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Autor Thema: Mann kommt in Haft, weil er Fernsehgebühren nicht bezahlt  (Gelesen 4586 mal)

C
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reitschuster.de, 02.03.2021

Wegen Forderung des WDR von 651,35 Euro
Mann kommt in Haft, weil er Fernsehgebühren nicht bezahlt

Von Boris Reitschuster

Zitat
Im Nordrhein-Westfälischen Borken ist ein Mann festgenommen und in Haft genommen worden, weil er seine Rundfunkbeiträge nicht bezahlt hat. Bereits seit 2016 weigert sich der Technische Zeichner Georg Thiel hartnäckig und „aus Gewissensgründen“, die Gebühren zu bezahlen, wie Olaf Kretschmann von der Initiative „Rundfunk-frei“ berichtet. Thiel sei am 25. Februar in Haft gekommen und habe zwischenzeitlich auch noch einmal mit ihm telefonieren können, als er im Polizeiwagen saß und in die Haftanstalt gefahren wurde, so Kretschmann. Auf eine Presseanfrage an das Amtsgericht Borken zu der Causa kam leider keine Antwort.
[…]
Ich habe an den WDR folgende Fragen gestellt: „Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie von der Verhaftung von Georg Thiel wegen Nicht-Bezahlen seiner Fernsehgebühren und eines Vollstreckungstitels von Ihnen in Borken Bescheid wissen und ob diese Verhaltung von Ihnen betrieben wurde bzw., falls nicht, in Ihrem Sinne ist.

Die Antwort kam sehr schnell: „Aus Sicht des WDR ist eine sog. Erzwingungshaft im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag in der Regel nicht verhältnismäßig, Und tatsächlich ist die Beantragung eines Haftbefehls durch die Vollstreckungsbehörden die absolute Ausnahme. Der WDR erfährt davon oft erst im Nachgang, denn sobald wir den Vorgang an die Behörde abgegeben haben, sind wir dieser gegenüber nicht weisungsbefugt und haben keinen Einfluss auf die ergriffenen Maßnahmen. So hat es sich auch in dem von Ihnen genannten Fall verhalten.
[…]

Weiterlesen auf:
https://reitschuster.de/post/mann-kommt-in-haft-weil-er-fernsehgebuehren-nicht-bezahlt/

siehe auch:
Auf Antrag des WDR und Stadt Borken droht am 25.02.21 die Inhaftierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34912.0


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"Nicht-Bezahlen seiner Fernsehgebühren" ist keine so gute Formulierung.

Besser wäre: "Nichtzahlung der gegen ihn festgesetzten Rundfunkbeiträge"

Interessant ist, dass der Forderungsgläubiger WDR selbst von der Nichtverhältnismäßigkeit der Erzwingungshaft spricht. Das sollte in eine Beschwerde gegen die Haft aufgenommen werden.


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S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Die Formulierung: "...weil er Fernsehgebühren nicht bezahlt" ist eine versteckte Diskriminierung. Wer das liest und mit dem Fall nicht vertraut ist, muss zu dem Schluß kommen, dass da jemand trotz Nutzung nicht gewillt ist, dafür auch zu bezahlen. Also ein "Schwarzseher".

Und langsam glaube ich, dass die ständige Verwendung des Begriffes "Rundfunkgebühr" in der Presse nichts anderes darstellt, als eine versteckte Kampagne, welche suggerieren soll, dass jeder Mensch auch Rundfunk nutzt.
Niemand kann wirklich so dämlich sein, dass er nicht wenigstens den einfachsten Unterschied zwischen einer Gebühr und einem Beitrag kennt.

Wenn ich beispielsweise eine Unfallversicherung oder eine Kaskoversicherung fürs Auto abschließe, zahle ich dann eine Versicherungsgebühr? Nein, ich zahle einen Versicherungsbeitrag damit ich die Versicherung im Schadensfall in Anspruch nehmen kann.
So ein Schadensfall, so Gott will, muss aber hoffentlich niemals eintreten. Aber die Versicherung muss dennoch regelmäßig gezahlt werden.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

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(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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reitschuster.de, 02.03.2021

Wegen Forderung des WDR von 651,35 Euro
Mann kommt in Haft, weil er Fernsehgebühren nicht bezahlt

Von Boris Reitschuster

Zitat
Die Antwort kam sehr schnell: „Aus Sicht des WDR ist eine sog. Erzwingungshaft im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag in der Regel nicht verhältnismäßig, Und tatsächlich ist die Beantragung eines Haftbefehls durch die Vollstreckungsbehörden die absolute Ausnahme. Der WDR erfährt davon oft erst im Nachgang, denn sobald wir den Vorgang an die Behörde abgegeben haben, sind wir dieser gegenüber nicht weisungsbefugt und haben keinen Einfluss auf die ergriffenen Maßnahmen. So hat es sich auch in dem von Ihnen genannten Fall verhalten.
[…]
Da bleiben aber Fragen? (Siehe Hervorhebung in Rot).


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 180
    • Wer suchet, der findet!
Da bleiben aber Fragen? (Siehe Hervorhebung in Rot).

Richtig. Soweit ich mich erinnern kann, gab es bereits hier im Forum eine Auseinandersetzung/kommentierte Fassung solcher Vorgänge, aus der Hervorging, dass das wohl doch nicht so ist, wie der WDR es zu behaupten versucht. Ein Verweis wäre gern gesehen. Ich finds nur leider nicht mehr.


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Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

  • Beiträge: 984
Es ist richtig, dass die Landesrundfunkanstalt gegenüber der Vollstreckungsbehörde nicht "weisungsbefugt" ist. Allerdings stellt die Landesrundfunkanstalt als Forderungsgläubigerin einen Antrag auf Amtshilfe für die Vollstreckung bei der Gemeinde. Die Gemeinde wird dann Vollstreckungsgläubigerin.

Wenn im Rahmen des Vollstreckungsantrages nicht beantragt wird, ggf. auch eine Verhaftung zur Abgabe der Vermögensauskunft durchzuführen, wird der Gerichtsvollzieher dies von sich aus nicht tun. Nur wenn auch diese Maßnahme beantragt wurde, ist gesichert, dass die Kosten der Inhaftierung vorgestreckt werden. Bei einer bis zu sechsmonatigen Inhaftierung ist das eine erhebliche Summe, die in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Rundfunkbeiträgen steht.

Nun muss die Frage geklärt werden, wer die Kosten der Inhaftierung gegenüber der Haftanstalt vorstreckt. Daraus kann dann gefolgert werden, wer die Inhaftierung rechtlich zu vertreten hat. Selbst wenn dies die Gemeinde sein sollte, entbindet das die Landesrundfunkanstalt aber nicht von der politischen Verantwortung.


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g
  • Beiträge: 133
Niemand kann wirklich so dämlich sein, dass er nicht wenigstens den einfachsten Unterschied zwischen einer Gebühr und einem Beitrag kennt.
Tut mir leid, aber kein Mensch, der sich nicht mit solch einem Unsinn auseinandersetzt, kennt den Unterschied. Das sind nur wir Hansel und irgendwelche Juristen.


Edit "Bürger": Hier bitte keine Grundsatzdebatten über "Gebühr" und "Beitrag". Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. März 2021, 17:19 von Bürger«

Z
  • Beiträge: 1.564
Die "Weisungsbefugnis" für irgendwelche Aktionen ist Augenwischerei. Denn irgendjemand muß die Maßnahmen vorfinanzieren. Ohne Kostenübernahme geht keiner in den Bau, schließlich könnte er da ja ein halbes Jahr bleiben, bei Kost und Logis, zweifelhaft, ob man das jemals beim Betroffenen beitreiben kann.
Die spannende Frage ist halt: Übernimmt die Stadkasse/Gerichtsvollzieher/Finanzamt (je nach Bundesland die Vollstreckungsstelle) die Vorfinanziereung, oder der Gläubiger, sprich die Landesrundfunkanstalt?
Wäre ja mal eine Anfrage wert...


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  • Beiträge: 582
reitschuster.de, 02.03.2021

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Von Boris Reitschuster

Hallo,

mir kam gerade der Gedanke, daß hier künstlich ein Thema geschaffen wurde (Verhaftung wegen Nichtzahlung von Rundfunkbeitragen) um von dem nunmehr aufkommenden Skandal "Gelder aus den Beitragszahlungen der BürgerInnen" massenhaft durch die ÖRs bei einer Bank (ver)spuliert) abzulenken.

Auch der NDR ist Kunde bei insolventer Greensill Bank
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34996.0

Ist nur so ein Gedanke......

Denn es keimen ja doch einige Fragen auf:
Wenn der ÖR Geld "übrig hat", um Spekulationen anzusetzen, warum läßt man es nicht bleiben, und reduziert stattdessen den Rundfunkbeitrag ?
Welche Rechtsgrundlage gibt es, um aus dem Funktionsbedarfdeckenden (angeblich) Rundfunkbeitrag noch Gelder für hochriskante Anlagemöglichkeiten abzugreifen ?
Ist das nooch Funktionserforderlich...

Grüße
Adonis


Edit "Bürger" - wiederholter Hinweis: Querverweis/ Link oben ergänzt.
Bitte nicht einfach nur Themen einwerfen, sondern wenn, dann auch Querverweise zum aufgeworfenen Thema.
Die Moderatoren sind dabei auf die aktive, eigenverantwortliche Mitwirkung aller Forum-Mitglieder angewiesen. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. März 2021, 12:44 von Bürger«

C
  • Beiträge: 9
Ich bitte um Verzeihung (v.a. von Seiten "Bürger")!

* die Bezeichnung Rundfunk-GEBÜHR ist falsch, sie würde Leistungsbezug
  bedingen.
* die Bezeichnung Rundfunk-BEITRAG ist verharmlosend, Du bist in keinem
  Verein und keiner Solidargemeinschaft und trägst nichts bei, Du gibst
  nur ab.
* Gebrüder P. und F. Kirchhof sprachen ausdrücklich von ABGABE, politisch
  wird gerne beschönigend von "Demokratieabgabe" gesprochen.
. Steuer, Gebühr, Beitrag, Abgabe sind unterschiedliche Arten von Zahlungen.

Auch wird in unterschiedlichen Gesetzen von Rundfunk- UND FERNSEHanstalten
gesprochen, eben weil das Fernsehen der Hauptnutzer der Abgaben ist.

Ich plädiere dafür, dass wir, die "community" der Engagierten, wenigsten
soviel Ressourcen haben, dass wir uns nicht die Redeweise der Anstalten zu
eigen machen!

Ich plädiere auch dafür, dass nicht immer gleich gelöscht wird, wir sind
doch hier einigermaßen pural aufgestellt oder? (Denke ich wenigstens ...)

Danke für Euer Verständnis!


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  • Beiträge: 7.388
@Chasseur
Im Forum ist das alles bekannt; für Europa ist diese Abgabe eine Steuer, zu deren nationalen Einführung die Länder des Mitgliedsstaates ob Art 105 GG nicht befugt sind, nur der Mitgliedsstaat selber hätte das steuerlich gedurft, nicht seine Regionen. Das Mitgliedsland darf aber nicht, weil es nach GG keine Befugnis hat, jenen Bereich zu regeln, dieses wiederum dürfen nur die Regionen.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
@Chasseur
Das mag ja alles richtig sein, jedoch gehört die Abgabenfrage eher in Themen, wie das folgende:
Zeitungsmeldungen: Der Weg vom Steuermodell nach Kirchhof zum Rundfunkbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29194.0.html

Denn bei der Verhaftung von Georg Thiel geht es nicht darum, dass er die Zahlung einer Abgabe verweigert hat, sondern darum, dass er eine Vermögensauskunft verweigert hat, weil er sich gegen das Unrecht aus dem Rundfunkbeitragstaatsvertrag wendet. Das ist letztendlich genauso eine politische Verhaftung wie die Verhaftungen im Iran, wo die Menschen, die sich gegen das dortige System wenden, unter dem Vorwand verhaftet werden, dass sie angeblich CIA-Agenten seien und anschließend nach einer solchen Gesetzeslage verurteilt werden. Wir müssen uns ganz konkret mit dem Machtanspruch der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beschäftigen, in dem diese behaupten, dass sie die Demokratie seien.

Es geht also auch um das schräge Demokratieverständnis der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, dass einer Gegenbewegung bedarf. Eine solche Gegenbewegung kann beispielsweise darin bestehen, sich gegen den Machtanspruch der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten per Volksentscheid zu wenden:
Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz (Kein RBStV)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30210.msg203314.html#msg203314     

Darüber hinaus enthält der Reitschuster-Kommentar auch einen inhaltlichen Fehler. Nach meinem Kenntnisstand verweigert Georg Thiel nicht erst seit 2016 sondern seit der Einführung des Beitrages im Jahre 2013 die Zahlung des Rundfunkbeitrages, was nicht selten ist. Ein Bekannter von mir hat in vergleichbarer Situation erst letztes Jahr eine Ankündigung der Vollstreckung für den Beitragszeitraum von 2013 bis 2016 erhalten, was in etwa derselben Forderung entspricht, die Georg Thiel zahlen soll. Da die Festsetzungsbescheide aus diesem Zeitraum offensichtlich alle im vollständig automatisierten Verfahren ergangen sind, bestehen unter Umständen auch Zweifel, ob die Festsetzungsbescheide von Herrn Georg Thiel überhaupt vollstreckbar sind, weil es für das vollautomatische Verfahren zu diesem Zeitpunkt noch kein Gesetz gab.   


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

 
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