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  • Stadt Borken, Inhaftierung/ Erzwingungshaft Do 25.02.2021, 10:00 Uhr: 25. Februar 2021

Autor Thema: Auf Antrag des WDR und Stadt Borken droht am 25.02.21 die Inhaftierung  (Gelesen 59121 mal)

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  • Beiträge: 16
Bei allem was hier vorgetragen wird und was im Netz zu dem Vorgang zu finden ist, ist immer noch offen welche Rechtsmittel Georg Thiel eingelegt hat und wie auf die Rechtsmittel reagiert wurde.

Auch gegen einen Haftbefehl gibt es Rechtsmittel. Der Haftbefehl war Georg Thiel entsprechend eines Post auf Facebook https://www.facebook.com/Parteidervernunft/posts/3474932875909951 bereits Anfang November 2020 bekannt. In dem Moment war also ein Rechtsmittel angebracht und wohl auch zwingend, wenn man sich jetzt über die Verhaftung echauffieren möchte.

Das Rechtsmittel hier auch wirksam sind, zeigen die drei Anlagen. Auch wenn hier ein Formfehler des Gerichtsvollziehers oder einer Richterin hilfreich zur Seite gesprungen sind, so läuft hier die geplante Vollstreckung doch erst einmal ins Leere. Dies ist zwar kein Erfolg im eigentlichen Problemfall, aber eben Sand im Getriebe.

Vielleicht hilft es ja Georg Thiel, wenn die die gesamte Vollstreckung - die ja wohl schon seit 2016 läuft - auf Formfehler geprüft wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. März 2021, 11:30 von Markus KA«

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  • Beiträge: 387
Bei allem was hier vorgetragen wird und was im Netz zu dem Vorgang zu finden ist, ist immer noch offen welche Rechtsmittel Georg Thiel eingelegt hat und wie auf die Rechtsmittel reagiert wurde.

Es ist auch gut so, daß über die Rechtsmittel nicht öffentlich berichtet wird.

Es sei nur soviel verraten, daß gegen den Haftbefehl bzw. die Vollziehung desselben beim AG Borken sofortige Beschwerde und Erinnerung eingelegt wurde. Über diese Rechtsmittel liegt aber nur insoweit eine Entscheidung vor, daß das AG Borken der sofortigen Beschwerde mit Beschluß v. 24.02.2021 nicht abgeholfen hat. Es bleibt abzuwarten, was nun das LG Münster dazu sagt. Über die Erinnerung wurde noch nicht entschieden.

Es ist weitere Abwehr auf juristischer Ebene in Arbeit. Weitere Details hierzu werden aber nicht öffentlich kundgetan.


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Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

  • Beiträge: 2.351
  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Dank durch uns an @querkopf und die dabei Mitwirkenden.
Und was viele nicht so richtig wissen, es gibt Sinn bei bestimmten Spielregeln, anhängige Vorgänge nicht zu sehr öffentlich zu machen.

Aber auch: Traurig, dass es gegen diesen Wahnsinn überhaupt der Rechtsmittel bedarf.
Hier hätte Buhrow bei erster Information an die Intendanz sofort das Schlusssignal geben können und müssen. Die Machtlosigkeit ist Heuchelei. Denn das ist ganz einfach: Sobald der WDR den Vollstreckungsauftrag zurückzieht, ist Georg Thiel frei. 
Aber auch, wenn "ARD, ZDF etc." gehasst werden wollen, nur weiter so, das Ende kommt dann umso schneller. Noch viel mehr Bürger werden diese Sender meiden, sobald sie von der Nichtfreilassung erfuhren.

Wer kennt die Rechtslage, darf man in Sozialen Medien verbreiten?
"auch ich schaue nie mehr ein Kerkermeister-Ferrnsehen"

Nur mal so als Frage - bitte nicht in diesem Thread diskutieren, das passt hier nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. März 2021, 11:11 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 7.310
Wer kennt die Rechtslage, darf man in Sozialen Medien verbreiten?
"auch ich schaue nie mehr ein Kerkermeister-Ferrnsehen"

Die Private darf auch zum Boykott aufrufen; der Staat nicht.

BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 15. Januar 1958
- 1 BvR 400/51 -, Rn. 1-75,
http://www.bverfg.de/e/rs19580115_1bvr040051.html

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1958/01/rs19580115_1bvr040051.html

Leitsatz 7
Zitat
Eine Meinungsäußerung, die eine Aufforderung zum Boykott enthält, verstößt nicht notwendig gegen die guten Sitten im Sinne des § 826 BGB; sie kann bei Abwägung aller Umstände des Falles durch die Freiheit der Meinungsäußerung verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein.

Ist eine der wenigen Uralt-Entscheidungen des BVerfG, die am BVerfG selbst online sind.

Diese "Lüth-Entscheidung" zählt als "Meilenstein in der Historie des BVerfG" und ist auch hier aufgeführt:

Meilensteine in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Das-Gericht/Geschichte-des-Bundesverfassungsgerichts/geschichte-des-bundesverfassungsgerichts.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. März 2021, 15:11 von pinguin«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Moderator
  • Beiträge: 3.182
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Wer Georg schreiben oder etwas schicken möchte :

JVA Münster
Herr Georg Thiel
Gartenstr. 26
48147 Münster

Siehe auch die Internetseite der JVA Münster:
https://www.jva-muenster.nrw.de/

Ergänzung:
Damit Georg (Euch) ggf. auch Antworten kann, sollte am besten eine Briefmarke / Rückumschlag beigelegt werden. Es dürfte in seiner aktuellen Situation schwer bis unmöglich sein an so etwas "Einfaches" zu gelangen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. März 2021, 19:40 von DumbTV«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 32
    • »rundfunk-frei«
Hallo Liebe Mitstreiter,

hier ein offizielles Statement von Georg direkt aus der JVA zum verteilen und posten ;-)



Danke für Euer Engagement - LG Olaf


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R
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Wie wäre es mit einer Unterschriftensammlung für seine Freilassung z.B. auf https://weact.campact.de ?

Campact ist eine große Online-Kampagnen-Organisation und mit einer Veröffentlichung über diese Plattform erlangt man eine Millionen-Reichweite, was nicht nur Georg zugute kommen würde sondern der Verbreitung unserer allgemeineren Zielsetzung dienen würde und sowohl unser Forum als auch www.rundfunk-frei.de bekannter machen könnte.

Eine Aktion - mehrere Ziele.

Was haltet ihr davon?

VG, Rufu Weg
(der auch schon lohngepfändet wurde)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. März 2021, 21:01 von Bürger«

  • Beiträge: 3.234
Selbst wenn nicht jeder die Unterschriftensammlung unterstützen wird, so bekommt doch jeder registrierte Nutzer von Campact die Informationen, die zur Verhaftung geführt haben, per Email mit der Bitte, zu unterschreiben. Allein das ist schon ein Mega-Image-Velust der Zwangs-Knast-Unrechts-Funker. Man merkt, das ist denen egal, weils eh dem Ende zugeht mit denen.


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.501
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Wie wäre es mit einer Unterschriftensammlung für seine Freilassung z.B. auf https://weact.campact.de ?
Kann "man" machen - sollte dabei aber auch dies (nämlich dortige unter- oder überschwellige "Befindlichkeiten" bzgl. ÖRR-Kritik) berücksichtigen
Petition bei Weact gestartet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23194.msg209460.html#msg209460

Versuch macht klug. Die Formulierung sollte allerdings fachlich/ sachlich sein.


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 7.310
Querverweis zur Verhältnismäßigkeit
BVerfG - 2 BvR 2425/18 -> Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat Verfassungsrang
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31795.msg195984.html#msg195984

Wenn also eine nationale Maßnahme, wie bspw. die hier thematisierte Inhaftierung, nicht den Vorgaben des Art. 8 EMRK entspricht, ist sie nicht verhältnismäßig und damit nicht nur national verfassungswidrig, sondern auch unionsrechtswidrig.

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Verhältnismäßigkeit“
in diesem Thread nicht weiter vertiefen, der da lautet:
„Auf Antrag des WDR und Stadt Borken droht am 25.02.21 die Inhaftierung“.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. März 2021, 15:26 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 984
Kann jemand in Erzwingungshaft besucht werden oder würde ein solcher Solidaritätsbesuch aufgrund des Sinns der Haft - dem psychischen Beugen des Inhaftierten - nicht genehmigt?


Edit "Bürger": web-Suche mit "Besuch Erzwingungshaft" ergbt zunächst keine direkten Treffer - weder zu einer Statthaftigkeit, noch zu einer Nicht-Statthaftigkeit. Vielleicht am besten bei der JVA direkt anfragen - telefonisch oder schriftlich. Und zwar nur zum Fakt des Besuches - und falls dieser abgelehnt werden sollte, zu den Rechtsgrundlagen. Hinzukommen könnten (vermeintliche oder tatsächliche) Quarantäne-Aspekte, wobei aber auch hier "Abstands-/ Hygienemaßnahmen" einen Besuch nicht gänzlich ausschließen sollten - siehe u.a. auch unter
JVA-Münster - Besucher-Infos > Der Besuch wird ab 11.01.2021 auf 1 Person je Besuch beschränkt.
https://www.jva-muenster.nrw.de/infos/Coronabesuch/index.php
Das Rundfunkbeitrags-Forum hat keine Kapaziäten für vertiefende Diskussionen zu Rechtsgrundlagen über Besuche in Vollzugsanstalten. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. März 2021, 16:30 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.241
Kann jemand in Erzwingungshaft besucht werden oder würde ein solcher Solidaritätsbesuch aufgrund des Sinns der Haft - dem psychischen Beugen des Inhaftierten - nicht genehmigt?

Soweit bekannt ist Georg Thiel in einer (14-tägigen) (Corona-) Quarantäne.

Bitte die entspr. Hinweise der JVA beachten:
Besuchszeiten für Angehörige und Infos zum Besuch
Zitat
Besuche werden nur noch nach vorheriger Terminabsprache durchgeführt.
Einen Besuchstermin vereinbaren Sie bitte direkt mit der Besuchsabteilung.

    telefonisch unter 0251-2374-280: Montags, dienstags und freitags in der Zeit 08:30 Uhr - 09:00 Uhr und von 11:30 Uhr – 12:30 Uhr, Donnerstags von 12:00 Uhr – 13:00 Uhr

    per E-Mail unter besuch@jva-muenster.nrw.de 

Termine werden ausschließlich an Besucher/innen vergeben, die vorab durch den Inhaftierten benannt und durch die Anstalt genehmigt wurden.

Pünktliches Erscheinen ist zwingend notwendig, um einen Besuch durchführen zu können.
Quelle und unbedingt alles lesen: https://www.jva-muenster.nrw.de/infos/besuchszeiten_ab_02_05_/index.php

Ob überhaupt "Fremde" dort besuchen dürfen geht daraus nicht hervor; mit der JVA abklären!


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

b
  • Beiträge: 465
Amnesty International (Deutschland) wurde informiert.

Amnesty International
https://www.amnesty.de/amnesty


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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

K
  • Beiträge: 2.241
Amnesty International (Deutschland) wurde informiert.
[..]
Aha. Und wegen was? Drehen hier jetzt einige hohl?


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

b
  • Beiträge: 465
@Kurt: Sehr freundlich von dir. Vielleicht liest du erstmal auf deren Webseite nach, womit sie sich beschäftigen: Menschenrechte.

Meines Wissens wurde auf den Sachverhalt hingewiesen und um eine Stellungnahme gebeten. Eine Kopie wurde an Georg auf dem Postweg geschickt.


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 - Der ÖRR.

 
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