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Autor Thema: Öffentlich rechtlicher Rundfunk: abschaffen?  (Gelesen 1239 mal)

D
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Öffentlich rechtlicher Rundfunk: abschaffen?
Autor: 22. Januar 2022, 15:17
Veröffentlicht am 22.01.2022 auf youtube

Prof. Dr. Christian Rieck

Öffentlich rechtlicher Rundfunk: abschaffen?

Zitat
"ARD ZDF Deutschlandradio" ist eines der teuersten Rundfunksysteme der Welt und basiert auf einer Zwangsababe, die aus eher historischen Gründen entstanden ist. Zugleich empfinden immer mehr Zuschauer das Programm als unausgewogen. Wie könnte man den #öffentlich-rechtlichen #Rundfunk reformieren, damit er den heutigen Anforderungen gerecht wird?

ansehen [Video 35:24 Min.]:
https://www.youtube.com/watch?v=LdnQCJvOfes

Dank an User Briefkasten für diesen Hinweis


Siehe u.a. auch:
BBC soll ab 2027 keine Gebühren mehr fordern dürfen (01/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35896.0

Sachsen-Anhalts CDU will „Das Erste“ abschalten (01/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35901.0

Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab (04/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27133.0

Ablehnungsgesuche gegen Vizepräsident Kirchhof zurückgewiesen (05/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27297.0

"Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18 (08/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28505.0

Zur Verhandlung / Entscheidung des BVerfG zum sogenannten Rundfunk"beitrag" siehe u.a.:
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html

Pressemeldungen zur Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht am 16./17.05.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?board=136.0

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

c
  • Beiträge: 22
Veröffentlicht am 22.01.2022 auf youtube
Prof. Dr. Christian Rieck
Öffentlich rechtlicher Rundfunk: abschaffen?

Zitat
Wie könnte man den #öffentlich-rechtlichen #Rundfunk reformieren, damit er den heutigen Anforderungen gerecht wird?
https://www.youtube.com/watch?v=LdnQCJvOfes
Das wäre ganz einfach - siehe u.a. unter
Infothread: Welche Parteien positionieren sich gegen die Wohnungszwangsabgabe?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35114.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35114.msg212825.html#msg212825


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2022, 20:02 von Bürger«

S
  • Beiträge: 1.135
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Also der Vortrag ist ja nicht schlecht. Und vieles von dem Geschilderten mag auch zutreffend sein, aber es gibt auch gravierende Mängel.

Da wäre zum einen das Verständnis von einer Gebühr. Ich verstehe bis heute nicht, was an dem Hauptmerkmal einer Gebühr so schwer zu verstehen ist. Und dafür braucht man auch wirklich kein Experte zu sein, denn das versteht sogar ein Erstklässler.
Eine Gebühr ist nicht schon dafür zu entrichten, dass  man die reine Möglichkeit hätte, eine bestimmte Leistung zu nutzen. Eine Gebühr ist ausschließlich für eine tatsächlich genutzte oder empfangene Leistung zu entrichten.

Alleine die Tatsache, dass die Rundfunkabgabe auch von Haushalten, welche über keine Empfangsgeräte verfügen, oder wo kein Rundfunk genutzt wird, zu entrichten ist, schließt die Abgabeform Gebühr für die Rundfunkabgabe kategorisch aus.
Daher finde ich den ständigen fahrlässigen Umgang mit dem Begriff "Rundfunkgebühr" schon mehr als bedenklich.

Das eigentliche Problem wird zwar angeschnitten, aber nicht deutlich genug zum Ausdruck gebracht. (Und vielleicht auch gar nicht verstanden?)
Ab ca. Minute 27:30 zeigt sich dieses sogar überdeutlich. Da wird nicht etwa die Zwangsabgabe in Frage gestellt. Nein, sie soll lediglich etwas modifiziert werden für zwei öffentlich-rechtliche Systeme, welche wir eh schon haben.

Die Politik ist nicht wirklich an einer grundlegenden Reform interessiert.
Es geht von politischer Seite aus hauptsächlich um die Wahrung der Meinungshoheit im Land. Deshalb drängt sich ja der ÖRR schon geradezu penetrant überall auf.

Im Dritten Reich gab es eine Gleichschaltung von Presse, Rundfunk und Film. Nach Ende des Krieges wollte man dafür Sorge tragen, dass sich so etwas niemals wiederholen kann. Dieses sollte u. a. durch Artikel 5 GG sichergestellt werden. Und deshalb wurde auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach Vorbild der damaligen BBC gegründet.

Eines der wichtigsten Gebote war die unbedingte Staatsferne dieses öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ein löblicher Vorsatz. Aber, damit es überhaupt funktionieren kann, muß dieser Vorsatz und dieses Gebot auch für beide Seiten gelten und nicht nur für den Rundfunk.
D.h., dass das Gebot der Staatsferne genauso seine Wirkung auf Seiten der Bürger entfalten muß.
Dafür wurde im Artikel 5 des Grundgesetzes das Grundrecht der Informationsfreiheit verankert. Und das bedeutet, dass sich der Staat in keiner Weise in die Medien- und Informationsangelegenheiten der Bürger einmischen darf.

Das hat auch über Jahrzehnte mehr oder weniger gut geklappt. Aber spätestens seit 2013, mit der Einführung des "Rundfunkbeitrags", wurde mit diesem Gebot auf Seiten der Bürger gebrochen. Im Prinzip handelt es sich dabei wieder um eine Gleichschaltung, nur dieses Mal  auf Seiten der Bürger. Und man wende jetzt nicht ein, dass ja niemand gezwungen würde, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu nutzen. Das ist nämlich nicht der Punkt. Der entscheidende Punkt ist, dass mit dem "Rundfunkbeitrag" wieder ein staatlicher Eingriff in einen Bereich erfolgt, der eigentlich für den Staat tabu sein sollte.


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(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

H
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Da sehe ich ein wesentliches Problem bei der Abschaffung des ÖRR - die Verfassungen der Länder.
So hat der ÖRR beispielsweise in Brandenburg eine Bestandsgarantie in der Verfassung (Art. 19 Abs. 4 https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212792#19 )
Entsprechend mußte ich mich im Rahmen meiner Verfassungsbeschwerde (guckst du hier: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35589.msg215256.html#msg215256 ) auch damit auseinandersetzen, ob sich aus der Bestandsgarantie auch eine Finanzierungsgarantie ergibt und auf welche Art der ÖRR ggf. zu finanzieren ist.
Eine Abschaffung des ÖRR erfordert daher -zumindest in Brandenburg- die Änderung der Verfassung.


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  • Beiträge: 7.295
Entsprechend mußte ich mich im Rahmen meiner Verfassungsbeschwerde auch damit auseinandersetzen, ob sich aus der Bestandsgarantie auch eine Finanzierungsgarantie ergibt und auf welche Art der ÖRR ggf. zu finanzieren ist.
Eine Abschaffung des ÖRR erfordert daher -zumindest in Brandenburg- die Änderung der Verfassung.
Die Abschaffung muß man nicht fordern, es genügt eine den Unionsvorgaben entsprechende Gestaltung; und dafür wiederum genügt die Klarstellung, daß nur jene Landes-Bürgerinnen und Landes-Bürger zur Finanzierung ihres ÖRR heranziehbar sind, die sich freiwillig zur Nutzung ihres ÖRR entschieden haben. Und, nein, "Möglichkeit der Nutzung" genügt nicht für die Heranziehung zur Finanzierung, da die "Möglichkeit der Nutzung" im Fernabsatz nicht finanzierungspflichtig ist; siehe die im Forum verlinkte EuGH-Entscheidung

EuGH C-489/07 - Nutzungsmöglichkeit im Fernabsatz nicht kostenpflichtig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35428.0


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