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Autor Thema: Der ARD-Anstalt eine Gegenrechnung stellen: "Geschäftsführung ohne Auftrag"  (Gelesen 447 mal)

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Der ARD-Anstalt eine Gegenrechnung stellten: "Geschäftsführung ohne Auftrag"
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Wir zwangs-bezahlen die ARD-Juristen und die machen dennoch sehr viel verkehrt?
Immerhin haben wir manches bewirkt. Die Arbeit dieses Forums war wesentlich. Hier kommt ins Spiel: Recht auf Bezahlung für "Geschäftsführung ohne Auftrag".


Das war / ist / wird schon immer reklamiert und wurde noch nie widerlegt.
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In Briefbeispielen für Widersprüche, in VG-Klagen und bei Verfassungsbeschwerden. Bisher ist hierauf niemals eingegangen worden. Ein Eingehen hierauf wird immer intensiver verlangt.
Übrigens, für Forumsbeiträge wird eine Pauschale von 20 Euro vorgeschlagen. Macht bei 1000 Einträgen rund 20.000 Euro. Aber man sollte die Erwartung nicht euphorisch ansetzen...


Ein analoger Vorgang eines anderen Rechtsgebietes ist gerade in Arbeit:
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Wenn ein Callcenter durch eine Kette von ganz primitiven Kompetenzfehlern zuzüglich Software-Mangel der Firma dem nicht-anwaltlichen Bürger eine Arbeitszeit im Wert von über rund 2.000 Euro verursacht, weil das Unternehmen kundige Sachbearbeiter nicht bezahlen will, um Kosten zu sparen:

Hat der Kunde Recht auf Geld? Wieso zwar ein Rechtsanwalt in eigener Sache, nicht aber ein Normalbürger in eigener Sache? Alle Tiere sind gleich, aber sind Anwälte etwa gleicher als die anderen Bürger-Tiere?

Wir werden in einigen Monaten wissen, wie dies nicht-prozessuale Grundsatz-Verfahren endet. Das wäre dann auch für das ARD-Thema hilfreich. Man vermeide aber euphorische Erwartungen.


Das war der Vorspann. Nun an die Arbeit für Ziele:
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Hat irgend jemand schon einmal die Frage von Geld für seine Arbeit oder von  "Geschäftsführung ohne Auftrag" gestellt und von ARD-Juristen eine Beantwortung erhalten? Wie wurde die Ablehnung dann begründet?
Vermutlich gab es noch keinen derartigen Fall.

Und: Haben wir das im Forum schon irgendwo intensiver analysiert in den vielen Jahren?


Halten wir schon einmal fest: Grundlage ist zwar das BGB,
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also ziviles Recht, aber es ist für derartiges anwendbar auch gegenüber öffentlich-rechtlichen Stellen.
Man grenze ab: Schadensersatz gegenüber dem Staat und seinen Vasallen-Körperschaften wie ARD, ZDF usw. ist maximal minimiert - gelingt so gut wie nie.
Dies ist also eine andere Rechtsgrundlage. Die öffentlich-rechtlichen haben keinen "Schaden zugefügt", sondern ihnen wurde "geholfen, beim Rechteverletzen es nicht zu übertreiben".



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. November 2024, 22:57 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Hat irgend jemand schon einmal die Frage von Geld für seine Arbeit oder von  "Geschäftsführung ohne Auftrag" gestellt und von ARD-Juristen eine Beantwortung erhalten? Wie wurde die Ablehnung dann begründet?
Vermutlich gab es noch keinen derartigen Fall.
[...]
Es gab diesen Fall, sogar der Richter hat sich damit beschäftigt. Bemerkenswerterweise eines der sehr wenigen Argumente, auf das eingegangen wurde. Natürlich mit einer Antwort, die alles offen lässt.

Der Richter beschied, dass diese Forderung nicht Teil des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sei, sondern zivilrechtlich eingeklagt werden müsse.

Dennoch ist diese Forderung schon im Widerspruchsverfahren zu stellen und in der Klage, damit sie nicht möglicherweise unzulässig wird oder verjährt oder sonstwas. Die Öffis sind da erfinderisch, mit diesen Gesetzen kennen sie sich aus.


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Der Richter hat das bearbeitet, weil er meinte, dass er damit die Arbeit los sein würde. So einfach geht das aber nicht.

Es wird genau deshalb im Schriftsatzbeispiel "NEIN-BRIEF" nicht auf Auszahlung dieser Summe geklagt. Es wird nur beantragt, diesen Betrag ohne Anerkenntnis dem Konto gutzuschreiben, damit man die Akte aussetzen kann, bis die Rundfunkabgabe als unzulässig rechtskräftig allgemein entschieden ist. Spart allen viel Arbeit.

Danach würde sich das erledigen. es sei denn, der Bürger macht DANN die zivilrechtliche Klage, nachdem die Rundfunkabgabe nicht mehr gefordert wird.  Das ist unwahrscheinlich, bleibt aber natürlich vorbehalten.   

Jedenfalls gut, dass wir zu diesem alten Thema schon eine erste richterliche Bearbeitung haben.

Es wird daran intern nun noch textlich geschliffen. Falls noch weitere Kommentare zu dieser speziellen Rechtsfrage möglich sind, nur her damit!


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