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Autor Thema: Rundfunkbeitrag doch bar bezahlen? Streit geht weiter!  (Gelesen 1060 mal)

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  • Beiträge: 216
pcwelt.de , 11.03.2021

Rundfunkbeitrag doch bar bezahlen? Streit geht weiter!

Darf man den Rundfunkbeitrag doch bar bezahlen? Darüber entscheidet bald das Bundesverwaltungsgericht. Das sagen Verbraucherschützer.

Zitat
Das Bundesverwaltungsgericht müsse nun also prüfen, ob "eine solche Beschränkung im Hinblick auf das Ziel des tatsächlichen Einzugs des Rundfunkbeitrags verhältnismäßig ist“, wie es der BR formuliert.

Weiterlesen auf:
https://www.pcwelt.de/news/Rundfunkbeitrag-doch-bar-bezahlen-Streit-geht-weiter-10992686.html


Weitere Informationen und Querverweise siehe u.a. unter
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31988.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. März 2021, 01:17 von Bürger«

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  • Beiträge: 540
Zitat von: Aus dem Artikel
Bis der Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung verkündet, ändert sich für Rundfunkbeitragszahler aber nichts. Sie müssen also vorerst in jedem Fall den Rundfunkbeitrag bargeldlos bezahlen.

Dieser Satz aus dem Artikel ist ein bisschen blöd formuliert, denn die Satzungen der Landesrundfunkanstalten sind Landesrecht, während §14 des Bundesbankgesetzes bundesweites Recht ist. Das steht formal über dem Landesrecht einer Landesrundfunkanstalt. Es ist eben gerade sehr wohl strittig was hier wirklich gilt, denn man darf sich ja durchaus auf Bundesrecht berufen. Die Kernaussage dahinter, am besten brav zu bezahlen, halte ich für etwas vorschnell.

Weiterhin hat der Europäische Gerichtshof ja auch eingeräumt, dass die EU-Länder entsprechende innerländische Regelung treffen können. Der Verwaltungsaufwand der auf den ÖRR effektiv zukäme ist eigentlich sehr geringfügig. Im einfachsten Fall geht man zur nächsten Stadtverwaltung, füllt einen Wisch aus und die Beamten dort nehmen die Überweisung vor.
Es gibt auch Dienstleister die sowas gegen geringes Entgelt machen. Wenn es heutzutage möglich ist, in jedem Blumenladen Pakete für die deutsche Post zu verschicken und im Supermarkt Geld abzuheben, ist der wirkliche Aufwand dahinter nicht so viel höher. Entscheidend ist am Ende nur, dass das Geld rein kommt und die passende Beitragsnummer dazu im Begleittext der Überweisung steht. Von welchem Konto das Geld kommt, ist doch egal.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. März 2021, 09:41 von DumbTV«

 
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