1. Hier im Archiv ist inzwischen eine ausreichende Fülle von Informationen zum Thema "Pensionen" / Mitarbeiter.
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Soweit diese Zahlungen im Sinn der gesetzlich vorgeregelten zu fördernden Betriebsrente sind, ist es rein rechtlich wohl nicht anfechtbar.
Nach dem ersten Anschein liegen beträchtliche Abweichungen in Richtung "oberhalb" vor, teils derart verklausuliert, dass man erst einmal detailliert analysieren müsste:
a) Was ist da überhaupt gemeint?
b) Welche Effekte könnte es im schlimmsten Fall haben?
c) Wie ist die reale Umsetzung?
2. Die Verdachtsgründe für gravierende Missstände sind erheblich.
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Hier wurde anscheinend im ziemlich kontrollfreien Raum aus dem Vollen geschöpft mit dem "Geld, dass für die Seinen des Herrn vom Himmel fällt".
Ob dieser Vorwurf stimmt oder irrig ist, ist nur durch detaillierte Prüfung von Wirtschaftsprüfer-Durchblick möglich. Das kann ein Forum nicht leisten. Was wir aber geleistet haben, ist das Zusammentragen der Mosaiksteine für die nötige Analyse.
Das ist hervorragende Teamarbeit und ist an einer einzigen Stelle verknüpft archiviert.
3. Geradezu provozierend empfinden könnte man die Aussage - ich zitiere aus einem vorhergehenden Beitrag:
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ver.di, 23.05.2017 Eckpunkte für Altersversorgung der ARD-Rundfunkanstalten vereinbart
Weg in die Absicherung für Neueingestellte ist frei Quelle: ver.di
https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++67a7d478-3ef4-11e7-a36d-525400b665dFür sämtliche Neuregelungen gilt als Voraussetzung, dass diese auf Druck von ver.di 15 Jahre lang vor Veränderungen und politischen Eingriffen geschützt sind.
„Jetzt kommt es darauf an, dass die Länder für eine verlässliche Finanzierung sorgen und das Mantra der Beitragsstabilität ad acta gelegt wird. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Auftrag nachkommen und zudem immer mehr Aufgaben erfüllen soll, dann braucht es auch eine entsprechende Finanzierung“, forderte Werneke.
Die vereinbarten Eckpunkte sollen bis zum 31. Juli 2017 in Tarifverträge für die jeweiligen ARD-Rundfunkanstalten sowie die Deutsche Welle überführt werden.
Wir sind hier ja nicht auf einer Streik-Demo, wo unbedachte Worte schon mal vorkommen dürfen. Wir sind bei einer offiziellen Stellungnahme. Also, die Gewerkschaft trifft Abkommen:
a) Deren Finanzierung nun eine Art Bringpflicht der Verfassungsorgane ist?
b) Und die auf "Druck" der Gewerkschaft für 15 Jahre diese Finanzierungsquelle beanspruchen? - schließlich soll es ja eine umfassende Finanzierungsgarantie des Staates für die Sender geben
c) ... Für Sender, die inzwischen aktuell überwiegend überschuldet beziehungsweise autonom nicht tragfähig sind? - das geht also auf Kosten der Steuerzahler / Landeshaushalte,
d) Ohne dass die hierzu hypothetisch finanziell verpflichteten Verfassungsorgane die Budgetbewilligung erteilten oder diese Eventuallasten absegneten?
e) Dies für 15 Jahre im Voraus?
4. Und jetzt kommt der Hammer: Die Frage der Gewährleistungs-Pflicht.
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a) Mangels Gewährsträgergesetz besteht diese Verpflichtung der Bundesländer formal nicht.
b) Die Bundesländer können also bei dem gewaltigen finanziellen Rettungsbedarf - möglicherweise beim Auslaufen der Sender bis zu rund 20 Milliarden Euro - einfach sagen: "nein, machen wir nicht". Ob das so einfach geht? Bleibe hier mal offen.
c) Dann wechselt es wohl zum rechtlichen Konstrukt der "Patronatshaftung": Dass die Verfassungsorgane selektiv wählen, wer auf Schuldendeckung legitim hoffen durfte.
d) Bei Regelungen, die mit allgemeinen Grundsätzen unvereinbar erscheinen, kann dann "nein" gesagt werden. Was dann geschehen könnte, bleibe hier offen - ist alles zu hypothetisch.
e) Man beachte, dass auch die Deutsche Welle einbezogen ist, bei der die gesamte Hierarchie bis zum obersten Chef "nur" nach den Regeln des öffentlichen Dienstes bezahlt wird, heißt es.
Stimmt das, sofern Betriebsrenten möglicherweise oberhalb der Üblichkeiten vereinbart wurden?
5. Der Stoff ist durch die verschiedenen Threads des Forums ausreichend aufbereitet,
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um nun überzuwechseln in Bemühungen, eine politische und presse-mediale Erörterung anzuregen.
Das, was im nächsten Schritt nötig ist, ist Offenlegung der tatsächlichen Praxis und rechtliche, betriebswirtschaftliche und statistische Analyse für alle Sender. Das geht nur in Gutachtenform mit Vergütung.
Bitteschön nicht durch ARD-/ZDF-gewählte Gutachter!
Mal schauen, wie sich das weiter entwickelt.