Ausgaben, Versagen des Drei-Stufen-Tests, systematische Überkompensation, die Wettbewerber verdrängen (z. B. ARD-Mediathek: 40% Marktanteil News-Apps) sowie eine mangelhafte Aufsicht über die Rundfunkanstalten, die diese Aktivitäten zulasse.
Dies deckt sich mit dem EU-Forderungskatalog und verstärkt die Überschreitung der im Kommissionsbeschluss festgelegten Rahmenbedingungen

5. Beihilferechtliche Konsequenzen
  • Wesentliche Änderung (Art. 1 Abs. 1 lit. b AA-ÜG): Wegfall von Selbstverpflichtung, Transparenz und Kontrolle stellt eine Abweichung vom genehmigten Modell dar (vgl. EuGH Rs. C-280/08 P: Fehlende Kontrolle führt zur Unvereinbarkeit).
  • Verletzung Altbeihilfe-Voraussetzungen (Art. 106 Abs. 2 AEUV): Ohne diese Elemente ist die Beihilfe nicht „auf das Nötige beschränkt“.
  • Überkompensation: Fehlende Prüfungen ermöglichen unkontrollierte Ausgabensteigerungen.

6. Forderungen
  • Sofortige Eröffnung eines formellen Beihilfeverfahrens gem. Art. 108 Abs. 2 AEUV.
  • Vorläufige Anordnung: Transparenzbericht über Online-Aufwendungen und Überkompensation seit 2008.
  • Anpassung Rundfunkmitteilung 2009: Verpflichtung zu jährlichen Drittprüfungen, festen Online-Quoten und Marktanteilsbeschränkungen.
  • Rückzahlung überkompensierter Beihilfen anhand KEF-Ist-Daten.

Diese Stellungnahme basiert auf offiziellen Dokumenten und unterstreicht die Dringlichkeit einer Reform angesichts nachgewiesener Versäumnisse.

1. https://kef-online.de/fileadmin/kef/Dateien/Berichte/Import/17._Bericht.pdf
2. https://kef-online.de/berichte/details/publikation/16.-kef-bericht
3. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex:52009XC1027(01)
4. https://ec.europa.eu/competition/state_aid/cases/198395/198395_680516_260_2.pdf

Hier ist die Eingabestelle für auch deinen und deinen und deinen Kommentar:
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Schnell noch nachreichen durch andere Einreicher - geht nur noch heute - !
----------------------------------------------------
Bei den Namen, nicht "anonym" wählen, den eigenen Namen zudem notieren.
Wohl dem, dem die Eltern 2++ Vornamen gaben: Marianne Michaela
Ferner darf man seinen Namen "internationalisieren" für die engliscfhe Sprache, meinen manche? Ein Herr Meier spricht sich engliche ja vielleicht Meyar?

Als Ersatz für fehlende Zeilensprünge wird hier immer zwischengeschoben: --- ---
Diese Improvisation macht es halbwegs besser lesbar.

Vielleicht ist man dicht an der Grenze der 4.000 Zeichen, dann sollte man kürzen.
Und immer den Anfang etwas ändern - am besten die Reihenfolge etwas tauschen - , damit es nicht "genauso" aussieht. Gleich wirkende Beiträge werden nicht mehrfach gelesen. Immer im Sinn behalten, wie Sachbearbeiter X mit dem eigenen Text umgehen dürfte...

Vielleicht auch übersetzen mit deepl.com und englischsprachig eingeben. Allerdings muss man die englischsprachige Variante bei so speziellen Sachen sichten, ob sie nicht vielleicht offensichtlichen Unfug hineingebastelt hat.


Dieser Beitrag soll als "Zeugnis der Zeitgeschichte" übernommen werden
----------------------------------------
im Vollzitat in das Sammelgutachten "Metastudie LIBRA" und in Merkblätter für gerichtliche Klagen und für Widersprüche im vorgehenden vorgreiflichen  Widerspruchsverfahren. Zwar ist das alles bereits in etwa enthalten, aber nicht mit dieser Zitate-Präzision und argumentativen Raffung. "Kurz texten" ist immer viel viel schwerer als "langatmig alles und alles zu erzählen". Dem einstweilen unbekannten Autoren hier der Dank.


Für den Kontext ist wichtig, dies trifft den Kern der aktuellen EU-Behandlung.
-----------------------------------------------------
Das Imperium ARD, ZDF usw. ist möglicherweise sogar der Veranlasser und hofft vermutlich, dass durch das allgemeine Gequassel "online muss sein" diese alte Begrenzung abgeschüttelt werden kann, während alles Übrige inklusive verbotene "Mediensteuer" bleiben darf wie bisher.
Dass wir, das Volk, inzwischen auf Augenhöhe mitmischen, in ihrer üblichen Hybris kommt das im Kopf der meisten Herrschenden gar nicht vor. 10 Monate lang haben wir nun Spielraum zum Mitmischen und da wird noch einiges nachgeschoben werden.

Hier ist die Eingabestelle für auch deinen und deinen und deinen Kommentar:
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Die Grenze von 4000 Zeichen gilt nur für die direkte Eingabe ins Textfeld im dortigen Erfassungsformular.

Die Stellungnahme kann in einem angehängten Dokument abgegeben werden das eine sehr ausführliche Darstellung des Sachverhaltes erlaubt.


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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Gestern war Austausch mit der EU-Kommission:
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Leider keine Fristverlängerung, denn 14. Januar 20216 ist "hard" deadline.
Aber seit heute Vormittag fand ich in der Hauptstellungnahme nicht mehr 44 Fragen zu beantworten, sondern nur noch  17. So  ist das wirklich praktikabel.   

Möglicherweise, weil ich angegeben hatte: von NRO (gleich NGO). Da man das schon bei der Registierung wohl angeben musse, ist das also vielleicht so zu machen. Wer viele E-Mail-Adrfessen hat, der kann ja das eine oder andere probieren.


Piotre hat soeben beantwortet.
---------------------------------------
Mehrere Stunden Arbeit. Aber seine Eingabe wird als ,pdf überlassen an diejenigen, die es auch noch machen wollen. Dann geht es deutlich schneller,
Aber man sollte sofort beginnen. Das User.Interface ist gewöhnungsbedürftig.
Soweit schon E-Mail-Kontakt war, dann bitte per E-Mail anfordern. Ansonsten per PM Mitteilung hier im Forum. Aber für Übersendung muss auch dann eine E-Mail-Adresse sein.

An einige potentielle sehr aktive Streiter soll die Datei .....pdf innerhalb der nächsten Stunde  verschickt werden. Meine kleinen Textkommentare sind auf englisch, aber "einfache Sprache", sofort begreifbar. Die Eingaben werden andere meistens deutschsprachig machen und jeder sollte ruhig seine eigene Meinung einbringen. Umso besser. Nur hilft die Textvorlage ja beim eigenen Text.


Wir werden gehört. Aus 15 Eingaben haben wir bereits 55++ gemacht
--------------------------------------------
für die Einfach-Stellungnahmen und wird ´haben vielleicht mit den Inhalten Achtung gewonnen. Denn schon nahen die Retter des edlen "public service" und versuchen mit ein paar Lobpreisungen das Image der "göttlich edlen öffentlich-rechtlichen" zu retten. Lobpreisungen aus der Marketing-Abteilung, das interssiert niemanden ernsthaft, das prallt ab an unseren fachlichen Argumenten.




Nur 6 EU-weit haben bisher den großen Fragebogen beantwortet. Schaffen wir noch heute bis 24:00 Uhr das zu doppeln auf 12++?

-------------------------------------------------
Wenn wir das in den paar verbleibenden Stunden noch auf über 10 bringen können, das wäre ein vielleicht noch schaffbares Ziel und würde Wirkung entfalten. Da soll jeder nach eigener Meinung texten.

Hier der Start-Link, das "Menü":
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung/public-consultation_de
 
Darin anklicken: Das Feld in orange: "Fraggeboden beantworten".
Man muss ein Benutzerkonto einrichten, was aber blitzschnell geht und nur E-Mail und Namen erfordert.
Man darf sodann wählen "anonym", aber besser ist, den Namen einzugeben, so man will, als Nachnahmen seinen zweiten Vornamen oder, wie er im Englischen ausgesprochen wird, oder ähnlich,

Wer vom Forum ziemlich aktiv ist, kann dies als NRO - Nicht-Regierungs-Organisation - angeben, das macht sich besser als "nur einer von DIE LEUTE".


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Aber seit heute Vormittag fand ich in der Hauptstellungnahme nicht mehr 44 Fragen zu beantworten, sondern nur noch  17. So  ist das wirklich praktikabel.   
Die Fragestellung für die "Experten" mit 44 Fragen existiert nach wie vor:
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/BroadcastingCommunicationExpertSurvey2025

Es scheint hier eher einen vorher nicht erinnerlichen bzw. nicht "entdeckten" Fragenkatalog für die "Öffentlichkeit" mit 17 Fragen
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/BroadcastingCommunicationGeneralSurvey2025?surveylanguage=de
dessen Link auf der Seite für die "Öffentlichkeit"
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
noch nicht gefunden wurde.

Das ist aber alles sehr verwirrend - noch dazu am letzten Fristtag! :-\ ::) >:(


Edit "Bürger": Also, jetzt wird es etwas klarer, auch wenn die Aufmachung Verwirrung stiftet...

Auf den Seiten für die Öffentlichkeit wird unterschieden in
"Sondierung" zu welcher man, Rückmeldung geben kann
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung/addFeedback_de?p_id=20785
>>> Das ist der Link, der hier im Thread bislang behandelt wurde und wo im Textfeld 4000 Zeichen verfügbar sind.

und "Öffentliche Konsultation", dort Button "Zur Konsultation >" führt zum Fragenkatalog
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung/public-consultation_de
>>> Das ist der Fragenkatalog für die "Öffentlichkeit" mit reduzierten 17 Fragen einschl. Textfeldern mit bis zu 500 Zeichen.

All das ist leider wahrlich nicht sehr "intuitiv"/ selbsterklärend aufgemacht >:(


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Jede Hoffnung, dass der Staat "Internet kann", ist wieder einmal reif für die Mülltonne.

Wo ein einziges klares Menü alles hätte übersichtlich leisten können mit aufklappbarer Erläuterung, da landen wir bei einer Benutzerführung, die labyrinthisch verworren ist. In der freien Wirtschaft wäre so etwas umgehend weg vom Markt.

Es hilft nichts, nun muss auch noch der Katalog der 44 Fragen beantwortet werden. Da kommen dann einfach die Texte rein wie schon für die 17 Fragen  mit Zeiteinsatz formuliert.

Und dann verlagert sich die Aktion auf die nächsten 10 Monate. Wir wissen hiermit, es werden den Bürgern dort keine rettenden Hilfen vorgefertigt. Wieder einmal muss allerlei gemacht werden. Als ob nicht schon genug Arbeit wäre gegen die kumulierten Fehler auf allen politischen Ebenen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Januar 2026, 23:27 von DumbTV«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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