Es sei @pinguin gerdankt!
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Diese Rechtsfrage ist gerade Gegenstand eines neuen Musterverfahrens, Start in den nächsten Tagen. Keine näheren Angaben hier, Feind liest mit, wie wollen ja Osterhase spielen mit Überraschungseiern.
Nur so viel: Da gibt es eine Rechtsnormen-Kollision mit Hebelwirkung zwischen Bund / Bundesland.
Mit @pinguins Ausführungen kann nun fein untermauert werden, dass diese Kollison Hebelwirkung für sehr vieles haben könnte.
Es geht also um die Rechte des Bundes und des Bundesverfassungsgerichts, sofern Bundesländer sich bei einer Kollison berufen könnten auf das Subsidiaritätsprinzip gemäß Artikel 79 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 20 GG, aber dies nicht dürfen.
Es geht auch um des Verwerfungs-Tripol und die Prioritäten-Situation
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- dass nämlich bei Verwerfung auf Landesebene von Landesrecht das Bundesverfassungsgericht dieser nichts entgegensetzen kann.
Wir hatten das hier im Forum bereits bei der Unzulässigkeit
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des Bundesverfassungsgerichts, den sogenannten "Beitrag" auf 18.36 Euro zu heben, da die entsprechende Rechtsnorm bundesweit bereits landesrechtlich verworfen worden war. Das war den Juristen des Bundesverfassungsgerichts wohl einfach entgangen,
- weil die Verwerfung zeitlich im Januar
- erst nach Beschwerdeeinreichung und Gutachtenerstellung (Dezember)
- erfolgte, also nicht in der Akte auftauchte.