Dieser Thread hat Hervorragendes erbracht. Team-Arbeit ist, wenn, wie T_oll, E_inige A_lles M_achen. Nun Schließung der wichtigsten verbliebenen Lücke:
H1. Universität Leipzig - Regeln für Prof. h.c.
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https://www.uni-leipzig.de/fileadmin/ul/Dokumente/120712_Ordnung_Bestellung_Honorarprofessur.pdfH1. Anwendbarkeit:
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Fassung 12. Juli 2012. Also zeitlich rund ein Jahrzehnt nach der Ernennung von Frau Wille, weniger aber auch einige Jahre - nach der Ernennung von Herren Schöder.
Wesentliche Abweichungen der früheren Regelung werden nicht vermutet. Das Recht der dauerhaften Führung wäre nach den früheren Regeln zu beachten. Insoweit erscheinen Änderungen denkbar, was die Pflichten der Lehre anbetrifft, um den Titel zu erhalten und beizubehalten.
Die Regeln - wie auch immer sie lauten mögen - seien der Einfachheit halber einstweilen als erfüllt anzusehen, so lange nichts Gegenteiliges bekannt ist. @ope23 hat hierzu vielleicht noch nützliche Info verfügbar.
H3. Zwingende Voraussetzungen:
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1. abgeschlossenes Hochschulstudium,
2. pädagogische Eignung und hochschuldidaktische Kenntnisse,
3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel
durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder
besondere Befähigung zur künstlerischen Arbeit.
"1." ist für Frau Wille als erfüllt anzusehen.
"2." ist "Schwamm", Ermessenssache, bekommt also ziemlich automatisch und immer das "ja, ist erfüllt.
H4. Nötige Ziffer "3": Hier wird es problematisch für Frau Wille?
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"kümstlerische Arbeit" sei als Ernennungsgrundlage ausgeklammert.
Dann bleibt nur als zwingender Nachweis:
Es muss also "Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit" nachgewiesen werden. Die Promotion allein genügt dafür nicht. Diese muss auch von "Qualität" sein, und gemeint ja laut Kontext: von "wissenschaftlicher Qualität".
Ein ideologisches Pamphlet mit Jura als Anhängsel, erfüllt das diese Anforderungen?
Schön, dass unsere Forschungsarbeit nun Internet-Zugriff auf den Volltext der Dissertation hat. Erhebliche Zweifel an "Wissenschaftlichkeit" wurden in diesem Thread als nicht völlig ausschließbar angedeutet.
Hier liegt also die erste rechtliche Schwachstelle.
H5. Nun zur Lehrtätigkeit. Da ist wohl nichts seit Jahren?
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Während andere professores h.c. auf der Uni-Websites eines Instituts mit E-Mail und Sprechstunden-Angebot auftreten, ist Frau Wille hierzu offenkundig nicht etwa "allzeit bereit" (das verstehen nur Ossis?), sondern überhaupt nicht bereit?
Aber immerhin hat sie eine E-Mail-Adresse, um ihr mal nette Botschaften zukommen zu lassen, beispielsweise über Grundrechteverstoß und eigene Rundfunkabgabe?
Huch, bei Anklicken ihrer Mail-Adresse kommt: nixdorf@uni-leip...
Hat sie mal Namensänderung gehabt? Mal eine Mail an Frau Prof. h.c. Nixdorf senden?
Oder ist da seit Urzeiten die unausgefüllte Ursprungsadresse des IT-Dienstleisters verblieben?
H6. Ob es für sie ratsam ist, Sprechstunden abzuhalten?
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Im Herbst 2022 schickte eine Thüringer Bürgerin ihr 1300 Seiten Schriftsatz inklusive Schadensersatzforderung für hässliche Sachen. Das gehört zum Bestand der beim MRD am 1. Juni 2022 "untergegangen gemacht wordenen" zweimal 1300 Seiten.
Aber bevor die Intendanz dies harmlose Aktenpaket öffnete, rief sie das Bombensuch-Kommando der Polizei herbei, um zu klären, ob da nicht eine Bombe drin sei. Ja, das ist keine Story aus Absurdistan, sondern so kursiert die Angst bei einem Unterhnehmen, das seit 10 Jahren die Geringverdiener zu Unrecht zur Kasse zwingt. (Siehe Beweis des Unrechts im Entscheid Bundesverfassungsgericht vom 19. Januar 2022. Herrlich, aus den Jägern wurden die Gejagten.
"Lüge! Kann nicht stimmen!", sagt der MDR-Faktenchecker? - Doch, stimmt. Denn die Polizei rief die Eltern der Absenderin an, ob die Tochter wohl als Terroristin und Bombenlegerin in Betracht käme. So hat die Polizei spitzbübisch genüsslich dafür gesorgt, dass die Absenderin von diesem schilda-würdigen Streich erfahren durfte? (Keine Missverständnisse... die Tochter ist weit weg vom pubertären Spinner-Alter.)
H7. Jedenfalls ist dokumentiert, Im VEB Volks-Eigenen Betrieb MDR kursiert vielleicht die Angst vor dem Volk.
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"Aus den Jägern wurden die Gejagten"? Sozusagen das DDR-Urangst-Trauma anno 1989, 1953?
So, wer macht es, bei Frau Prof. Wille, aka nixdorf@uni... , um eine Sprechstunde zu bitten über Studiums-Anliegen? Oder um eine Handsignierung des Ausdrucks ihrer Doktorarbeit zu erbitten?
Halt, nein, geht nicht, die Doktorarbeit des internationalen kooperativen Jura-Sozialismus ist laut Seite 1 der Geheimhaltung unterstellt. Moment mal, eine Doktorarbeit - Geheimhaltung? Galt das nur für die erloschene DDR?
(Aufgepasst, nie "frühere" DDR sagen. Denn damit sagt man ja, es gäbe eine jetzige 2.0, also in der wir jetzt leben. Das ist ganz gefährliches vermintes Terrain.) :-)
H8. Die nötige Lehrpflicht: - Also auch jetzt nötig durch Frau Wille? -
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Zurück zu:
https://www.uni-leipzig.de/fileadmin/ul/Dokumente/120712_Ordnung_Bestellung_Honorarprofessur.pdf§ 3 Abs. (4) Begründet sich der Vorschlag auf Lehrtätigkeit des Kandidaten, sollte bei seiner Unterbreitung die Verpflichtung des Kandidaten vorliegen, auf absehbare Zeit auch weiterhin regelmäßig Lehrleistungen im Umfang von mindestens 2 SWS zu erbringen.
Klartext. 2 Stunden jede Woche. Muss dann ja wohl ins Vorlesungsverzeichnis. Stimmt, so macht das Sinn mit einem Prof. h.c., der dies dann laut Bestimmung kostenlos zu erbringen hat.
Da diese Option der Verpflichtung ja wohl seit vielen Jahren durch Frau Wille nicht eingehalten wird: Ist damit der Prof. h.c. abzuerkennen wegen ständiger Nichteinhaltung?
Sicherheitsbedenken dürften nicht gelten. Wenn Frau Wille das Volk fürchtet, so kann sie sich ja auch durch eine Truppe von defensiv bewaffneten Wachleuten umgeben lassen oder auch die Lehrveranstaltungen virtuell auf der Leinwand abhalten.
Aber man beachte die Fornulierung: "auf absehbare Zeit". Also nicht oberhalb von beispielsweise 5 Jahren?
H9. Die Alternative ist eine "Arbeitsbeziehung" zur Universität Leipzig.
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Doch, ja, es geht auch anders, die Fortführung des Prof. h.c. zu legitimieren:
https://www.uni-leipzig.de/fileadmin/ul/Dokumente/120712_Ordnung_Bestellung_Honorarprofessur.pdf§ 3 Abs. (5) Begründet sich der Vorschlag auf bestehende Arbeitsbeziehungen zur Universität Leipzig, so sollten diese ebenfalls seit mindestens einem Jahr bestehen und perspektivisch auf absehbare Zeit fortbestehen bzw. ausgebaut werden.
Wenn dies als Rechtfertigung für die Fortdauer des Prof. h.c. zu behandeln wäre, so müsste das ja irgendwie nachweisbar sein.
Drittmittel-Zuweisung durch den MDR kann dies nicht erzeugen: Da Frau Wille nicht Eigentümerin des MDR-Unternehmens ist, sollten Drittmittel-Beiträge ihr an sich keine persönlichen Vorteile erbringen.
(Allgemeine Information: Drittmittel sind beträchtlicher Finanzierungsfaktor der Hochschulden, Schwergewicht allerdings Ingenieurs-Themen.)
H10. Die Lösung des Knotens ist in § 5.
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§ 5 Titelführung
(1) Honorarprofessoren sind berechtigt, für die Dauer der Bestellung den akademischen Titel „Professor“ zu führen.
(2) Honorarprofessoren sind berechtigt, den Titel „Professor“ auch nach ihrem Ausscheiden zu führen, wenn sie diesen zuvor mindestens fünf Jahre führen durften.
Demnach unterläge Frau Wille nicht den Bestimmungen von vorstehend H8. und H9.? Das Nebeneinander der Regelungen ist nicht ganz eindeutig auslegbar. Jedoch unterstellen wir einmal, dass alles in Ordnung ist. Aber dann kommt:
H11. Die Widerrufbarkeit des Prof. h.c.:
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§ 6 Abs. (2) Die Bestellung zum Honorarprofessor kann widerrufen werden, wenn dieser sich als nicht würdig erweist. Das gilt insbesondere
- bei dessen Verurteilung in einem ordentlichen Strafverfahren durch ein deutsches Gericht, wenn dieses Urteil bei einem Beamten den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hätte,
- wenn die Bestellung durch Täuschung erworben wurde oder
- wenn nach der Bestellung Tatsachen bekannt werden, die eine Bestellung ausgeschlossen hätten
Das ist eine "kann"-Bestimmung, zugleich eine Ermessensregel wegen des "insbesondere". Je nach Schwere von Vorgängen kann derartiges zu einem faktischen Muss der Aberkennung werden.
H12. Entscheidungsraster ist geschaffen.
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Dieser Thread hat den beabsichtigen Zweck ausreichend erfüllt. Die Grundlage zum Handeln ist geschaffen.
Natürlich könnten sich nun noch weitere dienliche Informationen finden, also weitere Beiträge hier im Thread.