Tag 121 (noch 60 Tage): Wenn es darum ginge, sich mit allen unsinnigen und falschen Behauptungen des Lobbyisten Keymis zu beschäftigen, könnten wir hierzu ein eigenes Thread mit der Überschrift „Worst of Oliver Keymis“ eröffnen, weshalb ich nur darauf hinweise, dass der Abgeordnete Keymis in maßgeblicher Weise in den Gremien des NRW-Landtages Regie geführt hat, um den Rundfunkbeitrag in Nordrhein-Westfalen durchzusetzen. Der Lobbyist Keymis war es auch, der Debatten über die Aussetzung des Rundfunkbeitrages in Nordrhein-Westfalen zum Jahresende 2013 verhindert hat, als die Landtage darüber informiert wurden, dass es zahlreiche Klagen gegen den Rundfunkbeitrag gäbe. Hierzu stellte Keymis in einer Plenarsitzung des NRW-Landtages vom 19.12.2013 das Folgende fest:
Ich will auch noch mal deutlich machen: Wir haben rund 40 Millionen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, und es wurden rund 600 juristische Verfahren zur Umstellung auf den Beitrag angestrengt. Das ist meiner Ansicht nach im Verhältnis nicht so überbordend, dass man deshalb die Welt politisch aus den Angeln heben müsste (vgl. Plenarprotokoll 16/47, Seite 4554). Kurzlink zum Protokoll (PDF): https://kurzelinks.de/xyr2
Alle Dokumente zur Plenarsitzung vom 19.12.2013:https://www.landtag.nrw.de/home/aktuelles-presse/termine/kalendertermine-nach-datum.html?von_datum=20131219&bis_datum=20131219&kmonat=12&kjahr=2013Zu diesen 600 Verfahren, die Keymis erwähnt, muss festgestellt werden, dass es zu diesem Zeitpunkt viele Bürger gab, die noch gar keine Möglichkeit hatten, gegen den Rundfunkbeitrag zu klagen, da ihnen gar kein Rechtsweg eröffnet war. Zu diesen Menschen gehören die 3,5 Millionen Wohnungsinhaber, die im Jahre 2014 erst durch Direktanmeldung (Zwangsanmeldung) angemeldet wurden (vgl. Geschäftsbericht Beitragsservice 2014, S. 17),
Direktanmeldung (Zwangsanmeldung):https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg214309.html#msg214309was ebenfalls noch nicht einen Rechtsweg ermöglicht hat, weil die betroffenen Haushalte erst einen Festsetzungsbescheid abwarten mussten, der erstmalig einen Widerspruch gegen den Rundfunkbeitrag innerhalb einer Monatsfrist ermöglicht hat. Selbst dann haben nur wenige einen Widerspruchsbescheid erhalten, der eigentlich gesetzlich vorgeschrieben ist, um den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten zu ermöglichen. Keymis unterschlug auch die stetig ansteigende Zahl der Vollstreckungsverfahren, die es durch die Einführung des Rundfunkbeitrages gab. Es ist jedenfalls nicht bekannt, wie viele Verfahren dieser Lobbyist benötigt hätte, um zu bejahen, dass der Rundfunkbeitrag gestoppt werden muss.
Es ist jedoch bekannt, dass der Lobbyist Keymis im Vorfeld der Einführung des Rundfunkbeitrages sehr intensiv damit beschäftigt war, die zahlreichen Kritiker des Rundfunkbeitrages mit sehr rüden Methoden abzubügeln. Hierzu mal ein paar Beispiele aus Abgeordnetenwatch:
Oliver Keymis - Fragen und Antworten: Nordrhein-Westfalen 2010-2012:https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/oliver-keymis/fragen-antworten?parliament_period=86