Guten TagX,
rein fiktiv natürlich.
Entscheidend ist, dass die "Maschine" - also der vollautomatische Programmablauf der Großrechenanlage - die Vollstreckung VERANLASST hat. D.h. es erfolgte keine Ermessensausübung (Entscheidung) eines Menschen.
Zur Einführung des § 6a BDSG (alt) wurde damals in der Gesetzesbegründung ausgeführt:
BT-Drucksache 16/10529 vom 10.10.2008https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/105/1610529.pdfZu Nummer 4 (§  6a)
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Der  neue  Absatz  1 Satz  2  konkretisiert  nun  den  Begriff  der  ausschließlich  automatisierten  Verarbeitung  in  dem  Sinne,  dass  eine  ausschließlich  auf  eine  automatisierte  Verarbeitung  gestützte  Entscheidung   insbesondere   dann   vorliegt,   wenn   keine   inhaltliche Bewertung  und  darauf  gestützte  Entscheidung  durch  eine  natürliche   Person   stattgefunden   hat.   Hierdurch   wird   klargestellt,  dass  die  Vorgaben  des  §  6a  nicht  dadurch  umgangen werden  können,  indem  dem  automatisierten  Datenverarbeitungsverfahren,  auf  das  sich  die  Entscheidung  im  Sinne  des §  6a  Abs.  1  stützt,  noch  eine  mehr  oder  minder  formale  Bearbeitung  durch  einen  Menschen  nachgeschaltet  wird,  dieser Mensch  aber  gar  keine  Befugnis  oder  ausreichende  Datengrundlage besitzt, um von der automatisierten Entscheidung abweichen   zu   können.
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Wenn jetzt das Vollstreckungsersuchen vollautomatisch durch Programmablauf ausgelöst wird, ist alles andere 
nachgeschaltet! D.h. der Amträger bei einer staatlichen Vollstreckungsbehörde trifft eine Entscheidung auf Veranlassung der Maschine, also auf Grundlage einer Programmanweisung, die ihm "versichert" die "Verwaltungsakte" seien volXstreckbar und ihn anweist er müsse somit Amtshilfe leisten. 
Er wird also der menschlich nachgeschaltete Teil des GEZ-Programmablaufs. Somit sind der Amträger der VolXstreckungsbehörde, Gerichtsvollzieher, der Richter usw. alle nur nachgeschaltet.
Ich kann also öffentlich durchaus, im Rahmen meines Grundrechtes auf Schmähkritik sagen, dass die nachfolgende Kette der staatlichen VolXstreckungsmaschine - also im Sinne eines die Menschenwürde verachtenden Behörden- und Gerichtssystems - aus Bütteln der GEZ-Maschine besteht. 
Sie sind allesamt die menschlichen Lakaien des GIM der in 2 x IBM z13 Business Class (z13s) Mainframes in Köln, Freimersdorfer Weg 6 wohnt. 
Ich stelle auch im Rahmen meiner Schmähkritik fest, dass Tom Buuhhhrow nicht der Intendant des WDR ist,  sondern auch nur ein Büttel.
Wer der tatsächliche Intendant ist, zeigt das Vollstreckungsersuchen. Denn die Maschine zeichnet mit:
Westdeutscher Rundfunk Köln
Der Intendant Tom Buuhhhrow steht unterhalb der GEZ-Maschine und erhält seine Anweisungen von einem IBM-Mainframe.
Er ist nur die menschliche Strohpuppe des GIM!
Tom hat gar nicht die Befugnis die Haft zu beenden!
Die hat nur GIM!
Tom hat auch nicht den Arsch in der Hose sich gegen GIM zu stellen und wartet auf seinen nächsten Programmbefehl!
Das wird auch am WDR-Programm jaaaaanz deutlich sichtbar! Kein Mensch würde auf die Idee kommen so eine ... piep ... piep (zensiert) zu senden!
Ohh ... ich schweife ab.
Also, entscheidend ist wer die VolXstreckung veranlasst hat. 
Ich würde mal behaupten, dass Programmierer wohl von einer maschinellen Anweisung sprechen würden. 
Na und das ist hier der Fall und gehört in die Öffentlichkeit.
So wie die folgende Schmähkritik:
Tom du bist ein Büttel der GEZ-Maschine, 
ein Büttel,
ein Büttel!
Ich schließe mit dem Ruf:
Freiheit für alle Gefangenen des GEZ-Boykott´s!
Weg mit der Zwangsinhaftierung von Wohnungsinhaber_innen auf Veranlassung der
GEZ-VolXstreckungs-Maschine!
Weg mit der menschlichen Strohpuppe des GIM!
Weg mit WDR-Tom!