Person A muss mglw. 2...3 Situationen unterscheiden:
("MM"= Monat, d.h. "01"=Januar ... "12"= Dezember)a) MM/2020 - MM/2020+
"Hartz4"Person A könnte für diesen Zeitraum zwar ggf. nachträglich rückwirkend eine Befreiung für den betreffenden Zeitraum beantragen, nachdem sie (falls nicht mit Hartz4 bereits erfolgt - rückwirkend Befreiungsunterlagen vom Amt ausstellen lässt - wobei ich nicht weiß, ob Hartz4 automatisch eine Befreiungsvoraussetzung ist > RBStV sichten)
JEDOCH: Falls im betreffenden Zeitraum für die gemeinsame 2er-WG-Wohnung von der anderen Person schon gezahlt wurde, dann wären die Forderungen für die Wohnung ja beglichen und Person A müsste sich nicht "befreien" lassen, sondern wäre schlicht über die bereits erfolgten Zahlungen hinausgehend nicht zahlungspflichtig für den beglichenen Zeitraum.
(Problem bleiben allerdings die Bescheide, gegen welche Person A keinen entsprechenden Widerspruch eingelegt hat...)b) MM/2018 - MM/2020+
"2er-WG"Es wäre daher zu allererst zu prüfen, für welche Zeiträume die andere Person bereits Zahlungen für die Wohnung geleistet hat. Sofern für den gesamten Zeitraum vollständig gezahlt wurde, könnte Person A dies ggü. ARD-ZDF-GEZ artikulieren - und müsste dann erst einmal abwarten, wie ARD-ZDF-GEZ reagieren.
c) MM/2015(?) - MM/2018
"ungeklärt"Für alle Zeiträume vor MM/2018 und der ab dann bestehenden 2er-WG, für welche mglw. bereits alle Forderungen beglichen sind, müsste dann anhand der noch unbekannten Umstände gesondert überlegt werden.
Siehe bitte Forum beginnend unter
"Schnelleinstieg"Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12292.0Den Zugang der Mahnung zu bestreiten, würde die Situation (egal welche) sehr wahrscheinlich nicht vereinfachen.
Stattdessen könnte Person A den Zugang der Mahnung als Anlass nehmen, ARD-ZDF-GEZ
unverzüglich z.B. - freundlich - ihre
"Verwunderung" zu äußern und mitzuteilen, dass zum einen der dort erwähnte "Festsetzungsbescheid" nicht vorliegt und zudem
"für die in der Mahnung ausgewiesene Wohnung bereits bezahlt" wurde und wird - und sich darüber hinaus Person A in
"Hartz4" befindet und schon nicht zahlungsfähig ist. Person A müsste - mglw. unter gedanklicher Ausblendung datenschutzrechtlicher Kritik - wenigstens den Namen des zahlenden WG-Mitgliedes und auf Insistieren von ARD-ZDF-GEZ ggf. auch noch dessen Beitragsnummer angeben.
Oder das zahlende WG-Mitglied wendet sich an ARD-ZDF-GEZ mit Angabe seiner eigenen Daten und dem Namen von Person A.
Person A könnte bei Zweifeln noch eine Zahlungsübersicht für die Wohnung anfordern - und sich schon mal mit weiteren Optionen befassen, welche bei "Zahlungsschwierigkeiten" ggf. möglich sind:
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagunghttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31781.0