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Autor Thema: Rundfunkbeitrag - verfassungsrechtliche Betrachtung - 13.08.2012  (Gelesen 17537 mal)

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Andere Argumentation?
Genau das. Die junge Familie hat ja sicher nicht nur 17,98 € im Monat zur Verfügung. Somit könnte auch woanders etwas eingespart werden um die Rundfunkgebühren begleichen zu können.


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

V
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Andere Argumentation?
Genau das. Die junge Familie hat ja sicher nicht nur 17,98 € im Monat zur Verfügung. Somit könnte auch woanders etwas eingespart werden um die Rundfunkgebühren begleichen zu können.
Wieso sollte sie es müssen? Die Familie hat sich nun mal für die Tageszeitung entschieden, weil TV bekanntlich verblödet und die Verdummung  statistisch belegbar ist.

Der dritte Ansatz für eine Verfassungsbeschwerde "Die Ausweitung der ö.-r. Inhalte über den Rahmen des Funktionsnotwendigen" wäre auch noch überlegenswert. Siehe dazu "** Offener Brief an die KE **"


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Andere Argumentation?
Genau das. Die junge Familie hat ja sicher nicht nur 17,98 € im Monat zur Verfügung. Somit könnte auch woanders etwas eingespart werden um die Rundfunkgebühren begleichen zu können.
Wieso sollte sie es müssen?

Müssen tut die junge Familie dies nicht. Trotzdem glaube ich nicht im Traum daran, dass eine derartige Argumentation vor irgendeinem Gericht und schon gar nicht vor dem Verfassungsgericht standhalten würde.


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Müssen tut die junge Familie dies nicht. Trotzdem glaube ich nicht im Traum daran, dass eine derartige Argumentation vor irgendeinem Gericht und schon gar nicht vor dem Verfassungsgericht standhalten würde.

Dann gilt Artikel 5 GG nicht? Mit welcher Begründung?


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Dann gilt Artikel 5 GG nicht? Mit welcher Begründung?

Ich habe nicht behauptet, dass der Art. 5 GG hier nicht gilt, sondern ich bezweifele dass die dafür angeführte Argumentation Akzeptanz vor Gericht erlangen wird.


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Ich habe nicht behauptet, dass der Art. 5 GG hier nicht gilt, sondern ich bezweifele dass die dafür angeführte Argumentation Akzeptanz vor Gericht erlangen wird.

Wie argumentieren dann die Gerichte in so einem Fall? Artikel 5 GG verwendet das Wort "ungehindert" und genau das Gegenteil ist es bei unserer jungen Familie.

Das Grundgesetz hat den höchsten Stellenwert aller Gesetze und ein Rundfunkstaatsvertrag kann keine Grundgesetz aushebeln.


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Lass es doch auf einen Versuch ankommen.
Ich nehme sogar Wetten entgegen, dass du mit dieser Argumentation den Kürzeren ziehen wirst.


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Der Zugang ist doch ungehindert.

Zahlen muss man mit / ohne Empfangsgeräte.

Der Rundfunkbeitrag könnte allenfalls verhindern, dass man eine Wohnung bezieht.

Zeitung: In vielen Städten ist die Tageszeitung öffentlich in Schaukästen ausgehängt.


Aber ich weiß schon worauf Du hinaus willsts:

Die Zahlung des Rundfunkbeitrags kann verhindern dass man mit dem Budget für Informationsbeschaffung eine Tageszeitung kaufen kann.

Dagegen könnte man argumentieren: Dann nimm eine kleinere oder weniger schöne Wohnung für kleineres Geld.


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Der Zugang ist doch ungehindert.
Nicht immer. Dazu das Bundesverfassungsgericht:
Zitat
"Staatlich festgesetzte Entgelte für die Rundfunknutzung könnten das Grundrecht unter diesen Umständen nur dann verletzen, wenn sie darauf zielten oder wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet wären, nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten."
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk19990906_1bvr101399.html


...
Der Rundfunkbeitrag könnte allenfalls verhindern, dass man eine Wohnung bezieht.
...
Und erst recht die Wahl der Informationsquelle.
Gehen wir tatsächlich davon aus, dass sich demnächst wegen dem Rundfunkbeitrag die Zelt- und Brückenplätze füllen werden?


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Ich habe nicht behauptet, dass der Art. 5 GG hier nicht gilt, sondern ich bezweifele dass die dafür angeführte Argumentation Akzeptanz vor Gericht erlangen wird.

Wie argumentieren dann die Gerichte in so einem Fall? Artikel 5 GG verwendet das Wort "ungehindert" und genau das Gegenteil ist es bei unserer jungen Familie.

Das Grundgesetz hat den höchsten Stellenwert aller Gesetze und ein Rundfunkstaatsvertrag kann keine Grundgesetz aushebeln.
Mit unsinn wird dann dort argumentiert.
Zitat
http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Stuttgart_S-6-SB-695209_Rundfunkgebuehr-Keine-Befreiung-trotz-100-Prozent-iger-Behinderung.n13960.htm
Diese Entscheidung wurde vom Sozialgericht Stuttgart mit der Begründung bestätigt, dass eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nur für schwerbehinderte Menschen möglich sei, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.
So zum beispiel.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

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Und wie lange wollen wir uns mit Unsinn abgeben?

Ich bin ein normaler Bürger ohne juristische Ausbildung. Als solcher möchte ich mich insofern sicher fühlen, dass meine Grundrechte vom Grundgesetz bewahrt werden. Im besagten Artikel steht etwas von "ungehindert" und ich sehe, dass irgendwelche Verträge zwischen Bundesländern dagegen verstoßen – sie verhindern den Zugang zu einer allgemein zugänglichen Informationsquelle.

Welche Spielräume gibt es? Ich zumindest sehe gar keine!

Aber wie ich eingangs bereits erwähnte: Ich bin nur ein normaler Bürger juristische Ausbildung – also noch einigermaßen klar bei Verstand und nicht korrumpiert! *)


*) Ausnahmen bestätigen die Regel – Ich möchte nicht die Juristen alle in einen Topf werfen, aber sie sind nun diejenigen, zusammen mit der Politik, die das Recht "verwalten" und "weiterentwickeln". Sie sind diejenigen, die Gesetze schaffen, die Otto-Normalverbraucher nicht versteht und gegen seinen gesunden Menschenverstand sind.


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Soweit ich informiert bin, bist du ein freier Bürger dieses Staates und somit stehen dir auch sämtliche im GG verankerte Grundrechte zu. Wenn du denkst, dass mit irgendeiner Sache gegen eines dieser Grundrechte verstoßen wird, so hast du selbstverständlich das Recht dieses vor einem entsprechenden Gericht mittels Klage klären zu lassen. Bei einigen Gerichtsverfahren besteht nicht einmal ein Anwaltszwang. Bei anderen Gerichtsverfahren solltest du über das nötige Kleingeld verfügen um dein Recht einklagen zu können. Beim Obsiegen bekommst du es ja wieder zurück :)
Sollte es an dem nötigen Kleingeld fehlen (daran kann der Rundfunkbeitrag schuld sein) hast du natürlich etwas schlechtere Karten. Womit wir bei dem Punkt wären - Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig verschiedene Sachen.


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g

gebuehren-igel

Im besagten Artikel steht etwas von "ungehindert" und ich sehe, dass irgendwelche Verträge zwischen Bundesländern dagegen verstoßen – sie verhindern den Zugang zu einer allgemein zugänglichen Informationsquelle.

Welche Spielräume gibt es? Ich zumindest sehe gar keine!


Das Zitat des Bundesverfassungsgerichts von Viktor7 ist eigentlich Stand der Dinge in Sachen Auslegung von "ungehindert". Recht ist nun mal nicht absolut zu sehen und die Worte eines Gesetzes sind nicht es auch nicht. Beim Verfassungsrecht hat das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit, das Grundgesetz "fortzuschreiben", ohne dass es dafür einer GG-Änderung bedarf. Das hat den Vorteil, dass nicht jeder Piep im Parlament die 2/3-Mehrheit braucht, hat aber auch den Nachteil, dass man sich nicht nur darauf verlassen kann, was im GG steht, sondern auch die Rechtsprechung des Verfassungsgericht dazu kennen muss. Die Klage einer "Jungfamilie" wäre mit Sicherheit aussichtslos, denn Befreiungsmöglichkeiten sind im Gesetz geregelt.
Ich denke, das Argument von Thomas wäre wert, weiter verfolgt zu werden, dass hier eine Umschichtung zwischen Presse und Rundfunk stattfindet, denn auch die Presse ist nach Art. 5 GG besonders schützenswert, und wenn es einen Verlierer dieser wunderbaren technischen Konvergenz gibt, dann ist es die Presse.


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Die junge Familie hat nach geltendem Recht keinen Anspruch auf Befreiung. Sie kann sich demnach die Tageszeitung nicht leisten.

Es fällt mir schwer, hier zugunsten des ÖRR den Artikel 5 umzuinterpretieren. Meiner Rechtsauffassung wird das nie entsprechen.


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Meiner Rechtsauffassung wird das nie entsprechen.

Du wirst damit leben müssen  8)


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