... ein Gericht, das den Sachvortrag des Klägers weitgehend ignoriert?
Fehler im Urteil? - Hey, das ist der
"Highway To Hell" !
Einen kürzeren, geraderen Weg ans OVG als die offensichtlichen Fehler und Versäumnisse der Gegenseite aufzuzählen gibt es gar nicht!
Allerdings muss dazu die vom Moderator oben verlinkte "Tippeltappeltour" befolgt werden, und es pressiert gewaltig -> wenn die 4 Wochen Frist rum sind, dann sind sie rum, und das wär schade!
Man darf nicht vergessen: Liegt das Ding einmal am OVG, dann hat man wieder ein "anhängiges Verfahren", mit dem man möglicherweise zwischendurch auftretende lästige Schmeißfliegen (-> Vollstreckungsersuchen etc.) "wegwinken" kann (... das ist keine Rechtsberatung, natürlich nicht).
VIEL ERFOLG !!!
P.S. Und wenn man das erfolgreich "vom Tisch" hat, dann kann man sich auch noch mal hinsetzen und beim zuständigen Justizministerium nachfragen, wie man sich denn dort den Begriff "funktionierender Rechtsstaat" vorstellt - ob man das dann "Dienstaufsichtsbeschwerde" (-> wegen extrem nachlässiger Arbeitsweise) nennt oder nicht, sei einstweilen dahingestellt ...