1. Diese Möglichkeit könnte ein Abgleiten von Rechtsprechung
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in bundesweit gleichartige Fehlentscheide effizient beenden. Sobald ein paar Richter mit solchen zivilrechtlichen Verfahren konfrontiert wären, dürfte die Nachfolgebereitschaft auf Null sinken.
2. "EuGH: Richterprivileg gilt nicht bei Verletzung von Europarecht;"
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Diese Formulierung ist der Kern der Verletzlichkeit von falsch urteilenden Richtern. Diese Aussage ist näher analysiert im folgenden Einzelbeitrag:
EuGH C-542/14 - Haftung des Unternehmens für das Tun seines Dienstleistershttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35461.msg214584.html#msg2145843. Beispiel: Ist dem Richter ein "bewusst erfolgender Rechtsfehler" vorwerfbar?
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Hier ein anderer Einzelbeitrag unter
BVerwG Urteil 30.10.19, 6 C 10.18 > Befreiung Einkommensschwacher/ Härtefallhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32804.msg212482.html#msg2124824. Rechtliche Wertung des Entscheides im zitierten Beispiel:
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4.a) Art. 1 GG "Menschenwürde" verbietet, Menschen zur Beantragung des Geldes anderer Leute zu zwingen. Der Richter will dies aber indirekt tun, indem er nur dann die Entlastung von 17,50 Euro monatlich bewilligen will. Das sind rund 5 Prozent eines Geringverdieners von Beihilfenniveau, also subjektiv finanz-existenzbestimmend.
4.b) Art. 1 GG "Menschenwürde" verbietet jede Form des Antastens des Existenzminimums. Dies umfasst implizit, dass keinerlei Druck in diesem Sinn auf den Bürger ausgeübt werden darf.
4.c) Letzteres ist derart dominierend, dass dem Richter der Verstoß der entsprechenden Regel auch der EU-Charta "Würde" vorgeworfen werden könnte?
Der Richter könnte argumentieren: Steht so im Gesetz. Traurig für den Richter, ein derartiges Gesetz gibt es nicht und kann es auch nicht geben, weil Verstoß gegen den unabdingbaren Grundgehalt von Art. 1 GG.
4.d) Der Richter könnte sagen, aber die kundigen ARD-Juristen haben doch im Bescheid geschrieben, die Bescheidpflicht stünde im Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag.
Traurig für den Richter, dort steht es nicht. Wer dem Beklagtenvortrag prüfungsfrei vertraut, versäumt die Ermittlungspflicht des VG-Verfahrensrechts.
4.e) Der Richter könnte sagen "kann ja passieren." Traurig für den Richter, Art. 31 BVerfGG und BVerfG 1 BvR 665/10 zwingen so eindeutig zur Befreiung... keine Ausflucht möglich.
Missachtung des maßgeblichen BVerfG-Entscheids eines Rechtsgebiets ist nicht, was "ja mal passieren kann".
4.f) Der Richter könnte sagen: Die kundigen ARD-Juristen behaupten, die Bescheidpflicht ergäbe sich aus BVerwG 6 C 10.18 vom 30. Oktober 2021.
Traurig für den Richter, das steht dort leider nicht. Vielmehr erklärt das Gericht sogar schätzungsweise die Häffte der VG-Entscheide seit 2013 für rückwirkend unwirksam, nämlich alle "Geringverdiener-Entscheide", weil es seine eigene Rechtsprechung von vor etwa 10 Jahren für rückwirkend (!) unwirksam erklärt.
Ein VG-Richter, der auf irrigen Beklagtenvortrag vertraut, statt selber zu sichten, handelt fehlerhaft.
5. Die Frage lautet: Wie wäre es, wenn der Kläger nun beim Amtsgericht den Richter auf Erstattung der Gerichtskosten verklagt?
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Das wäre ein Rechtsstreit, den der Bürger verlieren dürfte. Es wird also hier nicht geraten, diesen zu führen. Hier wird ohnehin zu nichts geraten.
Rein taktisch gesehen wäre das fein? - Das ist also wie immer. Hier wird zu nichts geraten.
6. Nun zur Arbeit in diesem Thread:
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Alle Rechtsgrundlagen, ob und wie von Richtern Schadensersatz für Fehlurteile verlangt werden kann:
- Rechtsprechung
- rechtswissenschaftliche StellungnahmenMan beachte die Feinheit des Unterschieds:
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- Wir werfen dem Richter nicht vor, subjektiv vorsätzlich und "verwerflich" ein Fehlurteil geplant zu haben.
- Wir werfen aber vor, einen unverzeihlichen Fehler gemacht zu haben und hierbei (auch) gegen die EU-Charta verstoßen zu haben. Wir sagen gerade nicht, es sei "Rechtsbeugung", denn bei einem solchen Vorwurf tritt man etwas los, was man schlecht bändigen kann.
- Und der Kläger beruft sich auf die EuGH-Rechtsprechung, wonach eine persönliche Haftpflicht des Richters für die Gerichtskosten seines Fehlentscheids in Betracht komme.
- Der Richter könnte erwarten, dass der Bürger bis zum EuGH es ausstreitet. Allerdings steht die niedrige Betragshöhe von rund 150 Euro entgegen. Das endet vielleicht definitiv beim Amtsgericht.
- Aber immerhin, das könnte im rechtswissenschaftlichen Schrifttum Spuren erzeugen.
7. Bitte nicht in diesem Thread Allerwelts-Meinungen "geht nicht",
"hat keinen Sinn", "Fehlurteile sind schäbig", "alle sind gegen uns" usw.usw.. Dies ist kein Stammtisch-Thread, sondern wir wollen Rechtsquellen sammeln für die zivilrechtliche Finanzhaftung von Richtern bei Fehlentscheiden. Das ist zwangsläufig grenzwertig und es wird schwierig sein, viel zu finden. Doch darauf kommt es gar nicht an.
"Verklage einen und überzeuge 200 - in dem Sinn, leichtfertige Fehlurteile, das macht viel Ärger, lieber Verfahren aussetzen und abwarten, wie die Sache ausgeht mit den aktuellen Landesverfassungsbeschwerden bundesweit".