Der MDR-Beirat bestätigt also mit dieser Aussage einen Einfluss der Staatskanzleien auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Diesen Einfluß erzwingt Europa, solange der Rundfunkbeitrag für Europa eine staatliche Beihilfe ist, denn der Staat hat die korrekte Verwendung seiner Unternehmensbeihilfe zu kontrollieren.
Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten hat den Rang eines Bundesgesetzes, (BVerfG - 2 BvR 1481/04 - Rn. 30), und bricht gemäß Art. 31 GG jede Art von Landesrecht, das sich außerhalb der vom Bund gesetzten Norm bewegt, (BVerfG - 2 BvN 1/95 - Rn. 66).
Keine Unterstützung für
- Gegner internationaler, nationaler wie speziell europäischer Grundrechte;
- Gegner nationaler wie europäischer Mindestlöhne;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;