@alle: Bitte diesen Thread jetzt nicht für allgemeine Fragen des "Verwaltungsvollstreckungsrechts" bzgl. Vollstreckung durch direkte Beauftragung von Gerichtsvollziehern am Amtsgericht "kapern".Bereits eine einfache web-Suche mit "Vollstreckungsgericht" liefert die Erkenntnis, dass dies die
Amtsgerichte sind:
Vollstreckungsgericht (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungsgerichthttps://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungsgericht#Sachliche_Zust%C3%A4ndigkeitDie Aufgaben des Vollstreckungsgerichts gehören in der Regel zur Zuständigkeit der Amtsgerichte (§ 764 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO)). Bei der Vollziehung des Arrests ist das Arrestgericht (Amtsgericht oder Landgericht) Vollstreckungsgericht (§ 930 Abs. 1 Satz 3 ZPO).
Die
Problematik der "Mehrgleisigkeit" bzgl. Amtsgericht bzw. Vollstreckungsgericht ist bereits so ziemlich seit Beginn bekannt - siehe u.a. unter
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13609.0(und dortige weiterführende Link-Auswahl) und durfte in diversen Fällen schon bis zum "Erbrechen" als Spießrutenlauf mit regelmäßig übelst kurzen Fristen exerziert werden - mit ständiger "Wasserträgerei" zwischen den Gerichten, weil diese leider nicht bzgl. des gleichen Vollstreckungsverfahrens miteinander kommunizieren und sich die
Amts- bzw. Landgerichte nicht selten vollkommen gegen eine Aussetzung/ Ruhendstellung bzw. gegen ein Abwarten des verwaltungsgerichtlichen (Vollstreckungsabwehr-)Verfahrens sperren. Da muss man schon recht hartgesotten sein...
Anmerkung: Es könnte sein, dass ein nicht ganz unbekannter unabhängiger Richter eines gewissen unabhängigen Landgerichts in Baden-Württemberg recht aktuell zur Problematik "ZPO und Verwaltungsvollstreckung beim Rundfunkbeitrag" einen Aufsatz in einer nicht ganz unbekannten juristischen Zeitschrift veröffentlicht haben könnte (online allerdings nur hinter Registrierschranke verfügbar), welcher bei Gelegenheit ggf. auch im öffentlichen Forum noch behandelt werden könnte.Die EU-Wettbewerbsunternehmen und Rundfunksender-Tendenzbetriebe nach Art. 5 GG (vulgo "öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalten")
LRA = "Tendenzbetrieb" > Art 5 GG verbietet "justizförm. Verw.-Verfahren"https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27187.0benötigen die Gerichtsvollzieher weder zur Wohnungsöffnung noch zur Inhaftierung - sondern lediglich zur "gütlichen Erledigung" bzw.
- "bist Du nicht willig, so brauch ich Gewalt" - zur
Vermögensauskunft bzw. bei deren Nichtabgabe zur Einholung von
Drittauskünften (Bank, Arbeitgeber, etc.) unter Umgehung des "widerständlerischen Uneinsichtigen" - siehe u.a. unter
neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.) (2015)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13065.0Vermögensauskunft > Auskunftsrechte bei Dritten seit Nov/Dez 2016 auch <500€ ? (2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21166.0Vollstreckungsersuchen 2020 > (Vermögens-)Drittauskünfte unter 500€ (2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33990.0Liegen diese Informationen vor, so wäre mglw. noch genau zu
prüfen, ob die Gerichtsvollzieher dann noch eingebunden/ beauftragt werden (müssen) oder die Sender neben der (vermeintlichen/ fraglichen)
Selbst-Titulierung dann auch zur (vermeintlichen/ fraglichen)
Selbst-Vollstreckung schreiten und
unversehens (also ohne "Zwischenschaltung" des GV/ AG) eine z.B.
an die Bank oder den Arbeitgeber gerichtete Pfändungs- und Einziehungsverfügung veranlassen können/ dürfen/ würden.
Dass diesbezügliche Details hier im Forum bislang vergleichsweise "nebulös" dokumentiert sind, dürfte u.a. auch der Komplexität und des erheblichen Aufwands einer diesbezüglichen Aufbereitung beispielhafter Fälle nach jeweils geltendem Landes-Verwaltungsvollstreckungsrecht geschuldet sein. Um Details bis hin zur Pfändungsverfügung und entsprechende mögliche Vorgehensweisen zu erörtern, bedarf es schließlich auch fiktiver Betroffener, die bereit und fähig sind, so weit zu gehen und standhaft zu bleiben und dann auch noch ihre fiktiven Erfahrungen zu teilen.
Mit der Erhebung (Selbstüberhebung?) des
WDR als "Vollstreckungsbehörde" in NRW sind nach alledem dennoch die
Messen noch lange nicht gelesen...
All diese und weitere allgemeinen Grundlagen sollten aber wenn, dann in eigenständigem Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff gut (also noch besser) aufbereitet behandelt werden. Hier fehlt die Zeit. Es dürften und sollen gern auch andere übernehmen. Das Forum ist hier auf die aktive Mitwirkung eines jeden einzelnen Forum-Mitglieds angewiesen!
Hier bitte nur noch eng und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.