Bei Fristwahrung kann natürlich auch Klage*** eingereicht werden:
Die Argumente sind: Direkter Verweis auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - wird für die Wohnung bereits bezahlt, so ist der Bescheid offensichtlich rechtswidrig und stellt möglicherweise eine Straftat (Bereicherung/ "Gebührenüberhebung") dar. Angeblich sollen ja die Beitragsschuldner gesamtschuldnerisch haften, das täte man ja bereits, wenn ein anderer für einen mitbezahlt.
Wenn im Widerspruchsschreiben bereits erwähnt wurde, daß für die Wohnung bereits ein Beitrag bezahlt wird, so sollte das Gericht die Klage zugunsten des Klägers entscheiden.***
Telefonate sind nicht rechtssicher, Brief an die Intendanz da zielführender.***
***Edit "Bürger": Das mag zwar alles seine Richtigkeit haben - aber leider lehrt die bisherige Erfahrung, dass die Gerichte auf (angebliche, diesseits jedoch bestrittene) "Mitwirkungspflichten" des Betroffenen pochen, d.h. die Angabe der Daten von Mitbewohnern quasi erzwingen wollen - und dabei sämtliche praktische und datenschutzrechtliche Aspekte vollkommen ignorieren - wohl weil, wenn diese Aspekte nicht ignoriert, sondern beachtet würden, die gesamte Erhebungs- und Vollzugspraxis kollabieren würde. Aufgrund dieser Umstände kann jemandem, der seinen Unwillen bzgl. weiterer Rechtsverfolgung ausgedrückt hat, nicht ernsthaft der Weg zum Gericht nahegelegt werden, so bedauerlich das auch sein mag. Siehe dazu bitte auch nochmals Vorkommentar.
Telefonate allein mögen nicht "rechtssicher" sein, aber - wie im Vorkommentar ebenfalls bereits angedeutet - kann man unter Bezugnahme auf das Telefonat auch ein FAX nachträglich als Gesprächsnotiz senden, mit Namensangabe des Bearbeiters und dessen Bestätigungen nochmals schrifltlich dokumentieren und die Forderungen nach Auflösung des ohne Rechtsgrund doppelt angelegten Beitragskontos nochmals bekräftigen.
Das Telefonat ist in der Eile der einzige Weg, möglichst unmittelbar Klarheit zu verschaffen und überhaupt eine direkte Rückmeldung zu erhalten. Papier ist sehr geduldig und man kann ewig auf Post warten, ohne dass man weiß, woran man nun ist. Diese Zeit ist bei einem Fristlauf nicht vorhanden. In mehreren fiktiven Fällen hat das jedenfalls gut funktioniert. ARD-ZDF-GEZ sind nach Kenntnis/ Bestätigung "versehentlicher" Mehrfachbebeitragungen nicht daran interessiert, diese irgendwann platzende Niete weiter aufrechtzuerhalten. So die bisherige fiktive Erfahrung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.