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Autor Thema: Neues EU-Mediengesetz: Ohne freie Presse  (Gelesen 4226 mal)

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Neues EU-Mediengesetz: Ohne freie Presse
Autor: 14. September 2022, 19:34
faz.net, 13.09.2022

Neues EU-Mediengesetz
Ohne freie Presse

Die EU-Kommission hat ein „Medienfreiheitsgesetz“ ausgeheckt. Mit der Freiheit der Presse hat es leider wenig zu tun. Ganz im Gegenteil.

Von Michael Hanfeld 

Zitat
ie Bemühungen der Europäischen Kommission um die Pressefreiheit in der EU sind schon erstaunlich. Sie legt ein Mediengesetz nach dem anderen vor, mit dem Meinungs- und Pressefreiheit geschützt werden sollen, und je mehr es davon gibt, desto weniger bleibt von der Freiheit übrig.

Das galt für den „Digital Services Act“ (DSA), der Digitalplattformen Pflichten auferlegt, wie sie für jeden anderen in der EU längst gelten, ihnen dabei aber Hintertüren so groß wie Scheunentore öffnet. Mehr noch gilt es für das großspurig „Media Freedom Act“ genannte Vorhaben, das, damit die EU kompletten Durchgriff hat, als Verordnung angelegt ist. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sie unter der Oberhoheit der Kommission direkt befolgen. Die Befehle kommen aus Brüssel, die Mitgliedsländer geben Souveränität ab, über Wohl und Wehe der Pressefreiheit entscheidet eine europäische Medienbehörde. Das schiebt sich als Ganzes vor das Grundgesetz, und in den Feinheiten selbstverständlich auch. Passend dazu kommt das EU-Vorhaben, wie üblich, als Überfallkommando aus dem Hinterzimmer daher. Schon an diesem Dienstag wollte das Kollegium der EU-Kommissare angeblich darüber befinden, ohne dass der Gesetzentwurf groß publik gemacht worden wäre. Er wurde „geleakt“.
[…]

Die Kommission sagt, sie wolle die Medien vor dem Staat schützen, und stellt sie unter die Aufsicht des EU-Superstaats. Der – das kennen wir schon aus den anderen Mediengesetzen – gibt den Digitalplattformen das Recht, auch legale Presse zu unterdrücken, hebt die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner „ausreichenden“ Finanzierung hervor, hat aber nicht verstanden, was freie Presse ist und welche Bedeutung sie für die Demokratie hat.

Weiterlesen auf:
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/eu-schraenkt-pressefreiheit-mit-neuem-mediengesetz-ein-18311147.html


Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.




...alles "gute" Gründe und Anlässe für
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Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

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Re: Neues EU-Mediengesetz: Ohne freie Presse
#1: 19. September 2022, 15:24
Dem nachstehendem Welt-Artikel ist zu entnehmen, daß das neue EU-Medienrecht dem dt. ÖRR so gar nicht passt. Warum wohl?

WELT, 19.09.2022
EU-Kommissarin Jourová
„Ich will kein Blut sehen. Ich will, dass die Verhältnisse in Ungarn repariert werden“

https://www.welt.de/politik/ausland/article241127373/EU-Kommissarin-Jourova-Ich-will-kein-Blut-sehen-Ich-will-dass-die-Verhaeltnisse-in-Ungarn-repariert-werden.html

Zitat von: WELT, 19.09.2022, EU-Kommissarin Jourová - „Ich will kein Blut sehen. Ich will, dass die Verhältnisse in Ungarn repariert werden“
[...] WELT: Vergangene Woche haben Sie das Medienfreiheitsgesetz auf den Weg gebracht [...]

WELT: Besonders aus Deutschland kommt Kritik an dem Gesetz.

Jourová: Ich habe dieses Gesetz vor beinahe zwei Jahren im Europäischen Parlament angekündigt und sofort danach kam Widerstand aus Deutschland. Vor allem der öffentlich-rechtliche Rundfunk hatte Panik, dass wir ihn beschränken. Das Thema gehöre nicht auf die EU-Ebene hieß es, wir sollten das System in Deutschland nicht antasten.  [...]


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Re: Neues EU-Mediengesetz: Ohne freie Presse
#2: 19. September 2022, 20:28
Leider wird weder aus dem Artikel noch aus den Kommentaren ersichtlich, wovor der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk denn Angst hat. Auch der im og. Artikel verlinkte Artikel von Döpfner handelt nur vom Zeitungssterben - bis auf das böse Wort "öffentlich-rechtliche Presse" ohne weitere Erläuterung.

Weiß jemand mehr, wieso der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk das EU-Medienfreiheitsgesetz so nicht wollen würde? Würde mich schon interessieren.


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Re: Neues EU-Mediengesetz: Ohne freie Presse
#3: 20. September 2022, 21:51
@ope23:
Neben dem Quellenschutz für Journalistenund anderen gut gemeinten Ideen wird es wieder eine staatliche Behörde geben, die den ganzen Kram überwachen soll, also ein vom Staat abhängiges, weil weisungsgebunden oder durch politische Parteiinteressen besetztes Gremium, welches die staatliche Unabhängigkeit des (Presse/Medien-)Unternehmens kontrollieren und sanktionieren soll.
Irgendwie ein Paradoxon.
Die Interessenlage einzelner Unternehmen ist gegenläufig: Die einen wollen keine staatliche Überwachung und Drangsalisierung, die anderen fürchten um ihre Pfründe.
Eigentlich gemünzt ist die Sache gegen die bösen Ungarn und Polen, aber wie das mit der Scheinheiligkeit so ist, hat das auch Folgen für alle anderen Staaten der EU. Die Sonderlocke für Deutschland ist die Länderzuständigkeit für Rundfunk, da hat die EU möglicherweise nichts mitzubestimmen.


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Re: Neues EU-Mediengesetz: Ohne freie Presse
#4: 20. September 2022, 22:52
Die Sonderlocke für Deutschland ist die Länderzuständigkeit für Rundfunk, da hat die EU möglicherweise nichts mitzubestimmen.
Falsch; die EU bestimmt hier mit, denn der Bund als Unionsmitglied hat die letztliche Verantwortung dafür, daß die Unionsvorgaben realisiert werden. Und wenn die Wahrnehmung der Verantwortung nur darin besteht, Entscheidungen der Landesgerichtsbarkeit, die nicht den Unionsvorgaben entspricht, von den Bundesgerichten solange einstampfen zu lassen, bis sie mit den Unionsvorgaben übereinstimmen; das materielles Unionsrecht auch in den Belangen des Rundfunks bindend ist, wurde ja vom BVerfG bereits in seiner letzten Rundfunkentscheidung entschieden.

Das Gericht muß materiellem Unionsrecht entsprechen -> 1 BvR 1675/16
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30058.0


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

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Re: Neues EU-Mediengesetz: Ohne freie Presse
#5: 21. September 2022, 13:09
Wenn die Sonderlocke tatsächlich (un)heilsbringend dafür wäre, um den eigenen Rundfunk aus Europens Würgegriff zu befreien, dann brauchen Polen und Ungarn einfach nur ihre jeweiligen Rundfunke zur Sache allein der Wojwodschaften bzw. Komitaten zu machen.  8)

Davon unbenommen bleibt, dass EU-Recht auch für den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gilt. Staatsfern vielleicht, aber nicht EU-fern...


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Re: Neues EU-Mediengesetz: Ohne freie Presse
#6: 29. Oktober 2022, 22:23
Zur Thematik mal noch ein Presseartikel der Union selber, der weiterführende Links enthält, (auch zum geplanten Regelwerk), deren Webauftritt aber in Englisch ist.

Fragen und Antworten: Europäisches Medienfreiheitsgesetz
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_22_5505

Zitat
[...] Das europäische Medienfreiheitsgesetz wird die redaktionelle Freiheit von Medienunternehmen stärken und sie vor ungerechtfertigten, unverhältnismäßigen und diskriminierenden staatlichen Eingriffen schützen. Dadurch wird es auch den Pluralismus in der europäischen Medienlandschaft schützen. Außerdem wird es den Medienunternehmen durch eine gerechtere und transparentere Zuweisung staatlicher Werbeausgaben zugutekommen.

[...] Aus diesem Grund sind die öffentlich-rechtlichen Medien und die Herausforderungen, vor denen sie stehen, ein besonderer Schwerpunkt des Medienfreiheitsgesetzes. In der Verordnung wird vorgeschlagen, dass öffentlich-rechtliche Medien angemessen und stabil finanziert werden sollen, um so die redaktionelle Unabhängigkeit zu gewährleisten. In der Verordnung ist ferner vorgesehen, dass öffentlich-rechtliche Medien eine breite Vielfalt von Informationen und Meinungen auf unparteiische Art und Weise verbreiten sollen. Um eine größere Unabhängigkeit von parteiischer und politischer Einflussnahme zu gewährleisten, sollen die Leiter und Vorstände öffentlich-rechtlicher Medien in transparenter, offener und diskriminierungsfreier Weise ernannt werden und dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen entlassen werden. [...]

Erstens müssen diese Medien in Bezug auf ihre Eigentumsverhältnisse transparent sein. Diese Anforderung baut auf bestehenden EU-Rechtsvorschriften auf, die für Unternehmen im Allgemeinen gelten (Gesellschaftsrecht und Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche). [...]

Um mehr Transparenz und Vertrauen zu schaffen, und im öffentlichen Interesse sind sie nach dem Gesetz jedoch verpflichtet, diese wichtigen Grundsätze zu berücksichtigen: Transparenz bezüglich der Eigentumsverhältnisse, tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte und Unabhängigkeit redaktioneller Einzelentscheidungen. [...]

Die Verordnung sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Medienmarktkonzentrationen, die erhebliche Auswirkungen auf den Medienpluralismus und die redaktionelle Unabhängigkeit haben könnten, prüfen müssen, und zwar ungeachtet der Wettbewerbsvorschriften. [...]

Das Medienfreiheitsgesetz schreibt vor, dass alle nationalen Maßnahmen (gesetzliche, regulatorische oder administrative Maßnahmen, z. B. die Erteilung von Lizenzen oder Genehmigungen), die sich auf die Tätigkeit von Mediendiensteanbietern im Binnenmarkt auswirken können, gerechtfertigt, verhältnismäßig, begründet, transparent, objektiv und diskriminierungsfrei sein müssen. [...]

Werbung auch für öffentliche Medienunternehmen bleibt zulässig, aber

Zitat
[...] Behörden und staatseigene Unternehmen müssen jährlich Informationen über ihre an Mediendiensteanbieter geflossenen Werbeausgaben veröffentlichen, einschließlich der Namen der Mediendiensteanbieter, von denen Werbedienstleistungen erworben wurden, und der ausgegebenen Beträge (jährlicher Gesamtbetrag und Betrag je Anbieter). [...]

Nachstehend noch eine andere Aussage, die für jede Verordnung der Union gilt.

Zitat
16.    Wie soll das europäische Medienfreiheitsgesetz in den Mitgliedstaaten durchgesetzt werden?

Das Medienfreiheitsgesetz ist eine Verordnung, d. h. es gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Das bedeutet, dass gegen mutmaßliche Verstöße vor nationalen Gerichten geklagt werden kann. [...]
Die Einhaltung der DSGVO ist somit ebenfalls unmittelbar vor den nationalen Gerichten einklagbar.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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