Ladung meint dabei sicherlich nicht eine Einladung, sondern z.B. Ladung, Auskünfte zum Vermögen abzugeben. So gesehen wird der Fall mit der Ladung eskalieren. Es ist angeraten, sich mit Ladungsvorgängen vertraut zu machen. Sobald die Post dazu eintrifft ist sehr wenig Zeit.
Im Fall es kommt zur Ladung, Auskünfte über das Vermögen abzugeben, und dieser wird nicht gefolgt, dann
wird - also nicht
"kann" - es als Verweigerung ausgelegt werden.
Ob noch zusätzlich eine weitere Ladung zur Erzwingung mit Hilfe eines Beugemittels folgen wird/kann, bleibt noch unbekannt.
Die Folgen davon - also Verweigerung - könnte die Einholung von Auskünften bei Dritten sein und eine Eintragung in ein öffentliches Verzeichnis.
Diese Eintragung droht ebenso bei Abgabe selbiger, also genauer im Fall, es gibt nichts bei A zu holen.
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Für die Fortsetzung sei nochmal auf einen Post weiter zurück verwiesen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg221119.html#msg221119bitte daneben auch mit den individuellen Freigrenzen vertraut machen.
Zum dem Thema Freigrenzen sei ein Blick zu einer Kontopfändung angezeigt.
Es spielt "jedoch" keine Rolle ob Kontopfändung oder Stadtkasse, die Freigrenzen werden nur beachtet, wenn selbst aktiv dafür gesorgt wird.
Person A befindet sich aus Sicht der Stadtkasse in der Position des Schuldners.
alle Schreiben zurückgesendet > Pfändung durch BR > Wie weiter?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36974.msg221311.html#msg221311----------
Es wird empfohlen, sich versuchsweise mit Anträgen zur Unterlassung vertraut zu machen. Sofern es einen Anspruch gibt, der dem des Rundfunk entgehensteht, kann dieser benutzt werden für die Unterlassung.
Solche Anträge auf Unterlassung sind nicht primär bei einer Stadtkasse zu stellen.