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Autor Thema: Finanzierung der Pensionen der ehemaligen ÖRR-Mitarbeiter*innen  (Gelesen 2784 mal)

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Das Thema hat es wohl noch nicht, und zu dem, welches ich gefunden habe,

Pensionskasse Rundfunk: Erweiterte Limburger Lösung unterzeichnet (02/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26218.0

stellt sich eine Frage:

Genügen die Beiträge zu dieser Pensionskasse zuzüglich etwaiger Zuflüsse durch Finanzmarktgewinne, um die entstehenden Pensionen zu finanzieren?

Es gilt hier nämlich die gleiche Aussage, wie sie zu den Fernsehlotterien getätigt worden ist; es könnte unzulässig sein, auch nur 1 Eurocent des Rundfunkbeitrages für die Finanzierung der Pensionen zu nutzen, ist doch der Rundfunkbeitrag im Unionsrahmen als staatliche Beihilfe qualifiziert, die nur auftragsgemäß aufzuwenden ist.



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25 Cent des Beitrags sind hochoffiziell zur Lückendeckung ("Fehlkalkulationen" der Vergangenheit) der Pensionskassen. Also zur Deckung der Lücken der Vergangenheit und nicht der aktuellen Pensionen! Das ist definitiv abseits des Auftrags, da die aktuellen Nutzer davon keinerlei Mehrwert haben. Ist der KEF bloß egal, die hat das durchgewunken.


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h
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[...] es könnte unzulässig sein, auch nur 1 Eurocent des Rundfunkbeitrages für die Finanzierung der Pensionen zu nutzen, ist doch der Rundfunkbeitrag im Unionsrahmen als staatliche Beihilfe qualifiziert, die nur auftragsgemäß aufzuwenden ist.
Grundsätzlich richtig. Der ÖRR müsste nachweisen, dass die Pensionsverpflichtungen ausschließlich aus Werbeeinnahmen finanziert werden.

Dazu kommt ja auch noch der Sachverhalt der marktunüblichen Zusatzpensionen wie im 22.KEF-Bericht festgestellt, der wiederum den Beihilfekompromiss der KOM auf den Kopf stellt:
Staatliche Beihilfe E 3/2005 (ex- CP 2/2003, CP 232/2002, CP 43/2003, CP 243/2004 und CP 195/2004) – Deutschland
Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland - K(2007) 1761

https://ec.europa.eu/competition/state_aid/cases/198395/198395_680516_260_2.pdf
Rn 219
Zitat
(219) In der 2001 von der Kommission angenommenen Rundfunkmitteilung sind die Voraussetzungen aufgeführt, unter denen die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden kann. Gemäß der Rundfunkmitteilung muss die Kommission prüfen, ob
(i) es sich bei den Tätigkeiten von ARD und ZDF um klar definierte Verpflichtungen handelt, die aus dem öffentlich-rechtlichen Auftrag erwachsen,
(ii) ob ARD and ZDF die Erfüllung dieses Auftrags von den deutschen Behörden offiziell übertragen wurde und ob angemessen kontrolliert wird, ob sie ihren Auftrag erfüllt haben, und
(iii) ob die Finanzierung gemessen an den Nettokosten des öffentlich-rechtlichen Auftrags verhältnismäßig ist und nicht zu unnötigen Wettbewerbsverzerrungen führt.
Es müsste also ein stringenter Nachweis geführt werden, dass es sich hier um eine unzulässige staatliche Beihilfe nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV handelt. Dass hier -als Voraussetzung für die Unzulässigkeit einer staatlichen Beihilfe- ein selektiver und wirtschaftlicher Vorteil für den ÖRR vorliegt, steht m.E. außer Frage. Aber:
Wie auf europäischer Ebene mit solchen Themen umgegangen wird, kann man in dem jahrelangen Streit der KOM um die Pensionsverpflichtungen der Post sehen, die vom Bund übernommen wurden. Da schienen wohl politische Erwägungen beim EuG auch eine größerere Rolle zu spielen als rechtliche... siehe
Bund durfte Post-Pen­sionen sub­ven­tio­nieren, LTO-Recht, 10.4.2019
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eug-t-388-11-deutsche-post-pensionen-eu-kommission-staatliche-beihilfe/

Das erinnert mich doch stark an die bisherigen Gerichtsverfahren zum Rundfunkbeitrag, in denen substantiierter Klägervortrag regelmäßig mit der Begründung des nicht substantiierten Klägervortrags abgewiesen wurde.


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Z
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Mir ist ja immer noch nicht klar, wie die Organisation dieser Zusatzpensionen genau läuft. Normalerweise wird pro Mitarbeiter ein Betrag X eingezahlt und dann unabhängig vom Einzahler verwaltet. Bei diesen (kapitalgedeckten) Rentenfonds ist die Überschußbeteiligung eigentlich nur Sahnehäubchen obendrauf, also der garantierte Rentenbetrag ist eher nur die eingezahlte Summe.
Wenn es hier zu einer Schieflage der Pensionskasse kommt, dann geht diese Kasse pleite oder es kommt zu einer Verbundumlage mit anderen Pensionskassen.
Ich habe eher den Verdacht, daß es arbeitsvertragliche Zusagen gibt, wie hoch die Zusatzpension ausfällt, ohne daß die Pensionskasse selbst einen Einfluß darauf hätte, dann muß der Arbeitgeber die Differenz (monatlich) nachschießen.


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Eingefügt wurde in das Sammelgutachten "Metastudie LIBRA" der nachstehende Text. Anzumerken ist, dass nur durch die Archivierung hier im Forum der wichtige Vorgang aus 2018 ablesbar blieb. Daraus ergibt sich als wichtige Kennziffer "maximal 14 %".

Damit ist der seit rund 6 Wochen gesuchte Vergleichsmaßstab definiert. Wenn dies bei Intendanten rund 150 % ist, wie wird dies bei der Einkommensteuer behandelt? Eine Frage von aktueller politischer und rechtlicher Brisanz. Anerkennung für die Spürnasenarbeit hier im Team! 

Medienresonanz zum Thema - der Link ist bereits erfasst hier im Forum - :
Luxusrenten beim ÖRR
Wo die Ex-Intendanten besser als Angela Merkel versorgt werden
(08.10.2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36566.0

So, nun also der Text:
Zitat
*KFP6.   "Pensionen" der vielen freien Mitarbeiter der Sender.
*neu 2022-10-10 cv!

KFP6.a)   Die "Pensionskasse Rundfunk": Vorab die Anmerkung:

Es handelt sich wohl einfach um "Betriebsrente" auf Grundlage der entsprechenden Gesetze. Das Wort "Pension" ist im deutschen Sprechgebrauch wohl an sich begrenzt auf Beamte. Da die Sender nicht "dienstherrenfähig" gegründet sind, können sie keine Beamten haben, erst recht nicht bei den Freien. Mit dieser Namensgebung "Pensionskasse Rundfunk" wird aber verständlich, wieso in der Diskussion immer von "Pensionen" gesprochen wird.

Dies ist nicht Wortklauberei. Das Konzept der "Pensionen" unterscheidet sich fundamental von der gesetzlichen Mindestrente und von der zusätzlichen Betriebsrente. Die wohl erfolgte Übernahme von Elementen des Pensionsrechts mag viele Missstände der Altersversorgung bei ARD, ZDF usw. erklären. So erklärt es sich vielleicht, wenn extern hinzu getretene Intendanten durch die Altersversorgnung doppelt so viel Einkommen zu erwarten haben, verglichen mit dem Gehalt aus nur 5 bis 10 Jahren Arbeitszeit im Sender. Dies ist nur eine Anmerkung für weiteren Klärungsbedarf.

KFP6.b)   Nur Details über: "Pensionskasse Rundfunk", "Limburger Lösung"
Dies betrifft allerdings gerade nicht die Altersversorgung der Sender-Führungstruppen, sondern die Altersversorgung am unteren und teils untersten Ende: Die Freien, großenteils "Kreative",die für die Inhalte der Senderprogramme eine tragende Funktion haben.

Von einem Link aus 2018, nicht mehr vorhanden 2022-10:
www.filmundtvkamera.de/news/einzelansicht/datum/2018/02/05/pensionskasse%2Drundfunk%2Derweiterte%2Dlimburger%2Dloesung%2Dunterzeichnet/

Zitat: "Pensionskasse Rundfunk: Erweiterte Limburger Lösung unterzeichnet
Auftraggeber sollen nun auch bei geförderten Fernseh-Koproduktionen Beiträge an die Pensionskasse Rundfunk abführen.
Bereits am 27. September 2017 trafen sich Vertreter von ARD, ZDF, Produzentenallianz, Filmförderinstitutionen, BFFS, ver.di und der Pensionskasse Rundfunk (PKR) in Frankfurt, um einen noch offenen Punkt der bereits 2016 verhandelten Limburger Lösung zu klären:
Wie wird die Beitragspflicht für geförderte Produktionen geregelt?

Nach rascher Einigung aller Beteiligten, zukünftig auch für fernsehgeförderte Koproduktionen Anstaltsbeiträge an die PKR abzuführen, wurde die Ergänzung zur Limburger Lösung nun unterzeichnet und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft. […]

Die Pensionskasse Rundfunk wurde 1971 von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und der Rundfunk-Fernseh-Film Union (heute Fachgruppe Medien in ver.di) gegründet. Sie hat 20.000 Mitglieder und verwaltet eine Kapitalanlagesumme von über 1,6 Milliarden Euro. Ihr Sitz ist in Frankfurt am Main.

Gespeist wird die kapitalgedeckte Altersversorgung aus Eigen- und Anstaltsanteilen der Mitglieder. Von jedem Honorar oder Gehalt freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen vier oder sieben Prozent an die Pensionskasse Rundfunk; Sender und Produktionsunternehmen geben ihre Anstaltsbeiträge in gleicher Höhe dazu und überweisen automatisch beide Anteile an die Pensionskasse.

Anstaltsmitglieder sind alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands sowie über 300 Produktionsunternehmen.
Ordentliches Mitglied kann jede bzw. jeder werden, der mindestens 18 Jahre alt ist und für Rundfunkanstalten oder teilnehmende Produktionsunternehmen arbeitet und dort nicht unbefristet fest angestellt ist. Also freie Mitarbeiter, feste Freie sowie befristet Angestellte und Teilzeitbeschäftigte." (Zitatende)

KFP6.c1)   Wertung: Im Sinn der entsprechenden Gesetzgebung.
Dies wäre wohl einzustufen als eine recht übliche Konstruktion. Die Obergrenze ist 2x7 Prozent, also 14 Prozent Abführung. Die einvernehmliche Zustimmung, dies aus der zwangsweisen Rundfunkabgabe zu finanzieren, könnte befremden. Aber vielleicht ist die Vereinbarung eher auf der guten Seite im Sinn der Arbeitnehmer und des Gesetzgebers.

KFP6.c2)   Wertung im Vergleich mit der Altersversorgung der Intendanten:

Beispiel Buhrow, WDR-Intendant, 2021: Nach internen Ermittlungen unseres Teams wurde aus durchaus publizierten Informationen errechnet, dass er beispielsweise im Jahr 2021 offiziell rund 400.000 Euro "Gehalt" erhielt, tatsächlich aber den Zwangsabgaben-Zahler rund 1 Million Euro kostete. Die kleine Zulage zum Gehalt von rund 600.000 Euro floss in den Titel "Altersversorgung".

Man vergleiche mit der Obergrenze von 14 % für "die da unten", hier aber rund 150 Prozent, also rund das Zehnfache. "Die süßesten Früchte fressen nur die großen Tiere"?

KFP6.c3)   Wertung: Bei Intendanten, ist das für Altersversorgung oder ist es verdeckte Gehaltserhöhung?

Eine hier erfolgte Analyse der vereinbarten Altersversorgung für die frühere RBB-Intendantin ergab eine ähnliche Relation wie bei Buhrow. Sie hätte aus dem vereinbarten Gehalt rund 3 Millionen Euro "für Arbeit" erhalten, aus der Altersversorgung gemäß statistischer Rest-Lebenserwartung rund 5 Millionen Euro beim "Nichtmehr-Arbeiten".

Nun interessiert die steuerliche Behandlung: Liegt bei derartigen vertraglichen Konstruktionen die Anerkennung des Finanzamts vor? Oder ist ein wesentlicher Teil der hohen Einstellung in die Altersversorgung steuerlich als Gehalt zu interpretieren?

Blicken wir auf den Fall von Herrn Buhrow: Der Geschäftsbericht weist "nur" die rund 400.000 Euro als Gehalt aus. Die Zahlen eiens Geschäftsberichts erhalten immer das Wirtschaftsprüfer-Attest. Infolgedessen kann vermutet werden, dass das Finanzamt die Konstruktion anerkannt hat. Denn anderenfalls hätte der Wirtschaftsprüfer die Abführung in die Altersversorgung teilweise als "Gehalt" ausweisen müssen?

KFP6.d1)   Wertung: Die Grenzen unserer Wertung an dieser Stelle:

Hier ist der klassische Punkt erreicht, wo man nur noch weiter argumentieren kann nach vorheriger Anhörung der anderen Seite. Die Fragen wurden formuliert. Die Antworten bleiben einstweilen offen. Vermutlich wird dies irgendwann einer Klärung zugeführt. Wichtig ist es sicherlich. Die Eröffnung der Diskussion hierüber ist bereits eingeleitet.

KFP6.d2)   Wie sieht die KEF dies?
Der Sachverhalt der marktunüblichen Zusatzpensionen wird im 22. KEF-Bericht festgestellt, wurde hierher übermittelt (noch ohne Angabe des Links und der exakten Fundstelle).
Zu differenzieren wäre es vermutlich nach 3 Gruppen:
(1) Führungsebene (außer-tarifliche Gehälter).
(2) Sonstige Festangestellte (tarifliche Gehälter).

(3) Die "Freien", deren Regelung vorstehend dargestellt ist. Diese dürfte mit dem gesetzgeberischen Anliegen der Betriebsrenten konform sein. Daraus wäre als Vermutung zu schließen, dass insoweit eine Finanzierung aus der Rundfunkabgabe zulässig ist, weil ohne Wettbewerbsverzerrung gegenüber der Privatwirtschaft. - Dies alles als Vermutung; präzisere Analyse wäre nötig vor abschließender Wertung.

KFP6.e)   Wie sieht das Abkommen auf EU-Ebene dies?
Staatliche Beihilfe E 3/2005 (ex- CP 2/2003, CP 232/2002, CP 43/2003, CP 243/2004 und CP 195/2004)
"Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland - K(2007) 1761"
https://ec.europa.eu/competition/state_aid/cases/198395/198395_680516_260_2.pdf

Rn 219 " (219) In der 2001 von der Kommission angenommenen Rundfunkmitteilung sind die Voraussetzungen aufgeführt, unter denen die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden kann. Gemäß der Rundfunkmitteilung muss die Kommission prüfen, ob
(i) es sich bei den Tätigkeiten von ARD und ZDF um klar definierte Verpflichtungen handelt, die aus dem öffentlich-rechtlichen Auftrag erwachsen,
(ii) ob ARD and ZDF die Erfüllung dieses Auftrags von den deutschen Behörden offiziell übertragen wurde und ob angemessen kontrolliert wird, ob sie ihren Auftrag erfüllt haben, und
(iii) ob die Finanzierung gemessen an den Nettokosten des öffentlich-rechtlichen Auftrags verhältnismäßig ist und nicht zu unnötigen Wettbewerbsverzerrungen führt."

KFP6.f)   Verletzung im allgemeinen Sinn von allen I. bis III. darf ja wohl behauptet werden? Bei Einstellung in Altersversorgung von rund 150 % des offiziell deklarierten Gehalts, ist das noch "verhätlnismäßig" im Sinn von III? Verglichen mit maximal 14 % für die Frein, was dem Betriebsrenten-Recht entsprechen mag?
Fragen über Fragen, zu denen wir nun die andere Seite[ anhören wollen. Das ist eingeleitet. Ergebnis einstweilen offen.


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Nun die nächste Analyse, falls jemand etwas findet
- würde wohl besser in einem neuen Thread sein:

Wenn Abführungen in Altersversorgung unverhältnismäßig hoch sind, ist der übersteigende Teil dann möglicherweise "Einkommen" im Sinn des Einkommensteuerrechts?

Beispiel: Ist das, was 14 % des Gehalts übersteigt, möglicherweise umzudeuten wie folgt:
"Weiteres steuerpflichtiges Gehalt,
Einzahlung in eine private Leibrente, 
wobei der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den Dauerauftrag der Direktabführung erteilte."

Wenn es eine solche Rechtsprechung geben sollte, das wäre "Gold wert".


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Vielleicht ist die Antwort über die Besteuerung sehr einfach?
-----------------------------------------------------------------------------------
Zitat
2022 sind Zahlungen des Arbeitgebers zur bAV bis zum Betrag von 3.384 Euro jährlich beitragsfrei in der Sozialversicherung. Für die Steuer gilt der Freibetrag von 6.768 Euro jährlich.
https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/beitraege-faq/betriebliche-altersvorsorge/freibetraege-betriebliche-altersversorgung-2034500?tkcm=aaus

Die Klärung und Bedeutung der Rechtslage wäre zu vertiefen.

Zu prüfen bleibt:
-----------------------------
- Wie erfolgte die steuerliche Behandlung bei der Alterversorgung der Intendanten?
- Exakte Rechenformel für den Beispielfall "Buhrow" für 2021.
- Gibt es so etwas wie Umdeutung von Alterversorgung in Gehalt?

- Für Buhrow war im ersten Jahr Altersversorgung wohl mit rund 1,7 Mio. Euro ausgewiesen. (laut Erinnerung, Irrtum vorbehalten,) Dann wären rund 2 Mio. Euro zu versteuern gewesen zum Höchsststeuersatz? Nein, das kann so vermutlich nicht stimmen. Da ist Klärungsbedarf.

- Auch für Buihrow / 2021 mit 1 Million Euro insgesamt, wenn davon 600.000 an die Altersversorgung abgeführt wurden, Gehalt offiziell rund 400.000 Euro, dies alles zum Höchststeuersatz, das kann man rechnen wie man will, da bleibt nichts übrig. Da muss sich also anders erklären. Wie, das bleibt zu prüfen.

Wir müssen dies alles hier nicht präzis klären.
------------------------------------------------------
Wenn doch, so wäre dafür ein neuer Thread nötig. Aber ich denke, eine ausreichende Vertiefung führt darüber hinaus, was ein Forum wie dieses zur Rechtslage analysieren mag.
Also einfach eventuelle Links und Ideenhinweise zu den Fragestellungen, das würde hier genügen. Alles Weitere der Klärung geschieht dann hier intern.


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@pjotre

Ich will das Thema eigentlich etwas weiter fassen, denn die eine Seite sind die Beitragszahlungen in die Pensionskasse, die andere Seite jene Mittel, die diese Pensionskasse als Pensionen leistet.

Die Frage ist also auch, ob wirksam eine Lücke zwischen den eingezahlten und ausgezahlten Mitteln besteht; besteht eine Lücke, darf u. U. nichts aus dem Rundfunkbeitrag genommen werden, um diese Lücke zu füllen.

Und hierzu müsste man sich in die Entscheidungen der Unionsgerichte bezüglich der öffentlichen Rundfunkunternehmen der anderen Unionsländer einlesen, denn diese Probleme hatten, bzw., haben sie doch alle?


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Ich glaube ich kann das etwas beleuchten. Mit den Führungsetagen, die vermutlich Sonderregeln haben, kenne ich mich zwar nicht aus, aber der allgemeine Tarifvertrag ist/war bei verdi einsehbar.
Lange war es so, dass die Pensionen mit allen Tarifrunden voll mitgewachsen sind. Setzte Verdi also 6% mehr Gehalt durch, weil Inflation ... blabla etc., dann bekamen auch alle Pensionäre diesen Aufschlag von 6%. Das war Tarifvertraglich festgelegt. Woher das korrekt finanziert werden soll ist mir schleierhaft. Die Melken dafür einfach den Beitragszahler!
Dies und solche Regelungen wie "+4% vom Lohn pro Dienstjahr" führte zu horrenden Pensionen, teilweise weit über das Gehalt hinaus und weiter wachsend und zusätzlich zur staatlichen Rente. Die KEF hat massiv darauf gedrängt das abzustellen, weil das völlig ab jeder Luxusnormalität und finanziell nicht mehr zu halten war.
Jetzt kommts: Die Anstalten haben dann einen neuen "Pensionstarifvertrag" (offizieller Name ist mir entfallen) abgeschlossen (so um 2017+-2 Jahre), mit einer sagenhaften Laufzeit von 15 Jahren, damit Fakten geschaffen werden, die niemand zurückdrehen kann. Darin wurde diese Regelung so abgeändert, dass jetzt Pensionen zwar nicht mehr voll, aber noch immer 1% unter der Lohnsteigerung wachsen. Das Problem ist prinzipiell dasselbe, aber formal wurde auf die KEF gehört. Die KEF hat entsprechend formal gemeckert, dass das zu wenig und viel zu lang festzementiert sei, aber Folgen hatte das (wie immer) keine.


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 @NichtzahlerKA : auch ich erinnere mich - weit weniger präzise - an die Faktenlage, wie hier gerade durch dich dargestellt.

Es wurde soeben aufgenommen - schon einmal mit den Angaben "gemäß Erinnerung" (also unter entsprechendem Vorbehalt) in das Sammelgutachten "Metastudie LIBRA".
So kann diese Information nicht untergehen. Sie wäre bei Bedarf dann näher zu recherchieren.

Ich meine allerdings, wir hätten das hier im Forum schon irgendwo gehabt?

Aufgenommen wurden diese Fakten von @NichtzahlerKA auch verkürzt in eine Standard-E-Mail über Reformbedarf bei ARD, ZDF usw., die heute im Hauptversand ist an etwa 1500 Adressen bundesweit in Sachen Medienpolitik.

Letzten Endes liefern die Tarifverträge nur eine Schein-Transparenz.
--------------------------------------
Wenn dort - etwas übertrieben formuliert - ein Journalist irgend etwas zwischen 1.200 und 9.700 Euro pro Monat verdienen dürfte, so erfordert Transparanz die Publizierung der Einstufungsregeln und der Statistk der Häufigkeitsverteilung innerhalb dieser Bandbreite.
Ganz so ausufernd ist die Bandbreite zwar nicht, aber sie ist ziemlich tüchtig breit. Ich hatte da in der Tat vor einiger Zeit einmal hineingeschaut. 

Sofern jemand etwaige Forum-Links zu den zu vertiefenden Aspekten auffindet,
---------------------------------------------------------
könnte das ja hier eingefügt werden?
Für die eigenen Anliegen hier genügt es im jetzigen Status. Das Problem ist ja weniger die Faktenlage, sondern durchzusetzen, dass Politik und Pressemedien bereitwilliger werden, sich damit überhaupt zu befassen.


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Als erster Hinweis wäre vielleicht dieses hilfreich?
Wann dieser "neue" Tarifvertrag nun genau dingfest wurde, weiß ich noch nicht.

Heute verhandeln die Sender - Ärger um ARD-Pensionen (12/2014)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12391.0
BILD, 17.12.2014
Heute verhandeln die Sender
Ärger um ARD-Pensionen
http://www.bild.de/unterhaltung/tv/ard/verhandlungen-fuer-neue-tarife-laufen-ab-heute-39021852.bild.html
[...]

Nachtrag > Das hier müsste es sein:

ARD-Altersversorgung vereinbart – Weg in Absicherung für Neueingestellte frei (05/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23177.0
ver.di, 23.05.2017
Eckpunkte für Altersversorgung der ARD-Rundfunkanstalten vereinbart
Weg in die Absicherung für Neueingestellte ist frei

Quelle: ver.di
https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++67a7d478-3ef4-11e7-a36d-525400b665de

Zitat von: ver.di, 23.05.2017, Eckpunkte für Altersversorgung der ARD-Rundfunkanstalten vereinbart - Weg in die Absicherung für Neueingestellte ist frei
Nach mehrjährigen Verhandlungen hat sich die Vereinte Dienstleistungsgewerk-schaft (ver.di) mit der ARD auf Eckpunkte zur Sicherung der Altersversorgung in den Rundfunkanstalten verständigt. Zur Einigung sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke: „Klar ist, den Beschäftigten wird einiges abverlangt, weil die Rundfunkanstalten, auch getrieben durch den politischen Diskurs, harte Einschnitte gefordert haben. Wir konnten allerdings manche Zumutung abwehren und einiges verbessern.“

Eine Neuregelung war notwendig geworden, weil die ARD die Versorgungstarifverträge (VTV) Ende 2016 gekündigt hatte. Neueingestellte stehen seither ganz ohne Altersversorgungsleistungen*** da, die ungeklärte Betriebsrentenfrage belastete zudem seit Jahren alle Entgeltverhandlungen.

Der nun gefundene Kompromiss sieht vor, dass die Betriebsrenten anders als bisher künftig geringer steigen als die Gehälter, sie bleiben aber - anders als von der ARD ursprünglich gefordert - an die Tarifsteigerungen gekoppelt und dadurch inflationsgeschützt. So sollen die Versorgungszusagen im Vergleich zu den jeweiligen Entgeltsteigerungen in Zukunft um ein Prozent niedriger ausfallen. Mehr als ein Prozent Verlust pro Jahr gegenüber der Gehaltserhöhung ist dabei ausgeschlossen. ver.di konnte zudem erreichen, dass bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Betriebsrente geringere Abschläge fällig werden: Betrugen diese bisher zwischen zehn und 15 Prozent pro Jahr, sind es künftig etwa vier Prozent bei 30 versorgungsfähigen Dienstjahren zum Renteneintritt.

Eine weitere, wichtige Vereinbarung sieht vor, dass auch Beschäftigte, die seit Anfang 2017 für eine ARD-Rundfunkanstalt arbeiten, einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung erhalten. Das bisherige Altersversorgungssystem wird dabei für Neueingestellte umgestellt: Statt der bisherigen Betriebsrenten mit Leistungszusagen werden laufend an der Gehaltshöhe bemessene Beiträge zum Aufbau einer Altersversorgung vom Arbeitgeber entrichtet. Dies gilt nach den vereinbarten Eckpunkten endlich auch für befristet Beschäftigte.

Für sämtliche Neuregelungen gilt als Voraussetzung, dass diese auf Druck von ver.di 15 Jahre lang vor Veränderungen und politischen Eingriffen geschützt sind.

„Jetzt kommt es darauf an, dass die Länder für eine verlässliche Finanzierung sorgen und das Mantra der Beitragsstabilität ad acta gelegt wird. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Auftrag nachkommen und zudem immer mehr Aufgaben erfüllen soll, dann braucht es auch eine entsprechende Finanzierung“, forderte Werneke.

Die vereinbarten Eckpunkte sollen bis zum 31. Juli 2017 in Tarifverträge für die jeweiligen ARD-Rundfunkanstalten sowie die Deutsche Welle überführt werden.


Hinweis für Redaktionen:
Für Rückfragen: Matthias von Fintel, Tarifsekretär Medien, 030-69 56 23 21




Pressekontakt
Eva Völpel
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Tel.: 030/6956-1011 bzw. -1012
Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de


***Edit "Bürger" 11.10.2022: Die Aussage "Neueingestellte stehen seither ganz ohne Altersversorgungsleistungen da" erscheintin dieser Pauschalität falsch, da es die gesetzliche Rentenversicherung gibt, in welche wohl auch diese Neueingestellten einzahlen...?


Edit "Bürger": Link-Verweise angepasst. Zitate ergänzt - der effektiven Diskussion/ Informationssammlung wegen ausnahmsweise teilweise auch als Vollzitat.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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GGf. braucht man einen Sammelthread dazu. Bei der Suche auf "site: verdi.de", finden sich Ungeheuerlichkeiten, die selbst mich noch erschrecken und die Verquickung mit den Produktionsfirmen, wo erst so richtig Kasse gemacht wird:

rundfunk.verdi.de, 14.04.2015
Pensionskasse Rundfunk
An vielen Freien in den Rundfunkanstalten geht die aktuelle Diskussion um die von den Sendern geforderten Einschnitte bei der betrieblichen Altersversorgung der festangestellten Kolleginnen und Kollegen vorbei. Doch wer als freie Mitarbeiterin oder freier Mitarbeiter für ARD und ZDF arbeitet, sollte sich auch für die Altersversorgung seiner angestellten Kollegen einsetzen. Denn die ist indirekt ein wichtiger Garant für die eigene Zusatzrente.
https://rundfunk.verdi.de/ueber-uns/themen/++co++d8cf0d96-e281-11e4-bec9-525400a933ef
Zitat von: rundfunk.verdi.de, 14.04.2015, Pensionskasse Rundfunk
Denn auch die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. Schon in den neunzehnhundertsiebziger Jahren hat die ver.di-Vorläuferorganisation RFFU (heute der Bereich Rundfunk, Film und Audiovisuelle Medien in ver.di) zusammen mit ARD und ZDF die Pensionskasse Rundfunk gegründet. Damals wurde sogar extra ein Teil der Rundfunkgebühren reserviert, um eine Zusatzrente für Freie aufzubauen.

Alle Freien, die
  • seit mindestens 12 Monaten für ARD, ZDF oder ein für diese Sender arbeitendes Produktionsunternehmen arbeiten (Unterbrechungen spielen keine Rolle)
  • in dieser Zeit mindestens 3.500 Euro verdient haben
  • 18 Jahre oder älter sind
können (und sollten) Mitglied werden: Nicht nur von ver.di, sondern auch bei der Pensionskasse Rundfunk. Dabei spielt der ausgeübte Beruf, sei es Techniker, Sprecher, Schauspieler, Autor, Regisseur oder Journalist keine Rolle. Für jedes Mitglied zahlt der Sender auf jedes Honorar 7% (4% bei gesetzlich Rentenversicherten) extra für den Aufbau einer individuellen Rente ein und führt einen gleich hohen Beitrag der Freien als Eigenanteil ab.

Zu Deutsch: Wir finanzieren nicht nur den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern den kompletten Wirtschaftszweig mit Zwangsbeiträgen mit, obwohl diese Leute überhaupt nicht zwingend in den öffentlichen Rundfunk als Gegenleistung hineinleisten müssen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Oktober 2022, 22:51 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

  • Beiträge: 883
Hier ist übrigens auch das oben angesprochene Dokument zur "dynamischen" Pension:
Tarifvertrag zum Fortbestand und zur Weiterentwicklung der Versorgungssysteme, 27.07.2017 (PDF, 58 Seiten, ~350kB)
https://rundfunk.verdi.de/++file++598195ddf1b4cd1200ebe53a/download/TV%20Fortbestand%20u.%20Weiterentwicklung%20Versorgungssysteme%20final%20mit%20Paraphen_170731.pdf
Zitat von: Tarifvertrag zum Fortbestand und zur Weiterentwicklung der Versorgungssysteme, 27.07.2017
[...]

Artikel I
Änderungen in den alten Versorgungen
Die in der Anlage 1 A genannten Tarifverträge werden wie folgt geändert:

BR
[...] Ab dem 01.01.2017 werden die laufenden Renten jeweils zum Zeitpunkt der Gehaltsanpassungen um einen Prozentpunkt * m/12 weniger erhöht, als die Steigerung der laufenden Gehälter. Die Mindestanpassung beträgt 1% * m/12. m ist die Anzahl der Monate seit der letzten Gehaltsanpassung. [...]
Also zu gut Deutsch: Die Zusatzrenten wachsen mindestens mit einem Prozent pro Jahr, selbst wenn es für die Mitarbeiter Nullrunden gäbe und ansonsten 1% pro Jahr weniger als die sonstige Lohnanpassung. Für den MDR gilt das (soweit ich das sehe) nicht. Die kriegen womöglich noch immer die volle Höhe.(?)

PS Das obige Zitat ist für den BR (Bayrischer Rundfunk), findet sich so ähnlich aber auch bei den anderen, außer MDR
PPS rundfunk.verdi.de ist ein selbstverliebter Moloch ohne Boden


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Oktober 2022, 22:42 von Bürger«
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Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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rundfunk.verdi.de, 14.04.2015
Pensionskasse Rundfunk
https://rundfunk.verdi.de/ueber-uns/themen/++co++d8cf0d96-e281-11e4-bec9-525400a933ef
Zitat von: rundfunk.verdi.de, 14.04.2015, Pensionskasse Rundfunk
[...] Schon in den neunzehnhundertsiebziger Jahren hat die ver.di-Vorläuferorganisation RFFU (heute der Bereich Rundfunk, Film und Audiovisuelle Medien in ver.di) zusammen mit ARD und ZDF die Pensionskasse Rundfunk gegründet. Damals wurde sogar extra ein Teil der Rundfunkgebühren reserviert, um eine Zusatzrente für Freie aufzubauen. [...]
Da ist das spätestens seit EuGH C-337/06, als die Rundfunkgebühr seitens des EuGH als "staatliche Beihilfe" eingestuft wurde, eine nicht-bestimmungsgemäße Verwendung dieser Beihilfe und in dem Ausmaß, in dem Mittel daraus für die Alterversorgung explizit zurückgehalten worden sind, auch eine seitens Brüssel nicht genehmigte Beihilfe?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Oktober 2022, 22:53 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

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1. Hier im Archiv ist inzwischen eine ausreichende Fülle von Informationen zum Thema "Pensionen" / Mitarbeiter.
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Soweit diese Zahlungen im Sinn der gesetzlich vorgeregelten zu fördernden Betriebsrente sind, ist es rein rechtlich wohl nicht anfechtbar.
Nach dem ersten Anschein liegen beträchtliche Abweichungen in Richtung "oberhalb" vor, teils derart verklausuliert, dass man erst einmal detailliert analysieren müsste:
a) Was ist da überhaupt gemeint?
b) Welche Effekte könnte es im schlimmsten Fall haben?
c) Wie ist die reale Umsetzung?
 
2. Die Verdachtsgründe für gravierende Missstände sind erheblich.
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Hier wurde anscheinend im ziemlich kontrollfreien Raum aus dem Vollen geschöpft mit dem "Geld, dass für die Seinen des Herrn vom Himmel fällt".
Ob dieser Vorwurf stimmt oder irrig ist, ist nur durch detaillierte Prüfung von Wirtschaftsprüfer-Durchblick möglich. Das kann ein Forum nicht leisten. Was wir aber geleistet haben, ist das Zusammentragen der Mosaiksteine für die nötige Analyse.
Das ist hervorragende Teamarbeit und ist an einer einzigen Stelle verknüpft archiviert.


3. Geradezu provozierend empfinden könnte man die Aussage - ich zitiere aus  einem vorhergehenden Beitrag:
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ver.di, 23.05.2017     Eckpunkte für Altersversorgung der ARD-Rundfunkanstalten vereinbart
Weg in die Absicherung für Neueingestellte ist frei   Quelle: ver.di
https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++67a7d478-3ef4-11e7-a36d-525400b665d
Zitat
Für sämtliche Neuregelungen gilt als Voraussetzung, dass diese auf Druck von ver.di 15 Jahre lang vor Veränderungen und politischen Eingriffen geschützt sind.

„Jetzt kommt es darauf an, dass die Länder für eine verlässliche Finanzierung sorgen und das Mantra der Beitragsstabilität ad acta gelegt wird. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Auftrag nachkommen und zudem immer mehr Aufgaben erfüllen soll, dann braucht es auch eine entsprechende Finanzierung“, forderte Werneke.

Die vereinbarten Eckpunkte sollen bis zum 31. Juli 2017 in Tarifverträge für die jeweiligen ARD-Rundfunkanstalten sowie die Deutsche Welle überführt werden.

Wir sind hier ja nicht auf einer Streik-Demo, wo unbedachte Worte schon mal vorkommen dürfen. Wir sind bei einer offiziellen Stellungnahme. Also, die Gewerkschaft trifft Abkommen:

a) Deren Finanzierung nun eine Art Bringpflicht der Verfassungsorgane ist?
b) Und die auf "Druck" der Gewerkschaft für 15 Jahre diese Finanzierungsquelle beanspruchen?  - schließlich soll es ja eine umfassende Finanzierungsgarantie des Staates für die Sender geben
c) ... Für Sender, die inzwischen aktuell überwiegend überschuldet beziehungsweise autonom nicht tragfähig sind? - das geht also auf Kosten der Steuerzahler / Landeshaushalte,
d) Ohne dass die hierzu hypothetisch finanziell verpflichteten Verfassungsorgane die Budgetbewilligung erteilten oder diese Eventuallasten absegneten?
e) Dies für 15 Jahre im Voraus?


4. Und jetzt kommt der Hammer: Die Frage der Gewährleistungs-Pflicht.
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a) Mangels Gewährsträgergesetz besteht diese Verpflichtung der Bundesländer formal nicht.
b) Die Bundesländer können also bei dem gewaltigen finanziellen Rettungsbedarf - möglicherweise beim Auslaufen der Sender bis zu rund 20 Milliarden Euro - einfach sagen: "nein, machen wir nicht". Ob das so einfach geht? Bleibe hier mal offen.

c) Dann wechselt es wohl zum rechtlichen Konstrukt der "Patronatshaftung": Dass die Verfassungsorgane selektiv wählen, wer auf Schuldendeckung legitim hoffen durfte.
d) Bei Regelungen, die mit allgemeinen Grundsätzen unvereinbar erscheinen, kann dann "nein" gesagt werden. Was dann geschehen könnte, bleibe hier offen - ist alles zu hypothetisch.

e) Man beachte, dass auch die Deutsche Welle einbezogen ist, bei der die gesamte Hierarchie bis zum obersten Chef "nur" nach den Regeln des öffentlichen Dienstes bezahlt wird, heißt es.
Stimmt das, sofern Betriebsrenten möglicherweise oberhalb der Üblichkeiten vereinbart wurden?


5. Der Stoff ist durch die verschiedenen Threads des Forums ausreichend aufbereitet,
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um nun überzuwechseln in Bemühungen, eine politische und presse-mediale Erörterung anzuregen.
Das, was im nächsten Schritt nötig ist, ist Offenlegung der tatsächlichen Praxis und rechtliche, betriebswirtschaftliche und statistische Analyse für alle Sender. Das geht nur in Gutachtenform mit Vergütung.
Bitteschön nicht durch ARD-/ZDF-gewählte Gutachter!
Mal schauen, wie sich das weiter entwickelt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Oktober 2022, 16:50 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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