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  • VERHANDLUNG VG Lüneburg, Di 16.11.2021, 09:15: 16. November 2021

Autor Thema: VERHANDLUNG VG Lüneburg, Di 16.11.2021, 09:15  (Gelesen 2853 mal)

R
  • Beiträge: 11
VERHANDLUNG VG Lüneburg, Di 16.11.2021, 09:15
Autor: 26. Oktober 2021, 23:30
Nach langer Zeit kommt in dieses Verfahren jetzt Schwung rein:
Streitgenossenschaft - Zusammenlegung der Verfahren gem. § 64 VwGO
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32146.0

Person R und dessen Ehefrau haben jetzt beide eine richterliche Anordnung erhalten.zur

mündlichen Verhandlung

Dienstag, den 16. November 2021,
09:15 Uhr,
Sitzungssaal I.

am
Verwaltungsgericht Lüneburg
Adolph-Kolping-Straße 16
21337 Lüneburg

Über weitere Mitstreiter freuen sich die Kläger.

Hofentlich bis zum 16.11.2021 in Lüneburg.

RoterSand


Edit "Bürger": Danke für den Hinweis.
Vorsorgliche Bitte @alle, hier im Thread lediglich die mündliche Verhandlung zu diskutieren
Inhaltliche Diskussionen bitte nur in bereits bestehenden thematisch geeigneten Threads diskutieren wie u.a. bzgl. Streitgenossenschaft/ Zusammenlegung von Verfahren unter
Streitgenossenschaft - Zusammenlegung der Verfahren gem. § 64 VwGO
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32146.0
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Oktober 2021, 01:19 von DumbTV«

  • Beiträge: 984
Ich habe mir die drei Verhandlungen zum Rundfunkbeitrag angeschaut. Hier der Bericht:

Beim ersten Fall ging es um ein Ehepaar, die beide zum Rundfunkbeitrag herangezogen wurden und von denen keiner gezahlt hatte. Die Richterin erläuterte das Prinzip der Gesamtschuld, so dass die Rundfunkanstalt von einem der beiden den Rundfunkbeitrag beanspruchen kann und sich aussuchen darf, bei wem sie die Beitreibung durchführt. Die Richterin machte deutlich, dass es eine Mitwirkungspflicht bei der Erhebung von Rundfunkbeiträgen gibt und das Ehepaar dieser nicht nachgekommen sei. Sie wird prüfen, ob ggf. bei einigen Beiträgen bereits Verjährung eingetreten ist und dann schriftlich das Urteil bekanntgeben.

Beim zweiten Fall hatte ein altes Ehepaar doppelt Rundfunkbeiträge gezahlt und wollte die zu viel gezahlten Beiträge zurückhaben. Die Richterin erläuterte das Prinzip des Rechtsfriedens, wonach bestandskräftige Bescheide nicht mehr angreifbar sind, auch wenn sie zu einer doppelten Betragserhebung geführt haben. Sie wird prüfen, ob ggf. Bescheide noch nicht bestandskräftig sind und dann schriftlich das Urteil bekanntgeben.

Beim dritten Fall wurde von der Mutter Beiträge für eine gewerbliche Ferienwohnung entrichtet, in der ihr Sohn während seiner Meister-Ausbildung behördlich gemeldet war, aber nach seiner Aussage tatsächlich an unterschiedlichen Orten genächtigt hatte. Nachdem der Sohn sich später dort als Rundfunkteilnehmer anmeldete, kam heraus, dass er schon früher dort behördlich gemeldet war und es wurden entsprechend Rundfunkbeiträge rückwirkend gegen ihn festgesetzt. Die Richterin erläuterte das Prinzip des Innehabens einer Wohnung, wonach es nicht auf das tatsächliche Bewohnen ankommt, sondern bereits das Bereithalten einer Wohnung für eigene Wohnzwecke eine Rundfunkbeitragspflicht auslösen soll. Angesichts dessen, dass bereits von der Mutter Rundfunkbeiträge für die Wohnung als gewerbliche Ferienwohnung entrichtet worden waren, schlug die Richterin einen Vergleich vor, wonach der Kläger 80 % der beschiedenen Beiträge und 80 % der Verfahrenskosten zu tragen hat (er wurde von einem Rechtsanwalt vertreten). Die Parteien schienen damit einverstanden zu sein, wobei sich der NDR vorbehielt, diesen Vergleich innerhalb einer Frist von einer Woche zu widerrufen.

Als Fazit der Fälle kann man sagen, dass mangelnde Mitwirkung der Beteiligten für sie zu negativen Ergebnissen geführt hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. November 2021, 01:20 von Nichtgucker«

o
  • Beiträge: 1.575
Sehr schön aufbereitet, vielen Dank.  :D

Als weitere Fazite:
das Prinzip der Unfehlbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks,
das Prinzip des freien Erfindens von Rechtsgrundsätzen und
das Prinzip der Willfährigkeit des Verwaltungsrichters gegenüber dem Verfassungsorgan Deutscher Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk

Nach diesem in Lüneburg frei erfundenen Prinzip des Rechtsfriedens würde es u.a. gar nicht möglich sein, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen.

Dass der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk ein sogar dem Souverän enthobenes Verfassungsorgan ist, ergibt sich aus dem letzten markanten Beschluss des BVerfG zum Rundfunkbeitrag.


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  • Beiträge: 984
Ergänzend zu meinen Prozessbericht möchte ich noch darauf aufmerksam machen, dass eine mögliche Verjährung bereits lange zurückliegender Forderungen, die erst später beschieden wurden, immer mit angesprochen werden sollte. Wird dies vom Kläger vorgetragen, erfolgt zu einer möglichen Verjährung eine Prüfung durch das Gericht. Ein kurzes Ansprechen genügt, sofern dies im Protokoll des Gerichtes vermerkt wird. Die Zusammenfassung der Aussagen wird den Parteien vom Gericht vorgelesen oder vorgespielt , so dass spätestens dann auch die Aufnahme einer Verjährungseinrede zu den Akten gegeben werden sollte.   


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h
  • Beiträge: 304
Zu dem Seitenthema der Verjährung empfehle ich auch noch die Lektüre von
Automatische Verjährung öffentlich rechtlicher Forderungen §232 AO?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34775.0
Es sollte m.E. auf generelle Unwirksamkeit der vollautomatisiert erstellten Bescheide abgestellt werden, da die Rundfunkanstalten systematisch und mutmaßlich auch vorsätzlich ihre gesetzlichen Prüfpflichten verletzen. Damit ist §35a VwVfG nämlich gerade nicht erfüllt, da aus diesem Grund potentiell jeder Beitragsbescheid rechtswidrige Forderungen enthalten kann.
(Etwaige Folge-Diskussionen darüber dann lieber in dem anderen Thread)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. November 2021, 17:10 von Bürger«

S
  • Beiträge: 1.162
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Zu Fall zwei:
Laut Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus 2018 ist für eine Wohnung genau nur ein Beitrag zu entrichten. Alles was darüber hinaus geht, ist verfassungswidrig.
Im übrigen wäre es auch Sache der Rundfunkanstalt gewesen, zu erkennen, dass für die Wohnung mehr als ein Beitrag entrichtet worden ist. Wofür führen sie denn ihre ganzen Konten? Und sie hätten entsprechend reagieren müssen.

Und man muß sich wirklich einmal anhand eines Beispiels verdeutlichen, wie absurd diese Richterin argumentiert.

Angenommen jemand wird wegen eines Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, weil die Beweislast total erdrückend ist.
Einige Zeit später stellt sich aber zweifelsfrei heraus, dass die Tat in Wirklichkeit von jemand anders verübt wurde. Vielleicht hat der wahre Täter mittlerweile ein Geständnis abgelegt.
Das heißt also, dass der vorher Verurteilte praktisch unschuldig im Gefängnis sitzt.

Folgt man nun der Argumentation der Richterin, dann würde der Verurteilte weiterhin unschuldig für den Rest seines Lebens in Haft bleiben und der wahre Täter auf freiem Fuß.
Und das alles aus einem Prinzip des Rechtsfriedens heraus?

Wenn Bescheide zu Unrecht führen, ob nun bestandskräftig oder nicht, dann muß eine Korrektur möglich sein, oder wir leben tatsächlich in einer Bananenrepublik.


Edit "Bürger" - Anmerkung, ohne hier die Einzelfälle weiter zu vertiefen, da es schon an Kennntnis der genauen Umstände und Unterlagen mangelt:
Gegen Bescheide, welche "ohne Rechtsgrund ergangen" sind (also z.B. bei Doppelt-Bebeitragung, würde wohl bestenfalls Widerspruch eingelegt werden.
Der "Mitwirkungspflicht" - die ja wohl auch ARD-ZDF-GEZ haben, der sie jedoch mangels tauglicher "Aktenführung" schon systemimmenent nicht nachkommen können oder wollen - sollte man wohl jedenfalls im vertretbaren Umfang nachkomen, um dies dann auch nachweisen zu können.
Sofern bei der "Mitwirkung" Dinge verlangt werden, die unerfüllbar oder - z.B. auch datenschutzrechtlich - problematisch sein könnten, würde man wohl auch dies nachweisbar artikulieren.
Sofern es dann - was ärgerlich genug ist - dennoch zu einem Gerichtsverfahren kommt und dieses dann auch noch so "endet", könnte man immer noch Rechtsmittel einlegen.
Ungeachtet dessen würde man mglw. parallel zu all diesen Rechtsmitteln schon einen (gem. RBStV durchaus geregelten) "Antrag auf Rückerstattung ohne Rechtsgrund gezahlter Beiträge" stellen - und könnte/ sollte sich zugleich beim Gesetzgeber über diese - offensichtlich systembedingten - Missstände beschweren - siehe u.a. unter
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18157.0
Alles nicht sehr befriedigend. Aber gegen ARD-ZDF-GEZ helfen halt leider keine "Wattebällchen"...
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. November 2021, 18:54 von Bürger«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Unsere tolle Rechtsordnung...
Folgt man nun der Argumentation der Richterin, dann würde der Verurteilte weiterhin unschuldig für den Rest seines Lebens in Haft bleiben und der wahre Täter auf freiem Fuß.
Und das alles aus einem Prinzip des Rechtsfriedens heraus?

Wenn Bescheide zu Unrecht führen, ob nun bestandskräftig oder nicht, dann muß eine Korrektur möglich sein, oder wir leben tatsächlich in einer Bananenrepublik.
...lässt sogenannte fehlerhafte® Urteile in aller Seelenruhe absolut zu & auch bestehen bleiben - so hanebüchen sie ggf. auch sein mögen. Von wegen der »Rechtssicherheit«. Die ist wichtiger. Sonst macht der sogenannte Bürger doch nur noch was er will :->>

Link auf eine interessante, juristisch-professorale Internet-Präsenz zu einem Forschungsprojekt über schräge Urteile:  https://www.watchthecourt.org/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. November 2021, 18:42 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

P
  • Beiträge: 4.011
Zu Fall zwei:
...
Im übrigen wäre es auch Sache der Rundfunkanstalt gewesen, zu erkennen, dass für die Wohnung mehr als ein Beitrag entrichtet worden ist. Wofür führen sie denn ihre ganzen Konten?

Genau, an dieser Stelle ist das Problem, ein Beitrag pro Wohnung, aber gar kein Register über Wohnungen.
Die "Anstalten" können mangels Auftrag gar kein Wohnungsregister führen. -> Das wäre ja "gute" Verwaltung ;-). Statt also "gute" Verwaltung zu machen, werden Personen Konten geführt, obwohl der Beitrag nicht pro Person anfällt. -> Das ist also "schlechte" Verwaltung. Bzw. der Fehler von Anfang an. Dieser resultiert aus der sachten Umstellung, wegen der "Aussage" im K. "Gutachten", dass diese Umstellung von Gebühr auf Beitrag behutsam erfolgen solle.

Aber auch

Zitat
Kirchhof betont: „Die gegenwärtige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rund-
funks muss reformiert werden. Der Abgabentatbestand muss grundsätzlich auf
den Menschen, nicht auf das Empfangsgerät ausgerichtet werden.“
(1)

Das Problem dabei: -> Was kann ein Mensch ohne  Empfangsgerät mit Rundfunk anfangen? Bzw. will ein Mensch ohne Gerät überhaupt etwas mit Rundfunk anfangen?
Warum wird die Wohnung statt dem Menschen bebeitragt?
-> Es müsste, wenn man es an Menschen festmacht, dieser unmittelbar auch ohne Wohnung einen Beitrag leisten, aber nichts am nacktem Mensch ist dran, was bebeitragt werden kann.-> Es ist dem K. Gutachten geschuldet, welches dafür sorgen sollte, dass dem Rundfunk nicht das Geld schneller ausgeht, als in den Modellen Seite 60 nachfolgender Link aufgezeigt wird.

Link zu einem Arbeitspapier
http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/sites/rundfunk/Arbeitspapiere/293_03.pdf
eine Quelle für "behutsam" PDF Seite 13
(1) Zitat siehe PDF Seite 13
eine Übersicht über das Problem die gewünschten Geldmenge zu erreichen Seite 60
Der Link

https://www.urheberrecht.org/law/normen/rstv/RStV-15/materialien/03_Begruendung_Artikel_1_B_3-4.php
zum Stichpunkt "Abgabentatbestand"
der Fehler beginnt in der Begründung zum §3 bereits im Satz
Zitat
Mit der Anknüpfung an die Wohnung wird der pflichtbegründende und -abgrenzende Tatbestand des gemeinsamen Haushalts typisierend umschrieben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. November 2021, 19:10 von PersonX«

o
  • Beiträge: 1.575
Dieses "Arbeitspapier" ist ein reines Gefälligkeits"gutachten", dessen Sprachduktus vor Devotheit trieft und keinesfalls wissenschaftlich zu nennen ist. Man lese einfach die ersten zwei Seiten. Das geht dann weitere siebzig Seiten so weiter. Das ist kein Gutachten, sondern behagliche Unterhaltungslektüre. Es findet nicht einmal eine sachliche Auseinandersetzung mit "gegnerischen" Standpunkten statt; die werden nur abgewatscht. Und für so ein blödes Zeug musste die Uni Köln Geld ausgeben.  >:(


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PersonX meint nicht das "Arbeitspapier" als Gutachten, es wird von PersonX statt dem K. Gutachten verlinkt. Bitte dazu um Beachtung. Auch ob die Uni Köln für das Arbeitspapier viel Geld ausgegeben hat, dass ist PersonX unbekannt.

Die Aussage zu "behutsam" befindet sich im K. Gutachten. Im Arbeitspapier wird das auf Seite 13 deutlich.
Die ca. 70 Seiten des Arbeitspapiers kann jeder überfliegen, der das lesen mag. Der grobe Blickwinkel aus dem Zeitpunkt bis zur Veröffentlichung 2013 ist, wieviel Geld bleibt der Filmwirtschaft und warum wird wo wann gespart werden. Es ist aus Sicht der PersonX keine Kritik am Rundfunkbeitrag, sondern ehr eine Zusammenschau, mit einer Schlussfolgerung für die Filmwirtschaft. Die Eigenbewertung -mit Inhaltsverzeichnis- kann hier gelesen werden http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/startseite/publikationen/arbeitspapiere/arbeitspapiere-einzelansicht/heft-293/index.html


Edit "Bürger" @alle:
Bitte wieder zurück zum eigentlichen Kern-Thema
VERHANDLUNG VG Lüneburg, Di 16.11.2021, 09:15
Andere Themen und deren Vertiefung bitte in dazu bereits existierenden Threads, welche das als Hauptthema haben oder - falls nicht existent - ggf. gut aufbereiteten eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff neu starten.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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