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Autor Thema: Frau Prof. h.c. Dr. Wille - wissenschaftliche Autorin: Forum als Faktenchecker!  (Gelesen 3961 mal)

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Möchte man hier darauf abzielen, dass eine LRA an eine Hochschule "Drittmittel" gibt? Ich kann die letzten Mutmaßungen hier im Faden nicht einordnen.

LRA und Hochschule gehören doch beide zum Land, auch wenn die LRA nicht im Landeshaushalt auftaucht, sondern aus im Schatten abgepresstem Geld gespeist wird.


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G7. Drittmittel sind, wenn eine bestimmte wissenschaftliche Aktivität von Finanzquellen außerhalb der betreffenden wissenschaftlichen Institution mit finanziert wird.
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Die exakte Definition habe ich nicht gesichtet. Hoffentlich gut genug  hier fomulliert
Es könnten nach allgemeinem Verständnis also auch staatsfinanzierte Stellen als Drittmittelgeber auftreten.
Der Sinn der Drittmittel ist, wenn ein Forschungsinteresse zugleiich einem Unternehmen oder einer Institution dient. Beispiel: Entwicklung neuer Batterie-Technologie.

Also könnte der MDR einem Institut für Kommunikation "Drittmittel für Forschung ..." durchaus legitim zuweisen. So entstand beispielsweise die komische Gesetzgebung "Rundfunkbeitrag", wenn ich micht richtig erinnere, durch ein damals und dafür vom WDR voll oder teilweise finanziertes Institut der Universität Köln. 

Die ARD, ZDF usw. zählen sowieso nicht zum Staatshaushalt, gelten aus verfassungsrechtlichen Gründen der Informatrionsfreiheit als "Privatunternehmen - mit Verleihung von öffentlich-rechtlichem Status", aber allein dadurch noch nicht "staatsnah", also nicht dem Staatshaushalt zugeordnet. 

G8. Der angreifbare Punkt wäre, wenn Drittmittelfinanzierung aus der Rundfunkabgabe erfolgte, in Wahrheit aber eine Schenkung ist, weil ohne Nachweismöglichkeit von Nutzen.
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Beispiel: Persönliche Titelvorteile für Leitende. (Bisher kein Anhaltspunkt in diesem Sinn.)
Bei Herrn Schröder stellt sich diese Frage nicht. Frau Wille war bereits MDR-Mitleitende, als die Ernennung zum Professor h.c. erfolgte und 2007 nicht endete.
Wegen der Öffentlichkeit dieses Forums sei betont: Bisher liegen keine Fakten-Hinweise für einen derartigen Verstoß vor. Eine entsprechende Mutmaßung wird also weder formuliert noch gedacht. Wir wollen zunächst einmal nur Fakten finden.


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Ein Vögelchen hat mir gezwitschert, dass ich gar nichts mehr tun und auch das Forum nicht in Verlegenheit bringen muss. Das Ganze ist schon hier verfügbar:
https://docdro.id/z29NF7y
Ich bin nicht sicher, wie nachhaltig dieser Link ist, also sollte jeder der es haben will das Dokument bei sich sichern.

Allerdings muss ich sagen, dass ich nicht so genau weiß, was man da finden will. Es ist ein langatmiger langweiliger Text (Seite 97 wiederholt sich übrigens) ohne  wissenschaftlichen Gehalt. Das "Ergebnis" auf Seite 199 ist an Mickrigkeit kaum zu übertreffen und beschreibt ein Mischmasch aus Binsen und Gewohnheiten. Ich vermag hier keinerlei gedankliche Leistung zu erkennen, außer sich dem überall heraustriefenden Sozialismus (thematisch eher dem Weltsozialismus) anzubiedern und Worte des Generalstaatsanwalts der DDR und ähnlicher Gestalten in eigener Sprache wiederzugeben.


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Nur der Staat darf öffenliches Geld verschenken?
Nur als Zwischenanmerkung; unionsrechtlich greift hier der Begriff "staatliche Beihilfe", und da hat es klare unionsseitige Vorgaben, wo das zulässig ist, wo unzulässig, bzw. wo derartiges gleich gar nicht als "staatliche Beihilfe" zählt, wie bspw. im Sozialbereich zugunsten der Bürger*innen.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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@NichtzahlerKa - Dank im Namen der Dissertations-Forschung an das Vogelgezwitscher!
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Es sind nur 211 Seiten. Die Angabe von über 400 hier im Forum: Weil man da auch die Leerseiten eingescannt hatte.

Was ist der Wert einer juristischen Dissertation, wo doch alles längst gesagt ist? Eine Profession, bei der das Abschreiben das Prinzip ist... "bisherige Rechtsprechung" usw..
Es ist gut, die Erwartungen an den Juristenstand nicht zu hoch zu hängen, dies besonders für die Zeit, als es noch keine Computer (und auch keine Schreibautomaten) gab für jedermann: DDR Mitte / Ende der 80er Jahre.


 @pinguin: Die unzulässigen Subventionen und vor allem die intransparenten Unter-Subventionen:
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All die vielen Nachweise durch @pinguin hier im Forum sind in Gutachten und Schriftsätze eingearbeitet. Mehrere der etwa 20 Einzelbeschwerden machen diesbezüglich zu verwerfende Rechtsnormen des "Medenstaatsvertrags 2020" geltend.
Das Schenkungsverbot für ARD, ZDF usw. ist dort dargelegt, das - verfassungsreichtlich begrenzte - Schenkungsrecht der Parlamente ebenfalls.
Beispiel: Wegen Sozialpflicht im Verfassungsrecht darf der Bund die gewaltigen Zuschüsse zu Rentenkassen usw. beschließen. 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juli 2022, 17:31 von Bürger«
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Es ist gut, die Erwartungen an den Juristenstand nicht zu hoch zu hängen, dies besonders für die Zeit, als es noch keine Computer (und auch keine Schreibautomaten) gab für jedermann: DDR Mitte / Ende der 80er Jahre.
Ja schon, aber wo steht da überhaupt mal ein Fazit oder eine Zusammenfassung oder dergleichen außer auf Seite 199 (und das ist nur ein Schaubild)?
Ich sehe "Thesen" am Ende, die aber keine Thesen sind, sondern das gleiche Geschwafel, was schon am Anfang und mitten drin auftauchte. Das Bisschen was an "Folgerung" da ist, enthält das, was die DDR damals schon tat. War das so üblich in der DDR? Dem Staat nach dem Mund schreiben und Allgemeinplätze formulieren? Auf der anderen Seite hat halt offiziell niemand je von einem Intendanten einen scharfen oder gar kritischen Verstand gefordert...

Mal "irgendwas" als Vergleich (westdeutsche rechtliche Diss. von 1970, leider nur "Leseprobe"):
https://www.duncker-humblot.de/_files_media/leseproben/9783428423224.pdf
Die Themen klingen wirklich spannend und das ganze wirkt wesentlich professioneller und auf ein Ziel hin strukturiert. Das fehlt doch da völlig! Wie lang hat die denn an ihrer Diss. gesessen? Ich sehe halt bei ihr nirgends den Wert einer jahrelangen Arbeit oder das Einfließen eigenen Sachverstandes. Schlicht nirgendwo!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juli 2022, 17:40 von NichtzahlerKa«
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 @NichtzahlerKA hat Recht, @pjotre irrte vermutlich tüchtig.
Ich hatte den Text nicht genau genug analysiert und überdacht.

G8. Diese Dissertation ist vielleicht etwas in einem Institut für zukünftige DDR-Aktive,
---------------------------------------------------
wo man einen Dr. relativ freundlch vergab, um den "Zuverlässigen" das Aufrücken in der Hierarchie zu erleichtern.
Damit wäre die penetrante Sozialismus-Propaganda dann besser erklärbar. 

Ob man den Qualitätsmangel strategisch aktuell verwerten kann? Vielleicht, weil der Prof. h.c. der Uni Leipzig möglicherweise nur verliehen werden darf, wenn die bisherige akademische Leistung eine von wissenschaftlicher Qualität war?

Ich halte des hier mal als Faktengesichtspunkt fest. Was hieraus zu machen ist, wird später überdacht werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juli 2022, 23:00 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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Dieser Thread hat Hervorragendes erbracht. Team-Arbeit ist, wenn, wie T_oll, E_inige A_lles M_achen. Nun Schließung der wichtigsten verbliebenen Lücke:

H1. Universität Leipzig - Regeln für Prof. h.c.
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https://www.uni-leipzig.de/fileadmin/ul/Dokumente/120712_Ordnung_Bestellung_Honorarprofessur.pdf

H1. Anwendbarkeit:
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Fassung 12. Juli 2012. Also zeitlich rund ein Jahrzehnt nach der Ernennung von Frau Wille, weniger aber auch einige Jahre - nach der Ernennung von Herren Schöder.
 
Wesentliche Abweichungen der früheren Regelung werden nicht vermutet. Das Recht der dauerhaften Führung wäre nach den früheren Regeln zu beachten. Insoweit erscheinen Änderungen denkbar, was die Pflichten der Lehre anbetrifft, um den Titel zu erhalten und beizubehalten.
Die Regeln - wie auch immer sie lauten mögen - seien der Einfachheit halber einstweilen als erfüllt anzusehen, so lange nichts Gegenteiliges bekannt ist. @ope23 hat hierzu vielleicht noch nützliche Info verfügbar.

H3. Zwingende Voraussetzungen:
----------------------------------------------
Zitat
1. abgeschlossenes Hochschulstudium,
2. pädagogische Eignung und hochschuldidaktische Kenntnisse,
3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel
durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder
besondere Befähigung zur künstlerischen Arbeit.

"1." ist für Frau Wille als erfüllt anzusehen.
"2." ist "Schwamm", Ermessenssache, bekommt also ziemlich automatisch und immer das "ja, ist erfüllt.


H4. Nötige Ziffer "3": Hier wird es problematisch für Frau Wille?
-----------------------------------------------------
"kümstlerische Arbeit" sei als Ernennungsgrundlage ausgeklammert.
Dann bleibt nur als zwingender Nachweis:
Es muss also "Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit" nachgewiesen werden. Die Promotion allein genügt dafür nicht. Diese muss auch von "Qualität" sein, und gemeint ja laut Kontext: von "wissenschaftlicher Qualität". 

Ein ideologisches Pamphlet mit Jura als Anhängsel, erfüllt das diese Anforderungen?
Schön, dass unsere Forschungsarbeit nun Internet-Zugriff auf den Volltext der Dissertation hat. Erhebliche Zweifel an "Wissenschaftlichkeit" wurden in diesem Thread als nicht völlig ausschließbar angedeutet. 

Hier liegt also die erste rechtliche Schwachstelle.


H5. Nun zur Lehrtätigkeit. Da ist wohl nichts seit Jahren?
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Während andere professores h.c. auf der Uni-Websites eines Instituts mit E-Mail und Sprechstunden-Angebot auftreten, ist Frau Wille hierzu offenkundig nicht etwa "allzeit bereit" (das verstehen nur Ossis?), sondern überhaupt nicht bereit?

Aber immerhin hat sie eine E-Mail-Adresse, um ihr mal nette Botschaften zukommen zu lassen, beispielsweise über Grundrechteverstoß und eigene Rundfunkabgabe?
Huch, bei Anklicken ihrer Mail-Adresse kommt:   nixdorf@uni-leip...
Hat sie mal Namensänderung gehabt? Mal eine Mail an Frau Prof. h.c. Nixdorf senden?
Oder ist da seit Urzeiten die unausgefüllte Ursprungsadresse des IT-Dienstleisters verblieben?


H6. Ob es für sie ratsam ist, Sprechstunden abzuhalten?
-------------------------------------------------------------
Im Herbst 2022 schickte eine Thüringer Bürgerin ihr 1300 Seiten Schriftsatz inklusive Schadensersatzforderung für hässliche Sachen. Das gehört zum Bestand der beim MRD am 1. Juni 2022 "untergegangen gemacht wordenen" zweimal 1300 Seiten.

Aber bevor die Intendanz dies harmlose Aktenpaket öffnete, rief sie das Bombensuch-Kommando der Polizei herbei, um zu klären, ob da nicht eine Bombe drin sei. Ja, das ist keine Story aus Absurdistan, sondern so kursiert die Angst bei einem Unterhnehmen, das seit 10 Jahren die Geringverdiener zu Unrecht zur Kasse zwingt. (Siehe Beweis des Unrechts im Entscheid Bundesverfassungsgericht vom 19. Januar 2022. Herrlich, aus den Jägern wurden die Gejagten.

"Lüge! Kann nicht stimmen!", sagt der MDR-Faktenchecker? - Doch, stimmt. Denn die Polizei rief die Eltern der Absenderin an, ob die Tochter wohl als Terroristin und Bombenlegerin in Betracht käme. So hat die Polizei spitzbübisch genüsslich dafür gesorgt, dass die Absenderin von diesem schilda-würdigen Streich erfahren durfte? (Keine Missverständnisse... die Tochter ist weit weg vom pubertären Spinner-Alter.)


H7. Jedenfalls ist dokumentiert, Im VEB Volks-Eigenen Betrieb MDR kursiert vielleicht die Angst vor dem Volk.
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"Aus den Jägern wurden die Gejagten"? Sozusagen das DDR-Urangst-Trauma anno 1989, 1953?
So, wer macht es, bei Frau Prof. Wille, aka nixdorf@uni... , um eine Sprechstunde zu bitten über Studiums-Anliegen? Oder um eine Handsignierung des Ausdrucks ihrer Doktorarbeit zu erbitten?

Halt, nein, geht nicht, die Doktorarbeit des internationalen kooperativen Jura-Sozialismus ist laut Seite 1 der Geheimhaltung unterstellt. Moment mal, eine Doktorarbeit - Geheimhaltung? Galt das nur für die erloschene DDR?
(Aufgepasst, nie "frühere" DDR sagen. Denn damit sagt man ja, es gäbe eine jetzige 2.0, also in der wir jetzt leben. Das ist ganz gefährliches vermintes Terrain.) :-)
 

H8. Die nötige Lehrpflicht:   - Also auch jetzt nötig durch Frau Wille? -
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Zurück zu: https://www.uni-leipzig.de/fileadmin/ul/Dokumente/120712_Ordnung_Bestellung_Honorarprofessur.pdf
Zitat
§ 3 Abs. (4) Begründet sich der Vorschlag auf Lehrtätigkeit des Kandidaten, sollte bei seiner Unterbreitung die Verpflichtung des Kandidaten vorliegen, auf absehbare Zeit auch weiterhin regelmäßig Lehrleistungen im Umfang von mindestens 2 SWS zu erbringen.

Klartext. 2 Stunden jede Woche. Muss dann ja wohl ins Vorlesungsverzeichnis. Stimmt, so macht das Sinn mit einem Prof. h.c., der dies dann laut Bestimmung kostenlos zu erbringen hat.

Da diese Option der Verpflichtung ja wohl seit vielen Jahren durch Frau Wille nicht eingehalten wird: Ist damit der Prof. h.c. abzuerkennen wegen ständiger Nichteinhaltung? 
Sicherheitsbedenken dürften nicht gelten. Wenn Frau Wille das Volk fürchtet, so kann sie sich ja auch durch eine Truppe von defensiv bewaffneten Wachleuten umgeben lassen oder auch die Lehrveranstaltungen virtuell auf der Leinwand abhalten.
Aber man beachte die Fornulierung: "auf absehbare Zeit". Also nicht oberhalb von beispielsweise 5 Jahren?

 
H9. Die Alternative ist eine "Arbeitsbeziehung" zur Universität Leipzig.
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Doch, ja, es geht auch anders, die Fortführung des Prof. h.c. zu legitimieren:
 https://www.uni-leipzig.de/fileadmin/ul/Dokumente/120712_Ordnung_Bestellung_Honorarprofessur.pdf
Zitat
§ 3 Abs. (5) Begründet sich der Vorschlag auf bestehende Arbeitsbeziehungen zur Universität Leipzig, so sollten diese ebenfalls seit mindestens einem Jahr bestehen und perspektivisch auf absehbare Zeit fortbestehen bzw. ausgebaut werden.

Wenn dies als Rechtfertigung für die Fortdauer des Prof. h.c. zu behandeln wäre, so müsste das ja irgendwie nachweisbar sein.
Drittmittel-Zuweisung durch den MDR kann dies nicht erzeugen: Da Frau Wille nicht Eigentümerin des MDR-Unternehmens ist, sollten Drittmittel-Beiträge ihr an sich keine persönlichen Vorteile erbringen. 
(Allgemeine Information: Drittmittel sind beträchtlicher Finanzierungsfaktor der Hochschulden, Schwergewicht allerdings Ingenieurs-Themen.)


H10. Die Lösung des Knotens ist in § 5.
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Zitat
§ 5 Titelführung
(1) Honorarprofessoren sind berechtigt, für die Dauer der Bestellung den akademischen Titel „Professor“ zu führen.
(2) Honorarprofessoren sind berechtigt, den Titel „Professor“ auch nach ihrem Ausscheiden zu führen, wenn sie diesen zuvor mindestens fünf Jahre führen durften.

Demnach unterläge Frau Wille nicht den Bestimmungen von vorstehend H8. und H9.? Das Nebeneinander der Regelungen ist nicht ganz eindeutig auslegbar. Jedoch unterstellen wir einmal, dass alles in Ordnung ist. Aber dann kommt:
 
 
H11. Die Widerrufbarkeit des Prof. h.c.:
----------------------------------------------------------------
Zitat
§ 6 Abs. (2) Die Bestellung zum Honorarprofessor kann widerrufen werden, wenn dieser sich als nicht würdig erweist. Das gilt insbesondere
- bei dessen Verurteilung in einem ordentlichen Strafverfahren durch ein deutsches Gericht, wenn dieses Urteil bei einem Beamten den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hätte,
- wenn die Bestellung durch Täuschung erworben wurde oder
- wenn nach der Bestellung Tatsachen bekannt werden, die eine Bestellung ausgeschlossen hätten

Das ist eine "kann"-Bestimmung, zugleich eine Ermessensregel wegen des "insbesondere". Je nach Schwere von Vorgängen kann derartiges zu einem faktischen Muss der Aberkennung werden.


H12. Entscheidungsraster ist geschaffen.
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Dieser Thread hat den beabsichtigen Zweck ausreichend erfüllt. Die Grundlage zum Handeln ist geschaffen.
Natürlich könnten sich nun noch weitere dienliche Informationen finden, also weitere Beiträge hier im Thread.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2022, 16:39 von Bürger«
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Nixdorf ist hier:
https://www.sozphil.uni-leipzig.de/institut-fuer-kommunikations-und-medienwissenschaft/professuren/professur-fuer-kommunikationswissenschaft/team/simone-nixdorf
Das ist die Sekretärin von Prof. Patrick Donges.

Frag doch einfach mal jemand mit genug Chuzpe bei Nixdorf nach einem Gesprächstermin bei der Honorarprofessorin: Wann sie es denn einreichten könnte ihre letzten Forschungsergebnisse zu besprechen, gern auch remote...Man kann sich ja als Schreiber einer Dissertation ausgeben. Wenn dann die Frage zurückkommt "Welche Forschungsergebnisse"? Dann ist der Drops wohl gelutscht...

Zusatz: Ich habe mal versucht ihre wissenschaftlichen Arbeiten zu finden - gar nicht so leicht!
Hier die bisherigen zusammengetragenen Hinweise:

  • WILLE, Karola. Rechtsprobleme im Zusammenhang mit der Uberarbeitung des Rechtsrahmens fur die elektronische Kommunikation (TK-Review) durch die Europaische Kommission aus Sicht des offentlich-rechtlichen Rundfunks. Zeitschrift fur Urheber und Medienrecht, 2007, 51. Jg., Nr. 2, S. 89.
  • WILLE, Karola. Vom Werden der Rundfunkordnung in den neuen Bundesländern: Rundfunk in Ostdeutschland. Erinnerungen–Analysen–Meinungen. Konstanz: UVK, 2003, S. 133-144.
  • Wille, Karola (2002): Kabelrundfunk aus Sicht der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. In: ZUM, S. 261-267
  • Wille, Karola/Heckel, Mario, Verfassungsrechtliche Aspekte bei der Kabeleinspeisung – Zur Auslegung des Begriffs „gesetzlich bestimmtes Programm“, ZUM 1997, 240
  • Wille, Karola, 1991: Medienrecht in der DDR – Vergangenheit und Gegenwart. In: Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM) 35, 15–20

Fragt mich nicht aus welchem KLO ich das zusammen mit google gefischt hab. Man findet teilweise noch nicht mal die Titel in google. Wer Zugang zu diesen Quellen hat, kann ja da mal nachschauen, ob was Interessantes drin steht... Nachgenutzt wird ihre "Forschung" jedenfalls nicht. Das steht fest. Gefühlt hat meine schlechteste Publikation mehr Zitationen als ihre kumulierte "wissenschaftliche Leistung".


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J1. Dank an @NichtzahlerKA . Ob viel Weiteres ist, wissen wir nicht. Vermutung: Ist nicht.
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Die ausschlaggebende Frage der Referenzierung: Dafür hat  @NichtzahlerKA nichts Belegbares gefunden. Das würde Google gewöhnlich ausweisen.
So der bisherige Befund. Für alle Vorklärung gilt: Man höre sodann die Meinung der Gegenseite.  Das kann einer derjenigen Streiter, die Frau Wille besonders in ihr "Härze" (...Thüringen spricht...) eingeschlossen haben, ihr ja mals als höfliche Frage vortragen?
Nun die Zusatzanalyse nach jetzigem Stand der Vorklärung:

J2. Juristische Publikationen sind nicht ohne Faktencheck dem benannten Autor voll zweifelsfrei zurechenbar, sofern
---------------------------------------------------------------------
a) selten
b) sofern nicht im jura-wissenschaftlichem Kern-Schrifttum (solches wäre beispielsweise NJW)
- ZUM dürfte alledings als wissenschafltich vollwertig einzustufen sein - Klärung erfolgte insoweit nicht -
c) und von überlastetem Chef der Unternehmensführung.
d) Ein Mit- oder Haupttexter taucht dann manchmal als Ko-Autor auf, es sei denn, er verzichtet hierauf seinem Vorgesetzen zuliebe.

Frau Wille konnte für das Prof. h.c. etwas wissenschafltiche Publizierung gut brachen, sei angemerkt. Es betraf die Spanne der 5 Jahre 2002...2007. Analoges gilt für ihre MDR-Ämter. Aber das ist ein normaler Gang der Dinge und wäre nicht negativ wertbar.


J3. Da ist dann aber trotzdem die Erwägung naheliegend, ob ein interner Mitarbeiter
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etwas auf Weisung des Chefs textete, aber auf seine Mit-Nennung als eigentlicher Autor verzichtete, zumal der Chef es "durchgreifend modifizierte".
Ein mit rund 200 000 jährlich vergüteter Chef der Rechtsabteilung, der fachkundiges Personal zum Delegieren hat, der aber trotzdem seine Zeit verwendet, wissenschaftlich zu publizieren, das passt jedenfalls schlecht. Kann aber vorkommen. Vor Meinungsbildung müsste man die andere Seite hören, was vielleicht bei Frau Wille mal durch Bürgeranfrage erbeten werden könnte. Sie wird sich sicherlich freuen über das sie ehrende Interesse an ihrer wissenschaflithcne Arbeit.


J4. Nun schauen wir auf die Fakten. 
-------------------------------------------------
Nur 1x ist ein Co-Autor benannt, also Mario Heckel.
Google:       "mario Heckel" mdr 
erbringt 16 Treffer und darunter diesen:
http://www.thovg.thueringen.de/OVGThueringen/rechtsp.nsf/6c24af328dcfcb8cc1256ab9002dd3c7/4d2e0ab7f3e69d4bc12571a8004017d0/$FILE/03-8K-01042-GB-A.pdf
Und sieh an:
Zitat
8 K 1042/03.Me - VERWALTUNGSGERICHT MEININGEN [...]
In dem Verwaltungsrechtsstreit
_____ M_____,B_____, _____ W_____,- Kläger -
gegen MDR - Mitteldeutscher Rundfunk GEZ, vertreten durch den Vorstand, Kantstraße 71, 04275 Leipzig,- Beklagte -
bevollmächtigt: Juristische Direktorin  Prof. Dr. Karola Wille mdr - Mitteldeutscher Rundfunk,Kantstraße 71-73, 04275 Leipzig,

Unterbevollm.: Referent Mario Heckel   mdr - Mitteldeutscher Rundfunk,  Kantstraße 71/73, 04275 Leipzig,


wegen Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht [...]
ohne mündliche Verhandlung am 15. Juni 2006  für Recht erkannt

Referent ist, wer dem Chef "referiert", vergleichbar der Rolle des "Berichterstatters" bei Gerichtsverfahren.
Noch Fragen?
Doch, ja, Denn damit ist keinesfalls belegt, dass der dortige Referent zugleich der eigentliche Autor der Pulikationen von Frau Wille jener Jahre war. Im Zweifelsfall gilt immer der ausgewiesene Autor als der mutmaßliche Autor.
Diesbezüglich muss die andere Seite gehört werden, also einfach auch diesbezüglich eine höfliche Anfrage eines interessierten Bürgers aus dem MDR-Gebiet.

J5. Übrigens kam natürlich damals die Klageabweisung.
------------------------------------------------------------
Damals war das Besitzen eines "Rundfunk"-Geräts das "Delikt" für Annulieren des Grundrechts der Informationsfreiheit, Als das nicht mehr klappte wegen immer mehr "Hausverbot" für die Stasi - halt, nein, für GEZ-Beauftragte, wurde die besser nachweisbare Wohnungsinhaberschaft zum "Delikt" für die gleiche Annullierung.

Juristen sind ja genial erfinderisch, wenn Politiker es von ihnen gerne so hätten. Natürlich haben ARD, ZDF etc. schon seit etwa 2002 (Internet-Zeitalter beginnt) derart viele notorische Nichtzuschauer, dass sowohl die Rundfunkgebühr wie dann der Rundfunkbeitrag (Zusatz-Grundsteuer) - eine "Mediensteuer" sind, Zwang also illegal ist.
Rechtsprechung ist entweder, dass Richter sich dem Recht beugen, oder dass sie das Recht beugen.


J6. Von diesem Abstecher zurück zum Thema:
----------------------------------------------------
Genau das gehörte zum Kern der 2x 1300 Schriftsatz- und Gutachten-Seiten, die anno 2022-06-01 beim MDR untergegangen wurden. Gerichtet an: Frau Dr. Wille, Intendantin: Beleg der Rechtswidrigkeit des Inkasso-Zwangs, weil laut einhelliger Wissenschaftler-Meinung eine Steuer, als unzulässig,
Das ist bindend für Richter und öffentlich-rechltiche Sender, also bindend für die Juristen Dr. iur. Wille.

Und deshalb wurde dieser Thread gemacht. Kann Frau Wille "fehlendes subjektives Bewusstsein" der ihr nachvollziehbar vorgetragenen Rechtsfehler behaupten?

Journalistin Frau Schlesinger, RBB, verkündete zur Frage "Falschinkasso" in einem Interview: Das sei Sache der Juristen, das "gehe sie schlichtweg nichts an".
Wenn Frau Wille sich gleichermaßen entlasten möchte? Kann sie das, so lange sie sich als Dr. iur. Prof. h.c. ausweist?


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Neuer Aufklärungs-Mittelpunkt:
Die letzten 5 DDR-Jahre von Frau Prof. Dr. Wille


A1. Die Dissertation = Doktor-Arbeit: Welcher institutionelle Kontext?
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Die Frage, ob man die Dissertation als "wissenchaftlich" bezeichnen kann, ist im Thread bereits behandelt.
Eine Gegenmeinung zu "wissenschaftlich" wäre: Ein Sozialismusphrasen-Pamphlet, gut für  Aufstiegschancen in der totalitären Diktatur. Das dürfte allerdings einen entsprechenden staats-kooparativen Rahmen dieses Instituts voraussetzen.

Hier im öffentlichen Forum sollten wir nicht darüber diskutieren. was von diesen gegensätzlichen Meinungen zu halten ist und wer recht haben könnte.

Interessieren würden Fakten, nur Fakten, der letzten 5 DDR-Jahre über das Instititut, bei dem sie probmovierte. Das war wohl in Jena. Wir würden gerne wissen, ob es sich um ein wissenschaftliches Institut handelte oder aber um eine Kaderschmiede für Nachwuchs im Sinn von totalitär handelte.   


A2. Was machte Frau Will in den letzten etwa 5 Jahren bis 1989?
----------------------------------------------------------------------------------
Berufliche Tätigkeit und deren Einbindung in entweder unbedenkliche oder aber bedenkliche Teile des DDR-Totalitarismus?

Sehr konkret, war Frau Wille an Aktivitäten beteiligt, die nachträglich kaum verziehen werden könnten?
Oder war allenfalls Anpassung gegeben, um überhaupt Karrierechancen zu haben? Das muss man, falls es vorliegt, leider weitgehend verzeihen, weil man anders nicht klar kommen kann mit dem Neuanfang nach Regime-Sturz.

Wir benötigen nicht Meinungen, sondern Fakten, ob bezüglich Frau Wille derutlich weitergehende Belastungen durch klare Fakten beweiskräftig sind. 


A3. Große Bedeutung haben ziemlich plötzlich derartige Fakten erlangt.
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Es besteht nach letztem Stand etwas Verknüpfung des MDR-Themas mit dem aktuellen RBB-Skandal.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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ad A1: Sektion Staats- und Rechtswissenschaft, Universität Jena

Die damaligen Sektionen entsprechen den heutigen Fachbereichen (nicht zu verwechseln mit Fakultäten).

Möglich ist, dass diese genannte Sektion nach der Wende abgewickelt oder durchgreifend neu besetzt wurde.

Ob diese Jenenser Sektion irgendwie so eine Kaderschmiede war wie etwa seinerzeit die Journalistik an der Uni Leipzig, weiß ich nicht.
Juristen gab es ja kaum (sollen nur so um tausend für ganz DDR gewesen sein... kein Vergleich mit heute ;D ) Weiß nicht, wofür man da eigentlich promoviert? Um Jura-Prof'in zu werden? Oder Strafrichterin? Fragen über Fragen.


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Aus der Diss:
Zitat
Da in der DDR und auch in den anderen sozialistischen Ländern nur geringzählige wissenschaftliche Abhandlungen zu dem Gegenstand der Arbeit vorgefunden wurden, sind die in der Obersten Staatsanwaltschaft der Ungarischen Volksrepublik mit Dr.jur. Hlavathy, in der Obersten Staatsanwaltschaft der CSSR mit Dr. Klapal sowie in der Generalstaatsanwaltschaft der DDR mit dem Leiter der Abteilung Internationale Verbindungen, Staatsanwalt Foth, dem Staatsanwalt Saager und mit Staatsanwalt Wieland, beide Mitarbeiter in der Abteilung Internationale Verbindungen, geführten Gespräche als besonders wertvoll zu bezeichnen.
Andere Länder andere Sitten, oder gab es schon damals sowas wie Vitamin B?


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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Vitamin B war in der DDR die Zweitwährung (nach der D-Mark). Die Frage ist völlig müßig.


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... nach A B C usw. setze ich fort mit  M1. usw. ...

M1. MDR über die eigene Chefin:  Biografie von Frau Wille:
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... der Inhalt für derartiges wird gewöhnlich mit den Chef*x:innen  persönlich abgestimmt und Satz für Satz sorgfältig optimiert. Mal schauen:
Zitat
Ihre wissenschaftliche Laufbahn setzte sie dann an der Universität Leipzig fort. Am Institut für Internationale Studien der Leipziger Alma Mater war sie von 1986 bis 1991 als wissenschaftliche Assistentin tätig. An der Juristenfakultät erlangte sie 1991 die Lehrbefähigung ("facultas docendi") in Medienrecht.
Von der Universität wechselte Karola Wille im April 1991 zum Rechtsamt der Stadt Leipzig, wo sie bis Oktober 1991 als Justiziarin arbeitete. Im November 1991 trat sie die Stelle der 1. Referentin in der Juristischen Direktion des MDR an. Ab 1993 war sie Stellvertreterin des Juristischen Direktors des MDR. Parallel zu ihrer beruflichen Tätigkeit absolvierte sie von 1991 bis 1994 ein juristisches Fernstudium an der Fernuniversität Hagen.
Quelle: https://www.mediabiz.de/film/firmen/people/prof-dr-karola-wille/6508/1610
Dort ist vermerkt: "Quelle: MDR"


M2. Fernstudium Hagen: Details wissen wir nicht.
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Der zusätzliche Informationsbedarf ist bei solchen "Eigen-Biografien" immer zu suchen. Wie lesen:
"Parallel zu ihrer beruflichen Tätigkeit absolvierte sie von 1991 bis 1994 ein juristisches Fernstudium an der Fernuniversität Hagen."

Als zuverlässig darf man ansehen, dass Frau Wille in dieser Zeit an der Fernuni als Studierende eingetragen war. Ob und wie viel sie dafür an Zeit einsetzte, um sich mit dem bundesdeutschen Recht vertraut zu machen, dafür haben wir nach jetzigem Stand exakt null Anhaltspunkt.
Es ist exakt null Information einstweilen verfügbar über einen erhaltenen Abschluss oder über etwaige und erfolgreiche Zwischenprüfungen.
Die Fernuniversität Hagen ist vermutlich schweigepflichtig. Damit wäre vermutlich die einzige Auskunftsperson Frau Wille selber.


M3.  Etwaiges Stasi-Interesse an Frau Willes spezifischer fachlicher Kompetenz: Details wissen wir nicht. 
Zitat
Von 1986 bis 1991 arbeitete Wille als wissenschaftliche Assistentin am Institut für Internationale Studien der Karl-Marx-Universität Leipzig. In der Fachzeitschrift Neue Justiz veröffentlichte sie Ende 1986 zusammen mit einem Offizier im besonderen Einsatz der Stasi-Hauptverwaltung Aufklärung die Zusammenfassung zur Internationalen Konferenz zu aktuellen Fragen des Revanchismus in der BRD. In dieser heißt es u. a.: „Im politischen und ideologischen Arsenal der aggressivsten und reaktionärsten Kräfte des Monopolkapitals nimmt der Revanchismus einen gewichtigen Platz ein …“.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Karola_Wille

Wir werden die karriere-nötige Terminologie der DDR-Kader freiwillig unfreiwillig verzeihen("nolens volens"). So ist Totalitarismus. Wer Führungskader werden möchte, muss sich einpassen.
Die vielen Fragen, die sich diesbezüglich aufdrängen, also etwaige Widerstandspflicht und so weiter, wollen wir hier verdrängen.

Wir würden aber gerne mehr wissen: Inwieweit es Frau Wille gelang, Distanz zu dem Teil der auch nachträglich schwer verzeihbaren Fehler der Stasi-Stellen zu halten. "Wissenschaftliche Arbeit" kann jede Sorte Inhalte umfassen.


M4. Für Frau Wille werden 2 wissenschaftliche Publikationen berichtet:
Zitat
(1)Der Rechtsverkehr in Strafsachen zwischen der DDR und anderen sozialistischen Staaten unter besonderer Berücksichtigung der Übernahme der Strafverfolgung, Jena, Diss. 1986 (doi:10.22032/dbt.46784)

(2) Die Regelungen der Strafgesetzbücher der europäischen sozialistischen Staaten zum räumlichen und personellen Geltungsbereich der Strafgesetze : sowie ausgewählte normative strafrechtliche und strafprozessuale Bestimmungen der Rechtsverkehrsverträge der ersten sowie zweiten Generation zwischen der DDR und den anderen sozialistischen Staaten. Synopt. Vergleich, Jena 1984
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Karola_Wille

Beide hängen eng zusammen. Frau Wille war demnach vielleicht die Bestinformierte jener Jahre in der DDR über dies Rechtsgebiet. Das wird hier neutral berichtet.
Jedenfalls war sie vermutlich eine geschätzte Fachkundige von Interesse für DDR-Politik-Gremien. Auch das wird hier neutral berichtet.


M5. Fakten fehlen uns zur Frage der Ehe mit einem DDR-Militär-Staatsanwalt.
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Vorab sei klargestellt: Wir wollen keine Sippenhaft und wir wollen keine Schema-Wertung. Wir würden nur gerne mehr Fakten wissen:
Zitat
Karola Wille, geboren in Karl-Marx-Stadt (heute Chemnitz) und geschieden von einem DDR-Militärstaatsanwalt, promovierte 1986 an der juristischen Fakultät der Universität Jena. In der Dissertation preist sie durchaus die Errungenschaften des SED-Sozialismus.
Quelle: 2011-08-23 https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/reiter-nachfolge-wille-oder-hilder/4532622.html

Geschrieben von Dr. Joachim Huber, dem Medienchef der Tagesspiegel-Redaktion. Er ist übrigens aktuell mit Sinn für Humor in Erscheinung getreten in Sachen RBB / Frau Schlesinger: Es sucht die RBB-Compliance-Beauftragte nämlich aktuell eine
- Hilfskraft zum Mindestlohn von 12 Euro
- für die anspruchsvolle hochvertrauliche Compliance-Bearbeitung
- bezüglich Patricia Schlesinger
- (Berliner Streiter-Slang sehr ungehörig: "Patty-Gate").
2022-07-26 13h03 https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/studentische-aushilfe-fuer-rbb-affaeren-gesucht-schon-knauserig-oder/28549556.html

Zurück zum Ernst der RBB-Sache, gleicher Redakteur: "RBB steckt im Sumpf":
2022-07-29 16h51 https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/der-rbb-steckt-im-sumpf-mit-der-symbolpolitik-wird-schlesinger-nicht-durchkommen/28560620.html

M6. Zurück zu Frau Wille:
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- Wir würden vielleicht gerne wissen mit unserer doofen Neugier von Stammtisch-Niveau: Ganz banal, wann erfolgte die Scheidung und nach wie vielen Jahren?
- War während der Dauer der geführten Ehe / häuslichen Gemeinschaft dieser Militär-Staatsanwalt bei Vorgängen beteiligt, die auch im nachinein schwer entschuldbar erscheinen könnten?
- Sofern dies der Fall war, was hat Frau Wille hierzu als Kommentar ihrer eigenen Sichtweise vielleicht distanzierend zu ergänzen?
 


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