@Hako: Danke für die Randnummer. Wurde gesichtet.
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https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.htmlUm OFF TOPIC zu vermeiden, nur ganz kurz: Das BVerfG hat keineswegs Normenfehler "vermutet".
Es hat einfach seine Zuständigkeit verneint. Sofern Bundesländer im Rahmen ihrer Autonomie Landesrecht schaffen, das kein Bundesrecht verletzt, liegt BVerfG-Zuständigkeit nicht vor. Alle 3 Bundesländer haben Landesverfassungsgerichte. Also sind diese anzurufen. Deren Entscheid wäre endgültig. Das BVerfG ist nicht "oberstes Revisionsgericht für alles".
Anders ist es, wenn zwar Landesrecht, aber die Verletzung von Bundesrecht vorliegt,
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"auch" oder "nur". Eine so gelagerte Beschwerde im Kontext Rundfunkabgabe ist 2020 zum Entscheid durch das BVerfG angenommen worden und wartet auf den Entscheid - kann bis 2022 dauern.
Analoges - wenn auch etwas andere Ebene - ist im Bayerischen Landesrecht, wo das BVerfG schon vor rund 20 Jahren Zweifel bekundete, aber mangels Beschwerdeführer / Beschwerde nicht entscheiden konnte. Das kommt nun auch geeignet in Umsetzung.
Dies alles ist konzentriert und kurz, weil OFF TOPIC. Sollte in diesem Thread nicht ausgeweitet werden.
Zu diversen Erörterungen dieses Threads - und nicht nur hier - sei einmal grundsätzlich Folgendes gesagt:
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- Oberste Gerichte können nur entscheiden, was vorgetragen wurde.
- Das gilt für das BVerfG wie auch den EuGH.
- Wurde Wichtiges versäumt, so kann und muss eine neue Runde losgetreten werden.
Das BVerfG nimmt neue Beschwerden in Sachen Rundfunkabgabe durchaus zum Entscheid ein, wenn nicht einfach Neuauflage von abgetippten Argumenten. Hat das BVerfG erklärt und praktiziert es auch.
Zur Zeit übrigens insgesamt 5 sind hier bekannt.
Beim EuGH ist noch viel Potential für Nachzutragendes.
Bei obersten Gerichten landet zum Entscheid vorwiegend, was Lücken anbetrifft, also Neuland.
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Auch z.B. Beweis von früherem Fehlentscheid oder von "gewandelten Rahmenbedingungen".
Aufgabe der Antragsteller ist nicht, einem obersten Gericht seine Meinung beweiskräftig vorzuschreiben und alles besser zu wissen- so Versuche nur zu oft in Diskussionen.
Das Gericht erwartet nur, dass das rechtliche Umfeld dargelegt wird und dass dann erkennbar wird:
Hier ist Neuland - bitte, Gericht, nun ist der Ball bei dir, dein Ermessen, deine Weisheit ist für alles Weitere und ich habe dies dir, dem Gericht, zu überlassen.
Also 2 Lehren - nicht nur für diesen Thread:
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Jedes Fehlurteil ist revidierbar, falls begründet widerlegt.
Ziemlich jedes Alturteil kann durch Wandel der Rahmenbedingungen änderungsbedürftig werden.
Die obersten Richter sind politisch etwas abhängig, aber nicht käuflich.
Weise Pauschalurteile sind intelligenter Stammtisch, zwar intelligent, aber helfen nicht so richtig.
Wir müssen ständig in der Rechtsprechung nach weiteren Argumenten suchen
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- oft @pinguin - , weil es das ist, was die Richter von uns erwarten:
- Rechtsideen listen und Fakten, Statistiken, Realitäten.
Für den Rest - neue Rechtsprechung - haben die Richter ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter und die können das viel besser als selbst ein hoch intelligenter Stammtisch.