Du nun wieder! Die Sendezeit wurde von 30 auf 60 Minuten für Regionalberichterstattung im neuen rbb-StV erhöht.
Habe mich bei meiner Aussage an der Aussage eines Politikers des Landes Brandenburg orientiert, der wohl eine derartige Aussage getätigt hat? Wurde wohl auch im Forum verlinkt, allerdings nicht explizit zitiert?
Ich persönlich kann zum Programm des RBB wie auch zu jedem anderen Rundfunkunternehmen keine Aussage tätigen, da ich das nicht konsumiere.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;