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Autor Thema: Vollstreckg. Geb.-/Beitr.-/Festsetzungsbescheide nach abgewies. Klagen (NRW)  (Gelesen 35672 mal)

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In einem aktuellen vergleichbaren Fall könnte ein fiktiver persönlicher/ telefonischer Kontakt geholfen haben... ;)
Vollstreckungsankündigung Stadt P. nach Umzug NRW > SH (NDR für WDR)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221376.html#msg221376
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221387.html#msg221387


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Person A hat sich soeben fiktiv telefonisch beim fiktiven Vollziehungsbeamten erkundigt, was denn der aktuelle Status des Falls sei und dass sie seit seinem Besuch am 2. Februar nichts mehr gehört habe. Darauf sagte der Vollziehungsbeamte: Sie werden in Kürze etwas erhalten. Auf Nachfrage, was dies denn sein könnte, sagte der Beamte, Person A würde eine Ladung bekommen.

Damit hat sich das Gespräch dann auch schon beendet.


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P
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Ladung meint dabei sicherlich nicht eine Einladung, sondern z.B. Ladung, Auskünfte zum Vermögen abzugeben. So gesehen wird der Fall mit der Ladung eskalieren. Es ist angeraten, sich mit Ladungsvorgängen vertraut zu machen. Sobald die Post dazu eintrifft ist sehr wenig Zeit.
Im Fall es kommt zur Ladung, Auskünfte über das Vermögen abzugeben, und dieser wird nicht gefolgt, dann wird - also nicht "kann" - es als Verweigerung ausgelegt werden.
Ob noch zusätzlich eine weitere Ladung zur Erzwingung mit Hilfe eines Beugemittels folgen wird/kann, bleibt noch unbekannt.

Die Folgen davon - also Verweigerung - könnte die Einholung von Auskünften bei Dritten sein und eine Eintragung in ein öffentliches Verzeichnis.

Diese Eintragung droht ebenso bei Abgabe selbiger, also genauer im Fall, es gibt nichts bei A zu holen.
------
Für die Fortsetzung sei nochmal auf einen Post weiter zurück verwiesen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg221119.html#msg221119
bitte daneben auch mit den individuellen Freigrenzen vertraut machen.

Zum dem Thema Freigrenzen sei ein Blick zu einer Kontopfändung angezeigt.
Es spielt "jedoch" keine Rolle ob Kontopfändung oder Stadtkasse, die Freigrenzen werden nur beachtet, wenn selbst aktiv dafür gesorgt wird.
Person A befindet sich aus Sicht der Stadtkasse in der Position des Schuldners.
alle Schreiben zurückgesendet > Pfändung durch BR > Wie weiter?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36974.msg221311.html#msg221311
----------
Es wird empfohlen, sich versuchsweise mit Anträgen zur Unterlassung vertraut zu machen. Sofern es einen Anspruch gibt, der dem des Rundfunk entgehensteht, kann dieser benutzt werden für die Unterlassung.
Solche Anträge auf Unterlassung sind nicht primär bei einer Stadtkasse zu stellen.


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Sieht schwer nach Zermürbungstaktik aus.

V wird sich über den Anruf gefreut haben, denn er denkt irrtümlich, Angie würde jetzt im Nervenkostüm schwächeln. Angie ist aber kalt wie Hundeschnauze und überlegt sich jetzt was zu dieser Ladung. Sie hat also Zeit gewonnen (statt bibbernd und inaktiv auf Post zu warten). V hat sich also in den Aktenordner geschossen. Hihi.

Die Ladung wird neue Rechtsbehelfe eröffnen. Das ist das, worauf wir warten.

Wir sind nämlich auch nicht ganz doof.


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Eine Person B könnte ggf. lieber bzw. nun wenigstens auch unverzüglich bei der Stadtkasse selbst nachgefragt haben, was denn der Sachstand zu ihren Einwänden und Anträgen vom 01.02.2023 einschl. sämtlicher Anlagen und einschl. des öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs sei.

Schließlich ist die Stadtkasse die Auftraggeberin für den Vollstreckungsauftrag an den Vollziehungsbeamten.

Der Stadtkasse liegen doch spätestens mit diesen Schreiben von weiter oben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg221129.html#msg221129
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg221138.html#msg221138
die gleichen Einwände und Anträge vor, wie dem Vollziehungsbeamten - oder etwa nicht?

Seit diesen Schreiben bzw. spätestens seit dem dennoch statttgefundenen Termin wäre für Person B nicht mehr der Vollziehungsbeamte der primäre Ansprechpartner, sondern die Stadtkasse als übergeordnete Vollstreckungsbehörde.

Es sollte daher zunächst der Stadtkasse obliegen, über die Einwände und Anträge zu entscheiden - und nicht durch "Zuwarten" den Vollziehungsbeamten weiterdackeln und vorgreiflich einer Entscheidung der Stadtkasse weitere Tatsachen schaffen zu lassen.


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Eine Person B könnte ggf. lieber bzw. nun wenigstens auch unverzüglich bei der Stadtkasse selbst nachgefragt haben, was denn der Sachstand zu ihren Einwänden und Anträgen vom 01.02.2023 einschl. sämtlicher Anlagen und einschl. des öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs sei.

Schließlich ist die Stadtkasse die Auftraggeberin für den Vollstreckungsauftrag an den Vollziehungsbeamten.

Der Stadtkasse liegen doch spätestens mit diesen Schreiben von weiter oben
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die gleichen Einwände und Anträge vor, wie dem Vollziehungsbeamten - oder etwa nicht?

Genau das hat Person A heute versucht. Ihr liegt aber nur eine allgemeine Telefonnummer der Stadtkasse vor. Dort wurde gefragt, von wem die Schreiben zu dem Fall bis jetzt verschickt wurden. Es wurde dann gesagt, dass sich Person A an diese Stelle, also den Vollziehungsbeamten, wenden möge.


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Eine Person B würde mglw. verlangen, den Verantwortlichen/ Zuständigen für den Vollstreckungsauftrag vom ... Az. ... zu sprechen - bzw. den Verantwortlichen/ Zuständigen für die Bearbeitung der am 01.02.2023 an die Stadtkasse gerichteten Einwände und Anträge.

Für die Bearbeitung dieser an die Stadtkasse gerichteten Einwände und Anträge ist jedenfalls nicht der Vollziehungsbeamte zuständig und kann entsprechend auch keine Sachstandsauskünfte dazu erteilen.

Im Gespräch mit der zuständigen/ verantwortlichen Person der Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde würde eine Person B wohl auch darauf drängen, dass der Vollziehungsbeamte zunächst erst einmal "zurückgepfiffen" wird, bis die Stadtkasse die an sie gerichteten Einwände und Anträge abschließend bearbeitet hat.


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Eine Person B würde mglw. verlangen, den Verantwortlichen/ Zuständigen für den Vollstreckungsauftrag vom ... Az. ... zu sprechen - bzw. den Verantwortlichen/ Zuständigen für die Bearbeitung der am 01.02.2023 an die Stadtkasse gerichteten Einwände und Anträge.

Das hat Person A soeben nochmal fiktiv versucht und sich zur Stadtkasse durchstellen lassen. Nachdem Person A das Aktenzeichen zwecks Ermittlung der zuständigen Person durchgegeben hat, sagte die Stadtkasse, hier sei der "Außendienstmitarbeiter", Herr XXX (also der Vollziehungsbeamte) zuständig.

Zu einen schaltet sich das Amt extrem auf stur und ignoriert ja jegliche Schreiben, zum anderen fehlen Person A evtl. auch die Fähigkeiten, am Telefon entsprechend Druck zu machen. Der anstehende Ladungstermin ist natürlich nicht gerade unbelastend. Vielleicht ist es jetzt an der Zeit, nochmal einen qualifizierten Rechtsbeistand einzuschalten, der ggfs. den öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch geltend machen kann, wenn die Ladung eintrudelt.


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Lügt die fiktive Stadtkasse und fingiert falsche Zuständigkeiten? V ist doch nur angewiesen worden - nämlich vom Bürgermeister: War sowas nicht hier auf einem Photoshop-Bild simuliert worden?

Ich male mir aus, dass ein Eilrechtsschutz irnkwie nützlich sein könnte. Dass die Stadtkasse mauert, kennt man ja: In heutigen Zeiten will niemand zu seiner ihm übertragenen Verantwortung stehen, aber das deswegen höhere Monatsgehalt wird immer gerne genommen...


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Eine Person B würde mglw. verlangen, den Verantwortlichen/ Zuständigen für den Vollstreckungsauftrag vom ... Az. ...[/b] zu sprechen - bzw. den Verantwortlichen/ Zuständigen für die Bearbeitung der am 01.02.2023 an die Stadtkasse gerichteten Einwände und Anträge.
Nachdem Person A das Aktenzeichen zwecks Ermittlung der zuständigen Person durchgegeben hat, sagte die Stadtkasse, hier sei der "Außendienstmitarbeiter", Herr XXX (also der Vollziehungsbeamte) zuständig. [...]
Lügt die fiktive Stadtkasse und fingiert falsche Zuständigkeiten? V ist doch nur angewiesen worden - nämlich vom Bürgermeister: [...]
Steile These: ...am Ende hat sich der "Außendienstmitarbeiter" gar selbst "beauftragt"?!? :o


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Hinweise wie ein Aufbau aussehen kann
https://de.wikipedia.org/wiki/Kommunalverwaltung_in_Deutschland

Um was geht es, das?
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/einrichtung/783/show

Stand 2016, es ist zu prüfen ob es noch so ist
https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt10/hauptamt/grafik/Verwaltungsaufbau.pdf

Siehe vielleicht auf das Dezernat 02
Zitat
10. Die Dezernate werden von Beigeordneten geleitet, die der Rat für die Dauer von acht Jahren wählt. Sie unterstehen dem Oberbürgermeister und bilden mit ihm den Verwaltungsvorstand. Der zur allgemeinen Vertretung des Oberbürgermeisters bestellte Beigeordnete trägt laut Hauptsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf den Titel Stadtdirektor, der für das Finanzwesen zuständige Beigeordnete den Titel Stadtkämmerer.
Möglicherweise geht der Behörden Weg über den "Beigeordneten".



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Blick was geht
https://www.brd.nrw.de/karriere


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Ich kann nur wieder einmal darauf hinweisen, daß der einzig erfolgversprechende Weg die sofortige Unterlassungsklage vor dem VG gegen die Stadtkasse sein dürfte.

Der bisher dargestellte Verlauf hat gezeigt, daß weder die Stadtkasse noch der Vollziehungsbeamte sich an das Gesetz halten, wonach bei Einwendungen gegen die Forderung die Vollstreckung eingestellt werden muß (siehe VwVG NRW). Hier greift aber zweifellos der Einwand der Verjährung, wie ich bereits im Anfang dieses Threads erläutert hatte.

Da aber die Stadtkasse natürlich an § 53 VwVfG NRW denkt, wonach auch ein rechtskräftiger Festsetzungsbescheid erst nach 30 Jahren verjährt und nicht berücksichtigt, daß dies wegen § 2 Abs. 1 VwVfG NRW eben gerade nicht für Festsetzungsbescheide des WDR gilt, ignorieren die den Einwand und vollstrecken munter weiter. Anstatt die Stadtkasse überzeugen zu wollen könnte man auch mit einer Brücke oder einem Berg reden — die Ergebnisse dürften vergleichbar sein. Das einzige was die verstehen, sind die gelben Briefe vom Gericht.


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Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

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Wer hier was gedacht haben oder denken könnte (oder auch nicht), bleibt müßig zu spekulieren.
Klar geworden ist, dass - im Gegensatz zu anderem aktuellen fiktiven Fall:
Vollstreckungsankündigung Stadt P. nach Umzug NRW > SH (NDR für WDR)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221387.html#msg221387
im hier vorliegenden fiktiven Fall ein außergerichtliches Einlenken wohl nicht mehr zu erwarten ist.
Es könnten daher entsprechende Schritte in Vorbereitung sein...


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Nach einer gut geschlafenen Nacht fällt mir ein, dass der Bürgermeister den Wunschzettel des WiDeRlings ungelesen in das interne Postfach von V geworfen haben könnte. V ist einfach Bursche für alles und macht allein das Machtspielchen. Die Briefchen von Angie, die an den zuständigen Stadtkassierer gerichtet sind, landen ungelesen auf dem Tisch von V, der sie dann aber nicht öffnen muss. Bei der Stadt weiß mglw. niemand außer V von dem Vorgang. Dann allerdings könnte der Bürgermeister in irre Nöte gestürzt werden, weil V ihm pflichtwidrig echte Probleme bereitet. (So könnte es sich vor zwei Jahren auch in Borckhenn in einem Haftfall zugetragen haben, bevor die Bürgermeisterin aufwachte.)

Das ist ziemlich fiktiv.


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Person A dankt nochmal - ganz unfiktiv - für die vielen hilfreichen Beiträge in diesem Thread!
Nächste Schritte laufen aktuell. Sobald es erste Resultate zu vermelden gibt, gibt es an dieser Stelle ein Update.


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