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Autor Thema: Wofür der RBB-Skandal steht: Das ignorieren die Richter in Karlsruhe alles  (Gelesen 410 mal)

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faz.de (Abo), 23.08.2022

Wofür der RBB-Skandal steht : Das ignorieren die Richter in Karlsruhe alles

Das Bundesverfassungsgericht hat Sachsen-Anhalt untersagt, sich gegen einen höheren Rundfunkbeitrag zu wenden. Der RBB-Skandal zeigt, dass die Magdeburger Skepsis Gründe hat. Ein Gastbeitrag.

Von Christoph Degenhart 
(Nachtrag 24.8.: Degenhart war Professor für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Leipzig. Er war von 2010 bis 2020 Richter am sächsischen Verfassungsgerichtshof. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat er im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht juristisch vertreten. Er vertrat juristisch die Firma SIXT bei den Verhandlungen am BVerfG zum Rundfunkbeitrag im Jahr 2018)

Zitat
Wiederholt und kontinuierlich hat sich das Bundesverfassungsgericht als verlässlicher Garant einer kommoden Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erwiesen, zuletzt mit seiner Entscheidung vom 20. Juli 2021 zur Beitragserhöhung durch den 1. Medienänderungsstaatsvertrag. Sachsen-Anhalt hatte nicht zugestimmt. Das Land hatte den Versuch unternommen, auch unter dem Eindruck der Corona-Pandemie, die Finanzausstattung der Rundfunkanstalten auf dem Status quo festzuschreiben. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht in seiner Nibelungentreue zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk schroff zurückgewiesen.

Das Land habe, so das Bundesverfassungsgericht, die „föderale Verantwortungsgemeinschaft“ für den Rundfunk, genauer: für die Erfüllung seiner Ansprüche auf „funktionsgerechte“ Finanzierung verlassen. An die Stelle des Landtags von Sachsen-Anhalt trat das Bundesverfassungsgericht selbst, indem es das Inkrafttreten des 1. Medienänderungsstaatsvertrags unmittelbar anordnete, den neuen Rundfunkbeitrag festsetzte und darüber hinaus den Rundfunkanstalten einen Anspruch auf „kompensierende Mehrausstattung“ zuerkannte. Das Gericht bescheinigte dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk erneut seine essenzielle Bedeutung für freie Meinungsbildung und damit für die Demokratie. Authentische Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darstellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund rücken sollten Orientierungshilfe im Zeitalter der Fake News bieten.
[…]

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Degenhart ist Jura-Prof in Leipzig, der schon einige Details aufs Tapet gebracht hat (u.a. dass der in einem bekannten Verlag erscheinende Kommentar*** zum Rundfunkrecht in gewissen Teilen Parteivortrag ist, verfasst von Rundfunkangestellten ohne Befähigung zum Richteramt).

Dafür ist seine Formulierung zum BVerfG ("Nibelungentreue") recht deftig.

Entgegen aller Erwartung wurde er nicht als "Rechter" diffamiert...

Es würde mich freuen, bekäme ich den Artikel gänzlich zu lesen.  ;)


***Edit "Bürger": Gemeint sein dürfte...
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. August 2022, 00:48 von Bürger«

  • Beiträge: 883
Das Urteil war ohnehin ein Skandal sondergleichen. Es gibt keine „föderale Verantwortungsgemeinschaft“. Das haben die sich aus den Fingern gesaugt. Man kann den Staatsvertrag einfach kündigen und fertig. Das wäre die einzig ehrliche Reaktion von Sachsen-Anhalt gegen diesen Ausverkauf der Demokratie.


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