Aus unseren Widerständlerkreisen wird in dieser Auseinandersetzung tüchtig mitgewirkt,
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im Hintergrund, öffentlich nicht erkennbar. Die Infosammlung dieses Forums trägt Früchte. Mehr darüber vielleicht später. Das da im Hintergrund ist jedenfalls "großes Kino". Auch hier sei angemerkt: Das Strafrecht ist die Nuklearwaffe des kleinen Manns (m/w/d).
@Bürger:
Es könnte die Zusatzfrage aufkommen, ob die so begünstigten "Multiplikatoren dieser Stadt und des Landes" - jedenfalls soweit es sich um Amtsträger handelt - diese "Begünstigung" offiziell angegeben haben.
Es gibt 3 Sorten von Vorteilsgewährung mit Strafbarkeit: 1) Mitarbeiter von Privatunternehmen - Verfolgung nur auf Antrag.
2) Beamte und analog Beauftragte. - Es sind Offizialdelikte: Jedermann/frau weltweit kann durch eine Strafanzeige das Verfahren auslösen.
3) Personen im öffentlichen Dienst, nicht 2), aber gleichwohl in maßgeblicher Funktion, werden den Beamten ebenfalls assimiliert.
Leitende von ARD, ZDF usw. dürften in Kategorie 3 fallen.Interessant ist, inwieweit auch Leitende der Rundfunkräte und Verwaltungsräte betroffen sind.
Bei den nicht-öffentlich tagenden Verwaltungsräten käme 3) in Betracht.Ob bei den parlamentsähnlichen meist öffentlich tagenden Rundrunkräten die 10 Vorsitzenden der 10 Sender in Betracht kommen?
Und vielleicht auch die Ausschussvorsitzenden, sofern betrieblich relevant, beispielsweise der Finanzausschuss?
Schaut mal hier: Wie schon die Unschulds-Fassade konstruiert wird: Von heute:
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/interview-mit-der-rbb-rundfunkratsvorsitzenden-ich-bin-sehr-alarmiert/28552928.htmlInterview mit der Rundfunkrat-Chefin des RBB, beruflich Pastorin (wohl seit kurzem im Ruhestand), vertritt die evangelische Kirche. "jeder zweite Satz" ist bereits Bestreiten des "subjektiven Tatbestands", falls objektive Straftatbestände durch Staatanwaltschaft und Gericht am Ende festgestellt werden:
"Ich wusste von X nicht, für Y fehlt mir die juristische Kompetenz, für Z waren andere zuständig." Und wieso sendet die evangelische Kirche eine Pastorin in den Rundfunkrat und nicht jemanden mit juristischer und / oder BWL-Kunde in der Hierarchie? Davon gibt es in der Kirchenadministration ausreichend viele.
Und wieso wählt der Rundfunkrat nicht eine auf die Aufgabenkompetenz passende Person?
Und wieso hat diese Frau Pastorin mehr als 5 Jahre lang alle etwaigen Beschwerden der zu Unrecht bebeitragten "beihilfenfrei lebenden Geringverdiener" einstimmig mit abgewiesen? Da werden doch sicherlich diverse gewesen sein (jede dritte Betroffene eine alleinerziehende Mutter). Wofür brauchen wir christliche Kirche, wenn das reale soziale Leid weggedrückt wird? Aus dem Auge, aus dem Sinn, immer edel ich bin?
Diese Fragen sollen Frau Pastorin demnächst vorgelegt werden. Man höre immer die andere Seite vor Meinungsbildung. Wir werden sehen, was für Antworten sie vorträgt und ob wir ihr dann vielleicht verzeihen können. (Bitte nicht im Forum diskutieren, damit wir bei solchen Grenzbereich-Themen hier keinen Fehler machen.)