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  • Stadt Borken, Inhaftierung/ Erzwingungshaft Do 25.02.2021, 10:00 Uhr: 25. Februar 2021

Autor Thema: Auf Antrag des WDR und Stadt Borken droht am 25.02.21 die Inhaftierung  (Gelesen 67437 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
@Kurt: Weil Georg, wenn man den ganzen Sachverhalt aus einer menschlichen Perspektive betrachtet, persönlich schuldlos im Gefängnis sitzt. Daran ändern weder der schlecht gemachte RBStV noch die angewendeten Vollstreckungsgesetze etwas. Sein Zutun zur Sache besteht nur darin, dass er wohnt und sich angemeldet hat. Erzwingungshaft hat den Grund, dass jemand, der willentlich Schulden gemacht hat, eben nicht nur einfach sagen muss, er habe nichts und gut ist. Er soll einen deutlichen "Anreiz" bekommen, das auch  nachzuweisen. Georg wurde rein per Gesetz zum Schuldner gemacht, wie wir alle. Bekanntermaßen können auch Gesetze gegen Menschenrechte verstoßen. Nur leider herrscht hier in den Köpfen der Gedanke, dass das seit Ende der deutschen totalitären Systeme das hier nicht mehr passieren kann. Ein Rechtsstaat definiert sich nicht dadurch, dass Recht herrscht, sondern dass es Gesetze gibt. Und die werden natürlich von der Obrigkeit immer als "richtig" oder "rechtens" ausgelegt. Freiheitsentzug ist in Deutschland der stärkste Eingriff in die Grundrechte (ausgenommen die Notstandsregelungen bei Gefahr in Verzug) und es gibt in der Auswirkung auf den Menschen auch keinen Unterschied zwischen Strafhaft und Erzwingungshaft. An solchen Punkten fängt die Menschenrechtsarbeit an. Nicht erst, wenn Mord und Totschlag herrscht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2021, 20:01 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 7.385
Drehen hier jetzt einige hohl?
Jene, die Grundrechte bzw. Menschenrechte verteidigen, ganz sicher nicht.


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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

K
  • Beiträge: 2.246
Sorry, wenn das etwas hart rüberkam.

Auch ich kämpfe gegen diesen Zwangsbeitrag auf WOHNEN an - gefällt auch mir nicht.

Ich betrachte die Sache nüchtern, sachlich, emotionslos.
Es geht leider nicht um "menschliche Perspektiven":

Es geht um eine (landes-)gesetzlich geregelte öffentlich-rechtliche Last/Abgabe.
Die Zahlung dieser Abgabe ist gesetzlich vorgegeben; Grund der Beitragserhebung: "Innehaben einer Wohnung."
Zahlt man nicht setzen sich die Bürokratiemühlen in Bewegung und der nicht gezahlte Betrag wird im (Landes-)Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben.
Auch das (Landes-)Verwaltungsvollstreckungsverfahren ist gesetzlich geregelt; inclusive Erzwingungshaft bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft.

Ob einem das passt oder nicht ist eine ganz andere Baustelle.

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Moderator
  • Beiträge: 11.741
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
@alle: Bitte keine weitere Kommentierung dazu.
Auch das - derzeitige - Landesverwaltungsvollstreckungsrecht/ Vollzugsrecht/ ZPO & Co. können "menschenrechtswidrig" sein. Das ist aber nicht Thema das Forums bzw. sprengt das die hiesigen Kapazitäten.
Auch die in der ZPO geregelte Maßnahme der Erzwingungshaft bei Nichtabgabe der Vermögensauskunf kann (noch dazu, dass diese kein Automatismus ist, sondern erst beantragt und richterlich mit Haftbefehl beschlossen werden muss) - rechtlich und/oder menschenrechtlich - unverhältnismäßig sein, angesichts weitaus milderer Maßnahmen mit gleichem Erfolg.
Dies kann und soll auch Gegenstand der weiteren Auseinandersetzung mit WDR, Vollstreckungsstelle, Gericht werden.
Dass das ganze Erhebungs- und Vollzugsprozedere von oben bis unten und von vorn bis hinten stinkt und in eklatantem Widerspruch zur gesamten Rechtsordnung steht, Rundfunksender-Unternehmen keine Hoheitsgewalt haben dürf(t)en usw., ist uns allen bewusst. Daher führt aber auch der Hinweis auf die "Bürokratiemühlen" nicht weit, denn diese sind nicht sakrosankt.
"Erzwingungshaft" mutet jedenfalls angesichts der milderen Mittel und auch angesichts all dieser Umstände mittelalterlich bis diktatorisch an. Insofern könnte durchaus die Frage bestehen, ob hier nicht eher die örtliche Vollstreckungsstelle ohne Not "überdreht" hat.
Danke für allerseitiges Verständnis, entsprechende Selbstdisziplin und Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. März 2021, 00:20 von Bürger«
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S
  • Beiträge: 89
Ich habe gerade bei der DPA in Münster angerufen und gefragt, warum zur Verhaftung von Georg Thiel keine Pressemeldung erfolgt. Antwort: Alle Kollegen der DPA gehen konform mit der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages und deshalb wird nicht darüber berichtet. Schließlich wird ja auch nicht darüber berichtet, wenn jemand aus anderen Gründen wegen Zahlungsunfähigkeit verhaftet wird. Das würde sehr oft vorkommen.
Daraufhin erwiderte ich, dass sich die Presse doch neutral verhalten müsste und nicht nur darüberberichten dürfe, was ein Journalist persönlich für berichtenswert hält. Das sah der Herr nicht so. Die Inhaftierung sei gesetzeskonform und damit nicht erwähnenswert.
Ich habe dann eine Pressemeldung via E-Mail an die DPA in Berlin gemacht. Mal sehen, ob Berlin das anders sieht und in den nächsten Tagen vielleicht doch noch einige Zeitungen darüber berichten. Mann könnte natürlich auch noch alle Redaktion großer Zeitungen und Zeitschriften anrufen und fragen, warum sie nicht berichten. Ich fange damit mal vor Ort an.

Sicher schadet es unser Sache nicht, wenn Sich viele Mitstreiter mit der Aufforderung zur Berichterstattung an die DPA wenden:
Markgrafenstr. 20
10969 Berlin
Tel.: +49 30 2852 0
Fax: +49 30 2852 31280
E-Mail: berlin@dpa.com

Faktum ist, dass Redaktionen keinen Schimmer von den Vorgängen haben und erst einen Hinweis, wie ein Telefonat, eine E-Mail oder eine DPA Meldung brauchen.

(@Moderatoren: Ich hoffe, ich habe niemanden mit dieser Aktion auf die Füße getreten. Ich weiß nicht, wie ihr organisiert seid und ob jemand für die Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich ist. Falls dem so ist, teilt es mir bitte mit, damit man zusammenarbeiten kann.)


Edit "Bürger" - Hinweis: Zur "dpa" gehören nicht nur die (klassische) "Presse", sondern (leider) auch der "Öffentlich-Rechtliche Rundfunk" ::)
dpa - Gesellschafter (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Presse-Agentur#Gesellschafter
"[...] Die Rundfunkanstalten NDR, WDR und das ZDF halten Anteile an der dpa in Höhe von jeweils 641.550 Euro. Dies entspricht einem Gesamtanteil von jeweils 3,8 Prozent des Gesamtkapitals. Zusammen halten die Rundfunkanstalten einen Gesamtanteil von 11,64 Prozent am Gesamtkapital. [...]"


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. März 2021, 15:12 von Spartakus«

  • Beiträge: 7.385
BDZV wäre evtl. besser?

Zitat
Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.

Markgrafenstraße 15
10969 Berlin

E-Mail: bdzv(at)bdzv.de
T.: +49 (0) 30 726298-0
F: +49 (0) 30 726298-299


Weiterführend:

https://www.bdzv.de/der-bdzv/mitgliederverlage


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dpa : Will nicht berichten? --Schaut mal, wer auf der Liste der viel zahlenden Großkunden stehen könnte.
---------------------------------------------------------
Grundsatz, Vorsicht bei jeder Kritik an Medienunternehmen, die ja überwiegend unmittelbar oder mittelbar Kunden sind. Das ist - in Grenzen - normal.

Die ablehnende Begründung war natürlich sachfremd. Im Kern geht es nicht um einen säumigen Schuldner, sondern um die Zwangsfinanzierung bei Nichtzuschauern mit Gewissensverweigerung.

Hinzu kommt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - für Verhaftung darf nicht mehr ausgegeben werden aus dem öffentlichen Vermögen als die ausstehende Forderung.

Dann soll der Ablehnende von dpa bitte erklären, wieso andere Sender grundsätzlich nie verhaften lassen.

So, und dann gibt es zwei Tricks, bei dpa trotzdem hieinzukommen:
--------------------------------------------
kostenlose Pressemitteilung beim zugehörigen Dienst dafür. Nicht voll wirksam, aber Begleiteffekt, das ist binnen 1 Tag drin bei Google. 
Oder ein Abo für ein paar Euros, dann ist man Kunde und kann selber Pressemitteilungen eingeben.

Aber Google, das ist längst drin, schon fast 100 Treffer für:
    "georg Thiel" Borken


Ob wir derartiges machen wollen,
----------------------------------------
vielleicht nicht, es geschieht ja schon derart viel, was mindestens ebenso effizient ist. Ich wollte nur einmal etwas ergänzen, weil selber nicht dafür funktionsfähig, bin überlastet, weil auf einer anderen Streitfront aktiv.


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Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Alle Kollegen der DPA gehen konform mit der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages und deshalb wird nicht darüber berichtet. Schließlich wird ja auch nicht darüber berichtet, wenn jemand aus anderen Gründen wegen Zahlungsunfähigkeit verhaftet wird. Das würde sehr oft vorkommen.
Dies ist falsch, da niemand in Deutschland wegen irgendwelcher Zahlungsverpflichtungen aus Verträgen oder wegen Schulden verhaftet werden darf. Es geht nur darum, dass jemand gebeugt werden soll oder dazu gezwungen werden soll, eine Aussage zu tätigen, die er nicht machen will.

Damit dies funktioniert, muss vorher jemand die Kosten für eine solche Haft übernehmen. Da fast niemand so etwas macht, kommt eine solche Haft daher auch eher selten vor. Denn die Stadtkasse Borken wird wohl nicht selbst die Kosten übernehmen wollen.

Welche Motive könnte der WDR also haben, für eine solche Haft in Vorkasse zu gehen?


Edit "Bürger": Bitte keine Spekulationen!
Noch ist nicht zweifelsfrei klar, ob und wer hier wirklich schon in Vorkasse gegangen ist!
Bitte überprüfbare Fakten abwarten. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. März 2021, 22:20 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

b
  • Beiträge: 465
Zitat
§ 802h ZPO Unzulässigkeit der Haftvollstreckung

(1) Die Vollziehung des Haftbefehls ist unstatthaft, wenn seit dem Tag, an dem der Haftbefehl erlassen wurde, zwei Jahre vergangen sind.

(2) Gegen einen Schuldner, dessen Gesundheit durch die Vollstreckung der Haft einer nahen und erheblichen Gefahr ausgesetzt würde, darf, solange dieser Zustand dauert, die Haft nicht vollstreckt werden.

Absatz 2 betrifft die Haftfähigkeit bzw. die Gesamtumstände. Zu jedem Zeitpunkt darauf achten, dass die Gesundheit durch die Haft nicht erheblichen Gefahren ausgesetzt ist.
Daher auch der Hinweis:

Epidemische Lage von nationaler Tragweite; Link:
https://de.wikipedia.org/wiki/Epidemische_Lage_von_nationaler_Tragweite

Es könnte im Rahmen eines gestellten Antrages auf Gewährung eines Zugangs zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen nach § 5 Abs. 1 IFG NRW, die JVA Münster aufgefordert werden ihr Hygienekonzept zur Erzwingungshaft vorzulegen, im Besonderen wie Maßnahmen der Coronaschutz- und Quarantäneverordnung NRW eingehalten werden.
Ich habe hierzu noch etwas recherchiert und zwei passende Meldungen gefunden:

Auf der Internetseite von "Der PARITÄTische Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg e.V.", steht:
Zitat
Um die Gefahr der Ansteckung mit dem neuartigen Corona-Virus für Gefangene und Bedienstete zu verringern und Kapazitäten für möglicherweise notwendige Isolierungen von infizierten Gefangenen zu schaffen, gab es zahlreiche Interventionen. So wurde beispielsweise die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen und Erzwingungshaft wegen geringer Vergehen, in Fällen, in denen die öffentliche Sicherheit nicht betroffen war, aufgeschoben. [...]
Diese "Fachinformation" ist bereits vom 03.11.2020. Quellen: https://paritaet-bw.de/leistungen-services/fachinformationen/folgen-von-corona-fuer-menschen-haft, https://archive.is/SI4Ww, Fette Hervorhebungen hinzugefügt.

Der Verein ist auch in NRW aktiv, siehe:
https://www.paritaet-nrw.org/soziale-arbeit/themen/arbeit-und-armut/straffaelligenhilfe/?L=668&Link%3A=
Zitat
[...] Inhaftierte [...] und ihre Angehörigen, [...] finden Unterstützung bei Mitgliedsorganisationen des Paritätischen NRW. Es gibt unter anderem Beratungsstellen für Inhaftierte [...]
Auch wenn der Schwerpunkt des Vereins nach den Beschreibungen auf seiner Webseite eher bei 'Straffälligen' liegt, wäre dies für Erfahrungsaustausch, Informationen aus erster Hand zu Coronaregelungen bei Inhaftierten und Gesprächen möglicherweise ein weiterer, kompetenter Ansprechpartner. Kontakte finden sich auf den verlinkten Internetseiten (Vorwahlen 0711 ... bzw. 0211 ...). Hier deren Wikipedia-Eintrag: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Parit%C3%A4tischer_Wohlfahrtsverband

Quelle: n-tv.de, Screenshot vom News-Ticker (auszugsweise), 10.03.2021, 21:00. Uhr. Bildquelle: https://www.bilder-upload.eu/bild-71020a-1615494534.jpg.html
Zitat
+++ 20:55 Häftlingszahl in USA im Zuge von Corona deutlich gefallen +++
Der Anteil von Gefängnisinsassen an der Gesamtbevölkerung in den USA ist nach Angaben des Justizministeriums im Zuge der Corona-Pandemie deutlich zurückgegangen. Demnach saßen im Juni 2020 gut 185.400 Menschen weniger hinter Gittern als ein Jahr zuvor, was einem Rückgang von 25 Prozent entspricht. Pro Kopf sei der Anteil der Gefängnisinsassen auf den niedrigsten Stand seit 1990 gefallen. Berücksichtigt wurden aber nur Gefängnisse, in denen Häftlinge wegen kleinerer Verbrechen einsaßen oder weil sie noch auf ihren Prozess warteten. Das Corona-Ansteckungsrisiko insbesondere in überfüllten Gefängnissen gilt als besonders hoch.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. März 2021, 22:32 von befreie_dich«
Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Zitat
Edit "Bürger": Bitte keine Spekulationen!
Noch ist nicht zweifelsfrei klar, ob und wer hier wirklich schon in Vorkasse gegangen ist!
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Dann sollten die beteiligten Behörden und Einrichtungen langsam mal klären, wer die Kosten für solche unverhältnismäßigen Verhaftungen übernimmt. Denn Georg Thiel ist nicht der Erste und wird auch nicht der Letzte sein, der sich nicht beugen lassen wird. In diesem Zusammenhang weise ich nur darauf hin, dass es zum Stichtag des 31.12.2019 in Deutschland immer noch 3,57 Millionen Beitragskonten im Widerstand bzw. in Mahnstufe, wie es der Beitragsservice nennt, gab (vgl. hierzu Beitragsservice Jahresbericht 2019, Seite 23). 

Natürlich kann man auch immer weiter und immer wieder neu klagen, wobei ich den Weg von Herrn Georg Thiel eigentlich sympathischer finde, da hier ein Nein ein Nein ist (Nein zum Rundfunkbeitrag) und ein Ja ein Ja ist (Ja zum Widerstand gegen Unrecht).


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Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

q
  • Beiträge: 402
Die Frage, wer die Kosten einer Erzwingungshaft in welcher Höhe trägt und aus welchen Mitteln diese bestritten werden, sollte den betreffenden Behörden im Rahmen einer offiziellen Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz unter die Nase gehalten werden.

Die Beantwortung dieser Frage kann ggf. auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden.


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Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

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 @querkopf:  "Die Frage, wer die Kosten einer Erzwingungshaft
--------------------------------------------------
in welcher Höhe trägt und aus welchen Mitteln diese bestritten werden,"
Vielleicht dauert der formale Weg zu lange. Diejenigen, die an dieser Streitfront arbeiten, vielleicht einfach per Telefon klären und dann uns allen hier mitteilen? Das Ergebnis dürfte ausschlaggebend sein.

Übrigens hat das Oberste Gericht im heutigen Posteingang
-----------------------------------------------------------------------
ein Bildschirmfoto der Startseite von  http://rundfunk-frei.de  (im Kontext einer Akte).
Bildteil über die verschiedenen Interviews. Die Richter müssen erfahren, wie die Realität des "Nutzens" aus der Rundfunkabgabe aussieht: Unter anderem Verhaftungs-Finanzierung:

Ist das Ziel, Angst und Schrecken zu verbreiten
------------------------------------------
über die Sozialen Netzwerke durch eine irrige Verkürzung bei juristischen Laien?
"Willst du nicht ein Einzahler sein, dann sperr ich dich ins Gefängnis ein".
Sind wir Streiter für Georg letztlich ein "positiver Marketing-Faktor" für das eiskalte Kalkül bei manchen Leuten, die ein Loch im Kopf haben müssen, wo andere ein Gewissen haben?


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  • Beiträge: 465
Denn Georg Thiel ist nicht der Erste und wird auch nicht der Letzte sein, der sich nicht beugen lassen wird. In diesem Zusammenhang weise ich nur darauf hin, dass es zum Stichtag des 31.12.2019 in Deutschland immer noch 3,57 Millionen Beitragskonten im Widerstand bzw. in Mahnstufe, wie es der Beitragsservice nennt, gab (vgl. hierzu Beitragsservice Jahresbericht 2019, Seite 23). 
Hierzu möchte ich sagen: Es ist eine Art von 'an den Pranger stellen', wenn unter so vielen Menschen, gegen die aus Sicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems Forderungen bestehen, ab und zu einzelne 'herausgepickt' und inhaftiert werden. Das sich dies durch die Gesellschaft herumspricht, wenngleich durch die fehlende breite Berichterstattung (eben auch auf öffentlich-rechtlichen Kanälen) nur langsamer, dürfte unstrittig sein.

Zu den Verhaltensweisen, die einem Betroffenen seine Ansprüche als Mensch absprechen und ihn zum Objekt degradieren, gehört die Form der Erniedrigung bei der aus einer viel größeren Menge nur einige Wenige ausgewählt und zur Schau gestellt werden. Beim Blick auf die Höhe der Forderung gegen Georg, dürften sich diejenigen fragen, bei denen diese deutlich höher liegt: „Warum ist Georg inhaftiert und ‚ich‘ selbst bin frei?“. Ist es gerecht, jemanden für ein paar Hundert zu inhaftieren gegenüber jemand bei dem es um ein paar Tausend ginge - auch das wäre zumindest eine untergeordnete Frage, neben der Rechtmäßigkeit insgesamt?

Das könnte auch erklären, weshalb sich die öffentlich-rechtlichen Medien in ihrer Berichterstattung hierzu nicht äußern. Dies käme einer öffenlichen Zurschaustellung gleich. Eine derartige staatl. Zurschaustellung (im 'staatlichen Fernsehen') eines Inhaftierten durch das 'inhaftierende' Medium ist definitiv eine der anerkannten Verhaltensweisen, die den Schutzbereich der Menschenwürde verletzen würde. Da frage ich mich: Versucht der ÖRR durch die ‚Nicht-Berichterstattung‘ diesem Tatbestandsmerkmal zu entgehen?

Für mich ist klar, dass sich der ÖRR mit solchen Verhaftungen eine psychologische Ausstrahlung erhofft. Die Menschen sollen gebrochen werden, die sich der öffentlich-rechtlichen Medienordnung noch nicht unterworfen haben oder nicht freiwillig unterwerfen. Das erscheint wie eine Methode aus dem Mittelalter, die in einer modernen Demokratie eigentlich unmöglich sein sollte. Anstatt im Sinne unserer demokratischen Grundordnung einen Austausch zu ermöglichen - ja, der ÖRR kann gern die Mehrheit darstellen, so muss dennoch die Selbstbestimmung und Freiheit des Einzelnen Berücksichtigung finden. Ziel sollte sein, ein Mediensystem zu entwickeln, das dem gerecht wird. Stattdessen wird durch die Verhaftung eine klare Message an alle Andersdenkenden verbreitet: ihr seid unterlegen. Wenn eine Landesrundfunkanstalt entscheidet, ob sie in ein Gerichtsvollzieherschreiben hineinschreibt, ob von einer Haft abgesehen werden soll (schreibt sie nichts dazu, ist das gleichbedeutend damit, dass sie nichts dagegen hat), dann sollte jedem klar sein, wer kausal der Auftraggeber für die Haft ist. In diesem Zusammenhang frage ich: müsste die LRA nicht in jedem Vollstreckungsschreiben eine Haft explizit ausschließen, denn ich finde nirgends im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag einen Abschnitt über einen Antrag auf Erzwingungshaft und die zitierpflichtige Einschränkung der Freiheit der Person. Falls dies jemand klären kann, würde ich mich darüber freuen, in einem separaten Thread etwas über Gründe zu lesen, ob hinsichtlich dessen die Zitierpflicht gewahrt ist oder nicht. In der Abgabenordnung gibt es die Einschränkung der Freiheit der Person, jedoch nicht im RBStV. Es gab ja einen Müllgebührenvergleich seitens des ÖRR (Quelle: https://rundfunk-frei.de/assets/images/georg-thiel-rff-wdr-statement-verhaftungs-teaser-v2-1920x1080.jpg), in § 22a Kommunalabgabengesetz (NRW) – Einschränkung von Grundrechten, steht die Einschränkung. Es gab zudem einen ‚Knöllchenvergleich‘, auch in diesem klassischen Fall einer Ordnungswidrigkeit, siehe Ordnungswidrigkeitengesetz §§ 96, 132, stehen die Erzwingungshaft und die Einschränkung der Freiheit der Person. Nicht aber im RBStV oder habe ich etwas überlesen? Daher stellt sich mir die Frage, ob die Landesrundfunkanstalt an die ersuchten Behörden antragsberechtigt ist, solange dadurch eine Haft ausgelöst werden kann? Dabei darf auch nicht vergessen werden, dass es nach der inzwischen sogar höchstrichterlichen Rechtsprechung des BVerfG 'nicht mehr auf den Willen des Einzelnen' ankommt, sondern fast jeder aufgrund des RBStV zu einem 'Rundfunkbeitragspflichtigen' gemacht wird. Das ist 'keine geringe Änderung' im Vergleich zu klassischen Fällen, wo der Verursacher faktisch oder willentlich an einem physischen Resultat ermittelbar ist. Während dabei die Gedanken frei waren, so sind sie es beim Rundfunkbeitrag per Gesetz nicht. Dies stellt nochmals eine Besonderheit dar, die mich die Frage wiederholen lässt: Wo ist die Einschränkung gemäß Art. 2 Abs. 2 S. 2, Art. 104 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG m. BVerfGE 5, 13; 15, 288; 16, 194, sowie 64, 72, im RBStV zitiert?

Es kann meiner Meinung nach dabei ebenso wenig auf das Verfahren (Verwaltungsvollstreckungsverfahren) ankommen. Dieses als Ausrede zu verwenden, dürfte bei dem krassen Missverhältnis der bis jetzt bekannten Inhaftierten zur Gesamtanzahl lächerlich erscheinen (auch wenn jeder Einzelne der inhaftiert wurde oder dem dies angedroht wurde, einer zu viel ist, so wird die Gesamtanzahl vergleichsweise zu allen 'Beitragsschuldnern' gering sein. Androhungen dürften aus rechtlicher Sicht gleichwertig zu tatsächlich Inhaftierten gewertet werden. Eine Androhung dürfte also schon nur erfolgen, wenn es tatsächlich auch rechtlich sein darf. Ich meine das Mal irgendwo in einem Verwaltungsrechtsbuch gelesen zu haben.). Dabei überhaupt eine Abwägung zu treffen und durch die Verwaltung der Öffentlich-Rechtlichen, also durch eine Art 'Medienunternehmen mit Staatsrechten' auswählen zu lassen: wer nur mit der Angst‚ inhaftiert zu werden‘ leben darf und an wem konkret ein Exempel statuiert werden soll, halte ich für menschenrechtswidrig und einer Demokratie nicht würdig. Jeder möge sich eine eigene Meinung dazu bilden.


Edit "Bürger" - wiederholter(?) Hinweis: Die Erzwingungshaft erfolgt nicht aufgrund einer (den RBStV betreffenden) Nichtzahlung, sondern aufgrund der Vollstreckung nach ZPO und dort geregelter Erzwingungshaft bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft. Die ZPO könnte ggf. diesbezüglich angegriffen werden. Eine Grundrechtseinschränkung aufgrund der Erzwingungshaft müsste insofern wohl nicht im RBStV sondern in der ZPO "zitiert" sein. All das sprengt aber die Forum-Kapazitäten. Danke.


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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@befreie_dich: eine Veröffentlichung der Information dass man einen Nichtzahler ins Gefängnis bringen ließ, würde sicher die psychologische Ausstrahlung  im Sinne der Anstalten verstärken, dürfte aber, neben der genannten Verletzung der Würde des Betreffenden, möglicher Weise schon deshalb unterbleiben, weil man die Solidarisierung größerer Teile der Bevölkerung mit dem Inhaftierten vermeiden möchte. Man stelle sich vor, zig Tausende demonstrierten gegen die Inhaftierung wegen der Nicht-Zahlung sogenannter Rundfunkbeiträge vor den Regierungssitzen aller Landesregierungen, Hunderte würden ihre Empfangsgeräte zertrümmern und Dutzende aus Solidarität öffentliche Hungerstreiks organisieren; und das jeden Tag, den der Betreffende in Haft sitzt. Den Druck würde kein Intendant aushalten, schon gar nicht, so er über die "sozialen Medien" verbreitet und damit sicher angeheizt würde. Klar, die geschlossenen Anstalten würden kübelweise Dreck über die Teilnehmer solcher Aktionen ausgießen, von Feinden der Demokratie würde die Rede sein, vom Pöbel, Rechtsradikalen, Verschwörungstheoretikern usw. Eben das Übliche Geschwafel der Rundfunkmacher. Aber sie würden den Betreffenden sicher auch freilassen und künftig eher davon Abstand nehmen, jemanden inhaftieren zu lassen. Denn letztlich ist massenhafter Widerstand nicht im Sinne der Macher, lautloses kassieren schon eher.  Sie wissen, dass man Einzelne vielleicht brechen kann, aber nicht eine ansteigende Flut bremsen.

Solange es nicht zu einer wesentlich breiteren Solidarisierung unter Beitragsgegner / Nichtzahlern  kommt, jeder daher mehr oder weniger allein kämpft, wird es aber leider so bleiben wie es ist. Wir werden uns hier weiterhin die Köpfe heiß reden, über Wahres, Dummes und Exotisches schreiben, Einzelfälle diskutieren, idiotische und ärgerliche Presseveröffentlichungen ausbreiten, eben solche Urteile zitieren, die hohen Gehälter von ÖRR-Mitarbeitern sowie die nächste Erhöhung des "Beitrags" kritisieren und noch Vieles mehr. Und ab und an wird man wieder das Unerhörte beklagen, nämlich das es wieder einen erwischt hat, der wegen Nicht-Zahlung des sogn. Rundfunkbeitrags eine Zeit seines Lebens in einer Gefängniszelle verbringt. Irgendwie ziemlich frustrierend!

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. März 2021, 23:00 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 7.385
Beim Blick auf die Höhe der Forderung gegen Georg, dürften sich diejenigen fragen, bei denen diese deutlich höher liegt: „Warum ist Georg inhaftiert und ‚ich‘ selbst bin frei?“. Ist es gerecht, jemanden für ein paar Hundert zu inhaftieren gegenüber jemand bei dem es um ein paar Tausend ginge - auch das wäre zumindest eine untergeordnete Frage, neben der Rechtmäßigkeit insgesamt?
Warum sollten sich derartige Fragen vordergründig stellen?

Die natürliche Person hat ein europäisches Grundrecht der Nichteinmischung durch den Staat in allen Belangen der Informations- und Medienfreiheit. (Art 10 EMRK, Art 11 GrCh). Wäre der Staat nicht selbst williger Helfer, würde es diesen Spuk nicht geben.

Hier stehen Legislative gegen Exekutive und Teilen der niederen Judikative; das gilt es aufzuklären.


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