Querverweis zu nachstehendem Thema, da das neue Thema darauf aufbaut:
Verwaltungs-/Vollstreckungsrecht Brandenburg > geht Datenschutzrecht vor?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36495.0.htmlKeine Forderung an eine konkrete natürliche Person kommt ohne Verarbeitung der personen-bezogenen Daten dieser Person aus; dieses dürfte unstreitig sein?
Wenn eine öffentlich-rechtliche Stelle bei Verarbeitung personen-bezogener Daten auf Grund ihrer Wettbewerbssituation
nicht als öffentlich-rechtliche Stelle zu behandeln ist, ist sie als privat-rechtliche Stelle zu behandeln?
Wenn "Ja", kann eine Forderung einer derart als privat-rechtliche Stelle zu behandelnde Stelle wirksam "öffentlich-rechtlicher Art" sein?
Oder muß dann nicht ebenso diese Forderung als "privat-rechtliche Forderung" behandelt werden?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;