Mit der Aussage wird definitiv bestätigt, daß ZDF und ARD, (mithin alle 9 LRA), zueinander in Wettbewerb stehen.
Das ZDF dürfte aus dem ganzen derzeitigen Finanzierungs-Schlamassel am wenigsten belastet herausgehen, wenn es weiterhin auf Eigenständigkeit beharrt und sich weitestgehend raushält.
Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten hat den Rang eines Bundesgesetzes, (BVerfG - 2 BvR 1481/04 - Rn. 30), und bricht gemäß Art. 31 GG jede Art von Landesrecht, das sich außerhalb der vom Bund gesetzten Norm bewegt, (BVerfG - 2 BvN 1/95 - Rn. 66).
Keine Unterstützung für
- Gegner internationaler, nationaler wie speziell europäischer Grundrechte;
- Gegner nationaler wie europäischer Mindestlöhne;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;