Abänderung aus aktuellem Anlass:
Entfällt:Der Kläger beantragt, dem Beklagten durch oberverwaltungsgerichtliche Verfügung aufzugeben, das Aktenzeichen der erhobenen Verfassungsbeschwerde sowie die Beschwerdeschrift bekanntzugeben.
Verfassungsbeschwerde des rbb gegen den rbb-Staatsvertrag - 1 BvR 2578/24https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38293.0Neu:Der Kläger verweist auf die vom Beklagten beim BVerfG erhobene Verfassungsbeschwerde Az. 1 BvR 2578/24 (Anlage 1) und macht sich die dortige vom Beklagten vertretene Rechtsauffassung teilweise zu eigen.
Bezüglich der Rechtsauffassung des Beklagten zu § 16 Abs. 3 und 4 rbb-StV (Haftung der Mitglieder von Rundfunk- und Verwaltungsrat) und § 31 rbb-StV (Haftung der Intendantin) macht der Kläger allerdings geltend, dass die Vorschriften nicht weit genug gefasst sind.
Soweit der Beklagte sich bei seinen Ausführungen zur Haftung auf das Aktiengesetz (AktG) beruft, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Beklagte kein Aktienunternehmen ist sondern durch Rundfunkbeiträge finanziert wird. Der geradezu sträfliche Umgang des Beklagten, insbesondere der damaligen Intendantin des rbb Schlesinger, mit diesen Rundfunkbeiträgen ist durch den rbb-Skandal belegt.
Rundfunkbeiträge werden ggf. im Verwalltungsvollstreckungsverfahren zwangsweise eingetrieben.
In diesem Zusammenhang verweist der Kläger auf die von der damaligen Intendantin Schlesinger getätigten Äußerungen im Planet- Interview vom 08.01.2018: "Ich halte grundsätzlich ganz viel von Dialog":
...
Wäre es möglich, dass Menschen, die sich weigern, den Beitrag zu zahlen, bei Ihnen im RBB-Programm vorkommen?
Schlesinger: Ich halte grundsätzlich ganz viel von Dialog. Ich halte auch viel davon, Menschen, die keinen Beitrag zahlen, versuchen, nahezubringen, was wir hier leisten.
In Potsdam gab es 2017 den Fall, dass einem freiberuflichen Schlagzeuger, der angibt weder Fernseher, Radio noch Internetanschluss zu haben, das Auto gepfändet wurde, weil er sich weigert, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Halten Sie so ein Vorgehen für angemessen?
Schlesinger: Ich kenne den Fall nicht, da kann ich nichts zu sagen.
Es ist ein Potsdamer, der von sich angibt, weder Fernseher, Radio noch Internetanschluss zu haben.
Schlesinger: Es hat keinen Sinn, wenn Sie mir jetzt den Fall nahebringen.
Angenommen der Fall entspricht der Wahrheit, dass also einem freiberuflichen Musiker das Auto gepfändet wird – und damit auch ein Stückweit eine berufliche Grundlage. Halten Sie das für angemessen?
Schlesinger: Wissen Sie was, ob ich das für angemessen halte oder nicht, das ist überhaupt nicht maßgeblich. Dazu gibt es eine Rechtsprechung mit der ich schlichtweg nichts zu tun habe. Und die Umsetzung ist genauso. Das ist Gesetz.
Durch die im rbb-StV neu geregelten Haftungsbedingungen haben die Landesgesetzgeber Berlin und Brandenburg dem Umstand Rechnung getragen, dass der rbb durch Rundfunkbeiträge finanziert wird. Die Demokratieabgabe ist Gesetz. Wenn die Intendantin des rbb für die neue gesetzliche Regelung kein Verständnis hat, steht es ihr frei das Dienstverhältnis durch Kündigung aufzulösen und sich anschließend von einem Aktienunternehmen beschäftigen zu lassen, welches sich durch erwirtschaftete Erträge finanziert.
Siehe dazu u.a. unter
Patricia Schlesinger: Ich halte grundsätzlich ganz viel von Dialog
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25865.0Dies ist ein kostenloser - nicht dem AktG - unterliegender Service des GEZ-Boykott-Forums! Die Verwendung dieses Hinkelsteins erfolgt auf eigene und fremde Gefahr!