Also der Vortrag ist ja nicht schlecht. Und vieles von dem Geschilderten mag auch zutreffend sein, aber es gibt auch gravierende Mängel.
Da wäre zum einen das Verständnis von einer Gebühr. Ich verstehe bis heute nicht, was an dem Hauptmerkmal einer Gebühr so schwer zu verstehen ist. Und dafür braucht man auch wirklich kein Experte zu sein, denn das versteht sogar ein Erstklässler.
Eine Gebühr ist nicht schon dafür zu entrichten, dass man die reine Möglichkeit hätte, eine bestimmte Leistung zu nutzen. Eine Gebühr ist ausschließlich für eine tatsächlich genutzte oder empfangene Leistung zu entrichten.
Alleine die Tatsache, dass die Rundfunkabgabe auch von Haushalten, welche über keine Empfangsgeräte verfügen, oder wo kein Rundfunk genutzt wird, zu entrichten ist, schließt die Abgabeform Gebühr für die Rundfunkabgabe kategorisch aus.
Daher finde ich den ständigen fahrlässigen Umgang mit dem Begriff "Rundfunkgebühr" schon mehr als bedenklich.
Das eigentliche Problem wird zwar angeschnitten, aber nicht deutlich genug zum Ausdruck gebracht. (Und vielleicht auch gar nicht verstanden?)
Ab ca. Minute 27:30 zeigt sich dieses sogar überdeutlich. Da wird nicht etwa die Zwangsabgabe in Frage gestellt. Nein, sie soll lediglich etwas modifiziert werden für zwei öffentlich-rechtliche Systeme, welche wir eh schon haben.
Die Politik ist nicht wirklich an einer grundlegenden Reform interessiert.
Es geht von politischer Seite aus hauptsächlich um die Wahrung der Meinungshoheit im Land. Deshalb drängt sich ja der ÖRR schon geradezu penetrant überall auf.
Im Dritten Reich gab es eine Gleichschaltung von Presse, Rundfunk und Film. Nach Ende des Krieges wollte man dafür Sorge tragen, dass sich so etwas niemals wiederholen kann. Dieses sollte u. a. durch Artikel 5 GG sichergestellt werden. Und deshalb wurde auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach Vorbild der damaligen BBC gegründet.
Eines der wichtigsten Gebote war die unbedingte Staatsferne dieses öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ein löblicher Vorsatz. Aber, damit es überhaupt funktionieren kann, muß dieser Vorsatz und dieses Gebot auch für beide Seiten gelten und nicht nur für den Rundfunk.
D.h., dass das Gebot der Staatsferne genauso seine Wirkung auf Seiten der Bürger entfalten muß.
Dafür wurde im Artikel 5 des Grundgesetzes das Grundrecht der Informationsfreiheit verankert. Und das bedeutet, dass sich der Staat in keiner Weise in die Medien- und Informationsangelegenheiten der Bürger einmischen darf.
Das hat auch über Jahrzehnte mehr oder weniger gut geklappt. Aber spätestens seit 2013, mit der Einführung des "Rundfunkbeitrags", wurde mit diesem Gebot auf Seiten der Bürger gebrochen. Im Prinzip handelt es sich dabei wieder um eine Gleichschaltung, nur dieses Mal auf Seiten der Bürger. Und man wende jetzt nicht ein, dass ja niemand gezwungen würde, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu nutzen. Das ist nämlich nicht der Punkt. Der entscheidende Punkt ist, dass mit dem "Rundfunkbeitrag" wieder ein staatlicher Eingriff in einen Bereich erfolgt, der eigentlich für den Staat tabu sein sollte.
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)
"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)
"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)