Bis der Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung verkündet, ändert sich für Rundfunkbeitragszahler aber nichts. Sie müssen also vorerst in jedem Fall den Rundfunkbeitrag bargeldlos bezahlen.
Dieser Satz aus dem Artikel ist ein bisschen blöd formuliert, denn die Satzungen der Landesrundfunkanstalten sind Landesrecht, während §14 des Bundesbankgesetzes bundesweites Recht ist. Das steht formal über dem Landesrecht einer Landesrundfunkanstalt. Es ist eben gerade sehr wohl strittig was hier wirklich gilt, denn man darf sich ja durchaus auf Bundesrecht berufen. Die Kernaussage dahinter, am besten brav zu bezahlen, halte ich für etwas vorschnell.
Weiterhin hat der Europäische Gerichtshof ja auch eingeräumt, dass die EU-Länder entsprechende innerländische Regelung treffen können. Der Verwaltungsaufwand der auf den ÖRR effektiv zukäme ist eigentlich sehr geringfügig. Im einfachsten Fall geht man zur nächsten Stadtverwaltung, füllt einen Wisch aus und die Beamten dort nehmen die Überweisung vor.
Es gibt auch Dienstleister die sowas gegen geringes Entgelt machen. Wenn es heutzutage möglich ist, in jedem Blumenladen Pakete für die deutsche Post zu verschicken und im Supermarkt Geld abzuheben, ist der wirkliche Aufwand dahinter nicht so viel höher. Entscheidend ist am Ende nur, dass das Geld rein kommt und die passende Beitragsnummer dazu im Begleittext der Überweisung steht. Von welchem Konto das Geld kommt, ist doch egal.