Es wird in diesem Zusammenhang von der sogenannten personellen Gewaltenverschränkung gesprochen. Die ist in Deutschland zulässig. Bei sogenanntem Fraktionszwang, zusammen mit verschiedensten privaten Beteiligungen und Karrieren bringt das dann doch wieder die Parteien, besonders in der Regierungspolitik ins Spiel. Auch wenn Abgeordnete ohne Einfluss auf Kommunikationsbeziehungen nach ihrem Gewissen entscheiden sollen, hängt das Zünglein mit an der Waagschale und der politischen Zukunft der Person, sollte sie nicht parteilinientreu abstimmen. Führt leider immer wieder zu Problemen, wenn es ausgenutzt wird. Dabei entstehen gern Interessenskonflikte, die so oder so ausgehen können. Manche schaffen es neutral zu bleiben, andere nicht. Es ist jedoch grundsätzlich erlaubt. Soweit ich weiß, wird sich z.B. auch in der Politikwissenschaft damit befasst. Auf jeden Fall ein spannendes gesellschaftskritisches Forschungsthema, das zu beobachten. Es kommt nicht alleine bei Rundfunkthemen vor.