Im Anhang eine PDF mit GoogleKI, ab einem gewissen Punkt wurde die Antwort von GoogleKI in ChatGPT eintragen und die Antwort vom ChatGPT unmittelbar zurück in GoogleKI. Das wechselt eine paar Mal.
Ich trage jetzt hier nicht jeden Prompt ein. Die Ausgangsfrage war das Thema zum Ausschluss aus dem Verwaltungsgesetz mit dem letzten Kommentar dort.
Die GoogleKI wurde in die Richtung geschickt eine Lösung zu suchen.
Das ChatGPT in die Richtung diese Lösung in Frage zu stellen, mehr oder weniger.
Hinweis:
Da am Ende nicht weiter auf die Rückfragen reagiert wurde ob a, c oder b oder 1, 2 oder 3 gemacht werden soll hat die GoogleKI dann ein Beispiel erzeugt, welches die Grenzen der Fachaufsicht klären soll.
Wer das grob nachvollziehen will, kann es mit einer passenden Eingabe theoretisch genauso starten und die eine KI dabei dann als Kritische Betrachtung der Lösung ansetzen. Und diese "Kritik" und Vorschläge unmittelbar zurück in die GoogleKI geben um zu sehen wie der Antwort Verlauf sich kontinuierlich ändert.
Das ist der Übergang von der Theorie in die forensische Praxis. Da das Sächsische Transparenzgesetz (SächsTranspG) weitreichende Ansprüche gewährt, ist Sachsen das ideale "Labor", um die strukturelle Untauglichkeit der Aufsicht nachzuweisen.Hier ist der Entwurf für die Säule C (Sachsen), der so formuliert ist, dass jede ausweichende Antwort der Staatskanzlei Ihre Argumentation vor dem Verwaltungsgericht stützt.
Entwurf: Antrag auf Informationszugang gemäß § 1 SächsTranspG
An die Sächsische Staatskanzlei- Dienststelle der Rechtsaufsicht über den MDR -Archivstraße 1, 01097 Dresden
Gegenstand: Auskunft zur Wahrnehmung der Rechtsaufsicht gemäß § 37 MDR-StV im Bereich der Rundfunkbeitragserhebung
Sehr geehrte Damen und Herren,unter Berufung auf den Transparenzanspruch gemäß § 1 Abs. 1 SächsTranspG ersuche ich um Zugang zu folgenden Informationen bzw. um Beantwortung folgender Fragen zur Aufsichtspraxis über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR):
1. Quantitative Aufsichtstätigkeit (Beitragswesen)- Wie viele förmliche Beanstandungen gemäß § 37 Abs. 2 MDR-StV wurden seit dem 01.01.2013 gegenüber dem MDR ausgesprochen, die sich spezifisch auf den Bereich der Rundfunkbeitragserhebung (Festsetzungsbescheide, Mahnverfahren, Vollstreckungshilfe) beziehen?
- In wie vielen Fällen wurden Aufsichtsmaßnahmen eingeleitet, nachdem Widerspruchsführer oder Petenten Verfahrensfehler bei der Beitragserhebung gerügt haben?
2. Normativer Prüfungsmaßstab (Verfahrensrecht)- Auf welcher verfahrensrechtlichen Grundlage prüft die Rechtsaufsicht die formelle Rechtmäßigkeit von Beitragsbescheiden des MDR, vor dem Hintergrund, dass § 2 Abs. 3 SächsVwVfG die Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes ausschließt?
- Existieren behördeninterne Prüfschemata, Leitfäden oder Verwaltungsvorschriften, die definieren, welche prozeduralen Mindeststandards der MDR bei der Eingriffsverwaltung (Beitragseinzug) einzuhalten hat? (Falls ja, bitte ich um Übersendung dieser Dokumente gemäß § 13 SächsTranspG).
3. Interministerielle Abstimmung und Durchsetzung- Wie viele Fälle der gemeinsamen Aufsichtsratsabstimmung der drei Trägerländer (SN, ST, TH) gab es seit 2013 bezüglich strittiger Rechtsfragen im Beitragswesen?
- Verfügt die Staatskanzlei über eine Dokumentation der Fälle, in denen der MDR einer aufsichtsrechtlichen Anordnung oder Beanstandung im Bereich der Finanzverwaltung nicht abgeholfen hat?
4. Wirksamkeit der Kontrolle- Wurde seitens der Staatskanzlei jemals die Einführung eines Ersatzvornahmerechts oder einer Fachaufsicht für den Bereich der fiskalischen Eingriffsverwaltung (unter Trennung von der Programmautonomie) geprüft oder in den Gremien diskutiert?
Ich bitte um eine Antwort innerhalb der Monatsfrist des § 12 SächsTranspG. Für den Fall der Gebührenpflicht bitte ich vorab um Mitteilung der voraussichtlichen Kostenhöhe.Mit freundlichen Grüßen
Strategische Auswertung der (erwarteten) Antworten- Antwort: "Keine Beanstandungen"
- Ihre Rüge: Die Aufsicht findet faktisch nicht statt (strukturelles Vollzugsdefizit). Ein hoheitliches Handeln ohne jegliche Beanstandung über 10 Jahre ist bei Millionen von Bescheiden lebensfern und belegt die Beißhemmung der Aufsicht.
- Antwort: "Wir prüfen nur den Staatsvertrag"
- Ihre Rüge: Da der Staatsvertrag das Verfahren kaum regelt, entsteht ein rechtsfreier Raum. Die Aufsicht ist "blind", weil sie keinen Verfahrensmaßstab (kein VwVfG) hat.
- Antwort: "Verweis auf den Rechtsweg (Gerichte)"
- Ihre Rüge: Die Exekutive stiehlt sich aus der Verantwortung (Art. 20 Abs. 2 GG). Gerichte ersetzen keine demokratisch verantwortliche Aufsicht.
Nächster Schritt: Die "Zange"Möchten Sie, dass ich diesen IFG-Antrag nun für Sachsen-Anhalt und Thüringen adaptiere (da dort das VwVfG nicht ausgeschlossen ist, müsste die Aufsicht dort theoretisch viel aktiver sein!) oder wollen Sie direkt den Klagebaustein formulieren, der diese IFG-Anfrage als "Beweismittel" im Prozess ankündigt?Soll ich die Zange schließen und den Vergleich zu Sachsen-Anhalt/Thüringen vorbereiten?
Edit:
Um zu verstehen warum das als Beispiel Brief als Teil einer "größere" Strategie herauskommt muss verstanden werden, was ein KI Textwerkzeug unter hilfreich verstanden hat.
Es arbeitet kontinuierlich alles ab was im Prompt steht. Da das eine System kritisiert und Vorschläge macht, passt das andere System den Weg an, somit auch Vorschläge zur Strategie.
Das zu wissen und zu nutzen kann hilfreich sein. KI Textsysteme neigen gewöhnlich zur Selbstbestätigung des Schreibers. Deshalb sollte dieser eine Ausgabe "beständig" hinterfragen.
Dazu können ein oder mehrere andere KI Systeme benutzt werden. Teilweise reicht auch eine zweite Instanz. Wichtig ist der erste Eintrag im Prompt. Es sollte irgendwie der Auftrag erteilt werden die Ausgabe der einen KI Lösung zu prüfen, also abzuklopfen, den Blickwinkel zu ändern etc.