apollo-news.net, 20.09.2024
Fall Arne Schönbohm: ZDF und Jan Böhmermann drohen teure NiederlageDas Münchner Landgericht sieht Arne Schönbohms Klage gegen Jan Böhmermann in entscheidenden Punkten als berechtigt an. Ein endgültiges Urteil könnte dem Sender erhebliche Kosten und Schadenersatzforderungen bescheren.von Henry Albrecht
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Monatelange Untersuchungen – auch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz – ergaben jedoch, dass die Vorwürfe unbegründet waren. In dieser Zeit wurde Schönbohm auf Anordnung Faesers zur Akademie für Öffentliche Verwaltung versetzt. Während der Überprüfung durfte er sich auf Anordnung des Innenministeriums nicht öffentlich verteidigen. Erst nach Abschluss der Untersuchung klagte er gegen Faeser wegen Verletzung der Fürsorgepflicht und gegen das ZDF wegen Falschberichterstattung.
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Im Münchner Justizpalast verteidigten ZDF-Anwälte die Recherchen der Böhmermann-Redaktion. Es sei nie behauptet worden, dass Schönbohm Verbindungen zu russischen Geheimdiensten habe. Doch Schönbohms Anwalt Markus Hennig konterte: „Jeder hat doch in Deutschland gesehen, dass meinem Mandanten eine Nähe zu russischen Geheimdiensten unterstellt wurde.“ Auch die Richter schlossen sich dieser Einschätzung an.
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Die Pressekammer setzte den Streitwert auf 205.000 Euro fest, ein Urteil soll am 28. November folgen. Sollte das ZDF unterliegen, könnten hohe Kosten auf den Sender zukommen. Zudem bleibt die Forderung nach Schadenersatz bestehen. Die ZDF-Anwälte warnten bereits, eine solche Strafe könne die Pressefreiheit gefährden. Schönbohms Anwälte hingegen argumentierten, ihr Mandant habe wochenlang eine schlechte Berichterstattung über seine Person ertragen müssen.
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...alles "gute" Gründe und Anlässe für
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Außerdem...
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