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Autor Thema: Von wegen neutral - „Tagesthemen“-Moderatorin singt Lobeshymne auf Habeck  (Gelesen 329 mal)

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Bild, 20.09.2022

„Tagesthemen“-Moderatorin singt Lobeshymne auf Habeck

Von CARL-VICTOR WACHS

Zitat
Als wäre sie seine Wahlkampfmanagerin …
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) leistet sich in letzter Zeit diverse Patzer: die vermurkste Gas-Umlage, der Zick-Zack-Kurs um die Atomkraftwerke, der Peinlich-Auftritt bei Sandra Maischberger im TV. Entsprechend krachten seine Beliebtheitswerte in den Keller, laut INSA-Umfrage senkrecht von Platz Eins auf Sechs auf der Liste der beliebtesten Politiker in Deutschland.
Dies hielt die ARD-Moderatorin (u.a. „Tagesthemen“) Aline Abboud (34) nicht davon ab, für „Funk“ (Teil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks) eine  Lobeshymne auf Habeck zu veröffentlichen. Am 14. September – also nach Habecks ruckartigem Beliebtheitsverlust – sagte sie ihren Zuschauern: „Kaum jemand in der Politik ist gerade so beliebt wie er hier, Vizekanzler Robert Habeck.“
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/tagesthemen-moderatorin-singt-lobeshymne-auf-habeck-81379482.bild.html

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



Anmerkung:
Zitat von: Leitsätze aus dem BVerfG-Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018, Rn. 80 und 81
Rn.80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zurücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).

Rn.81
In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 <106>; BVerfGK 20, 37 <41>). [...]
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html

siehe auch:
Bieten ARD und ZDF Orientierung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28149.0



...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19977.0


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