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Autor Thema: Warum muss eigentlich GEZ gezahlt werden?  (Gelesen 1458 mal)

N
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Warum muss eigentlich GEZ gezahlt werden?
Autor: 20. März 2021, 16:59
Hallo,
kurze Frage in den Raum...

Warum muss eigentlich GEZ gezahlt werden bzw. für was? (Für wen ist klar  :)

Lieben Dank


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Der Rundfunkbeitrag (so wie vormals die Rundfunkgebühr) ist eine (landes-)gesetzlich geregelte öffentlich-rechtliche Last/Abgabe.

Grund der Beitragserhebung: "Innehaben einer Wohnung."
Zahlung dieser Abgabe ist gesetzlich vorgegeben.

Man zahlt also nicht für Programme, deren Inhalte, Qualität oder sonst etwas. Man wird gezwungen, für das "Innehaben einer Wohnung" zu zahlen - ganz egal ob man Empfangsgeräte hat oder nicht; ganz egal ob man den Schlunz überhaupt schaut oder hört oder eben nicht. Dieser Zwangsbeitrag dient der "Finanzierung eines ÖRR". Wieviele Sender die betreiben, was die senden, ob die überhaupt senden: auch das ist egal! ?😢
Ganz überspitzt dargestellt: selbst wenn die 7 * 24 Std. "Testbild" ausstrahlen muss man weiterhin zahlen weil man WOHNT.

Sprich: man muss klar trennen zwischen der Pflicht eine gesetzlich geregelte öffentlich-rechtliche Last/Abgabe zu zahlen und Inhalten gesendeter Programme. Ob einem das passt oder nicht ist eine ganz andere Baustelle.

Zahlt man nicht setzen sich die Bürokratiemühlen in Bewegung: der nicht gezahlte Betrag wird festgesetzt und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben.

Also gilt: Zahlung einstellen, abwarten bis die reagieren und dann in deren Vorgehen Fehler suchen/finden/aufspüren und gegen sie verwenden.

Liest sich dann im Amtsschimmeldeutsch so (aus 2013):
**
Zitat
1. Anknüpfungspunkt der Beitragspflicht
Bislang musste für jedes einzelne Gerät, das zum Empfang von Rundfunk geeignet war (Hörfunk-, Fernsehgerät, internetfähiger PC) eine Gebühr entrichtet werden.
Jetzt ist Anknüpfungspunkt der Beitragspflicht allein das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines nicht lediglich privat genutzten Fahrzeugs.
Ob überhaupt Geräte vorhanden sind oder auf ihre Anzahl kommt es nicht mehr an. Hintergrund dieser Regelung ist, dass in Deutschland nahezu in allen Wohnungen und Betriebsstätten die Möglichkeit zum Rundfunkempfang besteht.

[..]

3. Rechtsnatur und Höhe des Beitrags
Auch der Rundfunkbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und kein privatrechtliches Entgelt.
Er wird mit dem Innehaben einer Wohnung oder einer Betriebsstätte fällig und kann durch Gebührenbescheid festgesetzt werden.
Die Höhe des Rundfunkbeitrags wurde in § 8 RundfunkfinanzierungsStV auf 17,98 € festgesetzt und entspricht damit in der Höhe der bereits seit 1.1.2009 geltenden Gebühr für Fernsehgeräte.
Quelle: http://www.guewe.de/rundfunkbeitrag/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag/02_Grundzuege.htm


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 984
Der Rundfunkbeitrag wird begründet damit, dass:

1.) die Möglichkeit besteht, den ÖRR zu empfangen (dies wird im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag an die Wohnung angeknüpft)
2.) der ÖRR einen Vorteil darstellt, da er sorgfältig recherchiert und nicht verzerrt berichtet (diese Punkte hat das BVerfG genannt)

Die Frage ist allerdings, ob das tatsächlich ausgestrahlte Programm sorgfältig recherchiert und unverzerrt ist … Je mehr Beispiel zusammengetragen werden, die dies widerlegen, desto weniger wird sich die These vom beitragspflichtigen Vorteil juristisch halten lassen. Erst nach dem Urteil des BVerfG aus 2018 wurde bekannt, dass in der ARD mit einem Framing Manual gearbeitet wird, das mehr oder minder eine Anleitung zur Manipulation der Zuschauer ist.



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Diese Antwort läßt aber wesentliche Sachverhalte aus, wie sie im Forum mannigfaltitg diskutiert sind; siehe dafür u. a.

EuGH C-260/89 - Rundfunk - Keine Maßnahme rechtens, die Art 10 EMRK mißachtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35024.0.html

Da der Staat gegenüber jenen Personen, die sich auf diese EMRK in eigener Sache stützen dürfen, keinerlei Einflußnahme im Bereich der Informations- und Meinungsfreiheit tätigen darf, (Art 10 EMRK regelt das), bedarf es zwingend des aktiven Zutuns jener Person, die sich in eigener Sache auf diese EMRK stützen darf.

Auch wenn der Staat die Rundfunkbeitragspflicht an das Innehaben der Wohnung gebunden hat, folgt daraus nicht zwangsläufig, daß sich die wohnungsinnehabende Person für Rundfunk als Informationsmedium der eigenen Wahl entschieden hat oder entscheidet, denn die Pflicht dazu hat es nicht.

Aus europäischer Sicht ist nur der rundfunknutzende Wohnungsinhaber rundfunkbeitragspflichtig.

Was wiederum Rundfunk ist oder nicht ist, geht wiederum aus der "Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste" als auch aus dem RStV hervor.

Das "Warum" wie es im Titel genannt ist, begründet sich alleine in der landesrechtlichen Regelung, denn sowohl Europa- als auch Bundesrecht sehen eindeutig vor, daß kein Verbraucher eine nicht von ihm explizit zur Leistungserbringung an sich bestellte Dienstleistung finanzieren muß.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 241a Unbestellte Leistungen

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241a.html

Zitat
(1) Durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat.
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
(3) Von den Regelungen dieser Vorschrift darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Die Regelungen finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

*)
    Amtlicher Hinweis:
    Diese Vorschrift dient der Umsetzung von Artikel 9 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (ABl. EG Nr. L 144 S. 19).

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
§ 3a Rechtsbruch

https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__3a.html

Zitat
Unlauter handelt, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, und der Verstoß geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen.


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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Alles dazu ist im Netz und speziell im Forum zu finden. Wir können das Einlesen nicht abnehmen, allenfalls Hilfestellungen zum Auffinden der Informationen geben.

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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Ich denke der Fragensteller möchte nicht die Gesetzeslage erfahren. Denn diese ist, wie wir alle wissen und mit Verlaub gesagt - an den Haaren herbeigezogen!
Die Frage nach dem warum, fragt sich eigentlich ein Jeder. Insbesondere des jetzigen Zeitalters, ebenso der vielfältigen Angebote welche kostenlos sind.  Sogar informativ besser.
Eine Begründung - unabhängig der vorgeheuchelten "Rechtsprechung", wäre, dass man eine 8,5 Milliarden teure Geldmaschiene nicht so einfach aufgeben möchte?! Man kann diese auch gar nicht so einfach aufgeben. Hohe Pensionzahlungen stehen schließlich im Raum, welche regelmäßig dem zukünftigen Standard angeglichen gehören.
Man will sich doch schließlich später nicht mit einem Standard-Rentner vergleichen müssen. Wo käme man dann hin...??
Ebenfalls gehört es sich, dass ein Intendant höhere Bezüge (Gage?) als ein/e Bundeskanzler/in erhält. Daher stellt sich ebenfalls auch nicht die Frage, wieso sich die Beiträge erhöhen werden. Auch wenn letztlich die Beitragserhöhung platzte, wird diese kommen. Zum Wohl des Volkes ! 

Frage beantwortet?
Natürlich alles hypothetisch gesehen...


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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

N
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WoW... super  :)
Danke für die vielen Antworten...

Dachte das der Staat auch eine gute (plausibel) Begründung hat warum GEZ gezahlt wird bzw. für was es denn da ist ! 
Der Staat muss doch irgendetwas angegeben haben a'la "Jeder deutsche Bürger/in muss eine rechtliche Informationsquelle besitzen..."
d.h.
im Umkehrschluss ca. 80% der deutschen zahlen GEZ und wissen nicht mal wirklich für was es gut sein soll...


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WoW... super  :)
World of W*rcr*ft.  ;D

Zitat
Danke für die vielen Antworten...
Ja, die Frage nach dem Urgrund des Rundfunkbeitrags ist eins der ganz großen Hauptthemen dieses Forums.  :)

Zitat
Dachte das der Staat auch eine gute (plausibel) Begründung hat warum GEZ gezahlt wird bzw. für was es denn da ist ! 
Die Pointe ist, dass "der Staat" den Rundfunkbeitrag ja gar nicht begründet: In keinem Gesetz(!) steht, wofür der Beitrag eigentlich entrichtet wird.

Gesetzlich geregelt ist nur, dass und wie die Beitragspflicht aus dem Innehaben einer Wohnung entsteht.

Eine Begründung und die Zwecksetzung für den Rundfunkbeitrag hat erst das Bundesverfassungsgericht mit seinem legendären Urteil vom 18. Juli 2018 geliefert.

Dieses Urteil hat für erhebliches Kopfschütteln in der juristischen Fachwelt gesorgt. Der Urteilstext beruht auf wilden Spekulationen, die der Erste Senat aufgrund seiner offensichtlich auf die akademische Welt der etwas Besserverdienenden beschränkten Lebenserfahrung und seiner Fremdheit gegenüber der Gegenwart angestellt und zusammengereimt hat.

Für mich stellt es eins der schlechtesten Urteile dar, die das BVerfG je gefällt hat.

(Andere Schandurteile des BVerfG betreffen die Dauer des Zivildienstes [derzeit wie die Wehrpflicht ausgesetzt] und die grundsätzliche Professorenmehrheit in Hochschulgremien [was seit Jahrzehnten riesigen Verdruss innerhalb der Universitäten verursacht]).

Zitat
Der Staat muss doch irgendetwas angegeben haben a'la "Jeder deutsche Bürger/in muss eine rechtliche Informationsquelle besitzen..."
Die seinerzeitigen Mitglieder des 1. Senat sind in der Zeit von Wum und Wendelin steckengeblieben und hält das deutsche Fernsehen ernsthaft immer noch für eine gute Informationsquelle.

Das hat mit "Rechts" oder "Links" oder mit "Staatsfunk" nichts zu tun: Die "Berichtserstattung" ist einfach grauenhaft.

Selbst die Bild- und Kurzfilmaufnahmen, die  in der Tagesschau oder im heute journal gezeigt werden, sind - wenn man ein bisschen Ahnung von Filmdramaturgie hat, sieht man das: - offensichtlich zusammengewürfelt, billig und aussagelos. Nur Farbillustration des eingesprochenen Kommentars. 

Diese Einspieler habe ich eigentlich auch besser in Erinnerung, als es nur drei Programme gab. (Uff, das ist fast vierzig Jahre her.)

Jede Zeitung mit seriösem Anspruch ist besser als diese "Nachrichtenformate" des deutschen öffentlichen Rundfunks. Ernsthaft.

Und - auch das meine ich - Fernsehen ist ungesund, wie schon immer es ungesund war. Dieser Aspekt wird zu wenig beachtet. Dass ich mit dem Rundfunkbeitrag eine Quelle finanzieren soll, deren Konsum von mehr als 1 Stunde schon eine psychische Belastung darstellt, ist mir persönlich nicht begreiflich. Ich kann jedenfalls nicht mehr so lange TV watchen - da bin ich völlig aus dem "Training". Bekanntlich macht Fernsehgucken extrem schlechte Laune, wenn die Kiste ausgeschaltet wird.

Aber man gilt ja jetzt als Demokratiefeind, wenn man weiter von "Dudelfunk" und "Flimmerkiste" spricht.

Zitat
im Umkehrschluss ca. 80% der deutschen zahlen GEZ und wissen nicht mal wirklich für was es gut sein soll...
Irgendwie wird das hingenommen als eine Art von Nebenkosten für die Wohnung. Selbst bei den Digital Natives, die nun gar keinen deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk konsumieren, ist das noch nicht richtig angekommen.

Deswegen macht sich der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk auch im WWW breit und missbraucht hierfür Beitragsgelder - um am Ende zu behaupten, es werden sogar die 20-Jährigen erreicht, nur weil sie mal auf ein Video eines (gekauften) "Influencers" von funk geklickt haben.

Es scheint aber, dass der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner derzeitigen Verfasstheit doch noch ein böses Ende nehmen wird. Das aber will dieses Forum eigentlich gar nicht. Es will nur, dass die allgemeine Beitragspflicht entfällt.

Der Fall Georg Thiel ist mE schon viel zu bekannt. Das war bei früheren Inhaftigerungen lange nicht so.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. März 2021, 23:53 von DumbTV«

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Ich wiederhole
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Thread-Schließung bleibt ausdrücklich vorbehalten.


Das schließt auch Links zu dem erwähnten BVerfG-Urteil und diesbezüglichen Informationen/ Diskussionen im Forum ein - siehe u.a. unter
BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28254.0

[...]

Weitere Links/ Diskussionen zum Urteil siehe u.a. auch unter

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html

Pressemeldungen: Rundfunkbeitrag im Wesentlichen verfassungsgemäß
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28121.0

Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28119.0

Widersprüche in den Urteilen des BVerfG (aus akt. Anlass)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28153.0

Begründung Widerspruch/ Klage nach BVerfG-Urteil vom 18.07.2018?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28123.0

Stolperfalle für den ÖRR: Die Zweitwohnungsbefreiung. Die Ungereimtheiten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28203.0


Soviel Mühe muss sein.

Die Moderatoren haben keine Zeit und auch wirklich keinen Nerv, ständig und immer wieder darauf hinzuweisen und derlei Informationen jedem hinterherzutragen/ nachzutragen/ zu ergänzen.

Das Forum und die Moderatoren sind auf diesbezügliche Unterstützung und Mitwirkung aller Forum-Mitglieder angewiesen.

Danke.


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