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Autor Thema: GEZ: Änderung bei der Zahlungsaufforderung  (Gelesen 2024 mal)

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GEZ: Änderung bei der Zahlungsaufforderung
Autor: 09. Februar 2022, 11:47
yahoo.de, 07.02.2022
GEZ: Änderung bei der Zahlungsaufforderung
von Sandra Alter, Freiberufliche Journalistin
Wer seine Rundfunkbeiträge nicht automatisch von der GEZ einziehen lässt, muss sich auf eine Änderung einstellen.
Der Beitragsservice will keine Rechnungen mehr verschicken.


Zitat
[...]

Die Änderung betrifft vor allem die Zuschauer, die dem Beitragsservice keine SEPA-Lastschrift zum automatischen Einzug erteilt und die Beiträge selbst überwiesen haben. Bislang hat der Beitragsservice vor Fälligkeit der vierteljährlichen Zahlungen Rechnungen verschickt. Doch damit soll künftig offensichtlich Schluss sein.

Das geht aus einem Brief hervor, der dem Portal vorliegt. In dem wird ein Überweiser darauf hingewiesen, dass die Erinnerungsschreiben künftig wegfallen: „Wichtige Änderung: Wir treten heute persönlich mit Ihnen in Kontakt, um Sie über eine wichtige Neuerung zu informieren: Künftig werden Sie von uns zu den entsprechenden Fälligkeitsterminen keine Zahlungsaufforderungen mehr erhalten. Auf diese Weise möchten wir Ressourcen einsparen und Verwaltungsaufwand reduzieren“, zitiert teltarif.de den Wortlaut des Schreibens.

[...]

https://de.finance.yahoo.com/nachrichten/gez-anderung-bei-der-zahlungsaufforderung-140544543.html


Weitere Infos und inhaltliche Diskussion siehe u.a. auch unter
Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35913.0


ACHTUNG:
Das Bestreben von ARD-ZDF-GEZ, durch SEPA-Mandate den monatlichen vollautomatischen Geldzufluss möglichst zu sichern und auszuweiten, ist offensichtlich.
Wer ARD-ZDF-GEZ jedoch seine Kontodaten/Bankdaten zur Kenntnis gibt (egal ob über SEPA-Mandat, Dauerauftrag oder Einzelüberweisung) erleichtert für ARD-ZDF-GEZ den späteren Zugriff auf das Konto im Falle von Zahlungsstreitigkeiten bzw. einer Vollstreckung/ Kontopfändung! Insofern gilt als eine der elementarsten Grundregeln, ARD-ZDF-GEZ keine persönlichen Kontodaten/Bankdaten zur Kenntnis zu geben und etwaige bereits zur Kenntnis gegebene Kontodaten/Bankdaten löschen zu lassen bzw. besser gänzlich zu wechseln und die neuen Kontodaten/Bankdaten dann nicht zur Kenntnis zu geben.
Ohne Kontodaten/Bankdaten können ARD-ZDF-GEZ dann nur noch im Wege der Vermögensauskunft oder über Drittauskünfte im Zuge einer Vollstreckung an die für eine Kontopfändung erforderlichen Kontodaten/Bankdaten gelangen. Dies sollte man nicht unnötig erleichtern und damit seine eigene Rechtsposition unnötig erschweren.

Da bislang die Barzahlung - nach diesseitiger Sicht rechtswidrig - ausgeschlossen wird, bleiben nur aktive Schritte, siehe u.a. unter
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31988.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057
und weitere dortige Link-Verweise u.a. auch zum Verfahren von Norbert Häring wie u.a.
N. Häring - Unsere Stellungnahme zum EuGH-Bargeldurteil für das BVerwG (04/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35332.0

Im Weiteren siehe u.a. auch unter
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.



Hier im Thread bitte keine inhaltliche Diskussion, sondern allenfalls weitere Pressemeldungen zu diesem Thema. Danke.


Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


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Hier noch im obigen Artikel referenzierter Artikel von teltarif.de:

teltarif.de, 03.02.2022
GEZ: Keine Erinnerungsbriefe zum Rundfunkbeitrag mehr
Einige TV-Zuschauer und Radio­hörer haben gute Gründe, dem Beitrags­ser­vice keine SEPA-Last­schrift für den Rund­funk­bei­trag zu erteilen. Der Beitrags­ser­vice will nun aber keine Erin­nerungs­briefe mehr verschi­cken.
Von Alexander Kuch
Zitat
[...]
Der Beitrags­ser­vice nutzt die Umstel­lung offenbar dazu, mehr Gebüh­ren­zahler zur SEPA-Last­schrift zu drängen: Dem Brief liegt nicht nur ein vorge­fer­tigtes Papier­for­mular hierfür bei, es gibt auch einen QR-Code, mit dem man die Last­schrift über das Smart­phone einrichten kann.
[...]
Es ist zu erwarten, dass sich diese Einspa­rung von Ressourcen und Verwal­tungs­auf­wand ledig­lich auf die bishe­rigen Über­weiser erstreckt. An Nicht­zahler und verspä­tete Zahler wird der Beitrags­ser­vice sicher auch in Zukunft Zahlungs­erin­nerungen und Mahnungen versenden.

Ein Spre­cher des Beitrags­ser­vice hat in Reak­tion auf diesen Bericht inzwi­schen klar­gestellt: In diversen Fällen erhalten Beitrags­zahler weiterhin Briefe.
https://www.teltarif.de/beitragsservice-gz-keine-erinnerungsbriefe-dauerauftrag/news/87121.html


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