Guten TagX,
@pinguin dein grenzenloses Vertrauen in EU Recht und die Rechtsprechung europäischer Gerichte (EuG, EuGH und EGMR) ist wirklich bewundernswert.
Ob das "Sanktionsverbot" eines Propagandasenders "zulässig" erfolgte und "nur das Medienunternehmen" betraf, ist allerdings mehr als fragwürdig.
LTO, 24.04.2022
EU-Verbot von Russia Today und SputnikInformationsfreiheit im AusnahmezustandDie EU hat russische Propagandasender verboten. Hat sie dabei ihre Kompetenz überschritten und Kommunikationsfreiheiten auf der Strecke bleiben lassen? Wolfgang Schulz analysiert und warnt vor einem ungeregelten Ausnahmezustand.Gastbeitrag von Prof. Dr. Wolfgang Schulz
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/russia-today-verbot-der-eu-zulaessig-oder-nicht-kompetenzueberschreitung/[...]
Informationsfreiheit durch Wirtschaftssanktionen einschränken?
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Kommunikationsfreiheiten gelten auch in Krisenzeiten
Auch bei Maßnahmen nach Art. 215 AEUV ist die Union an die Grundrechtecharta (GRCh) gebunden (Art. 51 Abs. 1 GRCh). Dies gilt uneingeschränkt auch in Krisenzeiten; die Grundrechtecharta ist keine "Schönwetterordnung". Hier kann vor allem Art. 11 Abs. 1 GRCh betroffen sein: die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit. Insoweit sind gemäß Art. 52 Abs. 3 GRCh auch die in der EMRK verbürgten Freiheiten (Art. 10 EMRK) und die Rechtsprechung des EGMR zu berücksichtigen.
Neben den Grundrechten betroffener Unternehmen ist auch die Informationsfreiheit einschlägig, wenn Unionsbürger kommunikative Inhalte empfangen wollen, die Verbreitung aber durch einen Rechtsakt verhindert oder wesentlich erschwert wird (vgl. EGMR, Urteil vom 20. Juni 1989, Nr. 12 726/87, Rn. 44 ff.). Die Störung des Empfangs von "Feindsendern" kann geradezu als klassischer Fall eines Eingriffs in die Informationsfreiheit gelten.
Hohe verfassungsrechtliche Bedeutung der Informationsfreiheit
Das Bundesverfassungsgericht räumt der Informationsfreiheit einen besonders hohen Stellenwert ein: "Es gehört zu den elementaren Bedürfnissen des Menschen, sich aus möglichst vielen Quellen zu unterrichten, das eigene Wissen zu erweitern und sich so als Persönlichkeit zu entfalten" (BVerfGE 27, 71, 81), auch vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte. Auch in der GRCh und der EMRK ist sie als eigenständiges Grundrecht anerkannt (EuGH, Urteil vom 24. November 2011, Rs. C-70/10, Rn. 50).
[...]
Du solltest dich vielleicht mal Fragen, was Informationsfreiheit im Medien- und Presserecht ausmacht?
Macht ja wenig Sinn auf Informationsfreiheit zu pochen um dann festzustellen, dass die Zeitungen alle das Gleiche schreiben und alle Fernsehsender das Gleiche senden.
Der deutsche Wortschatz
Meinungsmonopol,das
https://www.dwds.de/wb/MeinungsmonopolBedeutungsübersicht:
1. Monopolstellung in Bezug auf die kollektive Meinung einer gesellschaftlichen Gruppe und das öffentliche Meinungsbild; Beherrschung der öffentlichen Meinung durch die Medien
2. [gelegentlich] Institution, die diese Monopolstellung, das Meinungsmonopol innehat
Und wo die EU im deutschsprachigen Raum angekommen ist, zeig ick dir mal am Beispiel Österreich:
Spiegel, 03.05.2023
Protest gegen RundfunkfinanzierungÖsterreichische Zeitungen erscheinen mit leerer TitelseiteMedienmanager warnen vor einem »Meinungsmonopol«: Österreichische Zeitungen haben weiße Titelseiten gedruckt. Hintergrund ist ein Streit über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen ORF.https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/oesterreich-zeitungen-erscheinen-mit-leerer-titelseite-streit-ueber-orf-finanzierung-a-bfe2060b-dfef-4edf-ba65-8a035899bfb5Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich; Jahrgang 2023; ausgegeben am 8. September 2023; Teil I; 112https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2023_I_112/BGBLA_2023_I_112.pdfsig[...]
Artikel 2
Bundesgesetz über die Erhebung eines ORF-Beitrags 2024 (ORF-Beitrags-Gesetz 2024)
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§ 3 Beitragspflicht im privaten Bereich
(1) Für jede im Inland gelegene Adresse, an der zumindest eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz (§ 2 Z 1) im Zentralen Melderegister eingetragen ist, ist der ORF-Beitrag für jeden Kalendermonat zu entrichten.
(2) Beitragsschuldner ist die im Zentralen Melderegister mit Hauptwohnsitz eingetragene Person. Sind an einer Adresse mehrere Personen mit Hauptwohnsitz eingetragen, so sind diese Personen Gesamtschuldner im Sinne des § 6 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961. Der ORF-Beitrag ist von den Gesamtschuldnern nur einmal zu entrichten.
(3) Beitragsschuldner, die aufgrund des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966, Vorrechte genießen, und die an derselben Adresse mit diesen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, haben den ORF-Beitrag nicht zu entrichten.
(4) Eine Beitragspflicht nach Abs. 1 besteht nicht, wenn für die Adresse eine Beitragspflicht nach § 4 oder eine Befreiung von der betrieblichen Beitragspflicht besteht, sofern eine an dieser Adresse mit Hauptwohnsitz gemeldete Person die Betriebsstätte entweder selbst betreibt oder die an dieser Adresse mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen Unterkünfte dieser Betriebsstätte in Anspruch nehmen.
(5) Eine Beitragspflicht nach Abs. 1 besteht nicht, wenn an der Adresse eine Körperschaft öffentlichen Rechts eine Einrichtung betreibt, die kein Betrieb gewerblicher Art nach § 3 Abs. 3 KommStG 1993 ist, sofern die an dieser Adresse mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen Unterkünfte der von der Körperschaft öffentlichen Rechts betriebenen Einrichtung in Anspruch nehmen.
(6) Eine Beitragspflicht nach Abs. 1 besteht nicht für Insassen von Justizanstalten.
Kommt dir bekannt vor, waa?
Vielleicht gibt es ja gar kein Meinungsmonopol und wir leben in einem neuen Zeitalter, in dem Presse, Funk und Fernsehen zur Selbstzensur übergegangen sind und gar keine staatliche Zensur mehr von nöten ist!
Jedenfalls wissen wir jetzt, dass Frau von der "das Leiden der Bundeswehr" nicht zensiert sondern sanktioniert und zwar auf dem EU-Rechtsgebiet "Auswärtige Beziehungen - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik"!
Edit "Bürger" @alle: Bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Sind auch alle ÖRR "grundrechtsverpflichtet"?
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.