Der ARD-Anstalt eine Gegenrechnung stellten: "Geschäftsführung ohne Auftrag"
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Wir zwangs-bezahlen die ARD-Juristen und die machen dennoch sehr viel verkehrt?
Immerhin haben wir manches bewirkt. Die Arbeit dieses Forums war wesentlich. Hier kommt ins Spiel: Recht auf Bezahlung für "Geschäftsführung ohne Auftrag".
Das war / ist / wird schon immer reklamiert und wurde noch nie widerlegt.
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In Briefbeispielen für Widersprüche, in VG-Klagen und bei Verfassungsbeschwerden. Bisher ist hierauf niemals eingegangen worden. Ein Eingehen hierauf wird immer intensiver verlangt.
Übrigens, für Forumsbeiträge wird eine Pauschale von 20 Euro vorgeschlagen. Macht bei 1000 Einträgen rund 20.000 Euro. Aber man sollte die Erwartung nicht euphorisch ansetzen...
Ein analoger Vorgang eines anderen Rechtsgebietes ist gerade in Arbeit:
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Wenn ein Callcenter durch eine Kette von ganz primitiven Kompetenzfehlern zuzüglich Software-Mangel der Firma dem nicht-anwaltlichen Bürger eine Arbeitszeit im Wert von über rund 2.000 Euro verursacht, weil das Unternehmen kundige Sachbearbeiter nicht bezahlen will, um Kosten zu sparen:
Hat der Kunde Recht auf Geld? Wieso zwar ein Rechtsanwalt in eigener Sache, nicht aber ein Normalbürger in eigener Sache? Alle Tiere sind gleich, aber sind Anwälte etwa gleicher als die anderen Bürger-Tiere?
Wir werden in einigen Monaten wissen, wie dies nicht-prozessuale Grundsatz-Verfahren endet. Das wäre dann auch für das ARD-Thema hilfreich. Man vermeide aber euphorische Erwartungen.
Das war der Vorspann. Nun an die Arbeit für Ziele:
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Hat irgend jemand schon einmal die Frage von Geld für seine Arbeit oder von "Geschäftsführung ohne Auftrag" gestellt und von ARD-Juristen eine Beantwortung erhalten? Wie wurde die Ablehnung dann begründet?
Vermutlich gab es noch keinen derartigen Fall.
Und: Haben wir das im Forum schon irgendwo intensiver analysiert in den vielen Jahren?
Halten wir schon einmal fest: Grundlage ist zwar das BGB,
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also ziviles Recht, aber es ist für derartiges anwendbar auch gegenüber öffentlich-rechtlichen Stellen.
Man grenze ab: Schadensersatz gegenüber dem Staat und seinen Vasallen-Körperschaften wie ARD, ZDF usw. ist maximal minimiert - gelingt so gut wie nie.
Dies ist also eine andere Rechtsgrundlage. Die öffentlich-rechtlichen haben keinen "Schaden zugefügt", sondern ihnen wurde "geholfen, beim Rechteverletzen es nicht zu übertreiben".