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Autor Thema: Funken als Hobby: "Jedermannfunk" - lizenzfrei (und "rundfunkbeitragsfrei"?)  (Gelesen 1313 mal)

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...ja, auch für "Jedermann-Funk"-Geräte besteht eine "Überall-Beschaffungsmöglichkeit" ;) Womit jeder potenziell selbst (Rund-)Funker ist - auf ein "Interesse kommt es nicht an" ;) Was wiederum infrage stellt, weshalb ein solcher Überall-Möglichkeits-(Rund-)Funker seine "publizistischen Wettbewerber" (aka "ÖRR") per "Rund-Funk-Beitrag" mitfinanzieren soll ::) vgl. dazu u.a. unter
Münchener Zeitungs-Verlag klagt wegen des Rundfunkbeitrags gegen den BR (08/2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19979.0



FAZ, 02.09.2021 (ABO)
Funken als Hobby
Zuckermaus für Sandmännchen
Wer erinnert sich noch? Eine angestaubte Freizeitbeschäftigung, die den Älteren unter uns noch bekannt ist, wird wiederentdeckt – der Jedermannfunk.
Von Dieter Wanke
https://www.faz.net/aktuell/technik-motor/technik/funken-als-hobby-zuckermaus-fuer-sandmaennchen-17507704.html
Zitat von: FAZ, 02.09.2021 (ABO), Funken als Hobby - Zuckermaus für Sandmännchen
[...] Denn ohne Lizenz dürfen in Deutschland mehrere Funkanwendungen eingesetzt werden. Die als „Short Range Device“ (SRD) bekannten Geräte spielen wegen ihrer geringen Reichweite kaum eine Rolle. Wesentlich interessanter sind die meist als Kinderspielzeug unterschätzten PMR446-Geräte. PMR steht für „Personal Mobile Radio“. Dazu kommen inzwischen auch die digitale Version DMR446 und das Freenet auf 149 Megahertz. Alle mit Reichweiten von bestenfalls mehreren Kilometern. Königsdisziplin ist der klassische CB-Funk auf 27 Megahertz im oberen Bereich der Kurzwelle, womit erheblich größere Distanzen überbrückt werden können. Das alles sollte nicht mit dem Amateurfunk verwechselt werden. Hier müssen Prüfungen für eine Lizenz abgelegt werden.

[...]


Siehe dazu auch tangierende Theman wie u.a.
Definition "Rundfunk" > technisch/ politisch/ juristisch
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28744.0
sowie auch Infos zur "Jedermann-Rundfunk-Freiheit" nach Prof. Gersdorf u.a. unter
Prof. Dr. H. Gersdorf: „Lizenzpflicht für Internet-TV ist verfassungswidrig“ (07/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23782.0
Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier (06/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23461.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23461.msg149573.html#msg149573
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23461.msg149597.html#msg149597


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Mobile UKW-Sender gibt es bei Ebay für einige 100 Euro -
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kleine Reichtweite, aber immerhin. Bei Frequenzen ist eine Lizenz eine vertretbare rechtliche Logik.

Derartiges wurde im Frühjahr 2021 praktiziert im Raum Borken gegen den WDR als Störsender. Achtung, nicht nachmachen, das ist illegal. Man kann das Ding zwar mobil mit der Autobatterie betreiben, aber das ist dennoch Straftat und die Lokalisierung des Senders geht recht rasch.

Wer hat Spaß, legale_! Lizenz
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für einen einen ausreichend leistungsfähigen UKW-Sender für eine Großstadtregion zu beantragen und Technik und Kosten zu klären? Vielleicht ist das gar nicht so sehr schwer und könnte sich aus Werbung finanzieren.

Es gibt in Deutschland knapp 100 Ballungsräume.

Das könnte zu schaffen sein als "Vernunftdenker-Netzwerk". Da könnten dann den ganzen Tag über für Bürgerbildung Rechtstipps erfolgen, beispielsweise unter anderem gegen Falschinkasso der Rundfunkabgabe.

Es besteht also ganz reales Interesse, dass jemand das mal theoretisch durchspielt. Es ist zu fürchten, dass es zu teuer und zu langwierig wird. Aber wer nicht fragt, bekommt keine Antworten.



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Es besteht also ganz reales Interesse, dass jemand das mal theoretisch durchspielt.
Man sollte das Machbare berücksichtigen, insbesondere in geopolitischer Dimension.


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Google-Suchen führen leider fast nur zu Texten fern der konkreten Sache und wenig hilfreich. 

Der am ehesten weiterführende Beitrag bei schneller Suche war dieser.
https://www.koelnton.de/autokino

Von dort beginnend könnte man der Klärung schrittweise beikommen.
Die Kosten sind möglicherweise maßvoll. Aber man muss die Aussendung selber machen, um nicht von teuren Dienstleistern abhängig zu werden. Da ist denn doch etwas Technik-Mentalität mit ins Boot zu holen.
Lieschen Müller mit Bachelor in "ich mach was mit Medien" wird das allein nicht besonders gut hinbekommen.

Einstweilen erscheint dieser Denkansatz zu hypothetisch. Zu viele andere Aufgaben drängen. Intern habe ich das nun einmal bis zu minimal-Klärung hin notiert ohne weitere Bearbeitung.

Vielleicht findet sich aber doch noch jemand, der die berührten Fragen systematisch klärt.


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Also aus meiner Sicht "kommt es nicht auf die tatsächliche Nutzung/ Sendung" an, sondern es könnte - wie oben schon angedeutet in Analogie zur Entscheidung des BVerfG zum "Rundfunkbeitrag" - ins Felde geführt werden, dass die "Möglichkeit der Nutzung/ Sendung" schon ausreicht... ;)

Entsprechend adaptierte Passage in Rn. 90 der Entscheidung
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
Zitat
Es ist nicht erforderlich, dass der beitragsrelevante Vorteil die wettbewerbsbegründende Sendung wahrgenommen wird; maßgeblich ist, dass eine realistische NutzungsSendungsmöglichkeit besteht [...].
Sie ist stets gegeben, weil den Beitragsschuldnern Grundrechtsträgern des Art. 5 GG ein Empfang Senden durch das Beschaffen von entsprechenden EmpfangsSendegeräten möglich ist.
:laugh:


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  • Murks? Nein danke!
[...]
Entsprechend adaptierte Passage in Rn. 90 der Entscheidung
[...]
Entsprechend adaptierte Passage in Rn. 90
Das gefällt mir außerordentlich.

Ich hänge fest an dem Glauben, dass mir niemand vorschreiben kann, wen ich mit der Wahrnehmung eines meiner Grundrechte beauftrage oder ob ich es selbst ausübe.


Edit "DumbTV":
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