Eine Verfristung ist ja nur fiktiv, ist ja schließlich bekannt, daß Briefe rückdatiert werden und die Post ein paar Tage länger als früher zur Zustellung braucht. "Widerspruchbescheid vom Tag X - Eingang beim Empfänger am Tag X+5/7/10" etc. sorgt für Fristwahrung bei der Klage. Klage kann auch erstmal ohne Begründung eingereicht werden um die Frist zu wahren, irgendwann nach Zahlungsaufforderung und Bezahlung der Gerichtsgebühr fordert das Gericht zu einer Klagebegründung auf.
Für die formale Klageerhebung reicht es ja aus, den Klagegener und seinen Widerspruchsbescheid zu benennen und einen Klageantrag zu stellen (beantragt, den Bescheid aufzuheben und die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen oder so).
Da die grundsätzlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht als geklärt gelten, scheinen formale Fragen für die Klageverzögerung oder gar Klageerfolg entscheidend zu sein: Ist der Unterzeichner des Widerspruchsbescheides befugt und bevollmächtigt, Verwaltungsakte im Namen des RBB zu erlassen (vielleicht parallel eine Anfrage an die neue Intendantin des RBB nach Informationsfreiheitsgesetz des Landes Berlin machen, ob die unterzeichnende Person bevollmächtigt ist und von wem diese Bevollmächtigung erteilt wurde?); ist der Kläger nicht leistungsfähig genug in Anlehnung an das Bundesverwaltungsgerichtsurteil bezüglich Studentenstatus; ist genau geklärt, ob es nicht andere Zahler für die Wohnung gibt; handelt es sich bei der bebeitragten Wohnung um eine Wohnung nach Rundfunkbeitragsstaatsvertragsdefinition; ist dem ursprünglichen Widerspruch tatsächlich abgeholfen worden?
Ideen gibts genug und während einer Klage kann man regelmäßig Vollstreckungsversuche abbügeln.
Lustig ist übrigens, daß den Erfahrungen im Forum nach (bitte belehrt mich eines besseren, wenn dem nicht (mehr) so sei), verlorene Klagen nicht vom RBB vollstreckt werden, das müßte wohl händisch von denen bearbeitet werden und das scheint dort niemand zu machen.