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Autor Thema: Streik beim ZDF- Was verdient man beim Zweiten?  (Gelesen 368 mal)

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Streik beim ZDF- Was verdient man beim Zweiten?
Autor: 14. Dezember 2022, 11:07
stuttgarter-zeitung.de, 13.12.2022

Streik beim ZDF
Was verdient man beim Zweiten?

Am Dienstagmorgen fiel wegen eines Streiks beim ZDF das „Morgenmagazin“ aus. Die Beschäftigten fordern vor allem für die niedrigen Gehaltsstufen mehr Geld. Doch was verdient man eigentlich bei dem Sender?

Von Eva Drews

Zitat
Wer im morgendlichen Trott am Dienstag um 6.30 Uhr den Fernseher eingeschaltet hat, um sich im „Morgenmagazin“ von ZDF und ARD auf den neuesten Stand zu bringen, dürfte sich die Augen gerieben haben: Statt des gewohnten Morgenmagazins flimmerte „Balkan-Style – Durch Europas wilden Südosten“ über den Bildschirm. Ab 7.40 Uhr dann „Der Rhein“. Doku-Konserve statt Aktualität, und im ZDF statt der aktuellen „Heute“-Nachrichten die „Tagesschau“ der Konkurrenz ARD. Grund war ein laut dem Sender unangekündigter Streik beim ZDF: Im Rahmen eines Tarifkonflikts waren die Beschäftigten der öffentlich rechtlichen Sendeanstalt am Dienstag von 3.00 bis 10.30 Uhr zur Arbeitsniederlegung aufgerufen.

Was verdient man beim ZDF?
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.streik-beim-zdf-was-verdient-man-beim-zweiten.b0139471-5843-4a45-9d06-509899164d09.html


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Hats in dem Artikel "Was verdient man bein Zweiten?" von Eva Drews

Zitat
Da öffentlich-rechtliche Sender überwiegend aus dem Rundfunkbeitrag finanziert werden, stehen
ihre Kosten – und damit auch die Personalkosten – immer wieder in der Kritik. Daher hat der wissenschafliche Dienst des Bundestages 2021 eine Übersicht dazu zusammengestellt, die sich auf ein Gutachten von Kienbaum Consultants von 2019 stützt.

einen aktuellen Quellennachweis "Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages"

"Vergütung von Beschäftigten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vom 19.05.2021, Az.: WD 10 - 3000 - 011/21"

Zitat
4.2. Vergleich mit dem öffentlichen Sektor [Seite 10]
Im Vergleich mit dem öffentlichen Sektor liegt laut Kienbaum-Gutachten das Vergütungsniveau der Anstalten ohne Nebenleistungen und ltersversorgung bei einer weit überwiegenden Anzahl der 20 betrachteten Referenzfunktionen oberhalb des Medians des öffentlichen Sektors.

4.4. Vergleich mit der allgemeinen Wirtschaft  [Seite 10]
Maßgebliche Komponente des erhöhten Vergütungsniveaus der Anstalten gegenüber den Vergleichsmärkten sei die Grundvergütung. Die Berücksichtigung von Nebenleistungen und Altersversorgung führe dazu, dass sich die Anstalten weiter nach oben vom Median bzw. von der Marktmitte der Vergleichsmärkte entfernten.

10. Fazit [Seite 27]
Die BBC hat im Vergleich zu den hier dargestellten Rundfunkanstalten die höchsten Gehälter im Leitungsbereich und eine größere Transparenz in ihren Ausgabestrukturen, kommt aber als weltweit führende  öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt [ https://www.bbc.com/aboutthebbc ] mit deutlich weniger als den zusammengefassten Budgets von ARD, ZDF und Deutschlandradios aus.

... mit weiteren Fundstellen!

https://www.bundestag.de/resource/blob/855864/9de6ae494f10ccc576ec657d503ba421/WD-10-011-21-pdf-data.pdf


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Interessant in dem verlinkten Dokument des Dt. Bundestages ist der Hinweis auf das Haushaltsgrundsätzegesetz, das auch für die Länder bindend ist.

Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG)
http://www.gesetze-im-internet.de/hgrg/BJNR012730969.html

Zitat
§ 18 Betriebe, Sondervermögen
(1) Betriebe des Bundes oder des Landes haben einen Wirtschaftsplan aufzustellen, wenn ein Wirtschaften nach dem Haushaltsplan des Bundes oder des Landes nicht zweckmäßig ist. Der Wirtschaftsplan oder eine Übersicht über den Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen oder in die Erläuterungen aufzunehmen. Im Haushaltsplan sind nur die Zuführungen oder die Ablieferungen zu veranschlagen. Planstellen sind nach Besoldungsgruppen und Amtsbezeichnungen im Haushaltsplan auszubringen.
(2) Bei Sondervermögen sind nur die Zuführungen oder die Ablieferungen im Haushaltsplan zu veranschlagen. Über die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Sondervermögen sind Übersichten dem Haushaltsplan als Anlagen beizufügen oder in die Erläuterungen aufzunehmen.

Und jetzt darf man mal fragen, inwieweit der Wirtschaftsplan des RBB, bspw., in den Haushaltsplan des Landes Brandenburg aufgenommen worden ist.

Der Status "Betrieb" folgte ja nicht nur aus der Einstufung des vorrangigen Unionsrechts, wonach auch eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt die Binnenmarktregeln einzuhalten hat, sondern auch aus der gefestigten Rechtsprechung des BGH, wonach alle dt. ÖRR bundesrechtlich als "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" einzustufen sind.

Der RBB ist als 2-Länder-Anstalt auch ein Unternehmen des Landes Brandenburg.

Aus dem Dokument des Dt. Bundestages.
Zitat
4.3. Vergleich mit der kommerziellen Medienwirtschaft
Auch gegenüber der kommerziellen Medienwirtschaft zeige sich eine eindeutige Tendenz dahingehend, dass die Referenzfunktionen in den Anstalten eher oberhalb des Medians der kommerziellen Medienwirtschaft lägen.29 Auffällig seien die hohe Lage der Vergütungsniveaus beim ZDF und HR, bei denen 56 Prozent bzw. 47 Prozent der Referenzfunktionen um mehr als 15 Prozent vom Median der kommerziellen Medienwirtschaft nach oben hin abwichen.

Das insgesamt erhöhte Vergütungsniveau der Anstalten gegenüber der kommerziellen Medienwirtschaft zeige sich auch bei der Berücksichtigung von Nebenleistungen und Altersversorgung.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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