Dieser Thread bleibt mit Sorgfalt auszuwerten. Die Motivation laut Einstiegsbeitrag ist nicht der Kernwert. Wir haben hier vielmehr folgende Schwachpunkte, die argumentativ für Verfassungsbeschwerden auszuwerten sind:
1. Beitrag über die Definitionsswäche:
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https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35312.msg213792.html#msg213792Hier ist klar ersichtlich,
- dass es sich um eine getarnte Realsteuer handelt,
- die bei der Erhebungsgrundlage aber mit dem Objekt definitorisch nicht klarkommt
- weil dieses Objekt seiner Natur nach zur Erhebungsgrundlage einer "pauschalen Grundsteuerzulage pro Einheit"
- nicht gut geeignet ist
- erst recht nicht als eigentlich gemeinte Mediensteuer mit Einheitspauschale für völlig Unterschiedliches von 30 qm Hinterhaus bis 300 qm Komfortvilla.
Die Haupt-Grundsteuer hat dies Problem nicht. Das deutsche gefestigte Grundbuchsystem mit den grenzstein-vermessenen Parzellengrenzen schafft eindeutig umgrenzte Erhebungsgrundlagen der Besteuerung und die Besteuerung ist nicht Einheitspauschale für Verschiedenes, sondern differenziert.
Hier haben wir Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass bei fehlender ausgewogener Differenzierung sehr konkret die Grundsteuer verfassungswidrig wird. Genau wegen dieser geurteilten Differenzierungspflicht wird das Grundsteuersystem je gerade bundesweit umgebaut.
2. Insoweit ist beispielsweise die Einkommensteuer
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bezüglich der realen Vielfalt der Erhebungsgrundlage nicht besser gestellt. Nur geht es da um hohe Beträge, sodass das Ausdifferenzieren in 1000den von Gesetzes- und Verordnungsseiten vertretbar ist. Ferner ist der Steuersatz einkommens-korreliert, also grundrechte-konform,
während die "getarnte Grundsteuerzulage" eine verdeckte völlig unzulässige Umverteilung von unten nach oben darstellt im statistisichen bundesweiten Summenwert.
3. Für die Rundfunkabgabe ist es von der komplexen Rechtsfindung
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zum primitiven Machtspiel entartet, indem die asymmetrische Übermacht der Juristen faktisch der "Recht"-Sprechung ihre Deutung diktierte: Wen wir auf dem Schirm haben, den müsst ihr Richter bitteschön zur Zahlung zwingen
- oder euch durch eine Richtervorlage outen, viel Spaß, Herr Richter / Frau Richterin, für die Negativpunkte der Karriere wegen fehlender Aktenpunkte-Wegerledigung und Schwimmen gegen den Strom aller Ihrer Kolleg*en*innen."
4. Die andere Frage ist die der Beitrags-"Gerechtigkeit",
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mit den Extrembeispielen des Obdachlosen und der alleinerziehenden Mutter mit Teilzeit-Job:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35312.msg213808.html#msg213808Fallbeispiele könnte man vielfältig ausweiten, beispielsweise für Senioren-Luxuswohnheime und Luxushotels, wo eigentlich Wohnungen im Sinn des Beitragsrechts vorliegen. Sofern ein Dauermieter Milliardär aus Nahost (ja, das gibt es) dann die Zahlung verweigert, gute Idee, in den Knast bis zur Offenlegung seiner weltweiten Vermögensverhältnisse.
5. Skurril ist natürlich auch die Meldepflicht für eine leerstehende Wohnung
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des Leerstands durch den Wohnungsbesitzer, den es im Sinn der Nutzung laut Gesetz nicht gibt,
oder die studentische wahlweise Zahlungspflicht je nachdem, ob er wahlweise seinen Wohnsitz für den Studiumsort oder bei den Eltern meldet, wo der Student jonglieren muss mit den eventuellen finanziellen kleinen Vorteilen am Studiumsort, falls Wahl als Hauptwohnsitz.
6. "Dies und das und noch so was" ist also vorgemerkt
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für kurz gefasste argumentative Verarbeitung im Anhang zu Verfassungsbeschwerden, eine Verarbeitung, die hier nur angedeutet werden konnte, weil über das Wie noch ein wenig nachgedacht werden muss.