A1. Faktenermittelung nötig: In welchen Bundesländern beantragen die ARD-Juristen externe Anwaltshilfe gegen Beitragsklagen?
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Schon seit 2019 - oder früher - in Bayern durch den BR.
Seit Anfang 2021 auch in Berlin durch den RBB.
Neu soeben im alten Thread:
Neue Masche des BR, externe Rechtsanwälte beauftragthttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22911.msg211261.html#msg211261Wie ist dies in den anderen Bundesländern? Bei den andern 7 Landesanstalten?
In Bayern auch für München? (Also "vor der Haustür" der ARD-Juristen; hierfür der Maßgebliche S. ist auch Mitautor des Beck'schen Rundfunkrechtlichen Kommentars - mehr Eigenkompetenz ist gar nicht denkbar).
A2. Rechtslageermittlung nötig: Dürfen "Behörden" das?
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Hier bitte keine ewig neue Diskussion "ist keine Behörde". Sondern gerade weil es sich als Behörde behauptet, unterliegt es entsprechenden Restriktionen. Eine "Behörde" darf sich mindestens auf VG-Ebene immer selber vertreten. Muss sie das vielleicht sogar?
Ab OVG aufwärts nur, sofern dienstherrenfähig (kann Beamte haben) und nur durch Beamte. Die klassische Lösung, falls es daran fehlt: Amtshilfe.
Die ARD-Landesanstalt (laut Gründungsgesetz nicht dienstherrenfähig, also keine Beamten, also nicht "postulationsfähig") kann also einen geeigneten Beamten (Jurist) vor Ort in der Großstadt sogar für das OVG beauftragen. Sie muss dafür ein wenig bezahlen, darf angenommen werden. Aber nicht viel - und es darf nicht zu Lasten des klagenden Bürgers gehen.
Sind "Behörden" rechtlich verpflichtet zur Selbstwahrnehmung der Termine? Jedenfalls bei Standardverfahren, was ja von den ARD-Juristen gerne behauptet wird.
Wie ist die Rechtslage? Ist Gebührenbelastung der Bürger unzulässig bei angeblichen "Standard-Schemaverfahren"? Wer weiß mehr darüber?
Bitte Informations-Mosaiksteine, kanpp und sachlich, bitte in diesem Thread nichts Langatmiges vom "fühlen, merken, meinen usw.". A3. Sonderfall: Sofern Schriftverfahren: Kein Anwaltsbedarf beim VG
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Dann ist auf VG-Ebene erst recht kein Bedarf, weil keine Terminswahnehmung nötig ist.
Schriftverfahren kann man beantragen und dies wird in aller Regel auch von der Gegenseite bewilligt. Warum sollte man es?
"Gerechte" Urteile - wer erwartet sie noch? Fehlurteile sind nach Meinung des Verfassers dieser Zeilen (Meinungsfreiheit!) so gut wie alle diese Entscheid. Gewöhnlich werden einfach die Bürgeranträge nicht korrekt abgearbeitet (wäre aber Pflicht laut BVerfG).
Die Beweiskraft des versäumten rechtlichen Gehörs ist kaum erreichbar, sofern "der Bürger ja in der mündlichen Verhandlung zu allem ja so schön gehört wurde". Das ist dann möglicherweise nur noch Alibi-Veranstaltung zum Vorgaukeln von rechtlichem Gehör - verwässert das Recht vom Einfordern bei Verfassungsgerichten. Das Protokokoll und Beweisanträge - alles wird kohärent verarbeitet in diesem Sinn - die Sonderrechte der mündlichen Verhandlung sind dann ohne Effizienz. Die mündliche Verhandlung wirkt denn meistens nach Meinung dieser Zeitenschreibers (Meinungsfrieheit!) nur in Funktion der tröstlichen höflichen Henkersmahlzeit, bevor das längst vorbereitete Guillotine-Messer als tödliches Fallbeil in Bewegung gesetzt wird: Klageabweisung.
Beweiskraft der eventuellen richterlichen Verstöße ist nur gegeben im Fall des Schriftverfahrens. Der Verstoß ist in der Regel: 10 und mehr hochtrabende Seiten der willkürlichen Textbaustein-Serien aller erdenklichen Jura-Fundstellen, wodurch die Nichtbearbeitung der eigentlichen Anträge verdeckt wird.
Die meisten Bürger und Rechtsanwälte sind bei einem derartigen "schein-wissenschaftlichen Pseudojura-Elaborat" dann "am Ende mit ihrem Latein" - und Richter und ARD-Jurist haben einen mit wenig Arbeit effizient gefahrlos eroberten Erfolgspunkt mehr auf der Punkteliste für ihre Aufstiegs-Karriere. Also, nur beim Schriftverfahren entsteht Beweiskraft aller etwaigen Verstöße.
A4. Die Problematik der Textbaustein-Agglomerate statt "Urteil über Anträge"
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ist seit Mitte Januar 2021 anhängig beim Petitonsausschuss des Bundestages: Antrag, derartiges durch ein "Verfahrensgesetz für Justiz im PC-Zeitalter" zu unterbinden. (Ferner entsprechende Anträge nach Art. 17 GG bei zwei Bundesministerien.)
Es geht diese Problematik auch demnächst als weiterer Antrag in eine Serie von Verfassungsbeschwerden ein.
A5. Hintergrund und tiefere Bedeutung: Die "subjektive Schuld" der Intendanten.
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Die Intendanten der ARD-Landesanstalten sind persönlich verantwortlich für die Rechtstreue der Rechtsabteilung (Nicht-Manipulation der Rechtsfindung). Denn die Anstalten sind nicht dienstherrenfähig. Die Schuldfrage der Intendanten ist schon seit Frühjahr 2017 in heftiger (nicht-öffentlicher) Auseinandersetzung.
Eine Intendantin in Deutschland erklärte sich nach entsprechechenden Vorhaltungen aber in einem veröffentlichen Interview, dies würde sie "schlichweg nichts angehen". Daraufhin wurde die Frage der "Unausweichlichkeit der Schuldverquickung" einer richterlichen Information zugeführt (liegt nun bei der richtigen zentralen Stelle - hier keine weiteren Angaben).
Die Beauftragung einer externen Anwaltskanzlei folgte bei dieser ARD-Anstalt alsbald. Da geht das Pingpong-Spiel über die "Schuldverquickung" jetzt in die nächste Runde. Deshalb dieser Thread, wo und wie die Waffen zu setzen sind bei den nächsten Bürger-Liebesbriefen an Lenker des Imperiums.