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Autor Thema: Zum Start des neuen Bürgergelds: Befreiungen von der Rundfunkbeitragspflicht...  (Gelesen 928 mal)

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presseportal.de, 29.12.2022

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Zum Start des neuen Bürgergelds: Befreiungen von der Rundfunkbeitragspflicht behalten ihre Gültigkeit

Pressemitteilung  ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 

Zitat
> Menschen, die ab dem 01.01.2023 das neue Bürgergeld erhalten, können sich wie Empfänger des bisherigen Arbeitslosengeld II (ALG II) auf Antrag weiterhin von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Wohnung befreien lassen. Gleiches gilt für Menschen, die bisher Sozialgeld nach dem SGB II bezogen haben.

> Bestehende Befreiungen, die aufgrund von ALG-II-Bezug gewährt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Neue Anträge müssen erst gestellt werden, wenn die bestehende Befreiung ausläuft und ein neuer Bewilligungsbescheid für das Bürgergeld erteilt wird.

> Alle Informationen zu den Möglichkeiten der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht hat der Beitragsservice unter rundfunkbeitrag.de gebündelt; darunter eine Übersicht aller Befreiungsvoraussetzungen sowie das nötige Antragsformular.

Am 01.01.2023 startet das neue Bürgergeld. Damit regelt die Bundesregierung die soziale Grundsicherung für Arbeitssuchende neu. Das Arbeitslosengeld II, welches bislang ein wesentlicher Anknüpfungspunkt für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht war, wird durch das Bürgergeld abgelöst. Gleiches gilt für das Sozialgeld nach dem SGB II. Bezogen auf die Befreiungsregelungen zum Rundfunkbeitrag ändert sich aber praktisch nichts: Alle Bezieher/-innen des neuen Bürgergelds können wie zuvor beim Bezug von ALG II und Sozialgeld von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden.

Leistungsbezieher/-innen, die aufgrund von ALG II oder Sozialgeld von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind, brauchen sich um nichts zu kümmern - die Umstellung erfolgt vollautomatisch. Die bestehende Befreiung behält ihre Gültigkeit. Ein Neuantrag muss erst gestellt werden, wenn die gewährte Befreiung ausläuft und ein neuer Bewilligungsbescheid für das Bürgergeld erteilt wird. Es ist nicht nötig, dem Beitragsservice Änderungsbescheide zuzusenden, mit denen die leistungsgewährenden Behörden Leistungsbezieher/-innen über den Wechsel zum Bürgergeld informieren.

Übrigens: Neben Empfängerinnen und Empfängern von Bürgergeld können sich auch zahlreiche weitere Personen von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, sofern sie bestimmte Sozialleistungen beziehen. Dazu zählen etwa Bezieher/-innen von Grundsicherung im Alter, von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe. Der Bezug von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld berechtigt hingegen nicht zur Befreiung.

Wichtig: Ein Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht sollte immer erst dann beim Beitragsservice gestellt werden, wenn der erforderliche Nachweis vorliegt. Sollte dieser einmal nicht rechtzeitig vorliegen, ist dies kein Problem: Die Befreiung kann grundsätzlich bis zu drei Jahre rückwirkend gewährt werden.

Das notwendige Antragsformular kann unter rundfunkbeitrag.de bequem online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Zusammen mit den erforderlichen amtlichen Nachweisen über den Leistungsbezug muss das unterschriebene Formular dann per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in 50656 Köln gesendet werden.

Alle Informationen zu den Möglichkeiten der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht hat der Beitragsservice auf seiner Internetseite unter rundfunkbeitrag.de gebündelt. Neben einer Übersicht aller Befreiungsvoraussetzungen findet sich dort auch das nötige Antragsformular. Das Angebot ist sowohl in Deutsch als auch in Englisch, Ukrainisch und fünf weiteren Sprachen verfügbar.

Pressekontakt:

Christian Gärtner
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Kommunikation
E-Mail: presse@rundfunkbeitrag.de

Dennis Sponholz
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Kommunikation
E-Mail: presse@rundfunkbeitrag.de

Weiterlesen auf:
https://www.presseportal.de/pm/120340/5404527

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Edit "Bürger > Gesammelte Links zum Thema:
Geringverdiener/Wohngeldbezieher/... Rückzahl. für alles seit 2013 verlangen
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BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35953.0
BVerwG Urteil 30.10.19, 6 C 10.18 > Befreiung Einkommensschwacher/ Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32804.0
Härtefall mit rechtskräft. Urteil > Wiederaufgreifen bzgl. BVerwG 6 C 10.18?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32456.0
VERHANDLUNG am BVerwG zur Studenten u. Wohngeld-Problematik, 30.10.2019, 10 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31862.0
GERICHTSTERMIN: Verhandlung, BayVGH München, Di, 20.02.2018, 10:30h
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26149.0
Verhandlung VG Ansbach, Do., 02.02.17, ab 10:30
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21805.0
Studentin im Zweitstudium VGH München 7 BV 17.770 Wohngeld Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31863.0
OVG Rh.-Pf. 27.8.20, 7 D 10269/20.OVG - kein Härtefall ohne Soz.leist.Antrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34247.0
Ist Antasten des Existenzminimums "Körperverletzung"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35184.0
Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30047.0
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19196.0
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
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Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28740.0





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
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Außerdem...
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Die Möchte-Gern-Behörde wiedermal, großzügig und generös. Manche Menschen mussten sich totklagen.
Der Beitragsservice darf aber lügen, weil er eben keine Behörde ist. Die lange Verlautbarung ist nur Werbung, Reklame, völlig unverbindlich.

Das mit dem Wohngeld als Nichtgrund für Befreiung ist falsch. Es gibt mittlerweile mehrere Gerichtsurteile.
 
Das mit dem Bafög stimmt so nicht. Befreiung nur für Studenten-Bafög, nicht aber für Azubi-Bafög.

Dass Geringverdiener sich befreien lassen können, wird komplett ausgeschwiegen. Selbst die Geschichte, wenn jemand durch den Rundfunkbeitrag unters Existenzminimum gerät.
 
Elende!  >:(

Ein Beitrag für den Thread zu den Lügen des Beitragsservices?


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
In der Tat ist es eine Schande, dass weder in obiger "Pressemeldung" dieser nicht-rechtsfähigen Pseudo-Stelle noch auf deren Internetseite unter
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html#befreiung_von_der_rundfunkbeitragspflicht__ausnahmenauch nur ansatzweise Hinweise auf Befreiungsmöglichkeit als "Härtefall" bei vergleichbar geringem Einkommen und ohne Erfordernis von Bescheiden möglich ist - nein, es wird nicht nur ausgeschwiegen sondern tatsachenwidrig behauptet, dass es Befreiungen ohne behördliche Bescheide nicht gebe.

Es sollte/n wohl mal die Rechtsaufsicht/en dazu angehalten werden, die Rundfunkanstalten und deren "gemeinsame Stelle" zur Unterlassung dieses Handelns aufzufordern. Ansonsten ist die Rechtsaufsicht - die eine solche Aufforderung mglw. schon von Amts wegen tätigen müsste? - das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Es wäre mglw. nicht ausgeschlossen, dass die Rechtsaufsicht führenden Regierungen der Länder Mitverantwortung für dieses Handeln tragen und ggf. auch in Mithaftung stehen.

Es könnte auch sein, dass die "nicht-rechtsfähige gemeinsame Stelle" im eigenen Namen überhaupt nicht nach außen auftreten und somit auch nicht solcherlei "Pressemitteilungen" veröffentlichen, mithin schon gar nicht "Rechtsauskünfte" erteilen darf... ???

Hintergründe siehe die im Einstiegsbeitrag ergänzte Link-Sammlung:
Edit "Bürger > Gesammelte Links zum Thema:
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Verhandlung VG Ansbach, Do., 02.02.17, ab 10:30
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Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19196.0
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126216.html#msg126216
Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
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@alle
In der ganzen ÖRR-Staat-Relation sind alle! in Mitverantwortung, die so tun, als hätte der ÖRR den Bürger*innen und Unternehmen oder gar dem Staat gegenüber irgendwelche Befugnisse.


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