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Autor Thema: Intendantenwahl ungültig? RBB: Gutachten hält Abstimmung für „rechtswidrig“  (Gelesen 374 mal)

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Tichys Einblick, 30.09.2023
Intendantenwahl ungültig?
RBB: Gutachten hält Abstimmung für „rechtswidrig“
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg kommt nicht zur Ruhe. Das Gutachten eines anerkannten Juristen kommt zu dem Schluss, dass die Wahl der neuen Intendantin Ulrike Demmer zwingend wiederholt werden muss.
https://www.tichyseinblick.de/feuilleton/medien/rbb-gutachten-haelt-abstimmung-fuer-rechtswidrig/
Zitat von: Tichys Einblick, 30.09.2023, Intendantenwahl ungültig? - RBB: Gutachten hält Abstimmung für „rechtswidrig“
[...] jetzt steht der begründete Verdacht im Raum, die Intendantenwahl beim RBB könnte insgesamt ungültig gewesen sein.

Die Mitarbeitervertretungen im RBB haben bei Marcus Schladebach, Professor für Öffentliches Recht und Medienrecht an der Universität Potsdam, ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das identifiziert bei Demmers Wahl zahlreiche gravierende formale und inhaltliche Fehler.

Der anerkannte Experte für Medienrecht kommt zu dem Schluss, dass – Zitat: „… nur eine Neuwahl den eingetretenen rechtswidrigen Zustand beheben kann“.

Zentraler Kritikpunkt des Gutachtens ist, dass die entscheidende vierte Abstimmung bei Demmers Wahl gar nicht habe stattfinden dürfen. Im dritten Wahlgang war Demmer schon die einzige verbliebene Kandidatin gewesen. Dennoch verfehlte sie die notwendige Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden 25 Wahlberechtigten. Das Gutachten schreibt dazu:

„Ist jedoch nur eine Kandidatin verblieben und erhält sie im – allein von ihr bestrittenen – dritten Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit, so ist ihre Wahl gescheitert. Die Ansetzung eines vierten Wahlgangs ignoriert eine getroffene demokratische Entscheidung.“

Anders: Dreimal hatte Demmer nicht die notwendige Mehrheit. Damit hätte die Wahl rechtlich beendet werden müssen. Den vierten Wahlgang – in dem sie dann die Mehrheit bekam – hätte es nicht geben dürfen.

Das Gutachten erkennt aber auch schon im gesamten Bewerbungsverfahren vorher zahlreiche relevante Rechtsverstöße. [...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Gesammelte Link-Auswahl zum Thema:
Intendantenwahl ungültig? RBB: Gutachten hält Abstimmung für „rechtswidrig“ (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37495.0
Rundfunkrat wählt Ulrike Demmer zur neuen rbb-Intendantin (06/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37302.0
Intendantenwahl beim RBB - Katrin Vernau ist raus (06/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37284.0





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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Oktober 2023, 01:17 von Bürger«
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T
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"Der rbb" teilt mit? Wer ist bitte "der rbb"(TM) in Vertretung des Intendanten...?


rbb, 28.09.2023
Im Auftrag der rbb-Personalvertretungen
Gutachten bezeichnet Wahl der neuen rbb-Intendantin als "rechtswidrig"
Laut einem juristischen Gutachten wurde die Wahl zur neuen Intendantin des rbb von gravierenden Mängeln bestimmt. Kritisiert wird insbesondere die Arbeit der Kontrollgremien. Der rbb sieht keinen Grund für Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Wahl.
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/09/rbb-personalrat-gutachten-intendantinnenwahl.html
Zitat von: rbb, 28.09.2023, Im Auftrag der rbb-Personalvertretungen - Gutachten bezeichnet Wahl der neuen rbb-Intendantin als "rechtswidrig"
[...]
Der rbb teilte mit, das Gutachten am Mittwoch erhalten zu haben und es jetzt zu prüfen. "Der Sender hat keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl von Ulrike Demmer. Die Wahl wurde unter Anwesenheit der Rechtaufsicht durchgeführt, die ebenfalls keinerlei Beanstandungen geäußert hat", heißt es in einer Stellungnahme.

Wie tragfähig die Schlussfolgerungen des Gutachtens sind, sei abzuwarten. Nach erster Durchsicht erkenne der rbb allerdings weder neue Argumente oder neue Aspekte, vielmehr ergeben sich bereits jetzt ernsthafte Zweifel an der juristischen Haltbarkeit der dort gefundenen Ergebnisse. Der Ton trage nicht zur Versachlichung der Debatte ein, sondern arbeite bewusst mit Zuspitzungen und Polemik.
[...]
rbb-Intendantin Ulrike Demmer erklärte, das gesamte Wahlverfahren sei von starken Emotionen begleitet worden. "Es ist richtig, wenn damit zusammenhängende Rechtsfragen nüchtern geprüft werden. Ich habe einen transparenten und konstruktiven Dialog versprochen und begonnen. Diesen Weg werde ich mit dem rbb auch weitergehen, um das Beste für unsere Zuschauerinnen und Zuschauer zu bewirken." Der rbb dürfe nicht erneut zum Stillstand kommen. Die strukturellen, politischen und finanziellen Herausforderungen seien dafür zu groß.

rbb, Do 28.09.2023
Auftrag der Mitarbeitervertretungen
Gutachten bezeichnet Wahl der neuen rbb-Intendantin als "rechtswidrig"
Ein juristisches Gutachten sieht gravierende Mängel bei der Wahl der neuen rbb-Intendantin. Der entscheidende Wahlgang hätte demnach nicht stattfinden dürfen. Die Senderspitze hat keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit.
von Oliver Noffke
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/09/rbb-wahl-zur-intendantin-gutachten-mitarbeitervertretungen.html
Zitat von: rbb, Do 28.09.2023, Auftrag der Mitarbeitervertretungen - Gutachten bezeichnet Wahl der neuen rbb-Intendantin als "rechtswidrig"
[...]
Zu Beginn der Rundfunkratssitzung am Donnerstag kündigte der Vorsitzende des Gremiums, Oliver Bürgel, an, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um die Wahl aufzuarbeiten. Am Vortag hatte rbb|24 Bürgel um eine Stellungnahme zu dem Gutachten gebeten. Auch der Vorsitzende des Verwaltungsrats, Benjamin Ehlers, und die Intendantin wurden damit konfrontiert.
[...]
Übliche Standards zur besseren Vergleichbarkeit des Kandidatenfelds wurden ignoriert, heißt es. Dies habe das Recht auf Chancengleichheit von 45 Bewerber:innen zunichte gemacht.

Bemängelt wird weiter, dass fünf Personen, die in eine engere Auswahl gezogen wurden, nicht durch externe Expert:innen überprüft worden seien. Für eine "so hochrangige Position wie die rbb-Intendanz" hätte dies geschehen müssen, heißt es. Auch bei den Bewerbungsgesprächen seien formelle Fehler gemacht worden. Etwa, weil ein vorher erarbeiteter Fragebogen nicht verwendet worden sei.

Die Verantwortung für diese Fehler sieht das Gutachten beim Vorsitzenden der Findungskommission, einer sechsköpfigen Gruppe, die dem Rundfunkrat eine Auswahl der besten Kandidaten und Kandidatinnen präsentieren sollte. Geleitet wurde die Findungskommission von Oliver Bürgel, der seit diesem Jahr auch den Vorsitz des Rundfunkrats inne hat.
[...]
Kritisch betrachtet das Gutachten auch einen Brief von Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) an die Mitglieder des Verwaltungsrats, der am Tag der Vorstellung der Bewerber:innen im Rundfunkrat versandt worden war. Darin wird angemahnt, "die Hinweise der Rechnungshöfe zur Begrenzung der Vergütung der künftigen Intendanz bei der Neubesetzung zu prüfen und zu berücksichtigen".

Dies stelle einen Versuch der Einflussnahme auf die Kandidat:innenauswahl dar und sei als "Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Staatsferne zu beurteilen". Und zwar unabhängig davon, ob dieser Bitte am Ende nachgekommen wurde. Woidke habe "kompetenzwidrig" den Landesparlamenten von Brandenburg und Berlin vorgegriffen.

Eine Anfrage zu diesem Vorgang wurde von der Staatskanzlei nicht beantwortet. Eine Sprecherin der Berliner Senatskanzlei teilte mit, dass man sich in der Sache nicht äußern könne, da man das Gutachten nicht kenne.
[...]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2023, 00:39 von Bürger«

 
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