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Autor Thema: Zeitungsmeldungen: Der Weg vom Steuermodell nach Kirchhof zum Rundfunkbeitrag  (Gelesen 1730 mal)

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Ich hatte mal etwas Zeit mir alte Zeitungsmeldungen zum Steuermodell nach Kirchhof, das scheinbar auch Bierdeckelsteuer oder Einheitssteuer genannt wird, zu lesen. Ausgehend von der Information, dass der Rundfunkbeitrag auf diesem Steuermodell basiert, habe ich einige interessante Zeitungsberichte gefunden.
Das Steuermodell muss wohl für viel Diskussionsstoff im Wahlkampf zum Bundestag 2005 gesorgt haben, wenn die FAZ in ihrer Ausgabe vom 05.09.2005 schreibt:
Zitat
Das hat es noch nie gegeben. Nicht die mögliche neue Bundeskanzlerin Angela Merkel steht im Mittelpunkt des Wahlkampfes, sondern ihr potentieller Finanzminister. Paul Kirchhof zieht mit seinem Steuermodell alle Aufmerksamkeit auf sich. Und wird dabei von allen Seitenattackiert.
Unsozial, Marketing-Trick - die Regierung kritisiert die Pläne, weil sie Reiche entlaste und die Armen schröpfe. „Die Sekretärin muß genausoviel zahlen wie ihr Chef“, lautet der Vorwurf. Und selbst die Union, für die Kirchhof antritt, meckert am Modell herum.

Kirchhof-Modell: Die Reichen profitieren am meisten
http://www.faz.net/-gqg-r0j7
Dieser Vorwurf trifft natürlich auch auf den Rundfunkbeitrag zu, da auch hier die Sekretärin und ihr Chef denselben Beitrag zahlen sollen. Diesen Sachverhalt bezeichnet der Beitragsservice in seinen Jahresberichten übrigens als Beitragsgerechtigkeit (vgl. ebenda). Es wird dabei jedoch vergessen, dass der Einheitsbeitrag aus dem Kirchhofmodell vor allem Selbstständige und Freiberufler mit geringen Einkommen trifft, die auch ohne solche pauschalen Einheitsabgaben unter der Last des Willens nicht von irgendwelchen Sozialbehörde abhängig sein zu wollen, leiden müssen. Hierzu schreibt Dr. Winkler in seiner kritischen Stellungnahmen zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichte folgendes:
Zitat
Galt bislang die Steuerhoheit des Bundes, können nun die Länder qua Vorzugslast nahezu beliebige Abgaben erheben, die sich faktisch nicht von Steuern unterscheiden. Schlimmer noch: das bislang geltende Gebot der Belastungsgleichheit wird ebenfalls über Bord geworfen, indem die Abgabenschuldner unabhängig vom persönlichen wirtschaftlichen Nutzen und unabhängig von ihrer individuellen Leistungsfähigkeit die Abgabe in fester Höhe entrichten müssen.

Zurück ins Funkhaus
https://www.telemedicus.info/article/3311-Zurueck-ins-Funkhaus.html
Da die Einheitssteuer bereits Realität in vielen osteuropäischen Ländern ist, kann man sich schon fragen, wie weit wir eigentlich von den extremen sozialen Unterschieden in diesen Ländern noch entfernt sind. Denn auch in Deutschland gibt es immer mehr Superreiche, während sich die einfachen Beschäftigten immer mehr einschränken müssen. Hierzu schreibt „Die Zeit“ in ihrer Ausgabe vom 01.09.2005 beispielsweise folgendes:
Zitat
Gerade das Beispiel Russland aber zeigt, dass der Zusammenhang zwischen einer niedrigen Einheitssteuer und wachsenden Staatseinnahmen so eindeutig nicht ist. Hohes Wirtschaftswachstum durch hohe Ölpreise, stark steigende Reallöhne und eine härter durchgreifende Steuerfahndung seien die wichtigsten Gründe für die gute Haushaltslage in Moskau, meint Wolfram Schrettl, Ökonom von der Freien Universität Berlin, der sich auf eine detaillierte Studie des Internationalen Währungsfonds stützt.

Niedrige Steuer für alle
https://www.zeit.de/2005/36/Osteuropa

Da die Einheitssteuer nicht wirklich zu einer Entlastung der hochverschuldeten Personenhaushalte geführt hätte, war dieses Modell so denn auch ersteinmal vom Tisch. Nachdem sich jedoch der Prof. Dr. Paul Kirchhof mit seinem Gutachten über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS bei den Medienvertretern im Jahre 2010, eingeschmeichelt hatte, stand die Einheitssteuer plötzlich im Jahre 2011 wieder auf der Tagesordnung. Denn hierzu berichtet „Die Welt“ in ihrer Online-Ausgabe vom 28.06.2011:
Zitat
Paul Kirchhof ist wieder da. Kaum einer hatte damit gerechnet, dass „der Professor aus Heidelberg“, wie ihn der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) einst verunglimpft hat, wieder auf der politischen Bühne auftaucht – und das zu einer Zeit, in der die Koalition, als deren Finanzminister er einst vorgesehen war, von einer Steuererklärung auf dem Bierdeckel nichts mehr wissen will.

Was das Kirchhof-Konzept für Steuerzahler heißt
https://www.welt.de/politik/deutschland/article13455884/Was-das-Kirchhof-Konzept-fuer-Steuerzahler-heisst.html

Er wäre schön, wenn wir die Problematik der Einheitssteuer (womit nicht der Solidaritätszuschlag zur Finanzierung der Einheit gemeint ist) im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag hier sachlich diskutieren könnten, damit die von mir aufgezeigten Parallelen vielleicht noch deutlicher werden. Der Betreff sollte daher auch so etwas wie ein Sammelthread zum aufgezeigten Thema sein.


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

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Zur Diskussion des Rundfunkbeitrages, der nach dem Vorbild des Steuermodels von Prof. Dr. Paul Kirchhof konzipiert wurde, gehört das Problem, dass viele Selbständige (Freiberufler) wegen der zusätzlichen Belastung durch den Rundfunkbeitrag in die Sozialhilfe (oder Hartz IV wie das heute heißt) abgerutscht sind. Es ist zwar nicht bekannt, wie sehr die Sozialkassen durch die Einführung des Rundfunkbeitrages (also seit dem Jahre 2013) belastet wurden, jedoch liegt der Verdacht nahe, dass viele Selbständige mit geringem Einkommen in die Sozialhilfe gehen mussten. Hierzu muss man nur auf die Berichte hier im Forum verweisen, wo berichtet wird, dass der Beitragsservice bei Anträgen auf Befreiung hartnäckig darauf besteht, dass Personen mit geringfügigen Einkommen zu Sozialbehörden gehen sollen, um ihre Bedürftigkeit zu erklären. Der Aufstau der angeblichen Schulden, die in einigen Fällen mittlerweile sogar bei fast 2000 Euro liegen dürften, ist wohl ein anderer Faktor, der zur Flucht in die sozialen Systeme geführt haben dürfte.

Hierzu vielleicht mal ein Rechenbeispiel: Eine selbständige Person verdient 1150 Euro im Monat. Diese Person mit geringem Einkommen würde nach der aktuellen Lage keine Befreiung vom Rundfunkbeitrag erhalten, weil sie keinen Anspruch auf die Ausstellung einer Bescheinigung der sozialen Bedürftigkeit hätte, da die Einnahme über den Betrag von 1096,67 Euro nach §240 Abs. 4 SGB V liegt. Eine solche selbständige Person müsste dann etwas 202 Euro für die gesetzlichen Beitrage der seit 2007 geltenden Krankenversicherungspflicht zahlen, womit dieser Person lediglich 948 Euro im Monat blieben. Davon gingen dann noch die etwa 18 Euro Rundfunkbeitrag ab, womit diese Person mit einem monatlichen Einkommen von 930 Euro auskommen müsste.

Da der Beitragsservice grundsätzlich auf den Gang zu den Sozialbehörden besteht, werden sich wohl viele Menschen in einer solchen oder ähnlichen Situation gedacht haben, dass sie dann auch gleich Sozialleistungen beantragen können, womit sich viele wahrscheinlich finanziell sogar besser gestellt haben. Andere Menschen, die gerne zur Arbeit gehen und keine Lust auf den ARGE-Irrsinn haben, werden sich wohl sagen, dass sie sich genauso gut per Vollstreckung in die Sozialhilfe zwingen lassen können, wobei diese Menschen sich am Ende dann wenigstens sagen können, dass sie sich gewehrt hätten. In diesen Fällen wäre vielleicht zu überlegen, ob hier nicht sogar der Gang ins Ausland eine Möglichkeit ist, um dort einen Antrag auf politisches Asyl zu stellen.

Diese Probleme sind letztendlich auch Gründe dafür gewesen, weshalb man die Einheitssteuer des Prof. Dr. Paul Kirchhof in Deutschland eigentlich nicht haben wollte.


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Tag 135 (noch 46 Tage):
Zum generellen Problem des Steuermodells nach Kirchhof für Selbständige mit geringem Einkommen, das ich im vorherigen Kommentar erörtert habe, möchte ich zwei konkrete Beispiele hinzufügen.
Zum einen gibt es den selbständigen CAD-Zeichner Georg Thiel aus Borken (NRW), der nunmehr seit 135 Tagen in Erzwingungshaft sitzt. In einem Interview mit der Bildzeitung stellt er fest: 
Zitat
„Ich verdiene 14.000 Euro im Jahr, WDR-Chef Buhrow 400.000 Euro – aber wir zahlen beide 17,50 Euro.“
Aus: BILD: Warum ER lieber im Knast sitzt, als GEZ zu zahlen
https://www.bild.de/news/inland/news-inland/seit-80-tagen-hinter-gittern-knast-besuch-beim-gez-rebellen-76402514.bild.html

Damit liegt Georg Thiel natürlich außerhalb einer Befreiungsmöglichkeit, wie oben beschrieben wurde, wobei erschwerend hinzukommt, dass Georg Thiel als Selbständiger mit geringfügigen Einkommen (Monatseinkommen von 1167 Euro) auch keine Sozialleistungsbescheide vorlegen könnte, auf die der Beitragsservice für gewöhnlich besteht.

Das andere Beispiel ist eine frühere Inhaftierte aus dem Jahr 2015, die wegen der Etablierung des Steuermodells der Brüder Kirchhof sogar zwei Mal ins Gefängnis musste. Es handelt sich dabei um die bekannte Klavierlehrerin aus Lünen (ebenfalls NRW). Diese berichtet auf ihrer Webseite neben ihren Schwierigkeiten mit dem Beitragsservice auch von Problemen mit ihrer DAK-Krankenversicherung, die den anderen oben erwähnten Zwangsbeitrag einzieht.

Auch wenn die Brüder Kirchhof die Beitragspflicht in einer Krankenversicherung nicht zu verantworten haben, zeigt dieses Beispiel ebenfalls generell das Problem auf, wenn der Staat durch Gesetze versucht, die Selbstbestimmungsfreiheit der Menschen derart einzuschränken, dass einigen Menschen keine andere Wahl bleibt als die, sich selbst die Freiheit zu nehmen, freiwillig in Haft zu gehen. Siehe hierzu beispielsweise auch:

Wie man wegen GEZ-Gebühren im Gefängnis landet
https://rp-online.de/panorama/deutschland/rundfunkbeitrag-wer-nicht-zahlt-muss-ins-gefaengnis_aid-17611999


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